Für Unternehmen mit einem Gewinn ab 500.000 Euro:

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Wie Sie sofort bis zu 46,5 % an Steuern sparen & Ihre Nachfolge regeln

Haben Sie sich als Unternehmer schon mit der Sonderrechtsnachfolge nach Gesellschaftsrecht auseinandergesetzt? Wenn nicht, dann sollten Sie es spätestes jetzt.

Ohne klares Steuerkonzept und Nachfolgeregelung kann Ihnen folgendes passieren:

  • Steuern von Hunderttausenden Euro oder sogar in Millionenhöhe
  • Ein Falscher erbt Ihr Unternehmen
  • Ihr Unternehmen zersplittert
  • Keine rechtliche Absicherung Ihres Partners, Kinder & Co
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Unsere Partner

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Sie möchten von einer strukturierten Steuergestaltung und Nachfolgeregelung profitieren?

In der Regel schaffen wir es, mit einer durchdachten Steuer- und Nachfolgegestaltung

  • ein Steuerfiasko zu verhindern und
  • gleichzeitig Ihr Vermögen und Ihr unternehmerisches Lebenswerk vor großen finanziellen Schäden zu schützen und
  • es sogar im Falle einer Erbschaft für Ihre PartnerIn oder Ihre Kinder bestmöglich zu bewahren.

All das erreichen wir ohne dubiose, ausländische Steueroasen. Mithilfe des deutschen Rechts können wir für Sie Minimalsteuersätze von 1,5 % und in manchen Fällen sogar weniger.

Mit unserer Expertise im Bereich der Steuer- und Nachfolgegestaltung bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Konzepte an. Denn eines muss Ihnen bewusst sein:

Standardlösungen von Anwälten & Steuerberatern fehlt Expertise in der Optimierung und führt zu zu hohen Steuern, Familienstreitigkeiten und Unternehmenszersplitterung.

Viele Unternehmen verlassen sich bei Steuergestaltung und Nachfolgeplanung allein auf Ihren Steuerberater, sowie ihr Testament und vergessen hierbei das Gesellschaftsrecht.

Mit solchen Standardlösungen verschenken Sie Zigtausende Euro und riskieren, dass im Todesfall Ihre Nachfolger mit einer Steuerbombe konfrontiert sind.

Vermeiden Sie diesen Fehler und senken Ihren Steuersatz auf 1,5 %.

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Unwissenheit. Viele Unternehmer setzen auf Schema F: Sie wenden sich oft an einen Rechtsanwalt und erhalten eine Standardlösung wie eine Holding oder ein Testament. Dabei gibt es mehr als 30 Rechtsformen im Gesellschaftsrecht, auf die Sie zurückgreifen können. Mit diesen können Sie Steuern, Nachfolge und Erbschaft viel gezielter regeln.

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Steuerrechtsexpertise. Eine erfolgreiche Steuer- und Nachfolgeregelung erfordert mehr als nur Standardlösungen. Um steuerliche Fallstricke zu vermeiden, brauchen Unternehmen einen Experten mit Spezialwissen im Steuerrecht, der über fundierte Kenntnisse im Zivilrecht verfügt. Nicht umgekehrt.

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Vertrauen Sie auf die Expertise der Thomas Breit Steuerberatung

Zu diesen Experten zählen Steuerberater Thomas Breit und seine qualifizierten Fachkräfte. Sie helfen Ihnen, die beste Strategie für eine erfolgreiche Steuer- und Nachfolgeregelung zu entwickeln und eine Steuerbombe zu vermeiden, die oft beim Verkauf oder der Übertragung von Unternehmen an Dritte entsteht.

Thomas Breit ist Gründer der Kanzlei Steuerberatung Breit und arbeitet als Steuer- und Unternehmensberater in Hamburg.

Seit seiner Zulassung zum Steuerberater im Jahr 2006 hat er ein Team aus 15 Fachkräften in Wirtschafts- und Steuerangelegenheiten aufgebaut und mehr als 3.500 Mandanten in Deutschland und international betreut.

Seine Beratung und Konzeption im Bereich der Steuergestaltung und Nachfolgeregelung haben vielen seiner Mandanten dabei geholfen, Hunderttausende, sogar Millionen von Euro an Steuern zu sparen.

Wie läuft eine Zusammenarbeit ab?

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Phase 1: Start

Dauer: abhängig davon, wie schnell Unterlagen geliefert werden

 

  • Ausgefüllter Fragebogen
  • Erstgespräch mit Thomas Breit
  • Verträge geschlossen
  • Vorschuss netto 20.000 € (bezahlt)
  • Cloud eingerichtet
  • Unterlagen vollständig hochgeladen
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Phase 2: Vorbereitung

Dauer: 14 Tage

 

  • Analyse der Ausgangssituation
  • Summarische Prüfung
  • Bestimmung: „Weg zum Ziel“
  • Honorarplan
  • Projektplan
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Phase 3: Umsetzung

Dauer: 6 bis 36 Monate

Einzelmaßnahmen (als unverbindliches Beispiel):

  • Dokument Steuergestaltung
  • Dokument Gesellschafts- und Handelsrecht
  • Jahresabschluss
  • Steuerbilanz
  • Steuerliche Schlussbilanz
  • Unternehmensbewertung
  • Vertragsmuster (Entwurf)
  • verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen
  • Eröffnungsbilanz(en) Zivilrecht
  • Eröffnungsbilanz(en) Steuerrecht
  • Notarielle Urkunden (Entwurf)
  • Vorlage der Vertragsentwürfe bei Rechtsanwälten
  • Umsetzung

Ausgewählte Rezensionen von mehr als 3.500 Unternehmen, die bereits auf die Expertise der Thomas Breit Steuerberatung vertrauen

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

Sönke Pickenpack

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

Stephan Witte

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

Jörg Holste

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

Christian Behrens

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

Peter Maurer

Antworten auf Ihre häufigsten Fragen zum Angebot

Was kostet die Beratung?
Meine Beratung wird nach Zeit vergütet und ist vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept Sie haben möchten. Allerdings geht der Konzeptionierung und Umsetzung eine Kosten-/Nutzenanalyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment wird zwischen 1⁄2 Jahr bis max. 2 Jahre wieder eingespielt. Das kleinste Projekt hat aus Erfahrung ein Honorar von 20.000 Euro netto ausgelöst.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Kann ich mit meinem eigenen Anwalt / Notar zusammenarbeiten?

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?

Nein, wir arbeiten ausschließlich projektbezogen. Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoll, dass wir Ihre Jahresabschlüsse inkl. Steuererklärungen für die Jahre rund um die Umgestaltung übernehmen. Danach überführen wir diese Aufgaben wieder auf Ihren Steuerberater und weisen ihn dabei auch auf Besonderheiten hin.

Gab es jemals eine Falschberatung?
Nein, die gab es nicht. In 22 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.
Wie lange dauert eine Konzeptionierung?

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Warum können andere Steuerberater das nicht?
Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer- recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.

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