Gewerbesteuer – Was steckt wirklich dahinter?

Gewerbesteuer – Was ist sie genau? Wie können Sie bei ihr sparen?

Jedes Jahr verkleinert sich Ihr erzielter Unternehmensgewinn, da ein Teil davon der Gewerbesteuer zum Opfer fällt? Was ist diese Steuer überhaupt genau? Und gibt es Möglichkeiten, um bei der Gewerbesteuer zu sparen?

Obwohl sie (fast) jeder meiner Mandanten bezahlt, wissen viele Unternehmern nicht, welchen Zweck die Gewerbesteuer hat und welches Amt sie überhaupt einhebt.

Eines wissen die meisten aber ganz genau: Durch die Gewerbesteuer wird der jährliche Unternehmensgewinn um etwa 15% geschmälert. Aus diesem Grund werde ich in meiner Beratung häufig nach steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten gefragt.

Welche Möglichkeiten Ihnen hier offen stehen, erkläre ich Ihnen leicht verständlich in diesem Artikel.

Ich kläre Sie über die wichtigsten Aspekte der Gewerbesteuer auf und zeige Ihnen, wie Sie dieser in bestimmten Ausnahmefällen sogar entgehen können.

Der Beitrag im Schnellüberblick:

Dieser Beitrag wurde am 3. August 2021 aktualisiert.

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, die Sie als Gewerbebetreibende an Ihre jeweilige Gemeinde zu zahlen haben. Es handelt sich dabei um eine ertragsabhängige Steuer, was bedeutet: Je nach Größe Ihres Gewinns fällt sie unterschiedlich hoch aus.

Die Gewerbesteuer zählt als Gemeindesteuer. Das heißt: Die Gemeinde, in der sich Ihr Betrieb befindet, ist für die Einziehung zuständig und behält auch das erhobene Geld.

Jede Gemeinde kann dabei durch den sogenannten Hebesatz selbst festlegen, wie viel sie von Ihrem Gewerbeertrag (= Ihr Gewinn) ausgezahlt bekommt.

Kurzer Exkurs: Der Hebesatz

Der Hebesatz ist einer von mehreren Faktoren, die zur Berechnung der Gewerbesteuer eingesetzt werden. Er multipliziert den Steuermessbetrag Ihres Gewinns und berechnet somit die endgültige Höhe Ihrer Gemeindesteuer.

Den Hebesatz kann jede Gemeinde individuell gestalten und damit aktiv entscheiden, welchen Betrag Sie als Gewerbebetreibender zu zahlen haben.

Seit 2004 gilt in Deutschland: Der Hebesatz jeder Gemeinde muss mindestens 200% betragen. Dieser Prozentsatz trifft allerdings eher auf kleinere Gebiete zu, während in Großstädten wie Hamburg, Köln oder München ein Hebesatz von bis zu 490% herrscht.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Woraus sich Ihre Gewerbesteuer zusammensetzt, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Ermittlung des genauen Betrags ist jedoch bei jeder Gemeinde gleich:

  1. Ihr Gewerbeertrag (= Ihr Gewinn) wird berechnet.
  2. Dieser wird mit einer Steuermesszahl von 3,5% multipliziert.
  3. Der dabei entstehende Steuermessbetrag wird in einem letzten Schritt mit dem individuellen Hebesatz multipliziert.
  4. Die Endsumme ist Ihre zu zahlende Gewerbesteuer.

Achtung: Bei Nicht-Kapitalgesellschaften (z.B. bei Einzelunternehmen, KGs oder oHGs) müssen Sie von Ihrem Gewerbeertrag einen Freibetrag von 24.500€ abziehen. Erst danach wird die resultierende Summe mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz multipliziert (siehe § 11 GewStG).

Das heißt: Sollte Ihr Gewinn weniger als 24.500€ betragen, müssen Sie keine Gewerbesteuer zahlen.

Keine Sorge, diese Rechnung sieht auf den ersten Blick komplizierter aus als sie ist. Sie als Gewerbebetreibender brauchen sich nur folgende Faustregel zu merken: Im Durchschnitt haben Sie mit einer Gewerbesteuer von 15% Ihres Gewinnes zu rechnen.

Gewerbesteuer Berechnung mit Fallbeispielen erklärt

Aufgrund des oben erwähnten Freibetrags, sind hier zwei Szenarien möglich. Als Hebesatz habe ich bei beiden Fallbeispielen den Hebesatz Hamburgs (= 470%) ausgewählt.

1. Gewerbesteuerberechnung einer GmbH

Jahresgewinn: 100.000 Euro

Zu versteuernder Gewinn: 100.000 Euro

Gewerbesteuermessbetrag: 100.000 Euro x 3,5% = 3.500 Euro

Multiplikation mit dem Hebesatz: 3.500 Euro x 470% = 16.450 Euro

Zu zahlende Gewerbesteuer: 16.450 Euro (ca. 16,5% des Gewinns)

2. Gewerbesteuerberechnung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft

Jahresgewinn: 100.000 Euro

Zu versteuernder Gewinn: 100.000 Euro – 24.500 Euro Freibetrag = 75.500 Euro

Gewerbesteuermessbetrag: 75.500 Euro x 3,5% = 2.642,50 Euro

Multiplikation mit dem Hebesatz: 2.642,50 Euro x 470% = 12.419,75 Euro

Zu zahlende Gewerbesteuer: 12.419,75 Euro (ca. 12,5 % des Gewinns)

Wie können Sie bei der Gewerbesteuer sparen?

Möglichkeit 1 Steuergestaltung

Wie die obigen Fallbeispiele zeigen, ist die Basis für die Gewerbesteuerberechnung immer ihr Gewinn.

Um Ihre Gewerbesteuer zu reduzieren ist eine logische Herangehensweise Ihren zu versteuernden Gewinn durch geschickte Steuergestaltung so niedrig wie möglich zu halten. Einige Ihrer Möglichkeiten sind:

  • Den Investitionsabzugsbetrag zu nutzen und geplante Investitionen bereits vor dem Kauf um bis zu 60% abzuschreiben
  • “Ladenhüter” abzuschreiben und  zumindest steuerlich vom dauerhaften Wertverlust profitieren
  • Rückstellungen für zukünftige Kosten (Mietkosten, Heizkosten, Serverkosten, etc.) der Unterlagen-Aufbewahrung bilden

Wie Sie diese Maßnahmen in der Praxis umsetzen und so Ihren zu versteuernden Gewinn senken können, erkläre ich Ihnen leicht verständlich in diesem umfassenden Artikel: https://www.steuerberatung-breit.de/die-4-besten-steuergestaltungs-moeglichkeiten-fuer-kleine-gmbhs-einfach-erklaert/

Möglichkeit 2: Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH

Ihr privates Vermögen befindet sich derzeit in Ihrem Unternehmen und alle laufenden Erträge unterliegen der Gewerbesteuer?

Mit einer sogenannten vermögensverwaltenden GmbH können Sie das ändern!

Sie übertragen einfach Ihr Vermögen an diese neu gegründete GmbH und bezahlen keine Gewerbesteuer mehr.

Wichtig: Die vermögensverwaltende GmbH darf nicht gewerblich tätig sein und kann wirklich nur Ihr Vermögen verwalten.

Alle Details zur vermögensverwaltenden GmbH und ab welchem Vermögen sich die Gründung für Sie lohnt, habe ich Ihnen in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: https://www.steuerberatung-breit.de/die-4-besten-steuergestaltungs-moeglichkeiten-fuer-kleine-gmbhs-einfach-erklaert/

Möglichkeit 3: Auswahl des Firmenstandorts

Zugegeben: Diese Möglichkeit ist wahrscheinlich nur vor der Firmengründung für Sie interessant.

Aber theoretisch können Sie durch die geschickte Auswahl des Standorts viel sparen. Der niedrigste Hebesatz liegt bei 200%, während in vielen wirtschaftlichen Zentren 400 oder sogar 500% draufgeschlagen werden.

Durch eine Übersiedlung in eine Gemeinde mit einem Hebesatz von 200% könnten Sie also mehr als die Hälfte sparen.

In der Praxis sieht das Ganze jedoch oft anders aus: Die Gemeinden mit den niedrigen Hebesätzen liegen häufig fernab der wirtschaftlichen Zentren und eine Übersiedlung ist alleine aus diesem Aspekt keine Option.

Zusätzlich dazu würden bei vielen Firmen die Umzugskosten alleine schon das Sparpotential auf Jahrzehnte gesehen “auffressen”.

Freie Berufe und Gewerbesteuer: Welche Ausnahmeregelung gilt hier?

Manche meiner Leser können an dieser Stelle aufatmen. Denn für alle „freien“ Berufe (wie zum Beispiel Arzt, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und ja, auch Steuerberater) fallen keine Gewerbesteuern an.

Die Steuer betrifft nur diejenigen, die einer gewerblichen Tätigkeit (in der Regel produzierende oder verarbeitende Betriebe) nachgehen.

Vorsicht: Eine GmbH wird aber immer als gewerblicher Betrieb angesehen. Es macht dabei auch keinen Unterschied, ob es sich zum Beispiel um eine Steuerberatungs-GmbH handelt. Ihnen als GmbH-Inhaber kommt zudem auch kein Freibetrag von 24.500€ zu.

Fazit: Gewerbesteuer sparen ist schwierig, aber machbar

Die Gewerbesteuer betrifft die meisten deutschen Unternehmer und kann unterschiedliche Ausmaße annehmen. Als Faustregel müssen Sie damit rechnen, dass etwa 15% Ihres Gewinns als Gewerbesteuer fällig wird.

Trotz der ziemlich strikten Regeln gibt es Sparpotential:

  • Mithilfe von geschickter Steuergestaltung können Sie Ihren zu versteuernden Gewinn so niedrig wie möglich halten
  • Dank einer vermögensverwaltenden GmbH können Sie Erträge aus Ihrem Vermögen von der Gewerbesteuer befreien
  • In Ausnahmefällen lässt sich durch die geschickte Wahl des Firmenstandorts auch Sparpotential ausreizen

Eines muss Ihnen jedoch bewusst sein: Alle dieser Möglichkeiten sind auch mit Kosten verbunden.

Bevor Sie entscheiden einen meiner Tipps umzusetzen, müssen Sie deshalb immer alle Vor- und Nachteile genau abwiegen. Dazu sollten Sie sich auf jeden Fall Hilfe von einem Steuerberater holen. Nur ein Steuerberater kann Ihre Situation analysieren und Ihnen das für Sie beste Vorgehen empfehlen.

Sollten Sie als Unternehmer noch Fragen zur Gewerbesteuer und Ihrer Zahlpflicht haben, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © Kevin Mayer – Fotolia.com