Wonnemonat Mai

Wonnemonat Mai: Hochzeitszeit ist Nachfolgeplanungszeit

Pro Jahr heiraten in Deutschland rund 410.000 Paare (Quelle: Statistisches Bundesamt). Davon mehr als jedes 10. Paar im Mai. Eine Ehe verändert in juristischer Hinsicht viel. Vor allem Unternehmer müssen sich nun Gedanken machen.

Eheleute erwerben ein gesetzliches Erbrecht. Beim Tod des Ehepartners erbt der Hinterbliebene neben anderen Verwandten einen Teil des Vermögens. Aber wer verwaltet danach dir Firma? Ist der Ehepartner darauf vorbereitet? Will der Ehepartner überhaupt?

Fragen über Fragen…

Frischvermählte Unternehmer-Paare müssen sich Gedanken um die spätere Nachfolge im Unternehmen machen. Ansonsten drohen finanzielle und faktische Schäden, die weitreichend sind.

Ohne Regelung sind Streitigkeiten zwischen den Erben und/oder den Geschäftspartnern vorprogrammiert. Durch die richtige Planung kann man dem entgegensteuern.

Dank Erbnachfolgeplanung finanzielle und faktische Schäden vermeiden

Ist die Unternehmensnachfolge nicht geregelt, kann ein Teil der Familien- und Ihrer eigenen Absicherung verloren gehen. Mit Hilfe der passenden Nachfolgeregelung können Sie dies verhindern.

Dank der Erbnachfolgeplanung können Sie sich Ihre Altersabsicherung schaffen, Ihre Bonität verbessern und erbschaftssteuerliche Vorteile nutzen.

Ohne Nachfolgeplanung können sich darüber hinaus auch faktische Schäden hinzugesellen, die Ihre Beziehungen betreffen. Denn es ist nicht immer leicht, unter Zeitdruck einen geeigneten Nachfolger für Ihr Unternehmen zu finden. Es kann zu familiären Problemen kommen, weil die Zukunft der Erbfolge unsicher ist.

Es können aber auch Streitigkeiten mit den Geschäftspartnern Ihres Unternehmens auftreten. Möglicherweise sind diese nicht einverstanden, wenn z.B. die Ehefrau oder die Kinder die Firma weiterführen. Gründe gibt es dafür viele: Der Geschäftspartner versteht sich nicht mit der Ehefrau seines verstorbenen Partners oder traut ihr die Führung schlichtweg nicht zu.

Wie Ihre Ehepartner, Ihre Kinder & Ihr Unternehmen von einer Erbnachfolgeplanung profitieren

Falls Ihre Kinder Ihr Erbe nicht antreten können oder es nicht wollen, sind sie mithilfe der richtigen Erbnachfolgeplanung trotzdem gut abgesichert.

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, die in Erwägung gezogen werden können, wie: Besitzgesellschaften, stille Gesellschaften oder eine Familien-Holding.

Zudem regelt die Erbnachfolgeplanung die Harmonisierung des Erbausgleichs, die Beachtung des Pflichtteilrechts und des Pflichtteilergänzungsanspruchs.

Probleme, die Ihre Geschäftspartner betreffen, können erst gar nicht aufkommen. Da die Nachfolgeplanung genau festlegt, wer das Unternehmen nach Ihrem Ableben führen soll.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesem Beitrag einen kleinen Gedankenanstoß geben. Durch die jahrelange Erfahrung mit meinen Mandanten – darunter auch verheiratete Unternehmer-Paare – weiß ich, dass man sich über die Unternehmensnachfolge nie früh genug Gedanken machen kann.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit