Unternehmensbeteiligung Beitragsbild

Unternehmensbeteiligung für Mitarbeiter: Die 3 besten Beteiligungsmodelle im Überblick

Sie wollen Ihr Unternehmen vergrößern, haben aber nicht genug Bares, um Ihren Mitarbeitern hohe Vergütungen zu zahlen? Um das auszugleichen denken Sie darüber nach, Schlüsselkräfte an Ihrem Unternehmen zu beteiligen?

Grundsätzlich ist das eine gute Idee: Sie “schonen” die Liquidität Ihrer Firma und können dennoch talentierte Kräfte halten oder anlocken.

Doch welche Beteiligungsmodelle für Mitarbeiter gibt es überhaupt? Wie unterscheiden sich diese Optionen? Worauf sollten Sie setzen?

Diese und weitere Fragen rund um Unternehmensbeteiligungen für Mitarbeiter beantworte ich Ihnen Schritt-für-Schritt in diesem Blogbeitrag. Sie erfahren:

Dieser Beitrag wurde am 25. Oktober 2021 aktualisiert.

Was ist eine Unternehmensbeteiligung?

Eine Unternehmensbeteiligung ist jeder Vorgang, bei dem ein bisher unbeteiligter Dritter zu einem Teilhaber des Unternehmens wird.

Häufig handelt es sich dabei um einen Kauf von Anteilen. Sprich: Sie investieren 50.000 Euro in eine GmbH und erhalten dafür einen prozentualen Anteil am Unternehmen. Auch für Mitarbeiter ist dieser Weg denkbar.

In der Regel investiert aber ein Angestellter bei einer Mitarbeiterbeteiligung nicht direkt in die Firma, sondern verzichtet über einen längeren Zeitraum auf einen Teil des Gehalts und bekommt dafür später Unternehmensanteile.

Welche Beteiligungsmodelle sind für Mitarbeiter sinnvoll?

Laut meiner mehr als 20 jährigen Erfahrung als Unternehmens- und Steuerberater gibt es vor allem 3 Modelle, die in der Praxis eingesetzt werden:

Modell 1: Die stille Beteiligung

In diesem Fall werden Mitarbeiter zu stillen Teilhabern in Ihrem Unternehmen.

Das bedeutet folgendes: Wie andere Gesellschafter sind sie mit einem Kapitalanteil am Unternehmen beteiligt. Der entscheidende Unterschied ist aber, dass diese stillen Teilhaber (in der Regel) kein Mitspracherecht in der Firma haben und nicht vom Wertzuwachs des Unternehmens profitieren.

Erhöht sich der Wert Ihrer Firma beispielsweise von 500.000 Euro auf eine Million Euro, steigt die Einlage des stillen Gesellschafters nicht mit, sondern bleibt auf dem selben Niveau.

Was dem stillen Gesellschafter allerdings sehr wohl zusteht, ist eine Beteiligung am Unternehmensgewinn. Diesen Anteil erhält er normalerweise proportional zu seinem Anteil an der GmbH. Sprich: Hält er 5 % der Anteile, erhält er 5 % des Gewinns.

Wenn Sie mehr zur stillen Beteiligung und den Vor- und Nachteilen für Sie als Unternehmer erfahren möchten, empfehle ich Ihnen meinen detaillierten Beitrag zum Thema: Stiller Teilhaber: Ideal für frisches Kapital oder teurer Fehler?

Modell 2: Beteiligung durch echte Optionen (ESOP)

Bei diesem Modell (auch Employee Stock Option Plan oder kurz ESOP genannt), erhalten Ihre Mitarbeiter die Option, sich zu einem festgelegten Zeitpunkt am Unternehmen zu beteiligen.

Am besten erkläre ich Ihnen das Prinzip anhand eines kurzen Beispiels:

Nehmen Sie an, dass Sie eine Ihrer Schlüsselkräfte, Frau Meier, unbedingt an Ihre Firma binden möchten, Ihr aber (noch) kein hohes Gehalt zahlen können.

Folgende Vorgehensweise ist nun denkbar: Sie vereinbaren mit Frau Meier, dass Ihr Gehalt in den nächsten fünf Jahren nicht steigt. Nach Ablauf dieser fünf Jahre erhält sie aber im Gegenzug das Recht, sich sehr günstig am Unternehmen zu beteiligen.

Sie vereinbaren mit Ihr, dass sie bis zu 5 % der Unternehmensanteile zur Hälfte des zukünftigen Werts kaufen kann.

In diesem Szenario müssen Sie unbedingt vertraglich regeln, was passiert, wenn Frau Meier das Unternehmen doch vor Ablauf der 5 Jahre verlassen sollte.

In der Praxis wird die Ausübung der Optionsrechte deshalb häufig mit der Beschäftigung im Unternehmen verknüpft.

Bei einem verfrühten “Exit” kann Frau Meier die Rechte mit entsprechenden Abschlägen an das Unternehmen zurückverkaufen.

Wichtig: Bei diesem Modell verkaufen Sie als Geschäftsführer Ihren Mitarbeitern Gesellschaftsanteile. Sie erhalten dadurch langfristiges Eigenkapital. Ihre Mitarbeiter hingegen erhalten Anspruch auf Gewinnausschüttung und eine Beteiligung am Wertzuwachs Ihres Unternehmens.

Mitarbeiter werden zu Gesellschaftern und haben dadurch ein Stimmrecht. Dieses Stimmrecht wird nach dem Unternehmensanteil, das der Mitarbeiter besitzt, bemessen.

Grundsätzlich gilt: Je mehr Anteile Ihre Mitarbeiter besitzen, desto größer ist ihr Mitspracherecht innerhalb des Unternehmens.

Als Unternehmer müssen Sie sich deshalb bewusst sein, dass Sie mit diesem Modell ein Stück weit die volle Kontrolle über Ihre Firma abgeben.

Modell 3: Beteiligung durch virtuelle Optionen (VSOP)

Virtuelle Optionen (auch als Virtual Stock Option Plan oder VSOP bezeichnet) unterscheiden sich in einem entscheidenden Punkt von “echten” Optionen: Als Unternehmer geben Sie nur einen fiktiven Teil Ihrer Firma ab und behalten rechtlich gesehen die volle Kontrolle.

Das funktioniert folgendermaßen: Angenommen ein Mitarbeiter erhält im Rahmen eines VSOP 25 % der virtuellen Anteile Ihres Unternehmens.

Ihm stehen ab diesem Zeitpunkt 25 % des Unternehmensgewinns und im Fall eines Unternehmensverkaufs 25 % des Verkaufspreises zu.

Allerdings halten Sie gesellschaftsrechtlich nach wie vor 100 % der Anteile. Der Mitarbeiter ist zwar am Gewinn und eventuell an einem Verkaufserlös beteiligt, hat aber keinerlei Mitsprecherechte im Unternehmen.

Wie bei echten Optionen muss hier vertraglich klar geregelt werden, was passiert, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen vorzeitig verlässt.

Vor allem bei Start-Ups, die als Ziel einen lukrativen “Exit” (also einen Verkauf) haben, hat sich dieses Modell in den letzten Jahren etabliert.

In welchen 5 Situationen ist eine Unternehmensbeteiligung sinnvoll?

Die große Frage ist nun, wann sich diese Maßnahmen für Sie lohnen. Sie als Geschäftsführer müssen also wissen: Macht es in meiner Situation Sinn, meinen Mitarbeitern eine Unternehmensbeteiligung zu bieten?

Dazu habe ich Ihnen 5 Punkte aufgeschrieben, wann es meiner Meinung nach sinnvoll ist:

  1. Unternehmensvergrößerung/Start-up: Wenn Sie Ihr Unternehmen vergrößern möchten, aber momentan nicht über ausreichend Bargeld verfügen, um Ihre Mitarbeiter zu zahlen, bietet sich die Unternehmensbeteiligung an. Durch die Einsparung des Mitarbeitergehalts schaffen Sie Liquidität. Dadurch verbessern Sie Ihre Bonität bei der Bank und steigern Ihre Kreditwürdigkeit.
  2. Unternehmens-Krise: Wenn es Ihrem Unternehmen schlecht geht, Sie aber Ihre Arbeitskräfte behalten wollen, können Sie die Unternehmensbeteiligung nutzen. Ihre Angestellten können so (zumindest für eine Zeit lang) auf einen Teil des Gehalts verzichten und im Gegenzug Anteile erhalten.
  3. Motivation der Mitarbeiter: Motivierte und gut gelaunte Mitarbeiter tragen zum Erfolg des Unternehmens bei. Nutzen Sie die Unternehmensbeteiligung zur Mitarbeitermotivation. Im Idealfall schaffen Sie so einen Kreislauf: Ihre Mitarbeiter sind motivierter, erwirtschaften deshalb mehr Umsatz, sind deshalb noch motivierter und so weiter.
  4. Börsengang: Sie möchten an die Börse gehen? Wussten Sie, dass Unternehmensanteile Ihrer Mitarbeiter Ihnen die Finanzierung des Börsengangs erleichtern?
    Dies möchte ich Ihnen an einem kleinen Beispiel erläutern: Geschäftsführer A. möchte an die Börse gehen. Er schlägt seinen Mitarbeitern vor, auf 10% Ihres Gehaltes zu verzichten. Dafür erhalten die Mitarbeiter Anteile am Unternehmen. Der Chef kann sich seinen Börsengang leisten und die Mitarbeiter sind bestrebt, trotz kleinem Gehalt, noch mehr zu leisten, da sie nun Anteile am Unternehmen besitzen.
  5. Management-Buy-Out (kurz: MBO): Dieser Fall kommt eher selten vor. Ein Management-Buy-Out bietet sich allerdings an, wenn Sie in den Ruhestand gehen und Ihr Unternehmen in die Hände Ihrer langjährigen Geschäftsführung legen möchten.

Wann ist von einer Unternehmensbeteiligung abzuraten?

Nicht immer ist die Beteiligung der Mitarbeiter am eigenen Unternehmen empfehlenswert. Mit den falschen Beweggründen können Sie Ihre Angestellten verlieren oder sogar geklagt werden.

Eines dieser verkehrten Motive ist die Bereicherung an Mitarbeitern. Geht es Ihnen um die finanzielle Ausbeutung Ihrer Angestellten, provozieren Sie dadurch lediglich Kündigungen oder sogar Klagen.

Ebenfalls gefährlich kann die Mitarbeiterbeteiligung in einer Unternehmenskrise werden: Geht es der Firma einmal schlecht, sinkt auch die Motivation der beteiligten Angestellten.

Die Folge: Frustration und erhöhtes Konfliktpotential innerhalb des eigenen Unternehmens.

Zusätzlich dazu ist eine Unternehmensbeteiligung nie geeignet, wenn Sie sich nicht verändern und sich keine Nebengesellschafter ins Boot nehmen wollen.

Wie werden Unternehmensbeteiligungen besteuert?

Bei einer stillen Beteiligung müssen die Gewinnanteile des (neuen) stillen Gesellschafters als zusätzliches Einkommen mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Auch bei echten bzw. virtuellen Optionen müssen alle nach dem Ausüben der Optionen erhaltenen Gewinnanteile mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

Zusätzlich dazu ist auch der Erhalt der Optionen selbst steuerpflichtig, da es sich ebenfalls um zusätzliches Einkommen handelt.

Wann die Besteuerung erfolgt, hängt von Ihnen als Arbeitgeber ab. Dabei ist es egal, ob es sich um ein börsennotiertes (= durch Börsenkurs bewerteter Unternehmenswert) oder um ein nicht börsenorientiertes Unternehmen handelt.

Der Zeitpunkt der Besteuerung muss im Einzelfall ermittelt werden. Laufend, jährlich oder nach Ausübung der Option. Erst mit dieser Entscheidung wird die Besteuerung fällig.

Steuerstundung bei der Mitarbeiterbeteiligung: Alle Details im Video erklärt

Seit Juli 2021 gibt es (wieder) die Möglichkeit mithilfe des § 19a EStG eine steuerliche Ausnahmeregelung bei der Unternehmensbeteiligung in Anspruch zu nehmen.

Meiner Meinung nach verfehlt diese neue Regelung allerdings das Ziel der erleichterten Beteiligung und die Vorteile existieren nur auf dem Papier.

Warum das so ist erkläre ich Ihnen in einem eigenen Video. Klicken Sie einfach auf Play!

Fazit: Unternehmensbeteiligung als Chance für Mitarbeiter und Unternehmer

Die Unternehmensbeteiligung ist vor allem eins: Ein Geben und Nehmen. Im Idealfall wird niemand benachteiligt.

Sowohl das Unternehmen selbst als auch die Mitarbeiter haben die Chance, von einer Unternehmensbeteiligung zu profitieren. Als Unternehmer schonen Sie die Liquidität der Firma und als Mitarbeiter werden Sie zu einem Miteigentümer.

In der Praxis ist eine solche Beteiligung in vielen Fällen (Unternehmensvergrößerung, Unternehmenskrise, Börsengang oder MBO) sinnvoll.  Welches der in diesem Beitrag vorgestellten Modelle für Sie das richtige ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Mein Ziel mit diesem Beitrag war es nur, Ihnen einen Überblick über das Thema Unternehmensbeteiligung zu geben. Ich hoffe, Ihnen damit einen ersten Eindruck verschafft zu haben, um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern.

Falls Sie noch weitere Fragen zu Unternehmensbeteiligungen für Mitarbeiter haben oder wissen möchten, wie Sie bei der Umsetzung Schritt-für-Schritt vorgehen müssen, können Sie mich natürlich gerne kontaktieren.

Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © vetkit  – fotolia.com