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Mein Gastbeitrag für das IWW Institut: Familienvermögen steueroptimiert übergeben

Für das renommierte IWW Institut darf ich in den kommenden Wochen und Monaten insgesamt drei Fachbeiträge veröffentlichen. Der erste Teil mit dem Thema “Steuerliche Herausforderungen bei Vermögensverwaltungsgesellschaften wurde vor Kurzem veröffentlicht.

In diesem Beitrag möchte ich Ihnen die wichtigsten Punkte kurz zusammenfassen.

Den Link zum ganzen Artikel finden Sie weiter unten in diesem Beitrag.

Umsatzsteuer & Grunderwerbssteuer: Das müssen Sie bei der Vermögensübergabe beachten

In der Regel ist die Übertragung eines Grundstücks grunderwerbssteuerpflichtig. Es gibt jedoch einige Steuerbefreiungen, die Sie nutzen können. Eine dieser Befreiungen ist beispielsweise die Schenkung.

Auch wenn Sie als Privatperson ein Grundstück entgeltlich an Ihre KG übertragen, kann das unter gewissen Umständen steuerfrei sein.

Wenn Sie eine Immobilie in Ihr Unternehmen einbringen, kann es sein, dass Sie eine Vorsteuerkorrektur vornehmen müssen. In zwei bestimmten Fällen ist die Einbringung jedoch nicht umsatzsteuerpflichtig: Entweder, wenn es sich um kein umsatzsteuerliches Vermögen handelt oder, wenn die Immobilie das gesamte Betriebsvermögen bildet.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen?

Wenn Sie meinen detaillierten Fachartikel lesen möchten, klicken Sie auf folgenden Link: Vermögensverwaltungsgesellschaft Teil 1: Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Artikel um den ersten Teil einer mehrteiligen Serie handelt. Weitere Steuern wie die Erbschafts- und Einkommenssteuer werden in den nächsten Teilen der Serie detailliert erklärt.

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Folgende Themen erwarten Sie in meinem Newsletter:

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Wenn Sie Fragen zu Nachfolgeplanung, Umwandlungen oder anderen Themen haben, stehe ich Ihnen gerne als aktiver Ansprechpartner bereit.

Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), E-Mail (anfrage@stb-breit.de) oder meinem Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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Presseschau: Meine Experten-Tipps zum Steuern sparen in der Krise

Die COVID-19 Pandemie bietet Ihnen als Arbeitgeber aber auch als Arbeitnehmer neue Möglichkeiten, die Steuerlast zu drücken oder fällige Zahlungen zumindest aufzuschieben. Doch die gibt es nur, wenn man sie kennt und geltend macht. In der 24 Ausgabe des kfz-betrieb Magazin für Management und Handel wurde ich zu Steuertipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer befragt.

Damit auch Sie als treue Leserin oder treuer Leser meines Blogs von diesen Tipps profitieren, fasse ich Ihnen meine 5 Steuertipps aus dem Artikel kurz zusammen und stelle Ihnen den Link zum ausführlichen Beiträgen zur Verfügung.

Außerdem verlinke ich auch noch auf weitere Beiträge zum Thema Steuern sparen in meinem Blog, die Sie interessieren könnten.

Meine 5 Tipps, um die Steuerlast in der Krise zu drücken

#1 Tipp: Fällige Lohnsteuerzahlungen aufschieben lassen

Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub an das Finanzamt stellen. Der Effekt ist hier der gleiche wie bei einer Stundung: Das Geld muss später gezahlt werden.

Aber: Irgendwann muss das Geld bezahlt werden und dafür muss man die entsprechende Liquidität vorhalten.

#2 Tipp: Vorausgezahlte Umsatzsteuer zurückholen

Falls ein Kunde etwa aufgrund einer Insolvenz seine Rechnung nicht zahlen kann, Sie jedoch bereits die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt haben, können Sie diese zurückholen.

Wenn die Rechnung nicht innerhalb von sechs Monaten bezahlt worden ist, kann die Umsatzsteuer als nicht einbringbar angesehen werden und Sie bekommen diese wieder gutgeschrieben.

#3 Tipp: Forderungsverzicht bei in Not geratenen Partnern

Ist ein wichtiger Geschäftspartner aufgrund der Coronakrise in seiner Existenz bedroht, und Sie möchten ihn in Form eines Forderungsverzicht unter die Arme greifen, sind zwei Dinge zu beachten.

  1. Ein Forderungsverzicht ist keine Schenkung. Wenn die Zahlungsverpflichtung wegfällt, weil Ihr Gegenüber die Forderung nicht mehr bezahlt haben möchte, dann müssen Sie die einstige Betriebsausgabe als Ertrag neutralisieren.
  2. Im Falle eines Forderungsverzichts müssen Sie auch die Vorsteuer korrigieren.

#4 Tipp: Steuerfreie Prämie für verdiente Mitarbeiter

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Beschäftigten in diesem Jahr Boni oder Prämien bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachlohn gewähren. Dabei gibt es keine Beschränkung auf bestimmte Branchen.

Die 1.500 Euro werden nicht auf das Grundgehalt angerechnet, sondern in Form einer Sonderzahlung ausbezahlt. Diese Sonderzahlung wird im Rahmen der Lohnabrechnung gemacht. Hierfür gibt es eine extra geschaffene Lohnart, die steuer- und sozialversicherungfrei ist.

#4 Tipp: Homeoffice mit Bescheinigung steuerlich geltend machen

Zahlreiche Arbeitnehmer wurden aufgrund der COVID-19 Pandemie ins Homeoffice geschickt. Dabei kann die Arbeit von zu Hause durchaus zusätzliche Kosten verursachen – etwa für anteilige Miete, Strom und Heizung. Die Kosten, die Ihnen als Arbeitnehmer durch das Homeoffice anfallen, können Sie steuerlich absetzen.

Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber. Falls Sie die Kosten ohne Bestätigung geltend machen, schickt das Finanzamt meist ein Formular, das Sie vom Arbeitgeber ausfüllen lassen müssen. In diesen Formular bestätigt Ihr Arbeitgeber, dass Sie auch oder zeitweise sogar ausschließlich zu Hause gearbeitet haben.

Sie möchten den gesamten kfz-betrieb-Artikel zum Thema Steuern sparen in der Krise lesen? Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um zum Artikel zu gelangen: https://www.steuerberatung-breit.de/wp-content/uploads/2020/10/KB_024.2020_040-042_Steuern_sparen_Krise_jvm.pdf

Mehr zum Thema Steuern sparen auf meinem Blog

Sie möchten mehr zum Thema Steuern sparen wissen? In meinem Blogbeitrag Coronavirus: Mit diesen 4 Steuermaßnahmen schützen Sie jetzt Ihr Unternehmen zeige ich Ihnen 4 Möglichkeiten, mit denen Sie jetzt Ihr Unternehmen schützen können.

Wie Sie allgemein die Steuerlast Ihres Unternehmens reduzieren können, erfahren Sie in diesen Beiträgen:

Die 4 besten Steuergestaltungs-Möglichkeiten für kleine GmbHs [einfach erklärt]

6 häufig ungenutzte Wege, um als Unternehmer Steuern zu sparen

 

Sollten Sie weitere Fragen zur Steuerentlastung haben oder eine professionelle Beratung benötigen, stehe ich Ihnen als kompetenter Steuerberater in Hamburg gerne zur Verfügung.

Rufen Sie mich dazu einfach unter  (+49 40 44 33 11) an, schreiben Sie mir eine E-Mail an (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder verwenden Sie das Kontaktformular (hier klicken!). Gerne können Sie mich auch in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei besuchen.

Herzlichst, Ihr

Thomas Breit

Foto: © Robert Kneschke – stock.adobe.com

Expertenmeinung-Unternehmensnachfolge-IKZ

Kleine Presseschau: Meine Experten-Meinung in der IKZ zum Thema Unternehmensnachfolge

In den letzten Wochen wurde ich in einem Artikel der prestigeträchtigen Haustechnik-Branchenzeitschrift IKZ zu meiner Meinung bei Notfällen in der Unternehmensnachfolge gefragt.

In diesem Beitrag fasse ich Ihnen diesen Beitrag kurz zusammen und stelle Ihnen den Link zum ausführlichen Beiträgen zur Verfügung. Außerdem verlinke ich auch noch auf themenverwandte Beiträge in meinem Blog, die Sie interessieren könnten.

Ernstfälle in der Unternehmensnachfolge: Meine Expertenmeinung in der IKZ

Angenommen Sie liegen nach einem schweren Autounfall auf der Intensivstation. Ihre Überlebenschancen sind gut, aber bis Sie wieder arbeitsfähig sind, werden noch etliche Monate vergehen.

Was passiert in der Zwischenzeit mit Ihrem Unternehmen? Sind Ihre Mitarbeiter ohne Sie als Inhaber komplett handlungsunfähig?

Als Unternehmer müssen Sie die Antworten auf diese Fragen kennen. Nur so kann Ihr Unternehmen im Notfall weiterbestehen. Unter anderem sollten Sie diese Punkte beachten:

  • Generalvollmacht für Ehepartner
  • Testament und Patientenverfügung im Safe
  • Zugang zu geschäftlichen Kern-Informationen

Worauf Sie bei den einzelnen Punkten genau achten müssen, können Sie im IKZ-Artikel nachlesen. Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um zum Artikel zu gelangen: https://www.ikz.de/nc/detail/news/detail/wie-shk-betriebe-auch-im-notfall-handlungsfaehig-bleiben/

Mehr zum Thema Unternehmensnachfolge auf meinem Blog

Damit Sie erst gar nicht in eine Notfall-Situation kommen, sollten Sie Ihre Unternehmensnachfolge schon Jahre vor Ihrem geplanten Ruhestand planen.

Wie Sie dabei am besten vorgehen, können Sie in diesen Beiträgen nachlesen:

Nachfolgeplanung: So sichern Sie sich und Ihre Kinder ab

Digitalisierung für KMU: Ihre Vorteile & 8 konkrete Umsetzungs-Tipps

GmbH und Erben: So regeln Sie die Nachfolge nach Ihren Wünschen

 

Sollten Sie weitere Fragen zur Unternehmsnachfolge haben oder eine professionelle Beratung benötigen, stehe ich Ihnen als kompetenter Steuerberater in Hamburg gerne zur Verfügung.

Rufen Sie mich dazu einfach unter  (+49 40 44 33 11) an, schreiben Sie mir eine E-Mail an (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder verwenden Sie das Kontaktformular (hier klicken!). Gerne können Sie mich auch in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei besuchen.

Herzlichst, Ihr

Thomas Breit

Die Handelsblatt-Studie hat es bestätigt: Unsere Steuerberatungskanzlei ist überdurchschnittlich gut

Mit Stolz darf ich in diesem Blogbeitrag verkünden, dass unsere 3-Mann-Steuerberatungskanzlei im Marktvergleich locker mit großen Büros mithalten kann:

Laut einer Studie des Handelsblattes (hier geht’s zu dem dazugehörigen Artikel), liegt unsere Kanzlei mit rund 75 von 100 Punkten deutlich über dem Durchschnitt.

Zur Studie: 592 von mehr als 3.700 Teilnehmern schafften es in die Bestenliste

Insgesamt nahmen mehr als 3.700 Steuerberater an der Studie teil, in welcher Leistungen und Fachwissen auf das Genaueste überprüft wurden.

Dabei spielten beispielsweise  Zusatzqualifizierung meiner Mitarbeiter sowie allgemeine Fertigkeiten in der Branche eine entscheidende Rolle.

Im Spezialgebiet Erbschaft und Schenkung schaffte es unsere Kanzlei sogar ins Spitzenfeld und wurde vom Handelsblatt dafür ausgezeichnet (hier erfahren Sie mehr darüber).

Die größte Herausforderung für die meisten Steuerberater: die Digitalisierung

Rund 80% der Teilnehmer gaben bei der Befragung bekannt, dass besonders die Digitalisierung eine Herausforderung für sie darstellt.

Ständige Erreichbarkeit, kürzere Reaktionszeiten und die Digitalisierung einzelner Betriebe erhöhen dabei den Druck auf Deutschlands Kanzleien.

Ich für meinen Teil sehe die Digitalisierung als eines meiner Steckenpferde und helfe Mandanten gerne als “Digitalisierungscoach” weiter.

So leicht kann der digitale Wechsel wirklich sein

Unsere Kanzlei geht Mandanten mit gutem Beispiel voran und ist seit 2014 zu 100% papierlos. Bei uns gibt es weder Papierakten noch Notizzetteln.

Dass die Digitalisierung auch in Ihrem Betrieb umsetzbar ist und sich langfristig bezahlt macht, zeigen diese beliebten Blogbeiträge:

Wenn Sie mehr über die Digitalisierung und ihre Vorteile erfahren wollen, können Sie mich in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Screenshot von https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/studie-deutschlands-beste-steuerberater-und-wirtschaftspruefer-2019/24203568.html (am 05.06.2019)

Presseschau Blogbild

Die kleine Presseschau: Menschlichkeit & Vorausplanung als beliebte Themen im Frühjahr 2019

Obwohl wir uns erst am Anfang des neuen Jahres befinden, darf ich Ihnen bereits jetzt mit Stolz die jüngsten Erwähnungen der Steuerkanzlei Breit vorstellen. Dabei fällt auf, dass die Medien 2019 vor allem Menschlichkeit und Vorausplanung in Steuerangelegenheiten befürworten. Was genau ich damit meine erfahren Sie im folgenden Blog-Beitrag …

Steuerberatung einmal anders: Empathie statt fachsimpeln

Als langjähriger Steuerberater weiß ich, dass das deutsche Steuersystem für Außenstehende oft einem Paragraphendschungel gleicht. Daher legen meine Mitarbeiter und ich besonderen Wert darauf, unseren Mandanten steuerliche Sachverhalte verständlich zu erklären. Ein guter Steuerberater zeichnet sich unserer Meinung nach nicht nur durch Kompetenz, sondern auch durch Menschlichkeit aus.

In dem schönen Artikel der Frankfurter Rundschau werden beide Eigenschaften, Professionalität wie auch Empathie, der Steuerkanzlei Breit gelungen hervorgehoben. Wir freuen uns sehr, dass unser Bestreben nach einfachen Kommunikation und nachvollziehbaren Lösungsvorschlägen auch in den Zeitungen Anklang findet. Für einen Blick in den kompletten Artikel klicken Sie einfach auf den folgenden Link: Steuerberater in Hamburg überzeugt durch Kompetenz und Menschlichkeit (Anm. Redaktion: Dieser Artikel ist online leider nicht mehr verfügbar)

Weitere mediale Nennungen der Thomas Breit Steuerberatung zum Thema

Neben der Frankfurter Rundschau konnten wir auch das Online Magazin Focus für unsere Arbeitsweisen begeistern. In den folgenden zwei Artikeln der Zeitung finden Sie Erfahrungsberichte unserer Mandanten sowie die Vorteile einer professionellen Steuerberatung genau beschrieben. Klicken Sie einfach auf einen der untenstehenden Links und erfahren Sie mehr zu diesem Thema:

Steuerberater Thomas Breit – Welche Erfahrungen haben seine Mandanten gemacht? (Anm. Redaktion: Dieser Artikel ist online leider nicht mehr verfügbar)

Steuerberater Thomas Breit überzeugt mit seinen maßgeschneiderten Strategien

Nachfolgeplanung für Unternehmer in den Medien

Als Unternehmer kann man nicht früh genug beginnen, die Nachfolge der eigenen Firma zu planen. Die Vorbereitungen für eine erfolgreiche Übergabe an den Erben können bis zu sieben Jahre dauern. Daher rate ich meinen Mandanten immer rechtzeitig (= mitten im Arbeitsleben) zu einer Nachfolgeplanung, um dadurch steuerliche Vorteile zu erzielen.

Das Thema Vorausplanung für Unternehmer wurde auch von den Medien aufgegriffen: Vor kurzem wurde ich für einen Artikel im Online-Magazin Focus befragt und durfte erklären, wie wichtig die frühzeitige Regelung der Nachfolge für Unternehmer ist. Mithilfe eines erfahrenen Steuerberaters können Sie rechtliche wie auch private Differenzen dadurch vorbeugen. Um die Vorteile einer geregelten Nachfolgeplanung im Artikel nachzulesen, klicken Sie einfach hier: Mit der Nachfolgeplanung für das Unternehmen frühzeitig beginnen

Wir freuen uns über diese positiven Rückmeldungen zu unserer Steuerkanzlei in Hamburg und hoffen, dass Sie im Jahr 2019 uns noch öfters in solch gelungenen Artikeln in den Medien finden können.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © sebra – fotolia.com

Biznet Artikel

Meine Steuertipps finden Sie jetzt auch im Absatzwirtschaft bizNET

Anlässlich des World Paper Free Days (am 6. November 2018) durfte ich im Absatzwirtschaft bizNET erklären, wie Unternehmer von einer digitalen Buchhaltung profitieren können.

Das Thema der Nachhaltigkeit liegt mir persönlich sehr am Herzen. Aus diesem Grund arbeiten Ich und mein Team seit 2014 papierfrei und können aus eigener Erfahrung berichten, dass eine Digitalisierung mehrere Vorteile mit sich bringt.

Mit digitaler Buchhaltung effizienter arbeiten und Kosten sparen

In dem Beitrag der Absatzwirtschaft bizNET hatte ich die Gelegenheit, auf die Vorzüge eines papierfreien Arbeitsplatzes hinzuweisen.

Konkret bedeutet das für Sie als Unternehmer:  Eine Umstellung von Papier auf Digital ermöglicht es Ihnen,

  • Belege schneller zu finden,
  • Lagerkosten einzusparen,
  • 40%-60% der Verwaltungskosten einzusparen,
  • einen höheren Unternehmensgewinn zu erzielen und
  • mehr Haftungssicherheit (dank eines Tax CMS) zu erhalten.

Falls Sie gerne den gesamten Artikel über die Vorteile einer Digitalisierung lesen möchte, klicken Sie einfach auf den folgenden Link: https://absatzwirtschaft-biznet.de/search/article/13227/Thomas–Breit/Neuer-Video-Kanal-mit-Steuertipps–von-digitaler-Buchhaltung-bis-Tax-CMS/biznet

So digitalisieren Sie Ihr Unternehmen

Um Ihr Unternehmen weg von Papier-Belegen und hin zu PDFs zu lenken, brauchen Sie nur 2 Dinge:

  1. einen Scanner (Anschaffungskosten liegen bei ca. 350€ netto)
  2. eine Cloud (erhalten Sie für ca. 200€ netto/ Jahr)

Erfüllen Sie diese beiden Voraussetzungen, können Sie Ihre Buchhaltung digitalisieren und Betriebsprüfungen in Ihrem Unternehmen schneller abwickeln.

Weitere Artikel zum Thema Digitalisierung finden Sie in meinen Blog-Beiträgen:

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Agenda-Interview mit meinem Mitarbeiter Marcel Krause

Erst kürzlich wurde mein Mitarbeiter Marcel Krause von unserem Software-Partner Agenda zum Interview geladen. Dieses Interview wurde jetzt auf dem Agenda-Blog veröffentlicht (Link weiter unten). Gesprächsthema war die aktive Einbindung von Mitarbeitern in die Beratungsprozesse.

Dieses spannende Interview möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Daher habe ich für Sie eine kurze Zusammenfassung geschrieben, die die wichtigsten Punkte des Interviews enthält.

Von klassischen Dienstleistungen bis hin zu Beratungsgesprächen

Marcel Krause war nach seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten in einigen Kanzleien tätig. Neben den klassischen Dienstleistungen (Jahresabschlusserstellung, Steuererklärungen etc.) stand er Mandanten auch in anderen Bereichen beratend zur Seite, „allerdings nicht in der Qualität und in dem Maße wie jetzt“, so Krause im Agenda-Interview.

Auf die Frage, ob Marcel Krause von Anfang an im Beratungsprozess eingebunden war, antwortet er:

Das erste halbe Jahr habe ich noch viele Bilanzen und Steuererklärungen erstellt. Aber ich wollte mich weiterentwickeln und wurde von Herrn Breit auch sehr gut gefördert.

Bereits nach einem halben Jahr betraute ich Marcel Krause mit der Bearbeitung von Sonderaufträgen und individuellen Fragestellungen der Mandanten.

An der Seite von Herrn Breit konnte ich verstärkt individuelle Beratungsaufträge bearbeiten – auch längerfristige, wie etwa Unternehmensbewertungen für Umwandlungen oder die Implementierung von Digitalisierungslösungen beim Mandanten“, sagt Krause.

Motivierte Mitarbeiter durch aktive Einbindung in die Beratungsprozesse

In der Bearbeitungsphase eines Projekts ist Herr Krause häufig unmittelbarer Ansprechpartner unserer Mandanten. Durch den regelmäßigen Austausch via E-Mail sind unsere Mandanten stets auf dem neuesten Bearbeitungsstand des jeweiligen Projektes.

In der Mandantenberatung übernehme ich zwar den Erstkontakt und mache die Endabnahme, dennoch binde ich meine Mitarbeiter aktiv in die Beratungsprozesse ein.

Ich freue mich sehr, dass Marcel Krause zu diesem Thema befragt wurde. Er ist das beste Beispiel dafür, wie motivierend eine aktive Einbindung in die Beratungsprozesse für Mitarbeiter sein kann.

Falls ich Sie mit diesem kleinen Bericht neugierig gemacht haben sollte, können Sie das ganze Interview von Marcel Krause hier nachlesen. Klicken Sie dazu einfach auf nachfolgenden Link:

https://www.steuerberaterseite.de/zukunftsdialog/beitrag/beratungsprozesse-mitarbeiter-einbinden.htm

Sollten Sie Marcel Krause noch nicht kennen oder mehr über ihn erfahren wollen, können Sie auch sein Vorstellungs-Interview lesen. Folgen Sie dazu diesem Link: https://www.steuerberatung-breit.de/thomas-breit-steuerberatung-stellt-sich-vor-mitarbeiter-marcel-krause-im-interview/

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Agenda-Screenshot-Steuerberaterseite

Software-Partner Agenda berichtet über Steuerberatung Breit

Ich habe bereits in meinem Blog erwähnt, wie sehr es mich freut, dass mein Software-Partner Agenda über mich als 100-Prozent digitalen Steuer- und Unternehmensberater auf den eigenen Seiten auf Facebook und im eigenen Blog über mich berichten wird.

Erst im Januar bin ich daher mit zwei Mitarbeitern Richtung Rosenheim in die Agenda-Zentrale aufgebrochen. Darüber habe ich bereits hier berichtet: https://www.steuerberatung-breit.de/wir-waren-bei-unserem-langzeit-partner-agenda/

Was plant Agenda über die Steuerberatung Breit zu berichten?

Noch im März soll es zwei Blog-Einträge über mich, meine Arbeitsweise und meine Mitarbeiter veröffentlicht werden. Diese sollten Sie dann hier lesen können: https://www.steuerberaterseite.de/

Für die Interviews hat unser Software-Lieferant keine Mühen gescheut. Es gab Video-Interviews, Foto-Shootings und lange Gespräche zwischen uns und den Marketing-Verantwortlichen bei Agenda.

Im April will Marketing-Managerin Frau Cvetkov auf der Agenda-Facebook-Seite auch noch einen Artikel über meine Mitarbeiter veröffentlichen. Herr Krause und Frau Stock sind schon sehr gespannt.

In der Zwischenzeit darf ich Sie vielleicht für die Interviews mit den beiden hier im Blog begeistern:

Das Interview mit Herrn Krause finden Sie hier: https://www.steuerberatung-breit.de/thomas-breit-steuerberatung-stellt-sich-vor-mitarbeiter-marcel-krause-im-interview/

Das Interview mit Frau Stock finden Sie hier: https://www.steuerberatung-breit.de/thomas-breit-steuerberatung-stellt-sich-vor-mitarbeiterin-lhyn-stock-im-interview/

Was erwartet Sie noch in weitere Zukunft über mich und Agenda?

Geplant ist nicht nur eine Video-Story über mich und meine Arbeit, sondern auch noch eine Mandantenstory über die ich mich ganz besonders freue. Dann können Sie im Video sehen und erleben, wie eng und kooperativ ich mit meinen Mandanten zusammenarbeite.

Immer mit dem Vorteil für Sie als Mandant im Blick.

Ich freue mich jedenfalls schon auf die baldige Berichterstattung und hoffe, Ihnen damit mein Unternehmen etwas näher bringen zu können.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Wir waren bei unserem Langzeit-Partner Agenda

Ende Januar waren meine Mitarbeiter und ich im Headquarter unseres Software-Partners Agenda zu Gast. Seit Oktober 1996 setze ich als Steuer- und Unternehmensberater auf die Software-Lösung von Agenda.

Dank der Möglichkeiten, die diese Software bietet, gelang es mir, 2011 mein Büro komplett zu digitalisieren. Das heißt: Bei uns gibt es keinen Drucker mehr und unser gesamtes Büro (nicht nur die Buchhaltung) ist zu 100% digital. Die Agenda-Lösungen waren dabei ein wichtiger Bestandteil.

Was haben wir bei Agenda gemacht?

Wir wurden von unserem Software-Partner nach Rosenheim eingeladen und durch den 250-Mitarbeiter-Komplex geführt. Als “einer der auserwählten Partner” von mehr als 17.000 Agenda-Kunden wurden wir auch noch gefilmt und interviewed. Das heißt: Sie können uns vermutlich auch bald auf der Agenda-Steuerberater-Seite lesen, sehen und hören.

Sowohl ich, als auch meine Mitarbeiter Lhyn Stock und Marcel Krause, wurde ausgiebig über unsere Fachgebiete Digitalisierung, Tax CMS, Unternehmensumwandlungen, Unternehmensnachfolgeplanung und Betriebsübernahmen befragt.

Kleine Fotoserie unseres Ausfluges

In den nächsten Wochen werden wir auch noch mehr erzählen, aber für heute möchten wir es mit einer kleinen Bildergalerie von unserem Ausflug zu Agenda belassen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Ausflug-Agenda-Breit-Wartend
Unser Abflughafen in der schönen Hafenstadt Hamburg.

Ausflug-Agenda-Gates
Etwas Gedränge beim Gate – aber das ist man als “Hanseat” ja gewohnt ;).

Agenda-Ausflug-Auto
Beim Autoverleih hatten wir richtig Glück. Wir bekamen kostenlos eine Luxus-Limousine, obwohl wir ein normales Auto gebucht hatten :).

Foto: Screenshot Über-Uns-Seite von www.agenda-software.de, Ausflugbilder direkt von Steuerberatung Breit.

Presseschau Blogbild

Die kleine Presseschau: Nachfolge war mein Medien-Thema 2017

Unternehmensnachfolgeplanung ist für mich nicht nur irgendein Thema, das ich gerne mit meinen Kunden im stillen Kämmerchen besprechen möchte. Unternehmensnachfolgeplanung ist eine meiner zentralen Spezialisierungen, weil ich gemerkt habe, dass man damit vielen Unternehmern vor und in brenzligen Übergangssituationen sehr stark weiterhelfen kann.

Und gerade in einem Land der Familienunternehmen (wie Deutschland) ist dies besonders wichtig. Schließlich sind hierzulande laut Statista.de 88 von 100 Unternehmen eigentümergeführte Familienunternehmen. Diese sind zudem für mehr als die Hälfte aller deutschen Arbeitsplätze verantwortlich. Eine Spezialisierung also, die viel Verantwortung, aber auch Chancen mit sich bringen kann.

Nachfolgeplanung in den Medien

Da bekannt ist, dass sich viele Unternehmer erst zu spät Gedanken über Ihre Nachfolgeplanung machen, habe ich das zu einem der zentralen Themen meiner Öffentlichkeitsarbeit in 2017 gemacht. Gemeinsam mit meinen Geschäftspartnern ist es mir gelungen, Journalisten auf dieses Thema aufmerksam zu machen.

So gab es beispielsweise einen sehr schönen Artikel in der Zeitschrift Textilwirtschaft (hier klicken, um ihn als PDF zu lesen). Darin werden ich und ein Kollege, gezielt zum Thema Unternehmensnachfolgeplanung befragt. Meiner Meinung nach hat der Autor, Matthias Erlinger, in diesem Artikel die Situation in der Textilbranche anschaulich erfasst und die Überlegungen zu diesem zukunftsentscheidenden Thema sehr schön diskutiert.

Mehr Beiträge wie diesen würde ich mir in den deutschen Medien zu diesem Thema wünschen.

Weitere mediale Nennungen der Thomas Breit Steuerberatung zum Thema

Neben der Zeitschrift Textilwirtschaft ist es mir gelungen, Nachrichten zum Thema Unternehmensnachfolge in mehreren Webportalen unterzubringen. Hier einen kurzen Überblick über die Portale, die meine Presseaussendung aufgegriffen haben, bzw. wo ich diese direkt veröffentlichen konnte:

  • finanztreff.de
  • Mittelstand Café
  • OpenPR

Foto: © sebra – fotolia.com