Kassenbuch-Nachschau

Kassenbuch-Nachschau: Was ist das? Welche Gefahren bestehen?

Seit 1.1.2018 gibt es die Kassenbuch-Nachschau. Wissen Sie, dass es sich dabei um eine “kleine Betriebsprüfung” handelt? Wissen Sie, dass Sie dafür keine Vorbereitungszeit bekommen und keinen Einspruch einlegen können? Wissen Sie, dass – sollten Sie “nicht bestehen” – der Prüfer dann Umsätze hinzu schätzt, die Ihnen weitere Steuerzahlungen und im schlimmsten Fall sogar ein Strafverfahren einbringen könnten?

Was ist die Kassenbuch-Nachschau im Detail?

Wie schon erwähnt ist die Kassenbuch-Nachschau eine “Mini-Betriebsprüfung”. Die Beamten überprüfen dabei, ob Ihr Kassenbericht genau den Saldo aufweist, den Sie in der Kasse haben. Das muss auf den Cent genau stimmen. Man spricht dabei von der sogenannten Kassensturz-Fähigkeit, zu der Unternehmen vom Gesetzgeber verpflichtet werden.

Die Besonderheit – oder fast “die Gemeinheit” – dabei ist, dass diese Nachschau ohne Vorwarnung passiert. Zudem haben Sie und Ihr Steuerberater keine Chance, Einspruch einzulegen oder dem Ergebnis zu widersprechen.

Wen trifft die Kassenbuch-Nachschau?

Das ist eigentlich ganz einfach: Sie trifft jedes Unternehmen, das eine Bargeld-Kasse besitzt. Dann müssen Sie nämlich einen Kassenbericht führen. Ihr Umsatz und Ihre Unternehmensgröße sind nicht von Bedeutung. Auch nicht, ob Sie bilanzieren oder Ihren Gewinn nach der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen. Sie sind schlichtweg verpflichtet zum Kassenbericht.

Falscher Kassenbericht: Welche Konsequenzen kommen auf Sie zu?

Das neue Gesetz sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Die Konsequenzen bei fehlender Kassensturz-Fähigkeit können weitreichend sein. Ihre Buchhaltung wird verworfen und eine Umsatzschätzung erfolgt – mit allen möglichen Folgen. Im folgenden Video habe ich für Sie alles einmal leicht verständlich zusammengefasst:

Die für die Kassenbuch-Nachschau verantwortlichen Gesetze lauten $22 UStG und §63 UStDV.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Kassenbuch-Nachschau oder sind Sie sich über bestimmte Verpflichtungen nicht ganz im Klaren? Als Steuerberater in Hamburg und Unternehmensberater habe ich mich genau auf solche Fragen spezialisiert. Sie können mich gerne mit Fragen dazu via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit