Steuerberatung Thomas Breit
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Steuergestaltung

0 % Verlagerung Besteuerung im Ausland (mit Video)

Für eine Beratung mit Verlagerung der Besteuerung ins Ausland stehe ich nicht zur Verfügung. Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen mit Besteuerung in Deutschland.

0 % Steuern für klar bestimmte Investitionen von Unternehmensgewinnen zum Vermögensaufbau

Machen Sie mit ihrem Unternehmen einen Gewinn von 1 Mio. oder mehr pro Jahr? Möchten Sie ihren gesamten Gewinn oder mindestens 400.000 Euro pro Jahr auf dem Finanzmarkt investieren oder in Immobilien? Dann kann ich eine Lösung von 0 % Steuern für 7 Jahre an Unternehmensgewinnen für von im Vorhinein – dem Grunde und der Höhe nach – bestimmte Investitionen konzipieren. Das ist möglich durch die Verbindung zwischen einer europäischen Vereinigung und Ihrer eigenen Gesellschaft über die investiert werden soll (z.B. Genossenschaft). Diese Gestaltung ist für jede Unternehmensrechtsform möglich.

Diese Lösung ist geeignet für Freiberufler, Gewerbetreibende, alle Formen der Personen- oder Personenhandels- und Kapitalgesellschaften. Diese Lösung ist nicht möglich für reine Vermögensverwaltungsgesellschaften oder Familienvermögensgesellschaften oder Immobiliengesellschaften.

Der Umfang und die zeitliche Streckung dieser Gestaltung beträgt 6 -36 Monate.

0 % Schenkungsteuer (mit Video)

0 % Schenkungsteuer kann ich bei einer Schenkung von Vermögen ab 2 Mio. Euro und einem Gewinn von mindestens 80.000 Euro pro begünstigte Person durch die Verknüpfung von gesellschafts- und schenkungssteuerrechtlichen Vorschriften in einer Familienvermögensgesellschaft erreichen. Der Umfang und die zeitliche Streckung einer Gestaltung beträgt 6-18 Monate.

1,5 % Steuern auf Gewinnausschüttungen/Entnahmen (mit Video)

1,5 % Steuern auf Gewinnausschüttungen/Entnahmen erreiche ich durch die Erzeugung einer Tochtergesellschaft. Diese Gestaltung ist für jede nicht-steuerbegünstigte Körperschaft, insbesondere GmbH, und für Einzelunternehmen, unternehmerische Personen- und Personenhandelsgesellschaften geeignet, die die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34 a EStG in Anspruch genommen haben. Der Umfang und die zeitliche Streckung dieser Gestaltung beträgt 6-36 Monate.

1,5 % Steuern für 7 Jahre Gewinn (bedingungslose Steuerersparnis) - (mit Video)

26,2 % Steuern für ausgeschüttete Gewinne/ 1,5 % Steuern auf thesaurierte Gewinne erreiche ich für 7 Jahre Gewinn durch die Erzeugung einer Tochtergesellschaft. Diese Gestaltung für jede für jede Unternehmensrechtsform möglich. Der Umfang und die zeitliche Streckung dieser Gestaltung beträgt 6-36 Monate.

1,5 % Steuern auf Unternehmensverkäufe

26,2 % Steuern auf einen für private Zwecke oder 1,5 % Steuern für einen nicht für private Zwecke zu verwendenden Gewinn aus einem anstehenden Unternehmensverkauf erreiche ich durch die Erzeugung einer Familienvermögens-Körperschaft. Diese Gestaltung kann von jeder Unternehmensrechtsform konzeptioniert werden. Der Umfang und die zeitliche Streckung dieser Gestaltung beträgt 6-36 Monate.

3 % Steuern für privaten Vermögensaufbau (mit Video)

Die Steuer von 3 % kann man (einmalig) für die Summe von 7 Jahren Gewinn für den privaten Vermögensaufbau erreichen.

Sie sind Einzelunternehmer, oder führen ihren Betrieb in einer Personen-, Personenhandelsgesellschaft oder in einer Körperschaft (z.B. GmbH), dann kann ich 3 % Steuern durch ein mehrstufiges Projekt aus 1,5 % Steuern für 7 Jahre Gewinn und 1,5 % Steuern auf Gewinnausschüttungen/Entnahmen konzeptionieren. Siehe Details unter den entsprechenden Überschriften zu 1,5 % Steuern.

Der Umfang und die zeitliche Streckung einer Gestaltung beträgt, abhängig vom Rechtskleid des Eigentümers und der Zielgesellschaft, für jetzt 6-36 Monate und in 7 Jahren weitere 9 Monate.

14 % Steuern bei Unternehmensgewinnen oder Überschüssen aus privatem Immobilienvermögen (mit Video)

14 % Steuern – für reinvestierte oder ausgeschüttete Gewinne – erreiche ich durch die Erzeugung einer Holding/Tochter-Konstruktion mit unterschiedlichen Persönlichkeitsrechten. Meine Steuerkonzepte unterliegen bei Immobilienbesitz (im Unternehmen oder Privat) grundsätzlich der Grunderwerbsteuerpflicht. Meine Gestaltungen können allerdings entweder durch eine Umwandlung nach § 190 UmwG oder einer Konzernregel grunderwerbsteuerfrei erfolgen, oder aber die Erträge bis zu 99 % auf neue Personen/Rechtsträger sofort übertragen, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt. Der Steuersatz von 14 % erhöht sich bei Gestaltungen außerhalb des § 190 UmwG und der Konzernregel auf 14,25 % p.a.. Meine Gestaltungen sind für natürliche Personen, für Bruchteilsgemeinschaften, für Gesellschaften und für Handelsgesellschaften und für Kapitalgesellschaften möglich. Der Umfang und die zeitliche Streckung dieser Gestaltung beträgt 6-18 Monate.

15 % Steuern bei Überschüssen aus Immobilienvermietung durch Ihre Körperschaft (z.B. GmbH) - (mit Video)

Sie haben Immobilien? Sie schulden 42 % oder 45 % Einkommensteuer auf ihre Überschüsse? Sie wollen eine qualifizierte Nachfolge für ihre Verwandten (z.B. Kinder) und ihrem Ehepartner haben? Dann könnten Sie ihre Immobilien in einer GmbH –oder anderer Körperschaft-  halten. Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung auf ihre Überschüsse auf 15 %. Allerdings erhalten Sie die 15 % nur für thesaurierte Gewinne. Bei einer Gewinnausschüttung erhöht sich die Gesamtsteuerbelastung auf 36,25 %. Wichtig ist auch, dass die Körperschaft (hier: GmbH) ausschließlich eigenes Immobilienvermögen vermietet.

Meine Steuerkonzepte unterliegen bei Immobilienbesitz (im Unternehmen oder Privat) grundsätzlich der Grunderwerbsteuerpflicht. Meine Gestaltungen können allerdings entweder durch eine Umwandlung nach § 190 UmwG oder einer Konzernregel grunderwerbsteuerfrei erfolgen, oder aber die Erträge bis zu 99 % auf neue Personen/Rechtsträger sofort übertragen, ohne dass Grunderwerbsteuer anfällt. Der Steuersatz von 15 % erhöht sich bei Gestaltungen außerhalb des § 190 UmwG und der Konzernregel auf 15,25 % p.a..

Meine Gestaltungen sind für natürliche Personen, für Bruchteilsgemeinschaften, für Gesellschaften und für Handelsgesellschaften möglich.

Der Umfang und die zeitliche Streckung einer Gestaltung beträgt, abhängig vom Rechtskleid des Eigentümers und der Zielgesellschaft, 6-120 Monate.

25 % Steuern bei Überschüssen aus Immobilienvermietung durch Ihre REIT AG

Sie haben Immobilien mit einem Wert von mehr als 25 Mio. Euro oder einen jährlichen Gewinn von 1 Mio. Euro oder mehr? Und Sie haben keine Verwandten? Sie schulden 42 % oder 45 % Einkommensteuer auf ihre Vermietungs-Überschüsse? Dann können Sie ihre Immobilien in einer börsennotierten REIT AG halten, Teile liquidieren, die Beherrschung an andere Personen abgeben, und vieles Mehr. Die Gewinne in einer REIT AG werden nicht besteuert. Die einzige Steuer die entsteht, ist die Gewinnausschüttungsbesteuerung von 25% (bei in Deutschland Steuerpflichtigen). Wichtig ist auch, dass die REIT AG ausschließlich eigenes Immobilienvermögen vermieten.

Bei dieser Rechtsform ist eine grunderwerbsteuerbefreite Gestaltung nicht möglich.

Meine Gestaltungen sind für natürliche Personen, für Bruchteilsgemeinschaften, für Gesellschaften und für Handelsgesellschaften möglich.

Der Umfang und die zeitliche Streckung einer Gestaltung beträgt 12 Monate.

Sehen Sie sich zusätzlich für die Steuergestaltung bei Immobilienüberschüssen das Akkordeon 14 % Steuern und die KGaA unter „Auswahl von Rechtsformen nach nicht steuerlichen Kriterien“ an.

28,25 % Steuern bei Gewinnen aus Einzelunternehmen, Personen- und Personenhandelsgesellschaften (mit Video)

Die Steuer bei Einzelunternehmen, Personen und Personenhandelsgesellschaften schuldet der Gesellschafter. Seine Gewinnanteile unterliegen dem Einkommensteuertarif. Der Einkommensteuerhöchstsatz beträgt 42 % bzw. 45 %. Soweit das Unternehmen Gewinne für betriebliche Investitionen stehen lässt, kann beantragt werden, dass der Einkommensteuersatz für die nicht-entnommenen Gewinne maximal 28,25 % beträgt. Entnimmt der Steuerpflichtige jedoch solche begünstigt besteuerten Gewinne in einem späteren Steuerjahr, fällt eine Entnahmebesteuerung von 25 % an, was zu einer Gesamtbesteuerung von 46,2 % führt.

Vergleiche die Besteuerung von Körperschaft, insbesondere GmbH

30 % Steuern bei GmbH-Gewinnen oder anderer nicht gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätigen GmbHs (mit Video)

Die Steuer von GmbHs beträgt rd. 30 % (abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz kann der Steuersatz abweichen). Sobald der Gesellschafter Gewinne ausschüttet, fallen auf diese Beträge 25 % Ausschüttungsbesteuerung an, was zu einer Gesamtsteuerbelastung von 48 % führt.

Vergleiche auch die Besteuerung von Einzelunternehmen, Personen- und Personenhandelsgesellschaften.

Freies Konzept

Meine Expertise beruht auf Anwendung und Auslegung vom Grundgesetz und von Einzelgesetzen, sowohl im Zivil- als auch im Steuerrecht. Meine Konzepte sind keine fertigen Schubladenkonzepte, sondern werden und müssen bei jedem Mandanten neu entwickelt werden, da zwar das Endergebnis feststeht, nicht aber der Startpunkt. Der Weg ist das Ziel, und der ist immer anders.

Wenn Sie selbst eigene Zielvorstellungen auf dem Bereich Steuergestaltung oder/und Nachfolge haben und meine vorgestellten Ziele nicht ihren Vorstellungen entsprechen, teilen Sie mir ihre Zielvorstellung mit. Ich konzipiere ihnen den Weg zu ihrem Ziel und setze es um.

https://www.steuerberatung-breit.de/wp-content/uploads/2017/07/logo-retina-1.png 0 0 sbihl https://www.steuerberatung-breit.de/wp-content/uploads/2017/07/logo-retina-1.png sbihl2023-05-02 17:16:582023-05-09 15:17:13Steuergestaltung

FAQ

Was kostet die Beratung?

Die Kosten für die Beratung variieren nach Projektgröße. Meine Beratung wird nach Zeit vergütet und ist vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept der Mandant haben möchte. Dabei ist es nicht das Ziel selbst, sondern der Weg dahin, der über den Zeitumfang/aufwand entscheidet. Allerdings geht der Konzeptionierung und Umsetzung eine Kosten-/Nutzenanalyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment wird zwischen ½ Jahr bis max. 2 Jahre wieder eingespielt. Das kleinste Projekt hat aus Erfahrung ein Honorar von 20.000 EUR netto ausgelöst.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen. Wir bereiten alle Verträge für Sie so vor, dass die Prüfung durch einen Anwalt minimalen Zeitaufwand benötigt. Die Verträge beinhalten alle für ihre Konzeptionierung steuerlich bedeutenden und wesentlichen Steuerklauseln, die der Rechtsanwalt nicht abändern darf.

Kann ich mit meinem eigenen Anwalt / Notar zusammenarbeiten?

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtlern und Notariaten.

Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?

Nein, wir arbeiten ausschließlich projektbezogen. Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoll, dass wir Ihre Jahresabschlüsse inkl. Steuererklärungen für das Jahr vor der Umgestaltung, für das Jahr (für die Jahre) der Umgestaltung und für das Jahr nach der Umgestaltung übernehmen. Danach überführe ich die Aufgaben der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen wieder auf Ihren Steuerberater und weise ihn dabei auch auf die aus der Projektierung herrührenden Besonderheiten hin.

Gab es jemals eine Falschberatung?

Nein, die gab es nicht. In 22 Jahren, 3500 Fällen –ohne Schaden. Außerdem raten wir häufig an, eine Verständigungsanfrage beim Finanzamt vor der endgültigen Umsetzung zu machen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass die Umgestaltung zu einer Betriebsprüfung führt?

Eine Betriebsprüfung wird in der Regel nicht durch die Umgestaltung selbst ausgelöst. Möglicherweise fällt das jedoch zusammen.

Wie lange dauert eine Konzeptionierung?

Die Konzeptionierung ist eine umfangreiche Arbeit, die je nach Projekt zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen kann. In seltenen Fällen, um einen steuerlichen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten zu vermeiden, kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen genauso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, entweder Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten oder einen neuen zu suchen. Wir können Ihnen hierbei mit unserem Netzwerk gerne behilflich sein.

Warum können andere Steuerberater das nicht?

Steuerberater sind primär dafür ausgebildet, Jahresabschlüsse aus Buchhaltungen zu erstellen und ihre steuerlichen Erklärungen zu verfassen. Diese Tätigkeiten gehören jedoch nicht zu meinen Hauptaufgaben. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht. Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete, wie Steuerrecht, internationales Steuerrecht und dem Zivilrecht, insbesondere dem Privat-, Gesellschafts- und Handelsrecht, und weiteren Gesetzen.

https://www.steuerberatung-breit.de/wp-content/uploads/2017/07/logo-retina-1.png 0 0 sbihl https://www.steuerberatung-breit.de/wp-content/uploads/2017/07/logo-retina-1.png sbihl2023-05-02 17:16:212023-05-02 18:35:33FAQ

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