Steuerberater für Um­wand­lungen: Effektiver Steuer­satz durch Änderung der Rechtsform

  • Durch Umwandlung Steuerbelastung auf 1,5% & weniger senken
  • Partner für Umstrukturierung, Änderung der Rechtsform, Abspaltung, Verschmelzung & Co
  • Nachfolge mit gezielter Unternehmensumwandlung steuerschonend planen
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Thomas Breit

  • Experte für Steueroptimierung
  • Erfahrung aus 3.500 Mandanten
  • Steuerberater seit 2006
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Unsere Leistungen als Steuerberater für Umwandlungen

Effektiver Steuersatz dank gezielter Umwandlung

Durch gezielte Umwandlungen ermöglichen wir Ihnen eine effektive Steueroptimierung, bei der wir einen effektiven Steuersatz von 1,5 % und sogar weniger erreichen können. 

Regelung der Unternehmensnachfolge

Wir entwickeln eine Strategie, wie Sie durch eine gezielte Unternehmensumwandlung, einen reibungslosen Übergang Ihres Unternehmens sicherstellen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Gestaltung von Nachfolgeplänen, der rechtlichen Absicherung und der Optimierung steuerlicher Aspekte.

Internationale Beratung 

Egal, ob es um die Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland oder den Erwerb von Anteilen an einer bestehenden Gesellschaft in der EU geht – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Unsere Expertise im internationalen Steuerrecht und in der Gestaltung von Unternehmensstrukturen ermöglicht es uns, Lösungen zu entwickeln, die sowohl Ihre geschäftlichen Anforderungen als auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen.

Diese Leistungen bieten wir nicht an

Keine kontinuierliche Betreuung ohne Projekt

Unser Fokus liegt ausschließlich auf projektorientierter Arbeit. Wir bieten keine Dienstleistungen im Bereich der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Wir konzentrieren uns darauf, im Rahmen von Umgestaltungen die Jahresabschlüsse zu übernehmen und die entsprechenden Steuererklärungen für die betreffenden Jahre zu erstellen.

Keine Einzelfragenbeantwortung

Unser Ansatz beinhaltet nicht die isolierte Beantwortung einzelner steuerlicher Fragen. Unsere Expertise liegt vielmehr in der umfassenden steuerlichen Betreuung und Gestaltung von vermögenden Personen, Gehaltsempänger ab 1 Mio. Euro Bruttojahresgehalt, sowie Personen- und Kapitalgesellschaften mit komplexen Anliegen und strategischem Bedarf bei ihrer Steuergestaltung und Steuerplanung.

Keine Betreuung für Unternehmen mit einem Gewinn unter 500.000 Euro

Unsere Beratung und unsere Konzepte im Bereich Umwandlungen sind darauf ausgerichtet, Unternehmen mit umfangreicheren steuerlichen Herausforderungen langfristig und ganzheitlich zu unterstützen. Daher bieten wir keine Betreuung für Unternehmen mit einem Gewinn unter 500.000 Euro an. Ebenso betreuen wir ausschließlich Lohnempfänger mit dem Wunsch Familienvermögen aufzubauen erst ab einem Bruttojahresgehalt von 1 Mio. Euro.

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für Umwandlungen

Sie stehen vor der Frage, ob die derzeitige Rechtsform Ihres Unternehmens die richtige ist? Möglicherweise sind Sie als Einzelunternehmer gewachsen und möchten nun aufgrund der Haftungsrisiken in eine GmbH umwandeln. Oder in Ihrer GmbH haben sich die Entscheidungsträger verändert und es wird eine neue Struktur benötigt.

Eine Unternehmensumwandlung kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein. Dabei ist es wichtig, vor der Umwandlungsentscheidung sowohl steuerliche als auch betriebswirtschaftliche Aspekte zu beachten. Unser Ziel ist es, Ihnen nicht nur bei der Bewertung Ihrer aktuellen Rechtsform zu helfen und die passende Unternehmensstruktur zu finden, sondern auch dabei, Steuern zu sparen.

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Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Fällen

Seit 2001 haben wir bereits eine Vielzahl von Unternehmern bei der Planung ihrer Unternehmensumwandlung erfolgreich begleitet. Durch unsere langjährige Erfahrung und Expertise können wir Ihnen fundierte Beratung und Unterstützung bieten, um eine erfolgreiche und reibungslose Unternehmensumwandlung zu ermöglichen.

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Großes Netzwerk von Experten für eine professionelle Umsetzung

Besonders im Bereich der Unternehmensumwandlung sind Experten aus dem Rechts- und Bankwesen unerlässlich. Als unser Mandant profitieren Sie von meinem umfangreichen Netzwerk an starken Partnern. Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle rechtlichen und finanziellen Aspekte Ihrer Umwandlung professionell und effizient berücksichtigt werden.

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Aktuelle Rechtslage immer im Blick

Durch unsere kontinuierliche Tätigkeit im Bereich der Unternehmensumwandlung sind wir stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtslage. Wir verfolgen alle Entwicklungen und Änderungen aufmerksam, um sicherzustellen, dass meine Arbeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Umwandlung unter Berücksichtigung aller relevanten Gesetze und Vorschriften einwandfrei umgesetzt wird.

Steuerberater für Umwandlungen: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

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Ausgangssituation

Die A-GmbH erzielte einen Gewinn von 2,2 Millionen Euro.

Was wurde getan?

Die Lösung bestand darin, eine doppelstöckige GmbH-Struktur zu schaffen. Dies wurde durch die “Kopie” des Unternehmens auf eine Holding-GmbH und eine Tochter-GmbH erreicht. Anschließend erfolgte die Umwandlung des selbst geschaffenen Firmenwerts in eine Einmalabschreibung.

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Was soll erreicht werden?

Das Hauptanliegen der beiden Geschäftsführer bestand darin, die bestehende hohe Steuerbelastung zu reduzieren.

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Diese Struktur hat folgende Vorteile

Rechnerischer Steuersatz von 1,5%

Durch diese strategische Umstrukturierung wurde erreicht, dass die Gewinne der GmbH über die kommenden sieben Jahre mit einem rechnerischen Steuersatz von 1,5 Prozent besteuert werden.

Keine hohe Einmalbesteuerung

Die Umwandlung in eine doppelstöckige GmbH ermöglichte die Einmalabschreibung des selbst geschaffenen Firmenwerts. Dadurch entfiel die hohe Einmalbesteuerung und es gab keinen Investitionszwang für das Unternehmen.

Steuerersparnis in Millionenhöhe

Es wurde eine Steuerersparnis von 5 Millionen Euro erreicht.
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Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Was kostet die Beratung?

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Kann ich mit meinem eigenen Anwalt/Notar zusammenarbeiten?

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?

Nein, wir arbeiten ausschließlich projektbezogen. Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoll, dass wir Ihre Jahresabschlüsse inkl. Steuererklärungen für die Jahre rund um die Umgestaltung übernehmen. Danach überführen wir diese Aufgaben wieder auf Ihren Steuerberater und weisen ihn dabei auch auf Besonderheiten hin.

Gab es jemals eine Falschberatung?

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Wie lange dauert eine Konzeptionierung?

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Warum können andere Steuerberater das nicht?

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.