Die “Innergemeinschaftliche Lieferung” ist ein Begriff, der den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen Union (EU) beschreibt.
Diese Lieferungssituation tritt auf, wenn Waren von einem Mitgliedsland der EU in ein anderes geliefert werden. Um diese Form der Lieferung durchzuführen, müssen sowohl der Lieferant als auch der Kunde über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen. Diese Identifikationsnummern sind entscheidend, um Unternehmen eindeutig in der EU zu identifizieren.
Ein wesentliches Merkmal der innergemeinschaftlichen Lieferung ist die Beförderung oder Versendung der Waren zwischen den beteiligten Ländern. Die Ware muss vom liefernden Unternehmen oder für dessen Rechnung in das andere EU-Land transportiert werden.
In der Regel wird bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Umsatzsteuer vom Lieferanten nicht erhoben, sondern der Empfänger ist verpflichtet, die Umsatzsteuer im Bestimmungsland zu entrichten.
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