Zweck einer Unternehmensbewertung

Dafür brauchen Sie eine Unternehmensbewertung (inkl. Video)

Wissen Sie, wann Sie eine Unternehmensbewertung machen lassen sollten? Ich habe schon viele Beratungsgespräche über diese Thema geführt. Die meisten Unternehmer wissen nicht, in welchen Situationen eine Unternehmensbewertung gemacht werden sollte.

In diesem Beitrag will ich Ihnen daher kurz und bündig erklären, wofür Sie diese brauchen:

Zweck einer Unternehmensbewertung: Vermögen berechnen

Wie der Name schon verrät, ist der Zweck einer Unternehmensbewertung, den Wert Ihrer Firma festzustellen.

Aber Achtung: Unternehmensbewertung ist nicht gleich Verkaufspreis.

Es handelt sich hier nämlich ausschließlich um eine Bewertung, die sich auf ein laufendes Unternehmen bezieht. Dessen Vermögen soll mittels der Unternehmensbewertung berechnet werden.

Für diese Situationen brauchen Sie eine Unternehmensbewertung

Die Definition der Unternehmensbewertung klärt allerdings immer noch nicht die Frage: Wofür brauchen Sie die Bewertung überhaupt?

Die Antwort darauf ist simpel. Eine Unternehmensbewertung nutzt Ihnen in folgenden 5 Fällen:

  1. Scheidung
  2. Eheschließung
  3. Tod
  4. Einwanderung in ein Land
  5. Bankkredit

Besonders praktisch für Kredite bei FinTech-Banken

Sollten Sie einen Bankkredit bei einer FinTech-Bank beantragen wollen, bietet sich eine Unternehmensbewertung besonders gut an. Fintech-Banken sehen Ihren selbstgeschaffenen Firmenwert nämlich als Vermögen an.

Die Unternehmensbewertung kann Ihnen also helfen, einen Kredit bei einer FinTech-Bank (nicht bei einer klassischen!) zu bekommen.

Sollte Ihnen das alles zu schnell gegangen sein, habe ich in diesem kurzen Video noch einmal alle Informationen für Sie zusammengefasst. Klicken Sie einfach auf Play:

Wofür braucht es eine Unternehmesbewertung

Sie möchten mehr Infos zur Unternehmensbewertung?

Sie wollen erfahren, wie Ihnen eine Unternehmensbewertung genau weiterhelfen kann? Dann können Sie mich gerne in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg aufsuchen.

Als ehemaliger Unternehmensberater und erfahrener Steuerberater habe ich mich unter anderem auf dieses Thema spezialisiert.

Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

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Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

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Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

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