Entspannte Betriebsprüfung dank Digitalisierung

Die Betriebsprüfung – Das sollten Sie darüber wissen!

Sie haben im Gespräch mit anderen Unternehmern schon von einer Betriebsprüfung gehört, wissen aber eigentlich nicht so richtig, was da eigentlich genau geprüft wird? Welche Formvorschriften und Gesetze sind hier relevant und wie halten Sie sie richtig ein? Drohen Ihnen gar hohe Strafen?

Keine Sorge, so geht es vielen Unternehmern. Deshalb erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag was eine Betriebsprüfung ist, welche Punkte genau geprüft werden, wie oft eine Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen vorkommen kann, wie eine Betriebsprüfung abläuft und wie sich das Prüfungsverhalten des Finanzamt im Laufe der Zeit verändert hat.

Zum Abschluss versuche ich Ihnen noch einen kurzen Ausblick zu geben, wie eine Betriebsprüfung in der Zukunft ablaufen könnte und wie Sie den Aufwand einer Betriebsprüfung für Ihr Unternehmen um 70 Prozent senken können.

Zugegeben Letzteres klingt vielleicht etwas polemisch und wie ein unfassbares Heilsversprechen auf eine weit verbreitete Unternehmenskrankheit – die Angst vor dem Finanzamt und seinen Prüfern. Was jedoch wie die steuerliche Version eines Wunderheilers klingt, ist in Wahrheit ein höchst seriöser Prozess. Digitalisierung, Systematisierung und Automatisierung sind dabei die Schlüsselwörter.

Dieser Beitrag wurde am 15. August 2022 aktualisiert.

Was ist eine Betriebsprüfung?

Eine Betriebsprüfung ist eine staatliche Kontrolle von Unternehmen. Grundsätzlich wird geprüft, ob Formvorschriften und Gesetze eingehalten werden. Beispielsweise werden Belege analysiert und es wird kontrolliert, ob alles richtig ausgefüllt wurde. Außerdem wird geprüft, ob alle Gesellschafter oder der Geschäftsführer die richtigen Verträge haben. Auch Mietverträge können untersucht werden.

Wie oft kann mein Unternehmen überprüft werden?

Eine Betriebsprüfung wird immer in unregelmäßigen Abständen durchgeführt. Man kann also nie pauschal sagen, wie oft Ihr Unternehmen geprüft werden kann. Als Faustregel gilt aber: Je größer Ihr Unternehmen ist, desto häufiger wird es geprüft. Je kleiner ein Unternehmen, desto seltener wird es vom Finanzamt überprüft. Kleine Unternehmen werden deutschlandweit im Schnitt nur alle 18 Jahre geprüft.

Bitte beachten Sie, dass diese Faustregel nur für “Vorzeige”-Unternehmen gilt. Unternehmen, die Ihre Steuererklärung immer zu spät oder unvollständig abgeben, werden auch häufiger geprüft. Dann spielt die Unternehmensgröße keine Rolle mehr.

Bitte nehmen Sie den Schnitt deswegen nicht als Grundlage für Ihre Planungen an. Es kann Sie häufiger treffen. Vor allem dann, wenn Sie dem Finanzamt unangenehm auffallen…

Gründe, warum Sie das Finanzamt öfters prüfen könnte:

  • Es gab schon mehrmals Probleme mit unvollständigen oder fehlerhaften Angaben.
  • Sie stehen unter dem Verdacht der Liebhaberei. Das heißt: Sie erzielen bereits jahrelang Verluste, die Sie mit anderen positiven Einkünften verrechnen.
  • Sie stehen unter Verdacht Einnahmen zu verheimlichen. Das heißt: Ihr Umsatz und Ihr Gewinn weichen deutlich von Durchschnittssätzen ab.
  • Ihr Betrieb hat erhebliches Anlagevermögen und Sie erklären die Betriebsaufgabe (entspricht der steuerlichen Erfassung stiller Reserven)

Im Umkehrschluss zur oben genannten Statistik, dass kleinere Unternehmen seltener überprüft werden, steht natürlich auch die Tatsache, das größere Betrieben häufiger über die Schultern gesehen wird. Dieser Umkehrschluss ist auch faktisch richtig. Bei Großbetrieben haben Prüfer sogar schon oft ihr eigenes Zimmer und kommen fast täglich.

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Grundsätzliches über die Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung – Der Ablauf

Sie fragen sich, wie eine Betriebsprüfung im Detail abläuft? Müssen Sie sich hier selbst um irgendwelche Formalitäten kümmern oder läuft alles über die Behörde?

Der Ablauf ist für Sie als Unternehmer grundsätzlich gut geregelt. Eine Prüfung darf nämlich nicht einfach so durchgeführt werden. Sie muss schriftlich angeordnet werden. Meistens ruft der Prüfer vorher an und stimmt den Termin ab.

Bei der Prüfung geht es in der Regel um 3 Kalenderjahre. Sie als Unternehmer erfahren im Vorhinein um welche Jahre es sich handeln wird. Sie bzw. Ihr Steuerberater müssen dem Prüfer die Daten der Finanzbuchhaltung inklusive Abschlussbuchung auf eine CD im GDPdU-Format brennen. Das können die Computer der Finanzbeamten einlesen.

Danach kommt der Prüfer zu Ihnen als Unternehmer oder Ihrem Steuerberater. Nur ganz selten findet die Überprüfung im Amt statt.

Die Dauer einer Prüfung kann zwischen 1 Tag und mehreren Monaten betragen. Der Beamte teilt Ihnen die ersten Ergebnisse oder weitere Fragen nach Abschluss seiner ersten Prüfungsphase mit. Sie haben danach nochmals die Chance einzelne Punkte zu erklären bzw. zu beweisen.

Erst im Anschluss findet der sogenannte Schlussbericht statt. Zu guter Letzt erhalten Sie einen Prüfbericht, der in die verschiedenen Steuerarten unterteilt ist (KSt, GewSt, USt, etc.)

Rechte & Pflichten für Sie als Unternehmer

Wichtig zu wissen ist für Sie, dass Sie kein Auskunftverweigerungsrecht bei einer Prüfung haben. Sie müssen alle Angaben machen und Belege, sowie Dokumente vorlegen. Einzige Ausnahme: Berufsgruppen mit Berufsgeheimnis wie Anwälte, Ärzte, Steuerberater etc.

Ganz wichtig für Sie: Dieser Bericht des Finanzamt-Prüfers ist nicht anfechtbar!

Der Ablauf der Betriebsprüfung in 4 Schritten einfach erklärt

Schritt #1: Die Vorbereitung

Wenn sich ein Betriebsprüfer bei Ihnen im Unternehmen angemeldet hat, sollten Sie Ihre Belege griffbereit halten. Sammeln Sie deshalb alle Rechnungen oder Kontoauszüge zusammen, sodass Sie diese dem Prüfer geordnet übergeben können.

So sichern Sie sich bei Ihrem Prüfer schon mal einen guten ersten Eindruck.

Schritt #2: Die Prüfungshandlung

In diesem Schritt werden alle Belege vom Betriebsprüfer begutachtet. Sie können hier keinen Einfluss ausüben und sind nicht anwesend.

Der Prüfer arbeitet alle Belege durch und schreibt auf, wo seiner Meinung nach gegen Formalismen verstoßen wurde. Außerdem kann er bestimmte Belege oder auch Verträge nachfordern. Sie haben dann die Pflicht, ihm diese Dokumente zukommen zu lassen.

Schritt #3: Die Nachbereitung

Hier wird entschieden, ob der Prüfer mit seiner Rechtsauffassung richtig liegt. Sprich: Es wird entschieden, ob die vom Prüfer angekreideten Verstöße auch tatsächlich so stimmen.

Außerdem wird beschrieben, was Sie gegen diese Verstöße unternehmen sollten, oder ob eine Einigung mit dem Finanzamt möglich ist.

Schritt #4: Die Schlussbesprechung

Hier wird jeder einzelne Punkt und auch das Gesamt-Ergebnis der Prüfung genau durch besprochen. Hier kommt es sehr häufig vor, dass man wichtige Einigungen mit dem Prüfer erzielen kann.

Eine Einigung könnte beispielsweise sein: Sie verpflichten sich, in Zukunft die Bestimmungen genau einzuhalten. Im Gegenzug verzichtet der Betriebsprüfer auch steuerliche Nachforderungen.

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Der Ablauf einer Betriebsprüfung

Das Prüfungsverhalten bis 2005

Hat sich das Prüfungsverhalten bei der Betriebsprüfung über die Jahre geändert? Viele Unternehmer sind bei der Betriebsprüfung unsicher und wissen nicht genau, was eigentlich geprüft wird. Ein Grund dafür könnte sein, dass sich das Prüfungsverhalten des Finanzamts über die Jahre geändert hat. Heute wird beispielsweise anders geprüft, als noch vor 10 oder 20 Jahren.

Nachfolgend erkläre ich Ihnen deshalb, wie die Behörde bis 2005 bei einer Betriebsprüfung vorgegangen ist.

Was wurde bis 2005 bei der Betriebsprüfung genau geprüft?

1. Belege: Hier wurde geprüft, ob die Formalien auf dem Beleg erfüllt wurden.

2. Verträge: Ähnlich wie bei den Belegen wurde auch bei den Verträgen geprüft, ob Formvorschriften eingehalten wurden.

3. Verdeckte Gewinnausschüttungen: Bei GmbHs ging es auch sehr stark darum, ob eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.

Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung werden Unternehmensgewinne falsch verwendet. Das ist strafbar und kann Sie schlimmstenfalls ins Gefängnis bringen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung muss nicht immer vorsätzlich sein, sondern kann schnell auch unabsichtlich passieren.

Mehr zur verdeckten Gewinnausschüttung können Sie in diesem ausführlichen Blogbeitrag nachlesen: Verdeckte Gewinnausschüttung: So machen sich Gesellschaften und Gesellschafter strafbar

Mehr als diese 3 Punkte wurde allerdings nicht geprüft.

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Prüfungsverhalten bis 2005

Das Prüfungsverhalten ab 2006

Wird bei Betriebsprüfungen immer noch alles von Hand geprüft oder kommt auch hier schon künstliche Intelligenz zum Einsatz? Diese Frage interessiert Unternehmer aus meiner Erfahrung als Steuerberater in Hamburg besonders. Tatsächlich verwendet das Finanzamt seit 2006 ein Programm, dass viele Aufgaben bei der Steuerprüfung übernimmt. Was sich bei der Steuerprüfung ab 2006 genau geändert hat, erfahren Sie im Anschluss.

Wie hat sich das Prüfungsverhalten der Behörde ab 2006 verändert?

Bis 2005 wurden alle Belege, Verträge oder andere Dokumente immer einzeln von Hand geprüft. 2006 hat sich das geändert. In diesem Jahr wurde nämlich das Programm IDEA beim Finanzamt eingeführt. Durch den Einsatz dieses Programms muss seit dem nicht mehr jeder Beleg vom Prüfer einzeln begutachtet werden.

Das Programm sieht alle Belege automatisch durch und schlägt erst Alarm, wenn eine Unauffälligkeit erkannt wurde. Dann nimmt der Prüfer diesen Beleg und schaut ihn sich genau an. So spart man bei der Betriebsprüfung Zeit und der Sachverständige prüft nur Belege, wo mit hoher Wahrscheinlichkeit Formvorschriften nicht eingehalten wurden.

Was noch dazukommt: IDEA wurde über die Jahre immer besser. Denn durch mehr Daten kann das Programm noch genauer vorhersagen, welche Belege noch mal von einem Menschen geprüft werden sollten. Über die Jahre wurde deshalb immer mehr bei der Steuerprüfung automatisiert.

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Prüfungsverhalten ab 2006

Das Prüfungsverhalten ab 2018

Wie läuft heutzutage eine Betriebsprüfung in Deutschland ab? Hat sich in den letzten Jahren hier etwas geändert? Häufig werde ich in meinem Alltag von Unternehmern nach den aktuellen Bestimmungen bei Betriebsprüfungen gefragt. Tatsächlich haben sich seit 2018 2 entscheidende Punkte bei der Betriebsprüfung geändert. Welche das sind und welche Auswirkungen das für Sie hat, erfahren Sie nachfolgend.

Diese 2 Punkte haben sich ab 2018 für Unternehmen bei der Betriebsprüfung geändert

1. Kassenbuchnachschau

Eine Kassenbuchnachschau ist eigentlich eine eigene “Mini”-Betriebsprüfung. Dabei wird geprüft, ob der Kassenbericht genau den Saldo ausweist, den Sie in Ihrer Kasse haben. Das muss Cent-genau übereinstimmen.

Sobald Sie eine Kasse haben, müssen Sie auch einen Kassenbericht führen. Dieser Bericht kann dann jederzeit vom Finanzamt geprüft werden. Das ist vor allem für Geschäfte wichtig. Denn hier hat man in der Regel eine Kasse mit hohen Bar-Umsätzen. Der Betriebsprüfer kann Sie also anrufen und bereits eine Stunde danach vor Ihrer Tür stehen und eine Kontrolle durchführen.

Weicht dann der Kassenbericht vom wirklichen Saldo Ihrer Kasse ab, werden Umsätze vom Steuerprüfer dazu geschätzt. Das kostet Sie also zusätzliche Steuern. Außerdem kann in gravierenden Fällen auch noch ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden.

2. Elektronische Auswertung aller Daten

Bei der Kassenbuchnachschau werden alle Daten auch elektronisch geprüft. Ihre Aufschlagssätze werden automatisch berechnet und mit den durchschnittlichen Aufschlagssätzen in Ihrer Branche verglichen. Heißt für Sie: Schummeln Sie im Kassenbuch bei den Aufschlagssätzen, werden Sie sofort ertappt.

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Prüfungsverhalten ab 2018

Künftige Betriebsprüfungen

Wie wird die Betriebsprüfung in Zukunft aussehen? Nach dem aktuellen Prüfungsverhalten der Behörde, ist diese Frage die zweithäufigste, die mir beim Thema Betriebsprüfung gestellt wird. Anschließend versuche ich für Sie in die “Glaskugel” zu schauen und Ihnen einige Möglichkeiten über zukünftige Änderungen aufzuzeigen.

Noch schneller und digitaler: So wird eine Betriebsprüfung in einigen Jahren ablaufen

Keine Belegprüfung vom Betriebsprüfer: Das wird in Zukunft zu 100% automatisiert ablaufen und der Prüfer wird nur noch in Sonderfällen die Belege per Hand kontrollieren.

Prüfung Ihres Internen Kontrollsystems (kurz IKS): Um die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung zu erfüllen, benötigen Sie ein IKS. Detailliertere Informationen zum IKS und worauf Sie hier achten müssen, finden Sie hier: Die Bedeutung eines internen Kontrollsystem (IKS) für Unternehmen – inkl. Video

Kassenbuchnachschau wird vermehrt eingesetzt werden: Hier kann von der Behörde relativ schnell geprüft werden, ob der Kassenbestand mit dem Kassenbericht übereinstimmt. Diese Prüfung ist relativ schnell erledigt und kommt es hier zu Abweichungen, bekommen Sie eine Strafe.

Sie müssen schneller auf die Forderungen der Behörde reagieren: Werden Sie dazu aufgefordert, ein Internes Kontrollsystem (IKS) oder Ihr Kassenbuch einzureichen, müssen Sie in Zukunft noch schneller reagieren. Können Sie diese Dinge nicht innerhalb kürzester Zeit nachreichen, wird das finanzielle Konsequenzen für Sie haben.

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Künftige Betriebsprüfungen

So sind Sie in Zukunft gut auf Betriebsprüfungen vorbereitet

Kontrollieren Sie immer, ob Ihr Kassenbestand mit Ihrem Kassenbericht übereinstimmt: Falls ein Betriebsprüfer unangekündigt bei Ihnen “vorbeischaut”, kann er innerhalb kurzer Zeit eine Kassenbuchnachschau durchführen. Stimmt dann der Bestand nicht mit Ihrem Bericht überein, werden Sie sofort gestraft.

Auch wenn Sie schummeln, werden Sie vermutlich auffliegen. Die Software der Behörde prüft nämlich automatisch, ob Ihre angegebenen Aufschläge branchenüblich sind.

Investieren Sie in ein Internes Kontrollsystem (kurz IKS) und ein Tax CMS: Diese 2 Kontrollsysteme gehören zum Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung und jeder Unternehmer muss vorweisen können, dass er diese beiden Systeme verwendet.

Achten Sie darauf, dass Ihre Verträge “sauber” aufgesetzt werden: Mithilfe einer neuen Software können Ihre Verträge automatisiert vom Finanzamt geprüft werden. Es kann also innerhalb weniger Minuten geprüft werden, ob die Verträge rechtlich stimmen und ob die richtigen steuerlichen Folgen gezogen wurden.

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Betriebsprüfung: So sind Sie in Zukunft gut vorbereitet

Was ändert sich durch die Digitalisierung?

Dank der Digitalisierung sind die Belege für den Prüfer schon vorher aufbereitet. Ich selbst hatte Ende 2017 eine Prüfung. Meiner Prüferin habe ich ein Notebook zur Verfügung gestellt und sie wenige Minuten eingeschult. Danach konnte Sie sekundenschnell alle Belege zu allen Buchungen finden.

Was sie brauchte, hat sie sich einfach per Mail ins Amt geschickt. Der Aufwand für Sie als Unternehmer und gleichzeitig auch für den Prüfer sinkt durch die Digitalisierung um 70%. Anstatt 36 Monatsordner für  3 Jahre an abgelegten Papier-Belegen zu durchsuchen, müssen nur noch Schlagworte oder Buchungen im System gefunden werden.

Fazit: Ich habe es selbst vorgemacht – ohne Vorbereitung in 2 Tagen durch die Prüfung

Ich habe mein eigenes Unternehmen zu 100 % digitalisiert. Seit 2014 arbeite ich mit meinen Mitarbeitern zu 100% papierlos. Ende 2017 habe ich die Prüfung mit der Digitalisierung selbst erlebt: Was früher mehr als 1 Woche in Anspruch genommen hätte, war in 2 Tagen erledigt.

Dafür hatte ich im Gegensatz zu früher nicht eine einzige Minute Vorbereitungszeit aufzuwenden. Alles, was ich tat, war der Prüferin ein Notebook zur Verfügung zu stellen und sie kurz in unser Suchsystem einzuweisen. Nur wenige Minuten Aufwand für mich selbst, stehen dank der Digitalisierung einem mehrtägigen oder für viele Unternehmer sogar mehrwöchigen bis mehrmonatigen “Steuerkrampf” gegenüber.

Seit mehr als 7 Jahren biete ich die Planung und Umsetzung der Digitalisierung inklusive Tax CMS meinen Kunden an. Und seit mehr als 7 Jahren ernte ich Dank und Begeisterung. Der Vorteil für Sie als Unternehmer liegt klar auf der Hand: Sie sparen sich massiv Zeit und finanzielle Ressourcen, um den Weg in die Digitalisierung gehen zu können.

Sie haben weitere Fragen zur Betriebsprüfung oder zur Digitalisierung?

Diese Informationen waren Ihnen nicht detailliert genug und Sie hätten gerne konkrete Informationen, was eine Betriebsprüfung für Ihr Unternehmen bedeuten kann? Oder wie Sie die Digitalisierung bei Ihnen einführen können und welche Vorteile (Steigerung des Unternehmenswert, mehr Kreditwürdigkeit etc.) Ihnen die Digitalisierung bringen kann? Gerne können Sie mich in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg aufsuchen. Als langjähriger Steuerberater in Hamburg kann ich Ihnen zeigen, wie Sie sich am besten auf eine Betriebsprüfung vorbereiten.

Für ein persönliches Gespräch können Sie mich außerdem jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Steuerfahndung Beitragsbild

Steuerfahndung: Wieso Sie dank Digitalisierung weniger befürchten müssen!

Sie haben von der Steuerfahndung eine Ladung zur Anhörung erhalten und fragen sich, wie das sein kann? Sie haben doch immer alles korrekt angegeben – und nun das! Der Drang ist groß, sich für diesen Vorwurf zu rechtfertigen. Doch ist das immer die beste Lösung? Denn einmal gemachte Aussagen sind kaum revidierbar und können viele negative rechtliche Folgen nach sich ziehen.

Wie Sie sich im Falle einer Steuerfahndung am besten verhalten und worauf Sie achten sollten, habe ich für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst. Zudem erhalten Sie einen kleinen Einblick, wie das Ganze überhaupt abläuft und wie Sie der Schritt zur Digitalisierung davor bewahren kann.

Dieser Beitrag wurde am 19. Juli 2022 aktualisiert.

Steuerfahndung & Bußgeld- und Strafsachenstelle – was ist was?

Die Steuerfahndung (= kurz Steufa) ist eine Ermittlungsebene des Finanzamts. Grundsätzlich leitet die Bußgeld- und Strafsachenstelle (= kurz BuStra) die Ermittlungen im Steuerstrafverfahren. Sie übernimmt sozusagen die Rolle der Staatsanwaltschaft. Die Steuerfahndung hingegen tritt nur vor Ort und erst dann auf, wenn sich der Verdacht auf eine Steuerstraftat bestätigt hat.

Im Steuerstrafverfahren untersucht die BuStra, ob Steuerpflichtige aufgrund einer begangenen Steuerstraftat zu bestrafen sind. Die bekannteste Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung.

Liegt ein Verdacht auf Steuerhinterziehung vor, muss die BuStra diesem nachgehen. Dazu ist diese gesetzlich verpflichtet. Solch ein Verdacht wird in der Regel anonym ausgesprochen. Personen, die für das Anschwärzen verantwortlich sein könnten, sind meistens: Neidische Freunde, die eigene Freundin/der eigene Freund oder frühere Mitarbeiter.

In diesen zwei Phasen läuft ein Steuerstrafverfahren ab

Das Steuerstrafverfahren kann grob in zwei Phasen gegliedert werden:

1.   Das Ermittlungsverfahren (= Anhörung)

2.   Die Anklage

Das Ermittlungsverfahren

Wenn bei Ihnen der Verdacht auf eine Steuerstraftat vorliegt, erhalten Sie als Erstes ein Schreiben der BuStra.

Achtung: Es wird nicht bekanntgegeben, was genau die BuStra gegen Sie in der Hand hat. Daher sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater entscheiden, ob Sie dazu Stellung nehmen und die Vorwürfe bei einer Anhörung widerlegen wollen.

Nach Erhalt des Schreibens haben Sie 2 Wochen Zeit: In diesem Zeitraum müssen Sie angeben, ob Sie sich verteidigen möchten. Ihre Verteidigungsstrategie muss zu diesem Zeitpunkt bereits ausgearbeitet sein. Danach stehen Ihnen für die Stellungnahme 2 weitere Wochen zur Verfügung.

Das Verfahren kann bereits nach der Stellungnahme und noch vor einer möglichen Anklage aus 3 Gründen eingestellt werden:

  1. Nach §170, Absatz 2 (Strafprozessordnung) wird das Verfahren eingestellt, weil kein begründeter Tatverdacht besteht. Das bedeutet: Der Verdacht gegen Sie hat sich nicht bestätigt oder er konnte widerlegt werden. Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/170.html, 19.07.2022.
  2. Nach §153 (Strafprozessordnung) wird bei Geringfügigkeit von einer Verfolgung abgesehen. Das heißt: Ihnen wurde die Tat nachgewiesen. Jedoch ist Ihre Schuld so gering, dass kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht. Somit wird das Verfahren eingestellt. Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/153.html, 19.07.2022.
  3. Nach § 153a (Strafprozessordnung) kann das Verfahren eingestellt werden, wenn Sie z.B. einen bestimmten Geldbetrag zahlen. Ihr Steuerberater kann mit der BuStra telefonisch eine Geldauflage vereinbaren, die Sie bezahlen. Dafür wird das Verfahren eingestellt. Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/153a.html, 19.07.2022.

Die Anklage

Hat sich im Ermittlungsverfahren der Verdacht auf eine Steuerstraftat bestätigt und es liegen klare Beweise vor, kommt es zur Anklage. Im Fall einer Anklage erfolgen mündliche Hauptverhandlungen, die öffentlich sind. Das Gericht wird Beweise erheben und kann zudem Zeugen vernehmen.

Je nach Ergebnis, endet die Verhandlung mit der:

  • … Einstellung des Verfahrens
  • … Freisprechung des Angeklagten
  • … Verurteilung zu einer Freiheits- oder Geldstrafe

Ablauf Steuerstrafverfahren – Unschuldig vs. Schuldig

Anhand zweier Beispiele möchte ich Ihnen anschaulich erklären, wie ein Steuerstrafverfahren im Detail ablaufen kann:

Fall 1: Sie haben keine Steuern hinterzogen

Nachdem Sie den Brief der BuStra erhalten und sich mit Ihrem Steuerberater in Verbindung gesetzt haben, beantragt dieser die sofortige Akteneinsicht. Er bekommt die Akte zugeschickt und scannt sie ein. Seine Aufgabe besteht darin, die Ihnen zur Last gelegte Schuld mit Argumenten zu entkräften. Dazu wird er sich Ihre Akte im Detail anschauen und Ihnen Fragen stellen.

Innerhalb der 4-wöchigen Frist setzt er sich mit der BuStra in Verbindung und äußert sich in Form der Anhörung zu den Vorwürfen. Bis Sie eine Antwort seitens der Steuerfahndung erhalten, können zwei Monate vergehen.

Diese Zeit kann sehr belastend sein, sowohl für Sie als auch Ihren Steuerberater. Daher sollte sich Ihr Steuerberater viel Zeit für Sie nehmen. Auch Empathie und Engagement sind in dieser Situation wichtige Stichworte. Ihr Steuerberater sollte sich gut in Ihre Lage versetzen können und Sie ermutigen.

Ich z.B. stehe meinen Mandanten im Strafverfahren rund um die Uhr zur Seite. Sie können mich jederzeit – auch nachts – telefonisch erreichen.

Konnte Ihr Steuerberater ihre Unschuld beweisen, erhalten Sie ein Schreiben der BuStra mit den Worten: Das Verfahren wird eingestellt, weil kein begründeter Tatverdacht vorliegt.

Fall 2: Sie haben Steuern hinterzogen

Der prozessuale Ablauf gleicht dem von Fall 1. Ihr Steuerberater erhält Einsicht in Ihre Akte und überprüft, ob ein Verschulden vorliegt. Wenn er es nicht entkräften kann, dann erfolgt die Anklage und Sie müssen vor Gericht oder das Verfahren wird wegen Minderhaftigkeit eingestellt. Sie bezahlen, wie oben beschrieben, die vereinbarte Geldauflage und der Fall ist erledigt.

Steuerfahndung im Haus – darauf sollten Sie achten!

Sobald die Steuerfahnder vor der Tür stehen, haben Sie auch wirklich Steuern hinterzogen. Die Steuerfahndung kommt nämlich nur, wenn diese gegen Sie hieb- und stichfeste Beweise vorliegen hat. Die Steuerfahnder, die sich als solche ausweisen müssen, werden Ihnen einen richterlichen Hausdurchsuchungsbefehl vorlegen. Begleitet werden sie meistens von zwei Polizisten.

Achtung: Der Staatsanwalt muss Ihnen Ihre Rechte vorlegen. Das heißt: Er muss Sie vor der Hausdurchsuchung schriftlich darüber aufklären, dass gegen Sie ein Strafverfahren läuft und Sie Ihre Aussage verweigern können.

Zudem muss er Ihnen die rechtlichen Folgen aufzeigen, die Ihre Aussage haben könnte. Sie bestätigen dann mit Ihrer Unterschrift, dass Sie davon Kenntnis genommen haben.

Doch wie reagiert man nun am besten, wenn die Steuerfahnder erstmal im Haus sind? Ich empfehle Ihnen, sich an folgende 3 Punkte zu halten:

  1. Schweigen ist Gold: Sie müssen sich nicht selbst belasten! Besser für Sie ist es, nichts zu sagen.
  2. Steuerberater anrufen: Rufen Sie sofort Ihren Steuerberater an und lassen Ihn alles Weitere klären.
  3. Kooperation: Wenn die Steuerfahndung Einsicht in bestimmte Ordner, etc. nehmen möchte, gewähren Sie Ihnen diese.

Nachdem Ihr Privatbesitz auf den Kopf gestellt wurde, sucht die Steuerfahndung in der Regel auch Ihren Steuerberater und Ihre Bank auf. Sie hat das Recht, dort ebenfalls Unterlagen zu beschlagnahmen. Um in diese missliche Lage erst gar nicht zu kommen, rate ich Ihnen zur Digitalisierung.

Info am Rande: Die Steuerfahndung darf eine Wohnung im Regelfall nur tagsüber durchsuchen. Das bedeutet von 1. April – 30. September zwischen 4 Uhr morgens und 21 Uhr abends und von 1. Oktober – 31. März zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends. Ausnahmen gibt es allerdings auch hier. Beispielsweise, wenn “Gefahr in Verzug” besteht.

Steuerfahndung? Kein Problem dank Digitalisierung!

Wussten Sie: Dank Digitalisierung müssen Sie keinen Ärger bei einer Steuerfahndung befürchten! Bei der Digitalisierung sind Sie nämlich verpflichtet, ein internes Kontrollsystem (= kurz IKS) zu führen. Das heißt: Es wird alles genau dokumentiert.

Bei einer Korrektur ohne IKS: Ist es möglich Dinge zu korrigieren, die Sie nicht widerlegen können. Jedoch wird dies so bewertet, als würden Sie eine versuchte Steuerhinterziehung rückgängig machen!

Durch die IKS und die Dokumentation können Sie nun zeigen, dass Sie steuerehrlich verfahren hätten wollen. Somit können Sie beweisen, dass es sich nur um eine Korrektur und keinen Fehler Ihrerseits gehandelt hat.

Mehr zum Thema IKS und / oder TAX CMS erfahren Sie in den folgenden beiden Beiträgen:

Fazit: Dank Digitalisierung kein Ärger mit der Steuerfahndung

Wie Sie in diesem Beitrag gesehen haben, ist die Angst vor der Steuerfahndung unbegründet. Denn Sie tritt erst in Erscheinung, wenn sich der Verdacht gegen Sie bestätigt hat.

Wenn Sie auf Digitalisierung setzen, haben Sie noch weniger zu befürchten: Denn die Dokumentation Ihrer steuerlichen Prozesse ermöglicht ein genaues Nachvollziehen. Sie können stets leicht beweisen, dass Sie steuerehrlich gehandelt haben. Sollten Sie doch unverschuldet angeschwärzt worden sein, setzen Sie sich mit Ihrem Steuerberater zusammen. Entscheiden Sie gemeinsam, wie strategisch am besten vorzugehen ist.

Bei kleinen Geldbeträgen empfiehlt es sich viel mehr, auf eine Anhörung zu verzichten und eine bestimmte Geldauflage mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle zu vereinbaren. Dann wird das Verfahren gegen Sie eingestellt und Sie sparen sich im Endeffekt viel Bearbeitungskosten seitens Ihres Steuerberaters.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Steuerfahndung oder Steuerstrafverfahren?

Haben Sie weiterführende Fragen zum Thema Steuerstrafverfahren, Steuerfahndung oder Interne Kontrollsysteme, dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir von der Steuerberatung Thomas Breit sind unter anderem auf IKS und Tax CMS spezialisiert. Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular kontaktieren. Vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Gesprächstermin mit mir oder einem meiner Experten.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

Foto: © ellisia – fotolia.com

Verdeckte Gewinnausschüttung

Verdeckte Gewinnausschüttung: So machen sich Gesellschaften und Gesellschafter strafbar

Wissen Sie, was eine sogenannte verdeckte Gewinnausschüttung ist? Oder anders gefragt: Haben Sie persönlich schon Geld oder Leistungen von Ihrer GmbH erhalten, die eine fremde Person nicht erhalten hätte?

Wenn Sie auf die zweite Frage mit “Ja” geantwortet haben, dann könnten Sie sich bereits strafbar gemacht haben.

Unvorhergesehene Begünstigungen, wie zum Beispiel eine verdeckte Gewinnausschüttung, sind nämlich gesetzlich verboten und werden vom Finanzamt bestraft.

Für Gesellschafter wie auch Gesellschaften ist es wichtig, die nötigen Vorkehrungen gegen solche Geschäfte zu treffen.

Aus diesem Grund möchte ich Ihnen im folgenden Beitrag erklären:

Dieser Beitrag wurde am 28. Juli 2021 aktualisiert.

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Die verdeckte Gewinnausschüttung (kurz: vGA) ist im Körperschaftssteuergesetz festgehalten und betrifft außernatürliche Ausschüttungen des Unternehmensgewinnes, die Gesellschaftern zukommen.

Kurz gesagt: Um eine vGA handelt es sich, wenn ein Gesellschafter auf Kosten der Firma Vorteile erhält (z.B. zu hohe Miets- oder Gehaltzahlungen), die eine fremde Person nicht bekommen würde (siehe § 8 Abs. 3 KStG).

In der Regel ist der Geschäftsführer für eine verdeckte Gewinnausschüttung verantwortlich. Konkret muss mindestens eines der folgenden 3 Kriterien erfüllt sein:

  1. Die Vermögensmehrung der Gesellschaft wird verhindert.
  2. Das Vermögen der Gesellschaft wird unrechtmäßig gemindert.
  3. Für die Zahlung bzw. Leistung liegt kein im Vorhinein geschlossener schriftlicher Vertrag vor.

Zugegeben: Für Sie klingt diese Definition vermutlich etwas abstrakt. Deshalb möchte ich Ihnen diese Regeln jetzt mit leicht verständlichen Praxisbeispielen erklären.

Verdeckte Gewinnausschüttung: 6 häufige Fälle einfach erklärt

Ein Großteil aller verdeckten Gewinnausschüttungen passiert unabsichtlich. Viele Unternehmer wissen schlichtweg nicht, dass bestimmte Vereinbarungen verboten sind.

Damit Ihnen das nicht passiert, habe ich die sechs häufigsten Fehler zusammengefasst:

1. Sie verkaufen Ihrer Gesellschaft einen Gegenstand zu einem überhöhten Preis

Achtung: Wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens an Ihre Gmbh übertragen, muss der Wert dem ungefähren Marktwert entsprechen.

Ansonsten geht der Gesetzgeber davon aus, dass Sie sich auf Kosten Ihrer GmbH bereichtert haben.

Mein Tipp: Wenn Sie bei solchen Transaktionen ein Wertgutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen, sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.

2. Sie vermieten ein Gebäude oder ein Lager zu nicht marktkonformen Konditionen an Ihre GmbH

Bei der Vermietung eines Büros an Ihre Gesellschaft müssen Sie aufpassen: Hier gilt der gleiche Grundsatz wie beim oben erklärten Verkauf.

Die Miete muss den Marktpreisen entsprechen.

3. Sie bezahlen Ihre privaten Ausgaben mit dem GmbH-Konto und erstatten das Geld nicht zurück

Den Lebensmitteleinkauf schnell mit der Firmen- anstatt mit der eigenen Karte bezahlen? Keine gute Idee!

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie alle privaten Ausgaben immer von Ihrem persönlichen Konto bezahlen.

Das mag zwar manchmal ein bisschen aufwändiger sein, spart aber unterm Strich viel Ärger mit dem Finanzamt.

4. Sie zahlen sich nachträglich ein hohes Jahresgehalt aus

Zu Beginn des Geschäftsjahres legen Sie erstmal ein niedriges Gehalt fest, da Sie nicht wissen, wie das Geschäftsjahr laufen wird? Sie denken, dass Sie das Gehalt im Falle eines überdurchnittlichen Jahres ohnehin noch nachträglich anpassen können?

Davon rate ich Ihnen ganz klar ab. Legen Sie gleich zu Beginn ein realistisches Gehalt fest. Denn eine nachträglich Anpassung kann sehr schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung sein.

5. Sie nutzen Ihr Firmenauto privat, ohne einen Überlassungsvertrag abzuschließen

Wenn Sie Ihr Firmenauto auch privat nutzen wollen, muss immer ein Vertrag abgeschlossen werden. Denn die private Nutzung eines Firmenautos ist ein sogenannter Sachbezug und muss auch besteuert werden.

Verwenden Sie das Firmenauto einfach so für private Fahrten, begehen Sie eine verdeckte Gewinnausschüttung.

6. Sie gewähren Ihrer GmbH einen Kredit der nicht den Marktkonditionen entspricht

Hier gilt wieder dasselbe Prinzip wie beim Verkauf oder bei der Vermietung: Wenn Sie eine Gesellschafter Fremdfinanzierung vornehmen, darf der Zinssatz nicht viel höher oder niedriger als der durchschnittliche Marktzinssatz sein.

Denken Sie immer daran: Wie viel würde ein unbeteiligter Dritter verlangen bzw. bezahlen?

Welche Strafen drohen Ihnen bei einer verdeckten Gewinnausschüttung?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann für Sie als (Mehrheits)-Gesellschafter bzw. Geschäftsführer und Ihre GmbH folgende Konsequenzen haben:

  1. Alle unrechtmäßigen Betriebsausgaben (zu hohe Mieten, zu hohes Gehalt, etc.) müssen rückgängig gemacht werden. Dadurch erhöht sich der Gewinn Ihres Unternehmens und Ihre Firma muss Gewerbe- und Körperschaftssteuern nachzahlen.
  2. Aus der verdeckten wird eine offene Gewinnausschüttung. Das bedeutet: Das Geld, dass Sie unrechtmäßig von Ihrem Unternehmen erhalten haben, muss mit Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz nachversteuert werden.

Das Worst-Case-Szenario: Ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung

Zusätzlich zu den hohen Steuernachzahlungen kann das Finanzamt in schweren Fällen Anklage gegen Sie erheben. Der Vorwurf: Versuchte Steuerhinterziehung.

Bei einer Steuerhinterziehung (egal ob vorsätzlich oder nicht) kann Sie als Geschäftsführer eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren erwarten. Der Grund dafür ist die sogenannte GmbH Geschäftsführerhaftung.

Im Rahmen dieser Haftung können Sie als Geschäftsführer persönlich für Fehlverhalten wie beispielsweise einer Steuerhinterziehung oder einer Steuerverkürzung verantwortlich gemacht werden.

So werden Minderheits-Gesellschafter durch eine verdeckte Gewinnausschüttung geschädigt

Während sich der Geschäftsführer oder Mehrheits-Gesellschafter direkt strafbar machen, hat eine verdeckte Gewinnausschüttung für Minderheitsgesellschafter andere wirtschaftliche Folgen.

Im Falle einer verdeckte Gewinnausschüttung durch den Mehrheitsgesellschafter wird nämlich der zu verteilende Gewinn der GmbH vermindert. Das heißt auch, dass der Gewinn-Anteil eines Minderheits-Gesellschafters geschmälert wird.

Das heißt: Da sich der Mehrheits-Gesellschafter unerlaubterweise bereichert hat, sinkt der Gewinn-Anteil des Minderheitsgesellschafters.

Beim Aufkommen einer verdeckten Gewinnausschüttung haben Sie als Minderheitsgesellschafter jedoch Anspruch auf Schadensersatz.

Wie Sie als Minderheitsgesellschafter in solch einem Fall am besten vorgehen, sollten Sie immer mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen. Als Steuerberater darf ich Sie hierzu nicht rechtlich beraten.

Der Haken am Schadensersatz-Anspruch: Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist nicht immer zweifelsfrei zu beweisen. Kann dem Mehrheits-Gesellschafter nicht zweifelsfrei ein Fehlverhalten nachgewiesen werden, erhalten Sie keinen Schadensersatz.

Als Minderheitsgesellschafter sollten Sie deshalb auch Vorkehrungen treffen, damit es gar nicht erst zu einer solchen Situation kommt. Möglichkeiten hierfür erfahren Sie weiter unten in diesem Blogbeitrag.

Welche weiteren Rechte Sie als Minderheitsgesellschafter haben und wie Sie sich in Ihrem Vertrag absichern können, habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst. Klicken Sie hier, um zu diesem Beitrag zu gelangen: https://www.steuerberatung-breit.de/sperrminoritaeten-der-gmbh-worauf-muessen-sie-als-gesellschafter-achten/

Wie können Sie eine verdeckte Gewinnausschüttung verhindern?

Als redlicher Geschäftsführer einer Gesellschaft wollen Sie teure Nachzahlungen oder Gefängnisstrafen natürlich verhindern.

Das Problem: Trotz Ihres neu erworbenen Wissens ist das Risiko, dass Sie unwissentlich eine verdeckte Gewinnausschüttung begehen, ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen weiterhin hoch.

Da ich Sie nicht einfach so “im Regen stehen lassen” möchte, stelle ich Ihnen jetzt aber drei bewährte Wege vor, mit denen Sie Ihr Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung stark senken können.

Weg #1: Der Fremdvergleich

Bei einem Fremdvergleich handelt es sich um ein Richtmaß, mit welchem steuerliche Verhältnisse beurteilt werden.

Wie ein Fremdvergleich genau funktioniert, verrät schon der Name: Wenn Sie mit Ihrer Gesellschaft Geschäfte abschließen wird verglichen, ob auch eine fremde Dritte Person diese Konditionen erhalten hätte.

Hier möchte ich Ihnen nochmal ein ähnliches Beispiel wie oben in Erinnerung rufen:  Sie vermieten Ihrem Unternehmen ein Lager und erhalten dafür 1.000 Euro im Monat. Würden Ihnen ein Fremder, der ein Lager mit derselben Größe anmieten möchte, den gleichen Betrag zahlen?

Würde der Fremde maximal 600 Euro bezahlen, hält Ihr Geschäft mit Ihrem Unternehmen dem Fremdvergleich nicht stand. Um keine verdeckte Gewinnausschüttung zu begehen, müssen Sie den Mietvertrag anpassen.

Weg #2: Einhaltung der Formvorschrift

Ebenso hilfreich gegen eine verdeckte Gewinnausschüttung sind Formalitäten. Das heißt für Sie als Geschäftsführer:

  • Verfassen Sie immer schriftliche Vereinbarungen
  • Setzen Sie nur auf offene, überprüfbare Übereinkommen
  • Formulieren Sie alle Inhalte so klar wie möglich

Weg #3: Das Tax CMS

Als Steuerberater empfehle ich jeder Gesellschaft ein wirksames Kontrollsystem, wie zum Beispiel ein Tax CMS.

Mit diesem System werden alle Prozesse innerhalb Ihres Unternehmens festgehalten, die Ihre redlichen Absichten belegen.

Auf diese Weise kann das Finanzamt bei Unregelmäßigkeiten nicht mehr von einer verdeckten Gewinnausschüttung, beziehungsweise versuchter Steuerhinterziehung ausgehen.

Was ein Tax CMS genau ist und welche Vorteile es Ihnen als Unternehmer einbringt, habe ich in einem anderen Blogbeitrag von mir dargelegt.

Zum Nachlesen klicken Sie bitte einfach auf den folgenden Link: Digitalisierung für KMU: Ihre Vorteile & 8 konkrete Umsetzungs-Tipps

Fazit: Seien Sie bei Geschäften mit Ihrer GmbH sehr vorsichtig…

Immer, wenn Sie mit Ihrer Gesellschaft Verträge abschließen oder sich Geld auszahlen, sollten Ihre Alarmglocken schrillen. Denn in genau diesen Situationen rutschen viele Unternehmer (ungewusst) in eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Auch wenn die verdeckte Gewinnausschüttung unabsichtlich passiert, drohen Ihnen empfindliche Steuernachzahlungen von mehreren Tausend Euro.

Das Positive: Mit einfachen Mitteln, wie z.B. dem Fremdvergleich oder dem internen Tax CMS, können Sie als Gesellschaft Geschäftsführer strafbare Ausschüttungen erfolgreich verhindern.

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie die drei im Beitrag vorgestellten Wege am besten umsetzen oder wie Sie sich sonst noch vor einer verdeckten Gewinnausschüttung schützen, können Sie mich gerne kontaktieren.

Sie können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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Steuerbetrug

Steuerbetrug: So schnell bringen Sie zu aggressive Gestaltungsmaßnahmen ins Gefängnis

Wissen Sie eigentlich, welche Steuergestaltungs-Maßnahmen zulässig sind und ab wann das Finanzamt von einem Steuerbetrug ausgeht? Ist das überhaupt genau geregelt oder liegt hier vieles im Ermessensspielraum der jeweiligen Steuer-Beamten?

Sie sind bei diesen Fragen unsicher und schreckten daher bisher vor Steuergestaltungsmaßnahmen gänzlich zurück?

Das kann ich durchaus nachvollziehen.

Für Sie als Unternehmer sind diese Gesetze und Verordnungen wahrscheinlich ein undurchsichtiges Netz aus Juristendeutsch.

Da Sie nicht stundenlang Zeit haben, um sich in die Materie einzuarbeiten, glauben Sie, nie einen Überblick über dieses Thema zu bekommen.

Genau hier möchte ich mit diesem Beitrag ansetzen: Ich erkläre Ihnen leicht verständlich und mit praktischen Beispielen alles, was Sie als Unternehmer zum Thema Steuerbetrug wissen müssen.

Sie erfahren in weniger als 10 Minuten Lesezeit:

Dieser Beitrag wurde am 27. Juli 2021 aktualisiert.

Wo beginnt für den Gesetzgeber der Steuerbetrug?

Streng genommen ist jeder unrichtige Bilanzansatz bereits ein Steuerbetrug. Im Steuerstrafrecht wird hier keine klare Grenze gezogen. Jeder ungerechtfertigte Steuervorteil wird als Steuerhinterziehung gesehen.

In der Praxis wird dieser Grundsatz aber nicht in dieser Schärfe angewandt. Wird bei einer Steuerprüfung ein Fehler entdeckt, wird ein unrichtiger Bilanzansatz oft einfach korrigiert.

Das heißt, Sie bekommen einen neuen Steuerbescheid und leisten eine Nachzahlung. Damit wäre der Fall erledigt und es kommt zu keinem Strafverfahren.

Anders sieht es aus, wenn Sie bewusst einen steuerlichen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (nach § 42 AO) begangen haben. Bei welchen konkreten Maßnahmen ein solcher Missbrauch vorliegt, lässt sich bei Steuergestaltung innerhalb Deutschlands leider nicht pauschal sagen.

Hier kommt es immer auf den jeweiligen Fall an und wie die zuständigen Beamten die Steuergestaltung beurteilen. Wie das in der Praxis aussehen könnte, erkläre ich Ihnen weiter unten mit einem leicht verständlichem Fallbeispiel.

Bei grenzüberschreitender Gestaltung wurden mit 1.1.2020 allerdings neue Gesetze (§§138a – 138k AO) erlassen und “beliebte” Gestaltungsmaßnahmen beim Namen genannt.

Grenzübergreifende Gestaltungsmaßnahmen, wie etwa das “Verschieben” von Gewinnen in Niedrigsteuerländer, müssen jetzt dem Finanzamt gemeldet werden. Dieses entscheidet dann, ob die Maßnahmen zulässig sind oder ein Steuerbetrug vorliegt.

Je nachdem, wie erfolgreich diese neuen Gesetze sind, kann es durchaus sein, dass in der Zukunft auch eine Meldepflicht für innerdeutsche Steuergestaltung eingeführt wird.

Vorsicht vor der Geschäftsführerhaftung: Welche Strafen drohen Ihnen bei Steuerbetrug?

Als Geschäftsführer sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet sämtliche Geschäfte “mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes” durchzuführen (§ 43 GmbHG).

Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verlezten, haften Sie für mögliche Schäden persönlich und wenn Sie “nur” ein angestellter Geschäftsführer sind, kann die GmbH von Ihnen Schadenersatz fordern.

Welche Strafen Ihnen konkret blühen, hängt vor allem vom genauen Tatbestand ab. Unter anderem sind hier zwei Szenarien denkbar:

Szenario 1: Steuerhinterziehung

Werden wegen eines Betrugsverdachts Ermittlungen gegen Sie eingeleitet, geht das Finanzamt pauschal immer von einer Steuerhinterziehung aus. Denn wie oben erklärt ist jeder unrichtige Bilanzansatz zunächst eine versuchte Steuerhinterziehung.

Auch, wenn Sie Ihre Steuern nicht in voller Höhe oder zu spät überweisen, begehen Sie eine Steuerhinterziehung.

Erhärten sich die Vorwürfe und Sie können keine Informationen vorweisen, die Sie entlasten, kommt es in der Praxis sehr häufig zu einer Verurteilung.

Mögliches Strafmaß bei der Steuerhinterziehung: Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro. Bei schwerwiegender Hinterziehung eine Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren.

Szenario 2: Steuerverkürzung

Eine Steuerverkürzung ist die abgeschwächte Form der Steuerhinterziehung. Wenn sich im Ermittlungsverfahren herausstellt, dass Sie nur leicht fahrlässig gehandelt haben, können Sie nur noch wegen Steuerverkürzung verurteilt werden (§ 378 AO).

Eine weitere Erleichterung: Eine Steuerverkürzung ist “nur” eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Sie werden zwar höchstwahrscheinlich eine Geldstrafe zahlen müssen, aber das Urteil wird nicht in Ihrer Strafakte vermerkt.

Mögliches Strafmaß bei der Steuerverkürzung: Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.

Zu schnell und zu viel: So begehen Unternehmen häufig unabsichtlich Steuerbetrug (mit Fallbeispiel)

Grundsätzlich ist Steuergestaltung immer ein Drahtseilakt. Idealerweise nutzt man gesetzliche Spielräume aus, ohne dabei die Grenze zur Illegalität zu überschreiten. Hier muss man deshalb sehr behutsam vorgehen.

Genau hier kommt es zum meiner Meinung nach häufigsten Fehler in der Steuergestaltung: Viele Unternehmer gestalten einfach mit zu vielen Maßnahmen in zu kurzen Zeiträumen.

Dann geht das Finanzamt von einem sogenannten Gesamtplan aus. Hier wird angenommen, dass die einzelnen Gestaltungsmaßnahmen ergriffen wurden, um einen Gesamtplan zur Steuerersparnis umzusetzen.

Am besten erkläre ich Ihnen diese Gesamtplan-Rechtssprechung anhand eines praktischen Fallbeispiels:

Angenommen Sie sind Einzelunternehmer und möchten Ihren Betrieb in eine GmbH & Co. KG umwandeln.

Als Einzelunternehmer besitzen Sie Gewerbeimmobilien und bei Beendigung Ihres Einzelunternehmens würden diese Gebäude als stille Reserven besteuert.

Um diese Besteuerung zu verhindern, überführen Sie Ihre Gewerbeimmobilien in Ihre neue GmbH & Co. KG.

Erst danach schließen Sie Ihr Einzelunternehmen und haben die Besteuerung von stillen Reserven vermieden.

All das passiert in einem Zeitraum von wenigen Monaten.

Durch die Fülle an Maßnahmen (Transfer der Immobilien, Schließung des Einzelunternehmens, etc.) innerhalb dieser kurzen Zeitspanne wird der Gesetzgeber hier mit ziemlicher Sicherheit einen Gesamtplan feststellen.

Dann blüht Ihnen ein Finanzstrafverfahren.

Damit kein Gesamtplan angenommen wird, müssten die Gestaltungsmaßnahmen in diesem Fall vermutlich auf einen Zeitraum von 2 Jahren aufgeteilt werden.

Als Faustregel zum Gesamtplan können Sie sich folgendes merken: Je höher der Steuer-Betrag, den Sie durch die Maßnahmen sparen, desto länger müssen die einzelnen Schritte zeitlich auseinander liegen.

Internes Kontrollsystem und Tax CMS: So schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor Strafverfahren

Wie bereits weiter oben erklärt, machen Sie sich durch den Missbrauch von Gestaltungsmaßnahmen strafbar.

Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: Haben Sie ein Internes Kontrollsystem (kurz IKS) oder ein Tax CMS, können Sie Steuer-Korrekturen ohne Strafverfahren durchführen.

Diese Besserstellung ist für Unternehmen ein großer Anreiz, um solche Systeme einzuführen.

Denn der Vorteil liegt auf der Hand: Verstoßen Ihre Gestaltungsmaßnahmen gegen das Gesetz, kommen Sie mit einem Tax CMS oder IKS vermutlich mit einer einfachen Steuernachzahlung davon.

Ohne Kontrollsysteme haben Sie hingegen ein Strafverfahren am Hals. Werden Sie verurteilt, drohen Ihnen hohe Geldstrafen und im schlimmsten Fall sogar ein Gefängnisaufenthalt.

Meine Empfehlung: Möchten Sie sich und Ihr Unternehmen bestmöglich schützen, benötigen Sie in Ihrem Unternehmen auf jeden Fall ein IKS oder ein Tax CMS.

Fazit: Digitale Kontrollsysteme reduzieren Ihr Steuerbetrugs – Risiko

Für eine ordnungsgemäße Steuergestaltung benötigen Sie viel Fachwissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl. Gehen Sie unvorsichtig vor, begehen Sie schnell strafbaren Steuerbetrug.

Besonders wichtig ist, dass Sie nicht zu viele Maßnahmen in zu kurzer Zeit umsetzen. Dann wird vom Gesetzgeber nämlich ein verbotener Gesamtplan festgestellt und Ihnen droht ein Strafverfahren.

Zusätzlich zur genauen Planung Ihres Gestaltungs-Maßnahmen, sollten Sie ein Internes Kontrollsystem (kurz IKS) oder ein Tax CMS in Ihrem Unternehmen einführen. Denn werden Ihre Maßnahmen einmal tatsächlich als Missbrauch eingestuft, kommen Sie mit Kontrollsystemen wahrscheinlich mit einer Steuernachzahlung davon.

Sonst droht Ihnen ein Strafverfahren.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen noch folgendes mit auf den Weg geben: Führen Sie Steuergestaltungs-Maßnahmen nie selbst durch. Holen Sie immer einen erfahrenen Steuerberater mit ins Boot.

Denn nur ein erfahrener Steuerberater weiß, welche Maßnahmen wirklich für Ihr Unternehmen geeignet sind und worauf bei der Umsetzung zu achten ist.

Wenn Sie über diesen Beitrag hinaus noch Fragen zu Steuergestaltungs-Maßnahmen haben oder gerne Kontrollsysteme in Ihrem Unternehmen einführen möchten, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Sie können Sie mich jederzeit via meinem Kontaktformular kontaktieren.

Ich habe mich unter anderem auf die Einführung von Tax CMS und Internen Kontrollsystemen spezialisiert und helfe auch Ihnen gerne weiter.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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GmbH-Geschaeftsfuehrer-Anstellung-Symbolbild

Anstellung eines GmbH Geschäftsführers: Darauf müssen Sie als Unternehmer achten

Sie sind Unternehmer und erwägen die Anstellung eines Geschäftsführers für Ihre GmbH? Sie möchten dabei aber keinen folgenschweren Fehler begehen und sich so gut wie möglich rechtlich absichern?

Zudem möchten Sie den Geschäftsführer nicht ausversehen mit zu großen Allmachten ausstatten und am Ende sogar aus Ihrem eigenen Unternehmen gedrängt werden?

Diese Situation kann ich sehr gut nachvollziehen. Die meisten Unternehmer hängen sehr an ihrem “Lebenswerk” und würden am liebsten alle Arbeitsschritte selbst machen.

Sobald aber eine gewisse Größe erreicht ist, kann man sich nicht mehr um alles selbst kümmern und muss Verantwortung abgeben. Die Anstellung eines Geschäftsführers ist darum oft ein logischer Schritt in der Wachstumsphase einer Firma.

Viele Unternehmer betreten dabei allerdings völliges Neuland und wissen nicht so recht, worauf sie hier achten müssen. Die meisten haben noch nie einen Geschäftsführer angestellt und haben keine Erfahrungen.

Genau hier möchte ich Ihnen mit diesem Beitrag weiterhelfen. Ich zeige Ihnen die 4 wichtigsten Punkte, die Sie unbedingt beachten müssen, wenn Sie einen Geschäftsführer anstellen.

Sie erfahren, welche Versicherungen Sinn machen, wie Sie Ihre GmbH-Satzung anpassen müssen und welche 2 Kontrollsysteme Sie benötigen.

Diese 4 Punkte muss jede GmbH bei der Anstellung eines Geschäftsführers erledigen

1. Überprüfen Sie Ihren Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand wird in der GmbH-Satzung festgeschrieben und bezeichnet den Hauptzweck eines Unternehmens.

Laut Gesetz hat der GmbH-Geschäftsführer nur die Befugnisse, die den Unternehmensgegenstand. Deshalb sollten Sie den Unternehmensgegenstand so präzise wie möglich festlegen.

Am besten erkläre ich Ihnen die Auswirkungen, die der Unternehmensgegenstand auf Ihre Firma haben kann, anhand eines praktischen Beispiels:

Angenommen Sie betreiben eine Firma, die ausschließlich Gartengeräte, wie Spaten, Rasenmäher oder ähnliches, importiert und weiterverkauft.

Idealerweise sollte Ihr Unternehmensgegenstand in etwa folgendermaßen lauten: Import und Handel von Gartengeräten.

Ein häufiger Fehler von Firmen ist es, den Unternehmensgegenstand zu vage zu formulieren. Ausgehend vom obigen Beispiel mit den Gartengeräten könnte eine zu vage Formulierung wie folgt lauten: Import und Handel mit Produkten.

Produkte ist ein sehr dehnbarer Begriff, der dem Geschäftsführer viel Spielraum gibt. Er könnte beispielsweise auf die Idee kommen von jetzt an auch Gartenmöbel zu verkaufen.

Sie als Inhaber sind gegen diese Idee, aber da der Unternehmensgegenstand nicht klar definiert ist, können Sie dieses Vorhaben nicht sofort verhindern.

Daraus kann sich ein Streit entwickeln, der durch eine bessere Formulierung des Unternehmensgegenstandes einfach hätte verhindert werden können.

Dieses Formulierungs-Prinzip gilt natürlich nicht nur für Produkte, sondern auch für Dienstleistungen.

Meine Empfehlung: Formulieren Sie Ihren Unternehmensgegenstand immer so präzise wie möglich. So legen Sie die Befugnisse Ihres Geschäftsführers genau fest und können seine Tätigkeiten besser kontrollieren.

2. Machen Sie eine Geschäftsführerordnung

Mithilfe eines Geschäftsführerordnung können Sie die Befugnisse und Rechte ihres Geschäftsführers noch genauer als mit dem Unternehmensgegenstand bestimmen.

Unter anderem können Sie folgende Punkte können Sie in einer Geschäftsführerordnung festlegen:

  • Finanzielle Ober- und Untergrenzen
  • Für welche Tätigkeiten (zum Beispiel Darlehensverträge oder Bürgschaften)die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt wird
  • Welche Handlungsvollmachten der Geschäftsführer im Rahmen seiner Tätigkeit hat

Die Geschäftsordnung muss im Anschluss mit einem Gesellschafterbeschluss verabschiedet werden.

3. Schließen Sie eine Directors-and-Officers-Versicherung ab

Eine Directors-and-Officers-Versicherung (kurz D&O-Versicherung) ist eine Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer.

Diese Haftpflichtversicherung wird meistens vom Unternehmen für den Geschäftsführer oder andere Manager abgeschlossen. Kommt es durch Entscheidungen oder Handlungen von diesen leitenden Angestellten zu Vermögensschäden, werden diese Summen von der Versicherung beglichen.

Ohne D&O-Versicherung wäre es sehr gut möglich, dass der Geschäftsführer im Rahmen der Geschäftsführerhaftung für diese Schäden geradestehen muss. Bei hohen Summen kann das den finanziellen Ruin für diese Person bedeuten.

Für Unternehmen ist eine Directors-and-Officers-Versicherung deshalb ein effektiver Weg um alle leitenden Angestellten zu schützen.

Das Unternehmen selbst ist aber nicht versichert. Hierzu muss eine eigene Versicherung abgeschlossen werden, die im nächsten Abschnitt genauer erklärt wird.

Achtung: Damit die Versicherung im Ernstfall auch wirklich zahlt, darf der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sein. Hat der Geschäftsführer den Schaden nachweislich wissentlich herbeigeführt, steigt die Versicherung aus.

4. Schließen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist das Gegenstück zur Directors-and-Officers-Versicherung. Mit dieser Versicherung schützen Sie Ihr Unternehmen vor Schadensersatzansprüchen.

Diese Versicherung deckt aber in der Regel nur Vermögensschäden ab.

Verletzen sich Ihre Kunden aufgrund eines Produktionsfehlers beim Gebrauch eines Ihrer Produkte, sind diese sogenannten Personenschäden nicht versichert.

Deshalb ist eine solche Versicherung vor allem für Anwälte, Sachverständige, Notare oder andere beratende Unternehmen wichtig.

Der größte Fehler bei der Geschäftsführer Anstellung: Fehlendes Tax CMS oder Internes Kontrollsystem

Ohne funktionierende Kontrollsysteme wie etwa einem Tax CMS oder einem Internem Kontrollsystem (kurz IKS) ist Ihr neuer Geschäftsführer Gefahren wie beispielsweise einer (unabsichtlichen) Steuerhinterziehung schutzlos ausgeliefert.

Im Rahmen der sogenannten Geschäftsführerhaftung ist ein Geschäftsführer nämlich direkt für einen begangenen Steuerbetrug verantwortlich. Das gilt auch, wenn er gar nichts davon wusste oder der Betrug von einem anderen Mitarbeiter begangen wurde.

Im schlimmsten Fall kann der Geschäftsführer dafür sogar ins Gefängnis wandern (siehe § 370 AO).

Mithilfe eines Tax CMS oder eines IKS lassen sich diese Haftungsrisiken aber reduzieren und Fehler können einfach ausgebessert werden, ohne dass sofort ein Strafverfahren eröffnet wird.

Wenn Sie mehr zur Geschäftsführerhaftung erfahren möchten, empfehle ich Ihnen diesen ausführlichen Artikel: https://www.steuerberatung-breit.de/gmbh-geschaeftsfuehrerhaftung/

Auf der Suche nach einem GmbH-Geschäftsführer bedeutet dieser Sachverhalt folgendes: Mit funktionierenden Kontrollsystemen wird Ihr Unternehmen für Geschäftsführer attraktiver.

Kein solches System zu haben ist deshalb ein großer Fehler. Für Sie wird es schwieriger, fähige Manager anzulocken. Selbst, wenn Sie einen passenden Kandidaten gefunden haben, können Sie Ihn nach Beginn des Arbeitsverhältnisses nicht richtig schützen.

Fazit: Sichern Sie Ihr Unternehmen und Ihren Geschäftsführer ab

Die Anstellung eines GmbH Gesellschafters ist für viele Firmen-Inhaber ein logischer Schritt im weiteren Wachstums ihres Betriebs. Oft haben diese Unternehmer jedoch keinerlei Erfahrung und sind unsicher.

Mit diesem Beitrag möchte ich diese Unsicherheiten beseitigen und Ihnen folgende 4 konkrete Maßnahmen mit auf den Weg geben:

  1. Bestimmen Sie  Unternehmensgegenstand (= Haupttätigkeit Ihres Unternehmens) so präzise wie möglich
  2. Legen Sie spezifische Rechte für den Abschluss von Verträgen in einer Geschäftsführerordnung fest
  3. Beschränken Sie mit einer Directors-and-Officers Versicherung die Haftung des Geschäftsführers
  4. Schließen Sie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab und schützen Sie Ihr Unternehmen vor bestimmten Strafzahlungen

Befolgen Sie diese Ratschläge, sind Sie auf der Suche nach einem Geschäftsführer bereits gut aufgestellt. Dennoch kann es Sinn machen, sich nochmals von einem Steuerberater Tipps geben zu lassen.

Denn die Punkte in diesem Beitrag sind nur sehr generell und Ihre individuelle Situation könnte noch weitere Maßnahmen erfordern. Ob das tatsächlich nötig ist, kann jedoch immer nur ein Steuerberater nach einer eingehenden Analyse Ihrer Situation beurteilen.

Falls Sie über diesen Artikel hinaus noch weitere Fragen zur Anstellung eines Geschäftsführers haben oder gerne eine Beratung von einem erfahrenen Steuerberater hätten, stehe ich Ihnen als aktiver Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Sie können  Sie mich jederzeit via E-Mail (anfrage@stb-breit.de) oder meinem Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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Horrorszenario Steuerprüfung Beitragsbild

Horror-Szenario Steuerprüfung: Diese 2 Fehler werden Deutschen Unternehmen oft zum Verhängnis

Sie sind Unternehmer und haben Angst, wegen einer Steuerprüfung Tausende Euro an Steuern nachzuzahlen oder im schlimmsten Fall sogar im Gefängnis zu landen? Sie wissen eigentlich gar nicht, was bei dieser Prüfung genau geprüft wird? Kommt der Prüfer einfach so in Ihr Unternehmen oder wird die Prüfung vorher angekündigt?

Viele meiner Mandanten sind bei Betriebsprüfungen (umgangssprachlich Steuerprüfungen genannt) unsicher und befürchten, dass eine solche Prüfung ihr Unternehmen gefährden könnte.

Tatsächlich kommen laut meiner langjährigen Erfahrung als Steuerberater in Hamburg Unternehmen vor allem durch 2 häufige Fehler bei einer Betriebsprüfung in Schwierigkeiten.

Mit der richtigen Vorbereitung können Sie diese Fehler jedoch relativ einfach vermeiden. Genau hier möchte ich mit diesem Artikel ansetzen:

Ich kläre Sie über die 2 häufigsten Fehler bei der Betriebsprüfung auf. Und ich erkläre Ihnen, warum viele deutsche Unternehmen nach einer Betriebsprüfung Steuern nachzahlen müssen.

Außerdem erfahren Sie, was bei einer Betriebsprüfung genau geprüft wird, welche Strafen Ihnen drohen und durch welche Maßnahmen Sie all das verhindern können, um Ihr Unternehmen zu schützen.

Was wird bei einer Betriebsprüfung überhaupt genau geprüft?

Bei einer Betriebsprüfung wird unter anderem kontrolliert, ob Sie Formalismen bei Verträgen oder Belegen eingehalten haben. Es wird geprüft, ob die Belege richtig ausgefüllt wurden und ob die Gesellschafter alle passende Verträge mit dem Unternehmen abgeschlossen haben.

Geprüft werden kann hier bis zu 3 Jahre in die Vergangenheit. Findet also 2020 bei Ihnen eine Betriebsprüfung statt, können bis zum Jahr 2017 zurück alle Belege und Verträge kontrolliert werden.

Zusätzlich kann auch im Rahmen einer Kassenbuchnachschau Ihr Kassenbuch kontrolliert werden. Dabei wird geprüft, ob der im Kassenbuch angeführte Saldo auch tatsächlich mit dem Betrag in Ihrer Kasse übereinstimmt.

Kommt es hier zu Abweichungen, ist also beispielsweise der Betrag in Ihrer Kasse höher als der angegebene Saldo im Kassenbuch, werden vom Finanzamt Umsätze hinzugeschätzt.

Dadurch erhöht sich Ihre Steuerlast und Sie werden so vom Finanzamt für diese Unregelmäßigkeiten “bestraft”.

Muss eine Prüfung immer vorher angekündigt werden?

Hier kommt es darauf an, was genau geprüft wird. Eine “normale” Betriebsprüfung, bei der Belege und Verträge geprüft werden, muss immer vorher angekündigt werden.

Eine reine Umsatzsteuernachschau oder eine Kassenbuchnachschau kann aber auch spontan und ohne Ankündigung durchgeführt werden. Diese Prüfungen sind allerdings auch weniger umfangreich als eine reguläre Betriebsprüfung.

Werden bei diesen “kleineren” Prüfungen allerdings Unregelmäßigkeiten festgestellt, kann das für das Finanzamt der Anlass sein, eine umfangreiche Betriebsprüfung durchzuführen.

Diese Betriebsprüfung muss dann aber wieder unter Einhaltung einer Frist bekanntgegeben werden.

Wie läuft eine Betriebsprüfung im Detail ab?

Schritt 1: Vorbereitung

Wenn sich ein Betriebsprüfer bei Ihnen im Unternehmen angemeldet hat, sollten Sie Ihre Belege griffbereit halten. Sammeln Sie deshalb alle Rechnungen oder Kontoauszüge zusammen, sodass Sie diese dem Prüfer geordnet übergeben können.

So sichern Sie sich bei Ihrem Prüfer schon mal einen guten ersten Eindruck.

Schritt 2: Prüfungshandlung

In diesem Schritt werden alle Belege vom Betriebsprüfer begutachtet. Sie können hier keinen Einfluss ausüben und sind nicht anwesend.

Der Prüfer arbeitet alle Belege durch und schreibt auf, wo seiner Meinung nach gegen Formalismen verstoßen wurde.

Außerdem kann er bestimmte Belege oder auch Verträge nachfordern. Sie haben dann die Pflicht, ihm diese Dokumente zukommen zu lassen.

Schritt 3: Nachbereitung

Hier wird entschieden, ob der Prüfer mit seiner Rechtsauffassung richtig liegt. Sprich: Es wird entschieden, ob die vom Prüfer angekreideten Verstöße auch tatsächlich so stimmen.

Außerdem wird beschrieben, was Sie gegen diese Verstöße unternehmen sollten, oder ob eine Einigung mit dem Finanzamt möglich ist.

Schritt 4: Schlussbesprechung

Hier wird jeder einzelne Punkt und auch das Gesamt-Ergebnis der Prüfung genau durchbesprochen. Hier kommt es sehr häufig vor, dass man wichtige Einigungen mit dem Prüfer erzielen kann.

Eine Einigung könnte beispielsweise sein: Sie verpflichten sich, in Zukunft die Bestimmungen genau einzuhalten. Im Gegenzug verzichtet der Betriebsprüfer auch steuerliche Nachforderungen.

Durch diese 2 Fehler werden deutsche Unternehmen am häufigsten vom Finanzamt gestraft

Formelle Fehler in Verträgen oder bei Belegen: Verträge in Unternehmen enthalten relativ häufig Formfehler. Auch Belege werden manchmal falsch ausgefüllt und sind deswegen fehlerhaft.

Hier reicht bereits ein kleiner Fehler aus, um sich in den Augen der Behörde strafbar zu machen.

Was noch dazukommt: Die Chance, dass ein solcher Fehler entdeckt wird, ist heutzutage sehr hoch. Denn alle Verträge und Belege werden von der Behörde mit einer Spezial-Software untersucht. Bei Unregelmäßigkeiten wird dann der “menschliche” Prüfer verständigt.

Durch die elektronische Unterstützung können so ganze Berge an Belegen und Verträgen schnell und sehr genau geprüft werden. Die Chance, das die Behörde einen formellen Fehler übersieht, ist deshalb sehr gering.

Kein Tax CMS und kein Internes Kontrollsystem (kurz IKS): Ein Tax CMS hilft Ihnen dabei, steuerrechtliche Formvorschriften genauer einhalten zu können. Auch beim Internen Kontrollsystem (IKS) handelt es sich um es sich um ein elektronisches Programm, dass Prozesse in Ihrem Unternehmen untersucht und auf Formfehler prüft.

Ein IKS ist allerdings nicht auf steuerliche Aspekte beschränkt, sondern umfasst das gesamte Unternehmen.

Ohne diese Systeme ist es für ein Unternehmen heutzutage schwierig, alle formellen Vorgaben genau einzuhalten.

Sehr viele Unternehmen verzichten aber leider immer noch auf diese Hilfen und setzen Ihr Unternehmen so (oft auch unbewusst) einer großen Gefahr aus.

Welche Strafen drohen mir, wenn formelle Fehler gefunden werden?

Im Normalfall drohen Ihnen hier keine Strafen im Sinne eines Strafverfahrens, also beispielsweise eine Geldstrafe oder gar eine Gefängnisstrafe.

Kommt es zu Unregelmäßigkeiten, schätzt das Finanzamt einfach Umsätze hinzu. So erhöht sich Ihre Steuerlast und Ihre “Strafe” ist dann eine Steuernachforderung.

Treten diese Unregelmäßigkeiten besonders häufig auf, kann sogar Ihre gesamte Buchhaltung verworfen werden.

Dann wird Ihr gesamter Umsatz und auch Ihr Gewinn vom Finanzamt geschätzt.

Wichtig: Diese Schätzung ist immer zu Ihren Ungunsten. Das heißt, Ihr Umsatz und Ihr Gewinn wird so geschätzt, dass Sie in der Regel Steuern nachzahlen müssen. Diese Nachforderungen können sich dann auf mehrere Tausend Euro belaufen.

Haben Sie ein internes Kontrollsystem (IKS) können Sie die Abweichungen unter Umständen sogar straffrei, also ohne Nachzahlungen, korrigieren (siehe Anwendungserlass zu §153 AO).

Handelt es sich aber um einen besonders gravierenden Verstoß, kann auch ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eröffnet werden (siehe §370 AO). Hier drohen Ihnen besonders bei der GmbH im Rahmen der Geschäftsführerhaftung empfindliche Geldstrafen oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Wie kann ich als Unternehmer Strafen aufgrund einer Steuerprüfung vermeiden?

1. Richten Sie ein Tax CMS ein: Vereinfacht gesagt ist ein Tax CMS ein Kontrollsystem, dass Ihnen dabei hilft, Ihre Unternehmens-Prozesse an die strengen Bestimmungen des Steuerrechts anzupassen. Ziel dieses Systems ist es, alle Prozesse im Unternehmen so anzupassen, dass Sie alle steuerlichen Vorgaben einhalten.

Alle Prozesse werden übersichtlich erfasst und sind für Sie oder die Finanzbehörde jederzeit einsehbar.

Wie Sie ein Tax CMS am besten in Ihrem Unternehmen einführen, wessen Hilfe Sie dabei benötigen und worauf Sie im Detail achten müssen, habe ich Ihnen in einem ausführlichen Beitrag zusammengefasst: https://www.steuerberatung-breit.de/10-haeufig-gestellte-fragen-zum-digitalen-tax-cms/

2. Richten Sie ein Internes Kontrollsystem (IKS) ein: In Kombination mit einem Tax CMS hilft auch ein Internes Kontrollsystem dabei, die Bestimmungen der Finanzbehörde besser einzuhalten.

Ein IKS beschränkt sich jedoch nicht nur auf steuerliche Prozesse, sondern überwacht in der Regel alle Unternehmensabläufe.

3. Lassen Sie Ihre Verträge von einem Steuerberater prüfen: In der Regel kann Ihnen nur ein Steuerberater sagen, ob Ihre Verträge Formfehler enthalten, die Sie bei einer Betriebsprüfung in Schwierigkeiten bringen.

Sie dürfen dann allerdings keine Verträge neu aufsetzen lassen und rückdatieren. Das ist verboten.

Hier können Sie sich aber mit einem sogenannten Erinnerungsprotokoll behelfen. Bei diesem Protokoll schreiben Sie heute auf, was Sie in der Vergangenheit beim Verfassen des fehlerhaften Vertrags genau gemeint haben und wie es richtig formuliert werden sollte. So korrigieren so Ihren fehlerhaften Vertrag.

Nur: Ob Sie mit diesem Vorgehen tatsächlich Erfolg haben, kommt immer auf die individuelle Situation an. Ein Erinnerungsprotokoll ist kein pauschales “Heilmittel” für einen fehlerhaften Vertrag.

Fazit: Tax CMS, IKS und Prüfung der Verträge schützt Sie vor Strafen

Bei einer Betriebsprüfung kommt es darauf an, dass Sie alle formellen Vorschriften des Finanzamts auf Punkt und Beistrich einhalten.

Denn kommt es hier zu Unregelmäßigkeiten, werden Umsätze hinzugeschätzt oder im schlimmsten Fall wird sogar Ihre gesamte Buchhaltung “verworfen”.

Ohne Systeme wie ein Tax CMS oder ein internes Kontrollsystem (IKS) ist die genaue Einhaltung der Vorschriften allerdings sehr schwierig.

Mein Rat lautet daher: Führen Sie in Ihrem Unternehmen ein Tax CMS und ein IKS ein. Außerdem sollten Sie alle Verträge von einem erfahrenen Steuerberater prüfen lassen.

Nur so haben Sie die Sicherheit, dass Sie nach einer Betriebsprüfung nicht Tausende Euro an Steuern nachzahlen müssen.

Sie haben noch weitere Fragen zu Betriebsprüfungen oder möchten in Ihrem Unternehmen ein Tax CMS einführen, um bei Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite zu sein?

Sie haben weitere Fragen zum Thema Betriebsprüfung?

Gerne können Sie mit Ihren Fragen auf mich zukommen. Das Erstgespräch am Telefon führe ich ganz unverbindlich. Schließlich wollen Sie sichergehen, dass ich auch der richtige Steuerberater in Hamburg für Sie bin.

In diesem Sinne, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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Unverschuldet Schulden angehäuft: Mit diesen 3 Maßnahmen kann Ihnen das nicht passieren

Kennen Sie den Unterschied zwischen Einnahmen und Gewinn? Ist Ihnen klar, dass Ihr Firmen-Bankkonto kein Abbild Ihres steuerlichen Gewinns ist? Haben Sie als Unternehmer auch Angst, dass Sie über diese Dinge zu wenig wissen und dadurch Schulden anhäufen?

Keine Sorge, damit stehen Sie nicht alleine da. Viele Unternehmer wissen nicht, was man alles von den Einnahmen abziehen muss, um den Gewinn zu ermitteln. Viele wissen auch nicht, wie hoch und wofür Steuern zu bezahlen sind. Das Ergebnis sind schlecht oder falsch kalkulierte Budgets und in weiterer Folge die Verschuldung.

Das Problem an der Sache: Den Banken, Ihren Lieferanten und dem Finanzamt ist es egal, ob Schulden aus Unwissenheit entstanden sind oder nicht. Wenn Sie Forderungen nicht mehr bezahlen können, sind Sie als Unternehmer sehr schnell weg vom Fenster.

Wenn Sie die Finanzlage Ihres Unternehmens aber genau im Auge behalten, können Sie sich vor Schulden-Überraschungen schützen. In diesem Blogbeitrag erkläre ich Ihnen, wie Sie sich und Ihr Unternehmen vor Schuldenfallen schützen können.

Vorab: Das sind die häufigsten Gründe, warum Unternehmer unverschuldet Schulden anhäufen:

  • Schlechte oder keine Steuerplanung
  • Schlechte oder keine Steuerstrategie
  • Verspätete Einreichung der Steuererklärung
  • Geschäftseinbruch
  • Kein Businessplan
  • Keine halbjährliche Review
  • Unwissenheit

So können Sie einer Verschuldung verhindern

Ganz salopp gesagt, ist es natürlich immer besser, gleich von vornherein keine Schulden zu machen. Das klingt zwar logisch und gut, wäre aber rein betriebswirtschaftlich nicht richtig.

Warum dem so ist, erfahren Sie weiter unten im Text. Ich habe dort die Situation für Sie anhand von zwei Rechenbeispielen leicht verständlich erklärt.

Aber zuerst zur Vermeidung von zu hohen Schulden:

Maßnahme Nr. 1: Review machen

Durch eine halbjährliche Review (=Statusanalyse) können Unternehmer Ihre Finanzen gut im Auge behalten.

Doch welcher Unternehmer hat schon die Zeit, sich alle 6 Monate hinzusetzen, um Bilanz zu ziehen? Nur wenige.

Trotzdem sollte Ihnen bewusst sein, dass eine Halbjahresbilanz für Sie und den erfolgreichen Fortbestand Ihres Unternehmens nur Vorteile haben kann. Welche das sind, habe ich für Sie im Beitrag unter diesem Link zusammengefasst: Bitte hier klicken und mehr über die Vorteile einer Halbjahresbilanz erfahren.

Maßnahme Nr. 2: Früherkennungssystem installieren

Als weitere Schutzmaßnahme könnten Sie an die Installation von Früherkennungssystemen denken – ein digitales Tax-CMS zum Beispiel. Das ist ein digitales Steuer-Kontroll-System, das Sie und Ihr Unternehmen dabei unterstützt, die Regeln der ordentlichen Buchführung einzuhalten.

Die häufigsten Fragen meiner Klienten zum digitalen Tax-CMS habe ich in einem eigenen Beitrag beantworten. Diesen finden Sie unter folgendem Link: 10 häufig gestellte Fragen zum Tax-CMS

Maßnahme Nr. 3: Budgetierung erstellen

Auch mit der richtigen Budgetierung können Sie nicht in die Schuldenfalle tappen.

Dabei bestimmen Sie finanzielle Unternehmensziele, die Sie in einer bestimmten Planungsperiode erreichen wollen. Um zu erfahren, ob die Geldmittel für Ihre Firmen-Ausgaben wie geplant zur Verfügung stehen, müssen Sie regelmäßig einen Plan-Ist-Vergleich durchführen.

Dabei fallen Unregelmäßigkeiten rechtzeitig auf und Sie können die Notbremse auf dem Weg zur Verschuldung ziehen.

Wie sich Schulden machen positiv auf Ihr Unternehmen auswirken kann

Vermutlich wissen Sie als Unternehmer bereits, dass es meist vernünftiger ist, Geschäfte über längere Zeiträume (mehr als ein Jahr) fremd zu finanzieren. Das bedeutet im eigentlichen Sinn auch Schulden zu machen.

Da die Erklärung solcher Finanzierungs-Angelegenheiten etwas kompliziert ist, werde ich es Ihnen an zwei Beispielen vorrechnen:

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen für Ihre Firma ein Auto um 50.000 Euro. Sie können den Autokauf selbst finanzieren, oder Sie begleichen den Kaufpreis mit fremden Geldmitteln.

In beiden Fällen setzten Sie das Auto über 5 Jahre von der Steuer ab. Somit schmälert sich in dieser Zeit Ihr Gewinn jedes Jahr um 10.000 Euro durch den Autokauf.

Beispiel 1: Sie bezahlen den Kaufpreis selbst

Um die Rechnung vereinfacht für Sie darzustellen, gehe ich von einem Gewinn in Höhe von 100.000 Euro aus. Von diesem Gewinn werden die 50.000 Euro für den Autokauf abgezogen. Also haben Sie dann noch 50.000 Euro am Konto.

Wie bereits beschrieben, können Sie dann in den nächsten 5 Jahren immer nur 10.000 Euro vom Kaufpreis steuerlich absetzen. Diese werden von Ihrem Gewinn abgezogen (nicht von dem, was Sie noch am Konto haben) und in unserem Beispiel bleiben 90.000 Euro übrig, die versteuert werden müssen.

Bei einem fiktiven Höchststeuersatz von 50% sind das 45.000 Euro.

Da Sie aber nur noch 50.000 Euro am Konto haben (weil Sie ja das Auto gleich bezahlt haben), bleiben Ihnen nach Abzug der Steuern nur mehr 5.000 Euro übrig.

Damit lässt sich nur schwer ein erfolgreiches Unternehmen führen.

Beispiel 2: Sie lassen fremd finanzieren

Fremdfinanzierung bedeutet zum Beispiel bei einer Bank einen Kredit aufzunehmen. Wenn Sie das für den angenommenen Autokauf machen, verringert sich Ihr Kontostand nicht gleich um 50.000 Euro. Im Gegenteil: Das Geld wird von der Bank erst auf Ihr Konto überwiesen, damit Sie dann das Auto damit kaufen können.

Nehmen wir auch hier einen Gewinn in Höhe von 100.000 Euro an. Sie bekommen die 50.000 Euro von der Bank und bezahlen damit das Auto. Somit bleibt der Gewinn auf Ihrem Konto erhalten.

Auch hier gilt die Absetzbarkeit über 5 Jahre. Sie ziehen also für die Steuerberechnung wieder 10.000 Euro jährlich von Ihrem Gewinn ab und das 5 Jahre lang. Wieder bleiben 90.000 Euro übrig, die Sie mit dem fiktiven Höchstzinssatz von 50% besteuern. Und wieder bezahlen Sie 45.000 Euro Steuern.

Der große Unterschied zu Beispiel 1: Sie bezahlen diese Steuern diesmal von 100.000 Euro (weil Sie Ihren Gewinn für den Autokauf nicht antasten mussten). Sie haben nach Abzug der Steuern noch 55.000 Euro auf Ihrem Firmenkonto.

Dass diese Variante für eine erfolgreiche Unternehmensführung die bessere ist, liegt auf der Hand.

Das Maß an Schulden ist ausschlaggebend für Ihren Unternehmenserfolg

Sie sehen, in bestimmten Situationen ist eine Fremdfinanzierung für Unternehmer vernünftiger. Auch wenn das genau genommen bedeutet, Schulden zu machen.

Wenn Sie als Unternehmer aber ein wirtschaftlich vertretbares Maß an Schulden überschreiten, laufen Sie Gefahr, sich und Ihr Unternehmen in eine Insolvenz zu stürzen.

Bei einer Überschuldung kann Ihnen auch keine Bank der Welt mehr helfen. Sie bekommen ein schlechtes Bankrating. Ihre Kreditwürdigkeit sinkt und Sie müssen höhere Zinssätze zahlen, falls Sie überhaupt noch einen Kredit bekommen.

Fazit: Unwissenheit schützt Sie nicht vor Verschuldung

Es kann schnell passieren, dass Sie sich als Unternehmer unwissentlich in die Zahlungsunfähigkeit manövrieren. Ein großes Problem ist dann, dass Ihren Gläubigern egal ist, warum Sie nicht zahlen können bzw. was Sie in diese Situation gebracht hat.

Mit den 3 genannten Maßnahmen können Sie sich und Ihr Unternehmen gut vorbereitet und behalten Ihre Finanzen und die damit verbundene Planung immer gut im Auge.

Mit diesem Beitrag wollte ich Sie als Unternehmer auf keinen Fall verunsichern. Doch ist es mir wichtig, auf die Gefahren der Unwissenheit bei der Unternehmensplanung hinzuweisen.

Falls Sie noch Fragen zum Thema haben, oder Unterstützung bei der richtigen Planung brauchen, zögern Sie nicht, mich in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei zu kontaktieren. Sie erreichen Sie mich via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!).

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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Papierloses Büro Beitragsbild

Papierloses Büro: So steigern Sie Ihren Unternehmenswert

Spielen Sie mit dem Gedanken, in Ihrem Unternehmen das “papierlose Büro” einzuführen? Sie sind die Stapel an Papier leid und wollen mit Ihrer Firma endlich im 21. Jahrhundert ankommen?

Dann führt kein Weg an der vollständigen Digitalisierung vorbei. Als Experte in Sachen Papierlosigkeit möchte ich Ihnen in diesem Beitrag zeigen, wie auch Sie Ihr Unternehmen zu 100% papierlos machen und wie Sie konkret davon profitieren.

Papierloses Büro: Was bedeutet das genau?

Meine Definition für “papierloses Büro” ist folgende: Zwischen mir und meinen Mitarbeitern werden keine Mitteilungen auf Papier ausgetauscht oder aufbewahrt.

Sämtliche Dokumente mit den nötigen Sicherheitsvorkehrungen werden digital ausgetauscht.

Die einzige Berührung mit Papier passiert nur noch bei geschäftlichen Barbelegen und Eingangsrechnungen. Diese werden aber sofort eingescannt und digital abgelegt.

So profitieren Sie von einem 100% papierlosen Büro

Auch wenn die Digitalisierung Ihres Unternehmens auf den ersten Blick mühsam und langwierig erscheint, kann sie sich für Sie als Inhaber lohnen.

Richtig umgesetzt profitieren Sie nämlich von folgenden 5 Vorteilen:

  1. Schnellerer Ablauf interner Prozesse (=Zeitersparnis)
  2. Umweltfreundliche Arbeitsmethoden (für einen grüneren Planeten)
  3. Wegfall erheblicher Kosten (wie z.B. Druckkosten, Aufbewahrungskosten)
  4. Einfachere Unternehmensnachfolge
  5. Einem gesteigerten Unternehmenswert (da Sie höhere Erträge erzielen und auf dem neusten technischen Stand sind)

So bereiten Sie sich auf Ihr papierloses Unternehmen vor

Bevor Sie mit der Digitalisierung Ihres Unternehmens loslegen können, müssen Sie einiges an Vorarbeit leisten:

  • Analysieren Sie die Prozessabläufe in Ihrem Unternehmen:  Zu Beginn müssen Sie alle Prozesse (=Arbeitsabläufe) in Ihrem Unternehmen verstehen und erfassen. Dafür zerlegen Sie alle Arbeitsabläufe in ihre Einzelteile. Beschreiben Sie jeden Arbeitsschritt genau.
  • Planen Sie die Arbeitsschritte für die Digitalisierung: Danach planen Sie die digitalen Prozesse. Das heißt Sie überlegen sich, wie Sie alle Arbeitsschritte in Ihrer Firma auf digitalem Weg erledigen und miteinander verbinden können.
  • Prüfen Sie Ihre Computer-Programme: Bevor es los gehen kann müssen Sie noch prüfen, ob die Arbeitsschritte in Ihrem Unternehmen mit Ihren aktuellen Software-Produkten bewältigt werden können. Sollte das nicht der Fall sein, müssen Sie sich mit neuen Computer-Programmen für die Umstellung auf die 100%-ige Digitalisierung Ihres Unternehmens ausstatten. Bei der digitalen Buchführung muss das zum Beispiel ein digitales Cloud-System sein und ein Buchhaltungsprogramm, das darauf zugreifen kann.

Haben Sie diese Vorarbeit abgeschlossen, können Sie mit der Umsetzung beginnen. Idealerweise sollte diese Umstellung in zwei Schritten erfolgen.

Nach der Vorbereitung: Nur noch zwei Schritte zum papierlosen Büro

1. Schritt: Sie digitalisieren Ihre Buchführung zu 100%

Bei einem so großen Vorhaben wie der kompletten Digitalisierung eines Unternehmens wissen viele nicht, wo sie am besten anfangen sollen. Da ich selbst seit 2014 zu 100% papierfrei arbeite, weiß ich, dass zuallererst die Buchhaltung digitalisiert werden muss.

Dafür gehen Sie als Unternehmer folgendermaßen vor:

  1. Sie legen sich eine Cloud (=ein Speicher im Internet) zu, welche durch ein System mit Ihrer Finanzbuchhaltung verbunden ist.
    Diese Cloud speichert all Ihre Bankdaten und ist ein erster Schritt zur automatisierten digitalen Buchhaltung. (Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag: Automatisierte Buchhaltung: Voraussetzungen und Ihre Vorteile (inkl. Video)
  2. Sie erledigen zu 80% Ihren Zahlungsverkehr über diese neue Finanzbuchhaltung.
  3. Sie genießen zu 90%-99% die Automatisierung von Mahnwesen und Zahlungsavis (=Ankündigung einer Zahlung oder Rechnung).

Das alles benötigen Sie dafür: Laptop, Cloud & Fibu-System

Damit Ihre Buchhaltung auf jegliches Papier verzichten kann, braucht es natürlich auch die nötige technische Unterstützung. Für die Digitalisierung sind daher folgende 3 Dinge Voraussetzungen:

  • Ein Gerät, auf dem man schreiben kann (sprich: Laptop oder PC)
  • Eine Cloud
  • Eine Finanzbuchhaltung mit Cloud-Anbindung (beispielsweise durch Systeme wie DATEV, AGENDA, DMS)

Nur mit diesen technischen Hilfsmitteln können Sie Ihre Buchhaltung zu 100% papierfrei machen.

2. Schritt: Sie ersetzen restlichen “Papierkram” durch Softwaretools

Sobald die Buchhaltung vollständig digitalisiert wurde, geht es an die restlichen (noch papierbeladenen) Arbeitsabläufe. Dabei empfehle ich, Schritt für Schritt vorzugehen. Das bedeutet: Nehmen Sie sich eine Aufgabe nach der anderen vor.

Ein Beispiel: Als zweiten Bereich (neben der Buchhaltung) können Sie beginnen, auch den Schriftverkehr zu digitalisieren. Dieser macht vermutlich ebenfalls einen großen Teil von Ihrem Papierverbrauch aus. Ein sogenanntes DMS (Dokumentenmanagement-System) kann Ihnen helfen, dabei Papier zu sparen.

Oder: Sie beginnen Papierdokumente einzuscannen, um diese dann in der Cloud zu speichern. Auch so reduzieren Sie Ihren Bedarf an Papier und sind der vollständigen Digitalisierung einen Schritt näher.

Ein weiterer Bereich, den ich Ihnen im Rahmen der Digitalisierung Ihres Unternehmens rate, ist die Umstellung auf die elektronische Rechnung (kurz: E-Rechnung).

Die E-Rechnung ist im Grunde gleich wie eine geläufige Papierrechnung.

Der Unterschied ist nur, dass sie in elektronischem Format erstellt, übertragen und empfangen wird. Sie ist auch ohne (elektronische) Signatur gültig. So können Sie Geld bei Drucker, Toner, Papier, Kuverts und Versandkosten sparen.

Am einfachsten ist die Umstellung auf die E-Rechnung, wenn Sie schon eine digitale Buchführung haben. Dann müssen nur die Stammdaten entsprechend eingerichtet werden. Dies dauert in der Regel nicht mehr als eine Stunde.

Umsatzsteuerrechtlich sind Papier- und E-Rechnung mittlerweile gleichgestellt. Das heißt, unabhängig von Programmen, mit denen Sie die die Rechnung erstellen, sind Sie als Unternehmer dem Finanzamt gegenüber verantwortlich, die Echtheit und Unveränderbarkeit Ihrer Rechnungen nachzuweisen – auch bei elektronischen Rechnungen.

Bei digitalen Belegen ist das leicht möglich durch das Installieren eines internes Kontrollsystem (IKS) mit einem digitalen Tax CMS (mehr Infos, hier klicken).

Im Grunde wird dabei nicht buchstäblich bewiesen, dass Ihre Belege echt sind, aber es kehrt sich die Beweislast um. Das Finanzamt muss im Zweifelsfall (bei einer Steuerprüfung) dann Ihnen beweisen, dass eine Rechnung nicht echt ist.

Die Vorteile eines Tax CMS habe ich für Sie in einem anderen Blogbeitrag ausführlicher beschrieben. Sie sollten sich auch über die weiteren Vorteile dieser Digitalisierungsmaßnahme ein Bild machen: Digitalisierung für KMU: Ihre Vorteile & 8 konkrete Umsetzungs-Tipps.

Papierloses Büro: Diese Gefahren lauern auf Sie bei der Umsetzung

Neben den bereits erwähnten vielen Vorteilen darf man allerdings auch nicht die Kehrseite der Digitalisierung vergessen:

Ältere Mitarbeiter sind beispielsweise oft mit der neuen Technik überfordert und können mit den schnelleren Arbeitsabläufen nicht mehr mithalten. Eben diese automatisierten Abläufe ersetzen auch einige Angestellte, wodurch es zu Kündigungen kommen kann.

Außerdem dürfen Sie als Unternehmer eines nicht vergessen: Sie sind durch die Digitalisierung zu 100% von der Technik abhängig. Das bedeutet: W-LAN, LAN oder Software müssen reibungslos funktionieren, damit Sie arbeiten können. Aus diesem Grund sollten Sie sich auch unbedingt vor Hackerangriffen schützen!

Zu guter Letzt: Der Umstieg auf ein papierloses Büro erfordert zu Beginn einen gewissen Mehraufwand. So müssen Sie mindestens ein IKS (=Internes Kontrollsystem) und wahrscheinlich auch ein Tax CMS installieren. Nur so erfüllen Sie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (kurz: GoB).

Sie möchten mehr über das digitale Tax CMS System wissen? In einem eigenem Beitrag habe ich die häufigst gestellten Fragen zu diesem System beantwortet. Um zum Beitrag zu gelangen, klicken Sie einfach auf den nachfolgenden Link: https://www.steuerberatung-breit.de/10-haeufig-gestellte-fragen-zum-digitalen-tax-cms/

Fazit: Zu mehr Erfolg & Effizienz durch Digitalisierung

Da ich selbst eine papierlose Steuerberatungskanzlei in Hamburg führe weiß ich, wie viel Arbeit dahinter steckt. Doch ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass sich diese Anstrengungen am Ende bezahlt machen.

Durch jeden einzelnen Schritt zur Digitalisierung sparen Sie Kosten ein und steigern gleichzeitig Ihren Unternehmenswert. So tragen Sie nicht nur Ihren Teil zum Umweltschutz bei, sondern sorgen auch für gewinnbringende und effiziente Arbeitsprozesse.

Ich hoffe, ich konnte Sie mit diesem Beitrag überzeugen, dass auch Ihre Firma mit ein wenig Mühe papierlos werden kann.

Sollten Sie zum Thema papierloses Büro noch Fragen an mich haben oder eine persönliche Beratung wünschen, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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Internes Kontrollsystem - IKS Beitragsbild

Die Bedeutung eines internen Kontrollsystem (IKS) für Unternehmen – inkl. Video

Gleich zu Beginn möchte ich Ihnen mitteilen: Jedes Unternehmen muss ein internes Kontrollsystem (Abkürzung: IKS) für die Finanzverwaltung erstellen.

In diesem Beitrag habe ich für Sie kurz und verständlich die Bedeutung eines internen Kontrollsystems zusammengefasst.

Seit 14. November 2014 gehört ein IKS für die Finanzverwaltung zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung. Es reicht nicht mehr aus, wenn Sie in Ihrer Buchhaltung alles weiterhin so machen wie bisher. Die Finanzverwaltung erwartet von Ihnen eine genaue Dokumentation des gesamten Verfahrens.

Welche Fragen müssen Sie der Finanzverwaltung beantworten?

  • Wie prüfen Sie Ihre Belege, die reinkommen und rausgehen?
  • Wer prüft die Richtigkeit der Umsatzsteuer?
  • Wer ist zuständig für die Zahlungen?
  • Durch wessen Hände in Ihrem Unternehmen gehen die Belege?

In einem IKS werden die oben genannten Wege aller Belege und Zahlungen genauestens dokumentiert, bis sie dann letztendlich in der Buchhaltung landen.

Sie arbeiten in ihrem Unternehmen noch nicht mit einem IKS?

In diesem Fall missachten Sie die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit Ihrer Buchführung.

Bei einer Prüfung vom Finanzamt werden Ihre Umsätze und Gewinne dann einfach geschätzt. Im schlimmsten Fall kann Ihnen sogar versuchte Steuerhinterziehung vorgeworfen werden.

Aus diesem Grund sollte jeder ein IKS für die Finanzverwaltung erstellen. Abhängig von der Firmengröße, kann diese Dokumentation bei kleinen Firmen einfacher und bei großen Firmen umfangreicher ausfallen.

Gerne habe ich das Schreiben vom BMF, vom 14. November 2014, auf meiner Webseite zum Lesen oder als Download für Sie bereitgestellt: https://www.steuerberatung-breit.de/BMF-Erlass-zum-IKS.pdf

Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch zu diesem Thema durch einen versierten Steuerberater oder Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen.

In diesem Video habe ich nochmal alles für Sie leicht verständlich erklärt:

Bedeutung eines IKS

Sie benötigen weitere Unterstützung bei der Erstellung eines IKS?

Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben oder nähere Informationen zum Arbeiten mit einem IKS in Ihrem Unternehmen benötigen, so können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: Screenshot youtube.com (am 17.09.2019)

Steuerberatung-Breit-Top-Themen-Digitalisierung-Steuern

Die 5 Top Beiträge zum Thema Digitalisierung & Steuern 2018

Sie möchten viel Arbeitszeit und bares Geld sparen? Von Gewinnmaximierung durch effizientere Arbeitsprozesse profitieren? Mit langfristiger Fehlervermeidung mehr Sicherheit erlangen, um Finanzstrafverfahren entgegenzuwirken?

Die Digitalisierung kann Ihrem Unternehmen viele Vorzüge, wie Steuereinsparungen, erhöhtem Profit und mehr Gewissheit schaffen.

Sie sind sich dennoch nicht sicher, wie Sie diese Umstellung in Ihrem Unternehmen am besten umsetzen? Sie möchten wissen, welche Kosten dadurch auf Sie zukommen und welche Vorteile dieser ganze Aufwand schlussendlich für Sie bereithält?

Die besten Beiträge aus meinem Blog mit den Antworten zu Ihren Fragestellungen habe ich gerne für Sie zusammengefasst:

Unsere Top 5 Beiträge zum Thema Digitalisierung & Steuern aus 2018

#1 Steuerfahndung: Wieso Sie dank Digitalisierung weniger befürchten müssen

Ein kleiner unabsichtlicher Fehler in der Erklärung, eine darauffolgende Korrektur und später die böse Überraschung: Ihnen wird versuchte Steuerhinterziehung vorgeworfen. Das ist in Deutschland tatsächlich gesetzlich möglich.

Was wäre, wenn es eine Möglichkeit für Sie gäbe, die dem Steuerprüfer nicht erlaubt von versuchter Steuerhinterziehung auszugehen?

Digitalisierung in Form eines internen Kontrollsystems, einem sogenannten Tax CMS, macht genau das. Jeder Schritt ihrer Buchhaltung wird genauestens dokumentiert. Somit können Sie nachweisen immer mit redlicher Absicht gehandelt zu haben und müssen bei einer möglichen Prüfung keine Vorwürfe befürchten.

Sie möchten auch von dieser Sorglosigkeit profitieren? Ich zeige Ihnen mit aussagekräftigen Zahlen warum Sie digitalisieren sollten.

Zum Beitrag: Steuerfahndung: Wieso Sie dank Digitalisierung weniger befürchten müssen

#2 10 häufig gestellte Fragen zum digitalen Tax CMS

Wie gerade oben erwähnt, ist ein digitales Tax CMS Ihr steuerlicher ,,Sicherheitsgurt“. Bei langfristig geringerem Arbeitsaufwand und Aussicht auf mehr Gewinn, vermindern Sie auch die Risiken auf falsche Finanzstrafverfahren.

Trotzdem tauchen für Sie zu diesem Thema noch zahlreiche Unklarheiten auf? In einem Beitrag zu den 10 häufig gestellten Fragen zum digitalen Tax CMS, finden Sie die wichtigsten Antworten zu Ihren Fragestellungen, wie zum Beispiel:

  • „Welche Kriterien muss jedes digitale Tax CMS erfüllen?“
  • „Wen benötigen Sie für die Umsetzung?“
  • „Welche Probleme können auftreten?“
  • „Wie zeitaufwendig kann diese Umstellung für Geschäftsführer sowie für Mitarbeiter sein?“
  • „Was für Erleichterungen erhalte ich durch das Tax CMS?“

Weitere interessante Infos, Ihre Vorteile und Kosten sowie Dauer für die Umsetzung habe ich für Sie zusätzlich unter ,,Was ist Tax CMS?“ verständlich zusammengefasst.

Zum Beitrag: 10 häufig gestellte Fragen zum digitalen Tax CMS

#3 Geballtes Wissen zum Thema „Digitalisierung, Buchhaltung & Steuern“ für Unternehmer

Über Digitalisierung von Buchhaltung und Steuern wird aktuell viel geschrieben. Allerdings beleuchten die meisten Texte nur einen einigen Aspekt. In diesem Überblicksbeitrag habe ich mich darum bemüht, für Sie das Thema ganzheitlich abzudecken und mit vielen Quellen bestückt.

Der Beitrag beinhaltet (fast) alle brennenden Fragen zum Thema Digitalisierung und Steuern.

Finden Sie all Ihre Antworten zu diesem wichtigen Thema in diesem Beitrag: Geballtes Wissen zum Thema „Digitalisierung, Buchhaltung & Steuern“ für Unternehmer

#4 Was kostet die Digitalisierung Ihrer Buchhaltung?

Kennen Sie das: Jeder behauptet die Digitalisierung bringt so viel, jedoch sehen Sie nur hohe Installationskosten? Ich habe es für Sie einmal durchgerechnet!

Welche Aufwände kommen zu Beginn auf Sie zu? Welche Einsparungen machen Sie tatsächlich und wann? All diese Fragen erkläre ich mit aussagekräftigen Zahlen in meinem Blog.

Lesen Sie dazu den Eintrag ,,Was kostet die Digitalisierung Ihrer Buchhaltung?“

#5 In 8 Schritten zur Digitalen Transformation

Sie haben sich dafür entschieden die Digitalisierung zu nutzen? Jetzt stehen Sie vor dem nächsten Hindernis: Der Umsetzung.

Eine Umstellung in Ihrem Unternehmen stellt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Mitarbeiter eine Herausforderung dar. Damit dies nicht zu einer Belastung wird, sondern eine Arbeitserleichterung, möchte ich Ihnen bei diesem Weg mit einem optimalen Umsetzungsplan unter die Arme greifen.

Ganz einfach und in 8 Schritten zur Digitalen Transformation, können Sie Schritt für Schritt die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen umsetzen. Mehr dazu hier: Digitalisierung für KMU: Ihre Vorteile & 8 konkrete Umsetzungs-Tipps

Sie benötigen individuelle Unterstützung zu diesem Thema?

Langjährige Erfahrung und zahlreiche Erfolge machen das Thema Digitalisierung zu meinem Spezialgebiet als Steuerberater! Gerne möchte ich diese Erfahrung mit Ihnen teilen um Ihnen bei Ihrem erfolgreichen Weg zur Digitalisierung Ihres Unternehmens zur Seite zu stehen!

Bei Fragen kommen Sie bitte gerne auf mich zu, dass Erstgespräch am Telefon ist für Sie selbstverständlich kostenlos.

In diesem Sinne, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © Czanner – stock.adobe.com