Steuerberatung Breit: Digitale Buchhaltung

Digitale Buchhaltung heißt Papier-Belege weg, PDF her: So geht’s (inkl. Video)

In diesem Beitrag möchte ich über Ihre Vorteile durch die digitale Buchhaltung sprechen.

Dabei ergeben sich für Sie zuerst allererst wahrscheinlich folgende Fragen:

  1. Was ist unter digitale Buchhaltung zu verstehen?

Vereinfacht ausgedrückt heißt digitale Buchhaltung für Sie: Papier-Belege weg, PDF her.

  1. Was brauchen Sie alles dafür?

Im Grunde genommen brauchen Sie für eine Umstellung nichts weiter als einen Scanner und eine Cloud.

  1. Worauf ist dabei zu achten?

Wichtig ist vor allem, dass Ihr Scanner doppelseitig lesen kann und kleine wie auch große Belege einscannen kann.

Die Cloud sollten Sie durch Ihren Steuerberater oder Buchhalter erhalten.

Ihre Vorteile der Digitalisierung

Bei der Archivierung von Belegen arbeitet das Programm in der Cloud mit einer optischen Texterkennung, wodurch Sie später mit einem einfachen Suchwort Ihre Belege schneller finden können als bei einer gewöhnlichen Buchhaltung.

Achtung: Die Cloud dient lediglich zur Archivierung, kann also nichts verbuchen!

Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern auch Aufbewahrungskosten (= keine Lagerkosten). Zudem müssen Sie bei einer Betriebsprüfung keine Belege aus Papier mehr vorweisen. Es reichen digitale Rechnungen.

Zu guter Letzt möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass Sie bei der Einführung einer digitalen Buchhaltung ein internes Kontrollsystem (Tax CMS) gleich kostengünstig mit installieren können. Das bedeutet für Sie: mehr Rechtssicherheit.

Falls Sie gerne mehr über die digitale Buchhaltung erfahren möchten, können Sie sich gerne mein Video dazu ansehen, oder mich in meiner Kanzlei besuchen. Für Ersteres klicken Sie einfach auf Play.

Was ist digitale Buchhaltung

Interesse? Kontaktieren Sie mich via Telefon oder Mail

Falls Sie gerne mehr über die digitale Buchhaltung und Ihre Möglichkeiten dadurch erfahren wollen, würde ich mich über Ihren Besuch in meiner Kanzlei freuen.

Für eine Terminvereinbarung können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit