Seit dem Steuerjahr 2009 wird das Halbeinkünfteverfahren durch das Teileinkünfteverfahren abgelöst.
Das Teileinkünfteverfahren ist ein steuerliches Prinzip in Deutschland, das auf die Besteuerung von Dividenden abzielt.
Das Teileinkünfteverfahren findet Anwendung für Personen, die zu mindestens 25% an einer Körperschaft beteiligt sind oder mindestens 1% eines Unternehmens halten, in dem sie auch Geschäftsführer sind. Im Rahmen dieses Verfahrens werden nur 60% der Dividendenerträge steuerpflichtig, während die verbleibenden 40% steuerfrei bleiben.
Ansonsten werden die gesamten Kapitalerträge mit 25% Abgeltungsteuer besteuert.
Ziel ist es, Anreize für private Anleger zu schaffen, in deutsche Unternehmen zu investieren.
Die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens betrifft in erster Linie natürliche Personen, die Dividenden aus deutschen Beteiligungen erhalten. Durch die reduzierte Steuerpflicht soll die Attraktivität von Investitionen in deutsche Unternehmen gesteigert werden.
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