Die “Einfuhrumsatzsteuer” ist eine Steuer, die auf Waren erhoben wird, die in ein Land eingeführt werden. Diese Steuer fällt an, wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land in das Zollgebiet der Europäischen Union (EU) oder aus einem Drittland in ein anderes Drittland importiert werden. Sie ist eine der zentralen Komponenten des europäischen und internationalen Steuerrechts und dient dazu, den Verbrauch von importierten Gütern zu besteuern.
Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer wird auf Grundlage des Einfuhrwerts der Waren sowie etwaiger Zölle und anderer Abgaben berechnet. Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei der Zollabfertigung erhoben und muss vom Einführer (indirekt) oder Importeur (direkt) entrichtet werden.
Die Einfuhrumsatzsteuer dient dazu, sicherzustellen, dass importierte Waren steuerlich gleich behandelt werden wie im Inland produzierte Güter.
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