Unternehmer ist ratlos wegen Rechtsform

Entscheidungshilfe für Unternehmer: Vor- & Nachteile der wichtigsten Rechtsformen

Die Frage der richtigen Rechtsform wirkt sich auf das Image, die Haftung, die Altersabsicherung und den steuerlichen Aufwand aus. Daher habe ich Ihnen die Vor- und Nachteile der wichtigsten Rechtsformen in Deutschland in diesem Beitrag zusammengefasst.

Sie erfahren die wichtigsten Details zu den folgenden Rechtsformen:

Dieser Beitrag wurde am 17. August 2021 aktualisiert.

Warum ist die Rechtsform so wichtig?

Die Auswirkungen der Rechtsform-Entscheidung sind weitreichend. Viele Aspekte sind augenscheinlich (z.B. Steuer), viele tauchen aber erst Jahre später auf und können dann Unternehmer unerwartet negativ treffen (z.B. fehlende Unternehmensnachfolgeregelung).

Um Ihnen eine Einschätzung zu ermöglichen, habe ich Ihnen im folgenden eine Liste an Überlegungen zusammengestellt, die Sie unbedingt in Ihre Entscheidung miteinfließen lassen sollten:

Image vs. Veröffentlichungspflicht: Für viele Menschen ist die Außenwirkung eines Unternehmens wichtig. So heißt es im Allgemeinen, dass beispielsweise eine GmbH seriöser wirke als eine Einzelunternehmung. Allerdings hat man durch die GmbH nicht nur den Imagegewinn, sondern auch kostspielige Veröffentlichungspflichten.

Begrenzung der Außenhaftung vs. erhöhtem Aufwand: Je nach Rechtsform können Sie in Deutschland Ihre Haftung begrenzen – zum Beispiel durch eine GmbH. Gleichzeitig steigt jedoch auch der Aufwand im Vergleich zur Einzelunternehmung. Eine GmbH muss mehr Vorschriften einhalten und Sie müssen mit höherem Steuerberatungsaufwand rechnen.

Altersabsicherung: Um wieder bei dem Vergleich GmbH und Einzelunternehmung zu bleiben: Mit der GmbH stehen Ihnen alle Wege in der betrieblichen Altersvorsorge offen. Bei einem Einzelunternehmen ist die betriebliche Altersvorsorge hingegen nicht möglich.

Absicherung der Familie: Für die Regelung der Erbnachfolge hat die Rechtsform besondere Bedeutung. Was passiert mit dem Unternehmen oder Ihren Unternehmensanteilen, wenn Sie versterben sollten? Ist Ihre Familie abgesichert? Wer erbt die Unternehmensanteile? Bei einigen Rechtsformen können Sie diese Punkte direkt im Gesellschaftsvertrag klären.

Steuerliche Erwägungen: Je nach Rechtsform kommen gewisse steuerliche Möglichkeiten, aber auch Pflichten auf Sie zu. Hier gilt es die reguläre Einkommensteuer, den steuergünstigen Thesaurierungstarif in der Einkommensteuer und die Kombination aus Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer sowie Einkommensteuer-Ausschüttungstarif gegeneinander abzuwägen.

Rechtsform #1: Einzelunternehmen

Vermutlich die meisten Unternehmen in Deutschland haben als Einzelunternehmen angefangen. Oft verlangt erst die positive Entwicklung eines Unternehmens irgendwann die Unternehmensumwandlung in eine andere Rechtsform.

Um zu wissen, wann Sie als Einzelunternehmen gründen sollten oder wann Sie keine Unternehmensumwandlung benötigen, haben wir Ihnen eine kleine Liste zusammengestellt.

Die Vorteile des Einzelunternehmens

  • Keine Insolvenzverschleppung möglich: Insolvenzverschleppung ist ein Straftatbestand. Dieser kann aber auch aus Unwissenheit begangen werden. Mit einer Einzelunternehmung ist das gar nicht möglich, da es keine Haftungsbegrenzung gibt.
  • Geringer Formalismus: Anders als bei der GmbH müssen Sie sich bei einem Einzelunternehmen an weniger Vorschriften (Buchhaltung, Jahresabschluss, etc.) halten.

Die Nachteile des Einzelunternehmens

  • Volle Haftung: Im Gegensatz zu einer GmbH haften Sie beim Scheitern Ihres Einzelunternehmens mit Ihrem vollen Privatvermögen für eventuell entstandene Schäden.
  • Geringes Image: Einzelunternehmen haben nicht die gleiche seriöse Außenwirkung wie größere Kapitalgesellschaften.
  • Keine Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge: Da Sie als Einzelunternehmen nicht in Ihrer Firma angestellt sind, steht Ihnen die betriebliche Altersvorsorge nicht offen.
  • Gehalt des Inhabers ist nicht steuernmindernd: Die Einnahmen abzüglich der Ausgaben ergeben den Gewinn vor Steuern. Während bei einer Gesellschaft noch das Gehalt des Inhabers steuermindernd wirkt, zählen vergleichbare Entnahmen bei einem Einzelunternehmen nicht als gewinnmindernde Ausgaben.

Rechtsform #2: Die KG

Die KG (= Kommanditgesellschaft) ist eine Personengesellschaft, an der mindestens zwei Gesellschafter beteiligt sind. Der sogenannte Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem Privatvermögen, während der Kommanditist nur mit seiner Einlage haftet.

Der Komplementär ist in der Regel für die Geschäftsführung verantwortlich, während der Kommanditist häufig gar nicht im Unternehmen mitarbeitet.

Die Vorteile der KG

  • Kein Mindestkapital notwendig: Zur Gründung einer KG ist kein festgeschriebenes Kapital nötig. Theoretisch könnten Sie eine Kommanditgesellschaft auch mit nur einem Euro gründen.
  • Geringe Steuern auf einbehaltene Gewinne: Dank der sogenannten Thesaurierungsbegünstigung zahlen Sie bei einbehaltenen Gewinnen nur 28,25% Steuern (siehe § 34a EStG).
  • Gutes Image und Bonität: Obwohl sie bei einer KG kein Mindestkapital einzahlen müssen, hat diese Rechtsform einen guten Ruf. In der Regel genießen Sie bei Banken und Geschäftspartnern mehr Autorität als ein Einzelunternehmer oder UG.
  • Privatentnahmen sind möglich: Im Gegensatz zur GmbH oder der UG können Sie bei einer KG einfach Geld aus der Gesellschaft entnehmen. Diese Barentnahmen lösen nicht zwangsläufig eine zusätzliche Besteuerung aus und gelten auch nicht als verdeckte Gewinnausschüttung.
  • Geringere Verwaltungskosten: Bei einer KG sind Ihre laufenden Kosten für die Buchhaltung und Jahresabschlüsse niedriger als bei einer GmbH.

Die Nachteile der KG

  • Keine Haftungsbeschränkung für den Komplementär: Als Geschäftsführer haften Sie für die Verbindlichkeiten der KG immer uneingeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Das Haftungsrisiko ist hier also definitiv höher als bei einer GmbH oder UG.
  • Mindestens 2 Gesellschafter sind zur Gründung notwendig: Für Einzelunternehmer ist es oft schwierig, eine KG zu gründen. Eine Möglichkeit wäre allerdings, dass Sie Ihre Frau oder ein anderes Familienmitglied als Kommanditist eintragen.
  • Keine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge: Im Vergleich zur Vorsorge für Angestellte, sind Sie als Unternehmer bei der Altervorsorge großteils auf sich alleine gestellt. Beliebte Möglichkeiten zur Vorsorge wie etwa die Pensionszusage sind bei einer KG allerdings nicht möglich.

Rechtsform #3: Die UG

Bei einer UG (= Unternehmergesellschaft) handelt es sich um eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft. Sie wurde 2008 als deutsche Antwort auf die britische Limited eingeführt und ist die kleine Schwester der GmbH, die sog. Mini-GmbH.

Zur Gründung benötigt man nur 1 Euro Stammkapital. Das ist auch der große Unterschied zur GmbH, ansonsten unterliegt die UG grundsätzlich den gleichen Gesetzen wie die GmbH (siehe § 5a GmbHG).

Die Vorteile der UG

  • Geringes Mindesthaftkapital: Rein theoretisch kann eine UG mit nur 1 Euro Haftkapital gegründet werden. Bedenken Sie jedoch, dass zusätzlich noch Notar- und Gerichtskosten zum Tragen kommen. Deshalb müssen Sie mit mindestens 1.000 Euro rechnen!
  • Betriebliche Altersvorsorge: Die Gründung einer UG bietet Ihnen die Möglichkeit der Altersabsicherung.
  • Einfache Regelung der Nachfolge im Gesellschaftsvertrag: Die Unternehmensnachfolge ist bei einer UG gut zu regeln, da ein „dingliches Recht“ (=betrifft die rechtliche Zuordnung von Sachen zu Personen. z.B. Eigentum) vererbt wird. Das bedeutet: Sie können bei einer UG aktiv mitbestimmen, wie etwas verteilt wird. Bei Personengesellschaften (z.B. GbR) hingegen müssen alle beteiligten Personen einverstanden sein.
  • Günstige Umwandlung in eine GmbH möglich: Wenn Sie bereits eine UG besitzen, ist es sehr billig, diese in eine GmbH umzuwandeln. Sie haben sozusagen eine Plattform für andere Kapitalgesellschaften geschaffen.

Die Nachteile der UG

  • Hoher administrativer Aufwand: Durch die UG haben Sie einen hohen administrativen Aufwand. Sie müssen mit erhöhtem Formalismus (=doppelte Buchhaltung), höheren Steuerberatungsaufwand, eigene Gehaltsabrechnung (=Zusatzkosten für Lohnbuchhalter), etc. rechnen.
  • Höhere steuerliche Gestaltung: Der Steuersatz liegt bei einer Vollausschüttung bei 49% (Körperschaft- Gewerbe- und Einkomensteuer). Bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften (z.B. die KG) liegt er höchstens bei 45%. Das heißt: Bei einer UG wird der höchstmögliche Steuersatz bereits bei kleinen Gewinnen getoppt!
  • Schlechte Bonität: Das geringe Stammkapital kann die Bonität Ihres Unternehmens beeinflussen. Ihre seriöse Außenwirkung leidet darunter und Banken sowie Vertragspartner stehen ihnen misstrauisch gegenüber.
  • Keine ultimative Haftungsbeschränkung: Die beschränkte Haftung kann durch Finanzamt oder durch Bank-Bürgschaften durchbrochen werden.

Rechtsform #4: GmbH

Die deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die weltweit älteste Form der haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft. In Deutschland ist es auch gleichzeitig die beliebteste Form für Kapitalgesellschaften. Es wird vermutet, dass es mehr als 1 Million GmbHs in der Bundesrepublik gibt.

Nur weil diese Rechtsform besonders beliebt unter heimischen Unternehmern ist, heißt das aber noch lange nicht, dass sie auch für alle Unternehmer die passende Rechtsform ist. Ich habe Ihnen die Vor- und Nachteile im Folgenden wieder zusammengefasst.

Die Vorteile der GmbH

  • Haftungsbegrenzung: Mit der Einzahlung oder Sacheinbringung des Haftkapitals (auch Stammkapital genannt) ist die Außenhaftung des Unternehmers grundsätzlich erledigt. Das heißt: Sie haften nicht mit Ihrem Privatvermögen. Allerdings gibt es Ausnahmen: 1. Nicht gerechte Verwendung von liquiden Mitteln, 2. Insolvenzverschleppung, 3. Steuerhinterziehung, 4. Steuerverkürzung und 5. eventuell Bürgschaften gegenüber Banken.
  • Besseres Image: Auch wenn die 4 Buchstaben im Firmennamen grundsätzlich nichts über Ihre Arbeitsleistung aussagen, genießen GmbHs nach außen hin in der Regel ein höheres Ansehen als ein Einzelunternehmen.
  • Eröffnung von 5 Wegen der betrieblichen Altersvorsorge: Anders als bei Personengesellschaften oder bei einem Einzelunternehmen sind Sie bei der Gmbh ein Angestellter und können betrieblich vorsorgen.
  • Steuerminderndes Inhabergehalt: Erhält der Inhaber ein Gehalt von der GmbH, so wirkt das gewinn- und somit auch steuermindernd. Allerdings muss auf das Gehalt Einkommensteuer in Höhe von maximal 45 % gezahlt werden.

Die Nachteile der GmbH

  • Erhöhter Formalismus: Sie benötigen fortan für jeden Vorgang Gesellschafterbeschlüsse.
  • Hohe laufende Kosten: Mehr administrativer Aufwand durch doppelte Buchführung, umfangreichere Jahresabschlüsse und Veröffentlichungspflichten.
  • Sie können keine Privatentnahmen vornehmen: Anders als bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft können Sie nicht einfach Geld entnehmen.
  • Hohe Gesamtbesteuerung von 48%: Wenn Sie Gewinne ausschütten möchten, ist die Gesamtversteuerung immer höher als bei einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmen.

Rechtsform #5: GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG könnten Sie wählen, wenn Sie auf bestimmte Vorteile aus Personengesellschaften und der GmbH gleichzeitig Wert legen.

Grundsätzlich ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG).

Anders als bei einer typischen KG ist der persönlich und unbegrenzt haftende Gesellschafter (der Komplementär) aber keine natürliche Person, sondern eine GmbH.

Die Vor- und Nachteile einer GmbH & Co. KG habe ich für Sie an dieser Stelle zusammengefasst.

Die Vorteile der GmbH & Co. KG:

  • Haftungsbegrenzung wie bei einer GmbH: Da die Rolle des vollhaftenden Komplementärs von einer GmbH übernommen wird, gibt es keine natürliche Person die unbegrenzt haftet.
  • Die Eröffnung aller fünf möglichen Wege der Altersvorsorge: Auch wenn es nicht im Grundsatz dieser Rechtsform vorliegt, kann die betriebliche Altersvorsorge gestaltet werden.
  • Maximale Steuerbelastung von 42 bzw. 45 Prozent: Im Falle einer Gewinnausschüttung zahlen Sie bei der normalen GmbH 48% steuern. Durch die GmbH & Co. KG können Sie also bis zu 6% sparen.
  • Sie können Privatentnahmen tätigen: Wie bei der KG oder einem Einzelunternehmen können Sie einfach Geld aus der Gesellschaft entnehmen.

Die Nachteile der GmbH & Co. KG:

  • Schwaches Image: Diese Rechtsform wurde in den 80er-Jahren teils betrügerisch verwendet. Obwohl dies seit Jahrzehnten nicht mehr möglich ist, hängt der Rechtsform noch dieser Ruf nach.
  • Inhabergehälter sind nicht gewinnmindernd: Gehälter der sogenannten Mitunternehmer (der Inhaber) mindern grundsätzlich nicht den Gewinn, können aber im Einzelfall gestaltet werden.
  • Erhöhter Formalismus: Sie benötigen fortan für jeden Vorgang Gesellschafterbeschlüsse, einen Gesellschaftsvertrag, höhere Gründungskosten uvm.
  • Hoher administrativer Aufwand: Da sowohl für die KG als auch die GmbH Bilanzen erstellt werden müssen, können sich Ihre Steuerberater-Kosten verdoppeln.

Rechtsform #6: GmbH & atypisch still

Die atypisch stille GmbH (oder GmbH& atypisch still) bezeichnet eine GmbH mit einem stillen Teilhaber. Diese ist atypisch, wenn der stille Gesellschafter nach außen hin still ist, allerdings bereits aktiv als Unternehmer im Innenverhältnis mitgestaltet.

Der atypisch stille Gesellschafter ist dann am Gewinn, am Verlust und an den stillen Reserven beteiligt. Dieses Modell wird vor allem in der Erbnachfolgeplanung als “Anwachsmodell” für die künftigen Erben eingesetzt. Diese werden zunächst nur schwache Gesellschafter ohne Außendarstellung und können nach und nach prominentere Rollen im Unternehmen einnehmen.

Die Vor- und Nachteile ähneln sehr stark jenen der GmbH & Co. KG, unterscheiden sich jedoch in ein paar wenigen Punkten.

Die Vorteile der GmbH & atypisch still:

  • Umwandlung in GmbH & atypisch still passiert ohne Verlust der Außenwirkung: Die GmbH im Firmennamen bleibt unverändert. Es verändert sich nur das Innenverhältnis.
  • Haftungsbegrenzung wie bei einer GmbH: Obwohl eine atypisch stille GmbH steuerlich zu einer Personengesellschaft wird, ist Ihre Haftung weiterhin auf Ihre Einlage beschränkt.
  • Die Eröffnung aller fünf möglichen Wege der Altersvorsorge: Auch wenn es nicht im Grundsatz dieser Rechtsform vorliegt, kann die betriebliche Altersvorsorge gestaltet werden.
  • Maximale Steuerbelastung von 42 bzw. 45 Prozent: Mit der Umwandlung in eine atypisch stille GmbH wird die Firma steuerlich zu einer Personengesellschaft. Bei einer Gewinnausschüttung zahlen Sie daher nicht mehr 48% sondern maximal 45% Steuern.

Die Nachteile der GmbH & atypisch still:

  • Erhöhter Formalismus: Sie benötigen fortan für jeden Vorgang Gesellschafterbeschlüsse.
  • Höhere Gründungskosten und laufende Kosten: Sie müssen zwei Bilanzen erstellen und müssen mit höheren Steuerberater-Kosten rechnen.

Rechtsform #7: KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vereint Elemente der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft (KG). Es handelt sich dabei um eine Aktiengesellschaft, die anstelle eines Vorstands über persönlich haftendende Gesellschafter (die Komplementäre) verfügt. Deren Anteile sind wiederum in Aktien zerlegt.

Die Form der KGaA ist vor allem für die Erbnachfolgeplanung bei umfangreichen Familien- und/oder Betriebsvermögen geeignet.

Die Vorteile der KGaA:

  • Als Gesellschafter behalten Sie die persönliche Bindung ans Unternehmen: Besonders bei der Nachfolgeplanung ist dieser Punkt relevant, da Sie Ihre ungebrochene “Machtstellung” behalten können. Dennoch können Sie Ihren Erben bereits Anteile an Ihrem Vermögen (in Form von Aktien) gewährt.
  • Die KGaA ist sehr übernahmeresistent: Da die Stimmrechte nicht an den Anteil am Kapitalvermögen gekoppelt sind, können Sie an der Börse mehr als 50% der Anteile verkaufen, ohne die Kontrolle über das Unternehmen zu verlieren.
  • Unerwartete Zwischenfälle (Todesfall, Arbeitsunfähigkeit etc.) können einfach geregelt werden: Das ganze Konstrukt kann dadurch zivilrechtlich sehr interessant sein und ist in Fällen großer Vermögenswerte besonders beliebt.

Die Nachteile der KGaA:

  • Hohe Gründungskosten: Um eine KGaA “sauber” aufzusetzen, müssen Sie sich umfangreich von Ihrem Steuerberater helfen lassen. Dementsprechend hoch sind die Honorarkosten, mit denen Sie rechnen müssen.
  • Hohe Kapitalanforderung: Sie müssen mindestens 50.000 Euro in die KGaA einzahlen.

Welche Rechtsform ist nun die Richtige für Sie?

Ob die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen nun GmbH, GmbH & Co KG, Einzelunternehmung oder anders heißt, hängt einerseits von den faktischen Umständen und andererseits auch von Ihrer Persönlichkeit ab.

Auf der Ebene der vorliegenden Umstände müssen wir folgende Überlegungen anstellen:

  • Welche Rechtsform macht aus juristischer Sicht kurz-, mittel- und langfristig Sinn?
  • Welche Rechtsform bietet wirtschaftlich die größten Vorteile?
  • Welche Form ist für die Regelung der steuerlichen Angelegenheiten am sinnvollsten?

Auf der persönlichen Ebene entscheiden zusätzlich:

  • Welche Wünsche haben Sie?
  • Haben Sie bereits bestimmte Vorgaben im Sinn, die diese Rechtsform unbedingt erfüllen muss?
  • Welche Ziele haben Sie für sich persönlich und für Ihr Unternehmen im Sinn?

Aufgrund der weiter oben erklärten enormen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen lohnt es sich, diese Fragen nicht selbst nach bestem Wissen und Gewissen, sondern gemeinsam mit einem Profi zu beantworten.

Denn schlussendlich kann nur ein Steuerberater nach einer detaillierten Analyse Ihrer Situation entscheiden, welche Rechtsform die Richtige für Sie ist. Pauschale Empfehlungen sind hier nicht seriös.

Der Überlblick in diesem Beitrag soll Ihnen lediglich Denkanstöße liefern.

So finden Sie die passende Rechtsform: Detaillierte Videoerklärung

Sie hätten gerne weitere Infos zur Rechtsformwahl? Dann ist das folgende Video für Sie genau richtig. In einer kurzweiligen Diskussion mit meinem Gesprächspartner York erkläre ich Ihnen leicht verständlich worauf Sie achten müssen.

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Fazit: Vergleichen & Kalkulieren schafft Sicherheit bei der Rechtsformwahl

Wie Sie sehen, gilt es bei der Entscheidung der Rechtsform vieles zu bedenken. Die Kenntnis der Vor- bzw. Nachteile kann Ihnen bei einer Unternehmensumwandlung bzw. bei der Ausgestaltung Ihrer Erbnachfolgeplanung viel Sicherheit verschaffen.

Mein Ziel mit diesem Beitrag war es, Ihnen die Unterschiede zwischen den Rechtsformen näher zu bringen. Dadurch sollten Sie einen ersten Eindruck gewinnen, in welche Richtung es für Sie bei der Gründung, der Umwandlung oder der Nachfolgeregelung gehen kann.

Die endgültige Entscheidung sollten Sie aber immer in enger Absprache mit einem erfahrenen Steuerberater treffen. Nur Ihr Steuerberater kennt Ihre Situation und kann Ihnen wirklich die Rechtsform empfehlen, die aus steuerlicher, unternehmerischer und persönlicher Sicht am besten für Sie passt.

Sollten Sie zum Thema Rechtsform noch offene Fragen haben oder weiterführende Beratung benötigen, so können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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