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Steuerfahndung: Wieso Sie dank Digitalisierung weniger befürchten müssen!

Sie haben von der Steuerfahndung eine Ladung zur Anhörung erhalten und fragen sich, wie das sein kann? Sie haben doch immer alles korrekt angegeben – und nun das! Der Drang ist groß, sich für diesen Vorwurf zu rechtfertigen. Doch ist das immer die beste Lösung? Denn einmal gemachte Aussagen sind kaum revidierbar und können viele negative rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Wie Sie sich im Falle einer Steuerfahndung am besten verhalten und worauf Sie achten sollten, habe ich für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst. Zudem erhalten Sie einen kleinen Einblick, wie das Ganze überhaupt abläuft und wie Sie der Schritt zur Digitalisierung davor bewahren kann.

Dieser Beitrag wurde am 19. Juli 2022 aktualisiert.

Steuerfahndung & Bußgeld- und Strafsachenstelle – was ist was?

Die Steuerfahndung (= kurz Steufa) ist eine Ermittlungsebene des Finanzamts. Grundsätzlich leitet die Bußgeld- und Strafsachenstelle (= kurz BuStra) die Ermittlungen im Steuerstrafverfahren. Sie übernimmt sozusagen die Rolle der Staatsanwaltschaft. Die Steuerfahndung hingegen tritt nur vor Ort und erst dann auf, wenn sich der Verdacht auf eine Steuerstraftat bestätigt hat.

Im Steuerstrafverfahren untersucht die BuStra, ob Steuerpflichtige aufgrund einer begangenen Steuerstraftat zu bestrafen sind. Die bekannteste Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung.

Liegt ein Verdacht auf Steuerhinterziehung vor, muss die BuStra diesem nachgehen. Dazu ist diese gesetzlich verpflichtet. Solch ein Verdacht wird in der Regel anonym ausgesprochen. Personen, die für das Anschwärzen verantwortlich sein könnten, sind meistens: Neidische Freunde, die eigene Freundin/der eigene Freund oder frühere Mitarbeiter.

In diesen zwei Phasen läuft ein Steuerstrafverfahren ab

Das Steuerstrafverfahren kann grob in zwei Phasen gegliedert werden:

1.   Das Ermittlungsverfahren (= Anhörung)

2.   Die Anklage

Das Ermittlungsverfahren

Wenn bei Ihnen der Verdacht auf eine Steuerstraftat vorliegt, erhalten Sie als Erstes ein Schreiben der BuStra.

Achtung: Es wird nicht bekanntgegeben, was genau die BuStra gegen Sie in der Hand hat. Daher sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater entscheiden, ob Sie dazu Stellung nehmen und die Vorwürfe bei einer Anhörung widerlegen wollen.

Nach Erhalt des Schreibens haben Sie 2 Wochen Zeit: In diesem Zeitraum müssen Sie angeben, ob Sie sich verteidigen möchten. Ihre Verteidigungsstrategie muss zu diesem Zeitpunkt bereits ausgearbeitet sein. Danach stehen Ihnen für die Stellungnahme 2 weitere Wochen zur Verfügung.

Das Verfahren kann bereits nach der Stellungnahme und noch vor einer möglichen Anklage aus 3 Gründen eingestellt werden:

  1. Nach §170, Absatz 2 (Strafprozessordnung) wird das Verfahren eingestellt, weil kein begründeter Tatverdacht besteht. Das bedeutet: Der Verdacht gegen Sie hat sich nicht bestätigt oder er konnte widerlegt werden. Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html, 19.07.2022.
  2. Nach §153 (Strafprozessordnung) wird bei Geringfügigkeit von einer Verfolgung abgesehen. Das heißt: Ihnen wurde die Tat nachgewiesen. Jedoch ist Ihre Schuld so gering, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Somit wird das Verfahren eingestellt. Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/153.html, 19.07.2022.
  3. Nach § 153a (Strafprozessordnung) kann das Verfahren eingestellt werden, wenn Sie z.B. einen bestimmten Geldbetrag zahlen. Ihr Steuerberater kann mit der BuStra telefonisch eine Geldauflage vereinbaren, die Sie bezahlen. Dafür wird das Verfahren eingestellt. Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html, 19.07.2022.

Die Anklage

Hat sich im Ermittlungsverfahren der Verdacht auf eine Steuerstraftat bestätigt und es liegen klare Beweise vor, kommt es zur Anklage. Im Fall einer Anklage erfolgen mündliche Hauptverhandlungen, die öffentlich sind. Das Gericht wird Beweise erheben und kann zudem Zeugen vernehmen.

Je nach Ergebnis, endet die Verhandlung mit der:

  • … Einstellung des Verfahrens
  • … Freisprechung des Angeklagten
  • … Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe

Ablauf Steuerstrafverfahren – Unschuldig vs. Schuldig

Anhand zweier Beispiele möchte ich Ihnen anschaulich erklären, wie ein Steuerstrafverfahren im Detail ablaufen kann:

Fall 1: Sie haben keine Steuern hinterzogen

Nachdem Sie den Brief der BuStra erhalten und sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung gesetzt haben, beantragt dieser die sofortige Akteneinsicht. Er bekommt die Akte zugeschickt und scannt sie ein. Seine Aufgabe besteht darin, die Ihnen zur Last gelegte Schuld mit Argumenten zu entkräften. Dazu wird er sich Ihre Akte im Detail anschauen und Ihnen Fragen stellen.

Innerhalb der 4-wöchigen Frist setzt er sich mit der BuStra in Verbindung und äußert sich in Form der Anhörung zu den Vorwürfen. Bis Sie eine Antwort seitens der Steuerfahndung erhalten, können zwei Monate vergehen.

Diese Zeit kann sehr belastend sein, sowohl für Sie als auch Ihren Steuerberater. Daher sollte sich Ihr Steuerberater viel Zeit für Sie nehmen. Auch Empathie und Engagement sind in dieser Situation wichtige Stichworte. Ihr Steuerberater sollte sich gut in Ihre Lage versetzen können und Sie ermutigen.

Ich z.B. stehe meinen Mandanten im Strafverfahren rund um die Uhr zur Seite. Sie können mich jederzeit – auch nachts – telefonisch erreichen.

Konnte Ihr Steuerberater ihre Unschuld beweisen, erhalten Sie ein Schreiben der BuStra mit den Worten: Das Verfahren wird eingestellt, weil kein begründeter Tatverdacht vorliegt.

Fall 2: Sie haben Steuern hinterzogen

Der prozessuale Ablauf gleicht dem von Fall 1. Ihr Steuerberater erhält Einsicht in Ihre Akte und überprüft, ob ein Verschulden vorliegt. Wenn er es nicht entkräften kann, dann erfolgt die Anklage und Sie müssen vor Gericht oder das Verfahren wird wegen Minderhaftigkeit eingestellt. Sie bezahlen, wie oben beschrieben, die vereinbarte Geldauflage und der Fall ist erledigt.

Steuerfahndung im Haus – darauf sollten Sie achten!

Sobald die Steuerfahnder vor der Tür stehen, haben Sie auch wirklich Steuern hinterzogen. Die Steuerfahndung kommt nämlich nur, wenn diese gegen Sie hieb- und stichfeste Beweise vorliegen hat. Die Steuerfahnder, die sich als solche ausweisen müssen, werden Ihnen einen richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl vorlegen. Begleitet werden sie meistens von zwei Polizisten.

Achtung: Der Staatsanwalt muss Ihnen Ihre Rechte vorlegen. Das heißt: Er muss Sie vor der Hausdurchsuchung schriftlich darüber aufklären, dass gegen Sie ein Strafverfahren läuft und Sie Ihre Aussage verweigern können.

Zudem muss er Ihnen die rechtlichen Folgen aufzeigen, die Ihre Aussage haben könnte. Sie bestätigen dann mit Ihrer Unterschrift, dass Sie davon Kenntnis genommen haben.

Doch wie reagiert man nun am besten, wenn die Steuerfahnder erstmal im Haus sind? Ich empfehle Ihnen, sich an folgende 3 Punkte zu halten:

  1. Schweigen ist Gold: Sie müssen sich nicht selbst belasten! Besser für Sie ist es, nichts zu sagen.
  2. Steuerberater anrufen: Rufen Sie sofort Ihren Steuerberater an und lassen Ihn alles Weitere klären.
  3. Kooperation: Wenn die Steuerfahndung Einsicht in bestimmte Ordner, etc. nehmen möchte, gewähren Sie Ihnen diese.

Nachdem Ihr Privatbesitz auf den Kopf gestellt wurde, sucht die Steuerfahndung in der Regel auch Ihren Steuerberater und Ihre Bank auf. Sie hat das Recht, dort ebenfalls Unterlagen zu beschlagnahmen. Um in diese missliche Lage erst gar nicht zu kommen, rate ich Ihnen zur Digitalisierung.

Info am Rande: Die Steuerfahndung darf eine Wohnung im Regelfall nur tagsüber durchsuchen. Das bedeutet von 1. April – 30. September zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr abends und von 1. Oktober – 31. März zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends. Ausnahmen gibt es allerdings auch hier. Beispielsweise, wenn “Gefahr in Verzug” besteht.

Steuerfahndung? Kein Problem dank Digitalisierung!

Wussten Sie: Dank Digitalisierung müssen Sie keinen Ärger bei einer Steuerfahndung befürchten! Bei der Digitalisierung sind Sie nämlich verpflichtet, ein internes Kontrollsystem (= kurz IKS) zu führen. Das heißt: Es wird alles genau dokumentiert.

Bei einer Korrektur ohne IKS: Ist es möglich Dinge zu korrigieren, die Sie nicht widerlegen können. Jedoch wird dies so bewertet, als würden Sie eine versuchte Steuerhinterziehung rückgängig machen!

Durch die IKS und die Dokumentation können Sie nun zeigen, dass Sie steuerehrlich verfahren hätten wollen. Somit können Sie beweisen, dass es sich nur um eine Korrektur und keinen Fehler Ihrerseits gehandelt hat.

Mehr zum Thema IKS und / oder TAX CMS erfahren Sie in den folgenden beiden Beiträgen:

Fazit: Dank Digitalisierung kein Ärger mit der Steuerfahndung

Wie Sie in diesem Beitrag gesehen haben, ist die Angst vor der Steuerfahndung unbegründet. Denn Sie tritt erst in Erscheinung, wenn sich der Verdacht gegen Sie bestätigt hat.

Wenn Sie auf Digitalisierung setzen, haben Sie noch weniger zu befürchten: Denn die Dokumentation Ihrer steuerlichen Prozesse ermöglicht ein genaues Nachvollziehen. Sie können stets leicht beweisen, dass Sie steuerehrlich gehandelt haben. Sollten Sie doch unverschuldet angeschwärzt worden sein, setzen Sie sich mit Ihrem Steuerberater zusammen. Entscheiden Sie gemeinsam, wie strategisch am besten vorzugehen ist.

Bei kleinen Geldbeträgen empfiehlt es sich viel mehr, auf eine Anhörung zu verzichten und eine bestimmte Geldauflage mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle zu vereinbaren. Dann wird das Verfahren gegen Sie eingestellt und Sie sparen sich im Endeffekt viel Bearbeitungskosten seitens Ihres Steuerberaters.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Steuerfahndung oder Steuerstrafverfahren?

Haben Sie weiterführende Fragen zum Thema Steuerstrafverfahren, Steuerfahndung oder Interne Kontrollsysteme, dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir von der Steuerberatung Thomas Breit sind unter anderem auf IKS und Tax CMS spezialisiert. Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular kontaktieren. Vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Gesprächstermin mit mir oder einem meiner Experten.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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