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Wieviel Steuern zahlen Sie bei einer GmbH wirklich?

In Businessplänen sehe ich oft Zahlen, die vollkommen in der Luft hängen und Unternehmer damit vor ein Problem mit den GmbH Steuern stellen: Die Zahlungen, die dann wirklich auf die Firma zukommen, bringen dann in den Folgejahren die Ernüchterung. Im schlimmsten Fall muss dann aufgrund falscher „Wunsch-Kalkulationen“ Insolvenz angemeldet werden.

Die Gründe für eine GmbH sind meist zweierlei: Ein erfolgreicher Einzelunternehmer will den Vorteil beschränkter Haftung in seiner Rechtsform unterbringen oder es steht überhaupt eine Neugründung an. Ersterer hört oft von der viel niedrigeren Körperschaftssteuer im Gegensatz zur Einkommenssteuer, die er bisher immer abliefern musste. Zweiterer, der Gründer, wühlt sich oft alleine durch das Internet auf der Suche nach Informationen und „puzzelt“ sich dann mit gefährlichem Halbwissen, einen Businessplan zusammen.

In diesem Beitrag will ich Ihnen realitätsnah erläutern, welche Steuern auf Ihre GmbH zukommen, sollte Ihr Geschäftsmodell erfolgreich sein. Zudem will ich Ihnen natürlich auch nicht verschweigen, wieviel Steuern Sie zahlen, bis Sie als Gesellschafter und/oder Geschäftsführer das Geld tatsächlich auf Ihrem privaten Konto haben.

Dieser Beitrag wurde am 14. November 2022 aktualisiert

Welche Steuern gibt es überhaupt für GmbHs?

Bei einer GmbH können für Sie die nachfolgenden Steuern anfallen:

Die Körperschaftssteuer

Die Körperschaftssteuer (KSt) beträgt in Deutschland 15 Prozent auf erzielte Gewinne. Liegt Ihr Gewinn also bei 100.000 Euro, zahlen Sie für das Geschäftsjahr 15.000 Euro an Körperschaftssteuer.

Die Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer (GewSt) ist deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Der exakte Satz hängt von der jeweiligen Gemeinde ab, in der Ihr Gewerbe gemeldet ist. Als Faustregel können Sie hier aber auch 15 Prozent anwenden. Vermögensverwaltende GmbHs können von der Gewerbesteuerpflicht jedoch ausgenommen sein.

Die Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt einmalig an, wenn eine Liegenschaft angekauft wird. Diese Steuer zahlt die GmbH eben nur dann, wenn Sie eine Immobilie kauft (z.B.: Büros nicht anmietet, sondern erwirbt). Zusätzlich zum Kaufpreis müssen Sie noch 6,5 Prozent dieses Betrags als Grunderwerbssteuer einmalig abführen.

Grundsätzlich sind die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer jene beiden Steuern, die auf Gewinne der GmbH anfallen. Macht eine GmbH also 100.000 Euro Gewinn, dann muss diese ca. 30.000 Euro an Körperschaftssteuer (15 Prozent) und Gewerbesteuer (ca. 15 Prozent) an das Finanzamt zahlen.

Achtung: Steuer der GmbH bedeutet nicht, dass das Geld danach auf Ihrem Privatkonto ist!

Ein Fehler, den vor allem viele Neugründer in ihrer Euphorie machen, ist nach diesen steuerlichen Abgaben nicht mehr weiter zu rechnen. Erfolgreiche Einzelunternehmer, die Ihr Unternehmen umwandeln wollen, sind meist schon darauf gefasst, dass da noch etwas kommen muss. Allerdings fehlt es dann oft am wichtigen Detailwissen. Auch diesen Punkt möchte ich in diesem Beitrag ansprechen.

Wenn Sie mit Ihrer GmbH nun Gewinn erzielt haben, gelangt das Geld auf zwei Wegen auf Ihr privates Konto:

  1. Über Ihr Gehalt als Angestellter der GmbH: Die Eigentümer sind oft die Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH. Daher sind Sie auch ganz normal darin angestellt. Sie besitzen auch die gleichen Rechte und Pflichten, wie jeder andere Angestellte. Sie erhalten damit ein „ganz normales“ Geschäftsführergehalt, welches alle Lohnnebenkosten und alle Steuern eines Angestellten bedeutet. Sie zahlen also ganz normal Einkommenssteuer auf Ihr Gehalt.
  2. Über Gewinnausschüttung an die Gesellschafter: Gewinne können auch als Gewinnausschüttung an die Gesellschafter verteilt werden. Dies passiert nach der Verteilung der jeweiligen Anteile. Besitzen Sie 75 Prozent Ihrer GmbH und Ihr Geschäftspartner 25 Prozent, so erhalten Sie – wenn 100.000 Euro ausgeschüttet werden – 75.000 Euro und Ihr Geschäftspartner 25.000 Euro.
    Für diese Summen gibt es dann zwei Besteuerungsmöglichkeiten: 60 Prozent des Ausschüttungsbetrags werden mit Ihrem normalen Einkommenssteuersatz besteuert und 40 Prozent sind steuerfrei. Oder Sie entscheiden sich pauschal für eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf den Ausschüttungsbetrag.

GmbH Steuern: Die Unterschiede zwischen Gehalt und Ausschüttung für die GmbH

Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass ein Gehalt immer gewinnmindernd wirkt. Das heißt: Die Ausgaben für Ihr Gehalt, sollten Sie sich selbst als Geschäftsführer in Ihrer GmbH anstellen, werden vor der Berechnung der Steuern für Ihren Gewinn abgezogen. Das ist anders als bei Einzelunternehmern.

Sollte Ihre GmbH also 200.000 Euro einnehmen und 50.000 Euro an anderen Ausgaben haben (z.B.: Mieten, Wareneinkauf, andere Löhne etc.) muss auch noch Ihr Geschäftsführergehalt vor der Gewinnberechnung abgezogen werden. Sollte Ihr Gehalt nun 50.000 Euro ausmachen, beträgt der Gewinn der GmbH nur 100.000 Euro. Und nur diese 100.000 Euro werden als GmbH-Gewinn versteuert.

Bei einer Ausschüttung ist das anders: Schütten Sie im oben genannten Beispiel noch einmal 40.000 Euro dieser Gewinne an die Gesellschafter aus, so bleibt der zu versteuernde Gewinn dennoch bei 100.000 Euro.

GmbH Steuern: Was heißt das auf Ihrem privaten und auf Ihrem geschäftlichen Konto?

Bleiben wir am besten gleich beim oben genannten, fiktiven Beispiel:

  • Einnahmen: 200.000 Euro
  • Ausgaben: 50.000 Euro
  • Ausgaben für Ihr Geschäftsführergehalt: 50.000 Euro
  • Gewinn der GmbH: 100.000 Euro
  • Ausschüttung: 40.000 Euro (75 Prozent der Anteile gehören Ihnen)

Die steuerliche Belastung sieht für die GmbH wie folgt aus:

  • Die GmbH zahlt 15 Prozent Körperschaftssteuer vom Gewinn = 15.000 Euro
  • Die GmbH zahlt rund 15 Prozent Gewerbesteuer vom Gewinn = 15.000 Euro
  • Nach Steuern (insgesamt 30.000 Euro) und Ausschüttung (40.000 Euro) bleiben von den 100.000 Euro Gewinn auf dem Konto der GmbH somit noch 30.000 Euro übrig.

Die steuerliche Belastung sieht für Sie als Privatperson wie folgt aus:

  • Sie erhalten ein Gehalt, das inklusive Lohnnebenkosten für die GmbH 50.000 Euro ausmacht. Dieses Gehalt wird ganz normal mit der Einkommenssteuer versteuert.
  • Sie erhalten eine Ausschüttung von 30.000 Euro (75 Prozent von 40.000 Euro) am Ende des Geschäftsjahres. Nun können Sie sich entscheiden: Entweder Sie zahlen 25 Prozent Abgeltungssteuer auf den gesamten Betrag (= 7.500 Euro) oder Sie addieren die 30.000 Euro zu Ihrem normalen Jahresgehalt und müssen 18.000 Euro davon (= 60 Prozent) mit Ihrem normalen Einkommenssteuersatz besteuern. 12.000 Euro von der Ausschüttung (= 40 Prozent) wären in diesem Fall steuerfrei. Sie müssen also genau ausrechnen, was für Sie vorteilhafter ist.

Wichtiger Hinweis für Geschäftsführer: Bitte kommen Sie nicht auf die Idee, sich Gewinne über ein höheres Gehalt auszuzahlen, da dies steuermindernd für die GmbH wirkt. Dies nennt man dann verdeckte Gewinnausschüttung und ist strafbar.

Ist es steuerlich sinnvoll Gewinne in der GmbH zu belassen?

Die oben genannte Beispiel-Rechnung verwendet Zahlen, die in der Regel deutlich geringer sind, als sie viele GmbHs heute in Deutschland aufweisen. Daher ist es für viele Unternehmer sinnvoll – wenn das Geld privat nicht benötigt wird – Gewinne in der GmbH zu belassen.

Dort werden sie nur einmal (der Gewinn wird ja nur 1x damit erzielt) mit 30 Prozent besteuert. Erst wenn diese Gelder wiederum Erträge bringen fallen von den neuen Erträgen wieder 30 Prozent an. Ihr Geld bleibt also sicher am Geschäftskonto.

Damit können Sie es nun für Investitionen verwenden oder einfach nur das Kapital und damit den Unternehmenswert Ihrer Firma steigern. Das hilft Ihnen bei den Banken und bringt Ihnen mehr Bonität, falls Sie einmal eine Finanzierung für eine ganz große Investition benötigen.

Sie könnten eventuell auch eine Unternehmensumwandlung von der Rechtsform der GmbH anstreben. Bei einer GmbH & atypisch still gibt es auch Möglichkeiten, die Steuerlast unter 30 Prozent (auf 28,75 Prozent) zu senken.

 

Alle Details zum Thema GmbH & Steuern im Video erklärt

Sie möchten gerne noch mehr darüber erfahren, wie viel Steuern Sie bei der GmbH wirklich zahlen? Oder möchten Sie nochmals eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus diesem Artikel hören? Dann klicken Sie einfach auf Play!

 

Fazit: Zahlenwahrheit am Anfang spart den Schock bei Auszahlung aufs private Konto

Wie Sie sehen, ist es nicht so einfach, wie in vielen Businessplänen aufgezeichnet. Es klingt zu verlockend, immer nur 30 Prozent Steuern zu zahlen. Allerdings bedenken viele nicht, dass es nur der halben Wahrheit entspricht. Bis das Geld auf dem Privatkonto eingeht, fallen noch weiter Steuern an und der Steuervorteil, den Sie sich erträumt haben, ist vielleicht in der Realität ein Steuernachteil.

Um dem vorzubeugen, empfehle ich Ihnen auf jeden Fall Ihren Businessplan und Ihre geplante Unternehmensumwandlung gemeinsam mit einem erfahrenen Steuerberater zu erstellen. Dieser sorgt dafür, dass Ihre Zahlen (seien es Steuern, seien es Ertragsvorschauen oder Planbilanzen) nicht irgendwie in der Luft hängen.

Weitere hilfreiche Informationen rund um die Rechtsform der GmbH erhalten Sie im Übrigen in den folgenden Blog-Beiträgen:

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Herzlichst,
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