Steuererleichterungen für Unternehmer

Steuererleichterungen für Unternehmer – So können Sie profitieren!

Sie sind Unternehmer und sind auf der Suche nach Steuererleichterungen, die Sie für Ihr Unternehmen anwenden können? Sie möchten dabei aber auf keinerlei dubiose Tricks zurückgreifen, sondern wirklich nur 100% legale Steuer-Optimierungen nutzen. Dazu stelle ich Ihnen anschließend verschiedene Möglichkeiten vor, mit denen Sie Ihre Steuerlast merkbar reduzieren können.

Dieser Beitrag wurde am 22. August 2022 aktualisiert.

Steuererleichterungen für Unternehmer: Steuern sparen als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter

Zahlen Sie als Einzelunternehmer oder an einer Personengesellschaft (zum Beispiel: OHG, KG oder GbR) beteiligter Teilhaber den Unternehmensgewinn nicht vollständig aus, werden die im Unternehmen verbleibenden Gewinne nur mit einem Steuersatz von 28,25 % besteuert. Dieser Steuersatz enthält auch schon die Gewerbesteuer und sie wird nicht noch extra draufgeschlagen. Sie zahlen wirklich nur eine Steuer von 28,25 %.

Wichtig: Damit sich diese Optimierung für Sie auch lohnt, sollte Ihr Durchschnittssteuersatz zwischen 42 und 45 % liegen. Ansonsten stellt der Steuersatz von 28,25 % keinen wirklichen Unterschied zu Ihrem regulären Steuersatz dar und die Optimierung lohnt sich nicht wirklich. Die Ersparnis können Sie dann für Ihren Vermögensaufbau oder zur Ansparung auf zukünftige Erbschaftssteuer-Zahlungen verwenden.

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Einzelunternehmer oder Personengesellschafter Steuern sparen

Steuererleichterungen für Unternehmer: Wie Sie Steuern auf Immobilien-Gewinne reduzieren!

Sie besitzen eine oder sogar mehrere Immobilien? Mit diesen Häusern oder Wohnungen erzielen Sie Mieteinnahmen und bessern sich so passiv Ihr “normales” Einkommen auf? Sie stört es aber, dass diese Nebeneinkünfte im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung einfach zu Ihrem Gehalt dazugerechnet werden und mit Ihrem hohen persönlichen Steuersatz versteuert werden? Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, könnte sich eine Immobilien-GmbH für Sie auszahlen. Mit dieser speziellen Form der Steuergestaltung reduzieren Sie Ihre Steuerlast auf Immobilienerträge.

So reduzieren Sie die Besteuerung Ihrer Immobilien-Gewinne von mehr als 40 % auf 15 %

Vermieten oder verkaufen Sie Ihre Immobilien, müssen Sie diese Gewinne versteuern. Bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften und auch GmbHs werden diese Einkünfte zu Ihrem zu versteuernden Gewinn addiert. Dieser Gewinn wird dann fast immer mit mehr als 40 % (bei der GmbH sogar mit 49 %) besteuert.

Die Lösung: Für Ihre Immobilien können Sie eine eigene Immobilien GmbH gründen. Sie “packen” einfach Ihre Häusern, Wohnungen oder anderen Immobilien-Besitz als Vermögen in diese GmbH. Damit begrenzen Sie die Besteuerung Ihrer Immobiliengewinne auf 15 % pro Jahr. Zusätzlich wird so auch keine Gewerbesteuer fällig.

Mehr dazu erfahren Sie hier: Immobilien GmbH: So senken Sie die Besteuerung Ihrer Mieteinkünfte auf nur 15%

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Steuererleichterungen für Unternehmer: Wie Sie Steuern auf Immobilien-Gewinne reduzieren!

Steuererleichterungen für Unternehmer: Die Firmen-Umwandlung für die Altersvorsorge

Als Inhaber eines Einzelunternehmens oder als Teilhaber einer Personengesellschaft wie beispielsweise einer OHG oder einer KG möchten Sie über die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) hinaus etwas für Ihre Altersvorsorge tun? Sie wissen aber nicht genau, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie am besten vorgehen sollten? Zahlt sich eventuell sogar eine Unternehmensumwandlung aus? Viele Unternehmer sind bei der Altersvorsorge unsicher. Anders als bei Angestellten ist diese Thematik für Inhaber einer Firma komplizierter und man verliert schnell den Überblick über die verschiedenen Optionen.

In meinem neuen Video weiter unten in diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, warum es sich für Unternehmer lohnen kann, Ihren Betrieb von einem Einzelunternehmen, einer OHG oder einer KG in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln.

Darum lohnt sich die Unternehmensumwandlung für die Altersvorsorge

Besonders Einzelunternehmer oder Inhaber von Personengesellschaften sollten über eine mögliche Umwandlung des Unternehmens in eine juristische Person nachdenken. Denn mit einer GmbH oder einer Genossenschaft haben Sie im Vergleich zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften mehr Wege um vorzusorgen. Sie können beispielsweise unterschiedliche Versicherungen abschließen oder direkt durch Ihre Kapitalgesellschaft vorsorgen.

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Firmen-Umwandlung für die Altersvorsorge

Steuererleichterungen für Unternehmer: Steuern auf Wertpapiere und Immobilienvermögen verringern

Sie sind Unternehmer und durch Beteiligungen an Firmen erzielen Sie jedes Jahr eine Dividende, die ein attraktives Zusatzeinkommen für Sie darstellt? Oder besitzen Sie Immobilien, die Sie vermieten und als Nebeneinkommensquelle benutzen? Dieses Einkommen wird aber mit 42 % oder vielleicht sogar 45 % besteuert und damit fast zur Hälfte vom Staat “einkassiert”? Bei einer zukünftigen Übergabe an Ihre Erben verdient das Finanzamt mit der Erbschaftssteuer sogar nochmal mit und Sie suchen deshalb nach Möglichkeiten, um diese hohen Steuerbeträge zu mindern?

Deshalb möchte ich Ihnen anschließend eine Möglichkeit zeigen, wie Sie mithilfe einer Unternehmensumwandlung Ihre Steuern reduzieren können.

So sparen Sie mit einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) Steuern auf Wertpapier- und Immobilien-Gewinne

Um die Besteuerung für Sie und Ihre Erben möglichst gering zu halten, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Sie übertragen Ihr Immobilien- und Wertpapiervermögen in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  2. Ihre Erben werden die Kommanditisten dieser KGaA

Das Ergebnis: Gesetzlich behalten Sie als übertragende Person der Vermögensanteile die volle Kontrolle über die Wertpapiere und Immobilien.

Ihre Erben bekommen das Vermögen übertragen und sind damit die rechtlichen Eigentümer des Vermögens und beziehen die Gewinne aus der Vermietung oder aus Dividenden mit einem günstigen Abgeltungs-Steuersatz von nur 25 %. Auch wenn der durchschnittliche persönliche Steuersatz 45 % beträgt, steigt dieser Abgeltungs-Steuersatz nie über 25 % und Ihre Erben würden in diesem Fall 20 % an Steuern sparen.

Diese Kosten kommen bei einer Übertragung Ihres Vermögens in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien auf Sie zu

Bei der Gründung einer KGaA und dem nachfolgenden Transfer Ihrer Wertpapiere und Immobilien in diese neue Gesellschaft können folgende Kosten anfallen:

  • Grunderwerbssteuer
  • Notarkosten
  • Amtsgerichtskosten
  • Steuerberaterkosten

In der Regel werden diese Kosten aber durch die beträchtliche Steuerersparnis über die Jahre gerechnet wett gemacht.

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Steuern auf Wertpapiere und Immobilienvermögen verringern

Steuererleichterungen für Unternehmer: So können Sie Ihre GmbH wie eine Personengesellschaft besteuern lassen

Sie sind Inhaber einer GmbH und sind froh, dass Sie sich wegen der Haftungsbeschränkung bei unternehmerischen Entscheidungen nie sorgen um Ihr Privatvermögen machen müssen? Außerdem schätzen Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Sie zur Altersvorsorge nutzen können? Trotzdem stören Sie die komplizierten Formalismen und das Risiko einer versteckten Gewinnausschüttung? Am liebsten würden Sie die Vorteile der GmbH mit der “einfacheren” Gewinnverteilung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft verbinden?

Nachfolgend zeige ich Ihnen, wie Sie genau das schaffen können. Mit der Rechtsform der atypisch stillen GmbH genießen Sie weiterhin alle Vorteile einer GmbH, schützen sich aber vor einer versteckten Gewinnausschüttung und reduzieren noch dazu Ihren Steuersatz.

Atypisch, stille GmbH: Mit dieser Spezialform der GmbH schützen Sie sich vor Formfehlern und senken Ihre Steuern

Wenn Sie Ihre “normale” GmbH in eine atypisch, stille GmbH umwandeln, wird diese Gesellschaft steuerlich gesehen zu einer Personengesellschaft. So fällt das Risiko einer unbeabsichtigten verdeckten Gewinnausschüttung weg und Sie müssen sich an weniger formale Bedingungen halten. Ihre maximale Besteuerung liegt jetzt (je nach Einkommen) zwischen 42 % und 45 %. Schütten Sie bei einer GmbH Ihren gesamten Gewinn aus, beträgt Ihre Steuer bis zu 48 %. Sie können also bis zu 6 % Steuern sparen. Bei einem Jahres-Gewinn von 100.000 Euro wäre das immerhin eine Ersparnis von 6.000 Euro. Eine detailliertere Erklärung zur atypisch stillen GmbH können Sie in einem eigenen Artikel nachlesen. In diesem Beitrag erfahren Sie weitere Vorteile dieser speziellen Rechtsform und worauf Sie bei der Gründung achten müssen.

Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um zu diesem Beitrag zu gelangen: Atypisch stille Beteiligung bei der GmbH: Mehr Liquidität, weniger Steuern

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Steuererleichterungen für Unternehmer: So können Sie Ihre GmbH wie eine Personengesellschaft besteuern lassen

Sie wollen noch mehr über mögliche Wege zur Steuererleichterungen erfahren?

Sie würden gerne noch mehr über darüber erfahren, wie Sie Ihre Steuerlast nachhaltig reduzieren können? Ich helfe Ihnen als erfahrener Steuerberater in Hamburg gerne weiter und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten zur Steuererleichterung Sie konkret in Ihrem Unternehmen einsetzen können. Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Foto: © Kittiphan – stock.adobe.com

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Weitere Artikel

Ihre Vorteile bei der Thomas Breit Steuerberatung

Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.

Entscheidungsgrundlage mit rechtsverbindlicher Auskunft

Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.

Erfahrung und Expertise

Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.

Umfassende Beratung

Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Fokus auf deutsche und europäische Rechtsformen

Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.

Flexibilität und Zukunftssicherheit

Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.

Das sagen Mandanten über uns

Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.

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Sönke Pickenpack

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

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Christian Behrens

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

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Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

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Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

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Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

Sie möchten sich beraten lassen? Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Ein paar Worte, bevor es losgehen kann

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Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
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Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung

Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.