Steuerberater für europäisches Steuerrecht: Ihr Partner für rechtssichere Steuergestaltung

  • Dank Steuergestaltung Abgabenbelastung auf 1,5% und weniger senken
  • Expertenwissen für rechtssichere Steuergestaltung europaweit
  • Verhandlungssichere Beratung in Englisch
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Thomas Breit

  • Experte für Steueroptimierung
  • Erfahrung aus 3.500 Mandanten
  • Steuerberater seit 2006
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Unsere Leistungen als Steuerberater für europäisches Steuerrecht

Abgabenbelastung auf 1,5% und weniger senken

Unser vorrangiges Ziel liegt darin, die Steuerlast unserer Mandanten auf 1,5% oder sogar darunter zu senken. Diese Steuerminimierung können wir ausschließlich durch die rechtskonforme Anwendung des europäischen Steuerrechts erreichen, ohne auf zweifelhafte Steueroasen im Ausland zurückzugreifen.

Beachtung internationaler Richtlinien

Wir berücksichtigen die Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des Amsterdamer Steuerrechtskongresses (ATAR) sowie der deutschen Abgabenordnung (AO), um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten im Einklang mit den aktuellen Bestimmungen stehen.

Erstellung von Gesellschaftsstrukturen

Wir unterstützen Sie bei der Errichtung und Optimierung von Gesellschaftsstrukturen, um eine effiziente und rechtssichere Steuerstrategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Einsatz europäischer Rechtsformen

Wir bringen unser Fachwissen über europäische Rechtsformen wie die Europäische Aktiengesellschaft (SE), Europäische Genossenschaft (SCE) und Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ein, um Ihnen Möglichkeiten zur Steueroptimierung und grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit aufzuzeigen.

Erstellung eines Tax CMS

Im Rahmen des internationalen Steuerrechts ist die Implementierung eines Tax Compliance Management Systems (CMS) seit 2015 Pflicht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Implementierung eines individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Tax CMS, um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden.

Diese Leistungen bieten wir nicht an

Beratung europäischer Steuerrechtsfragen ohne konkreten Anlassfall

Wir konzentrieren uns auf die steuerliche Unterstützung von Unternehmen mit Standorten in verschiedenen europäischen Ländern. Für rein deutsche Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, bieten wir keine spezifischen Leistungen im europäischen Steuerrecht an, es sei denn wir benötigen für die Steuergestaltung eine europäische Rechtsform, die wir dann auch für die Gestaltung erzeugen.

Ausländische Unternehmen ohne Steuergestaltung über Deutschland

Wenn ausländische Unternehmen keine steuerlichen Gestaltungsaspekte in Bezug auf Deutschland haben, liegen unsere Schwerpunkte nicht in der Betreuung dieser Unternehmen.

Einzelfragenbeantwortung

Wir beantworten keine steuerlichen Fragen isoliert. Unser Fokus liegt auf umfassender steuerlicher Betreuung und Gestaltung für Unternehmen mit komplexen Anliegen und strategischem Bedarf.

Volumen unter 20.000 Euro

Unsere Leistungen im Bereich europäisches Steuerrecht sind auf Aufträge mit Volumen ab 20.000 Euro ausgerichtet. Ab diesem Punkt können wir Ihrem Unternehmen einen deutlichen steuerlichen Mehrwert bieten und gezielte Lösungen entwickeln.

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für europäisches Steuerrecht

Von der Steuergestaltung bis zur Beratung ausländischer Betriebsstätten. Wir sind spezialisiert auf die Betreuung deutscher Unternehmen mit Standorten in ganz Europa. Mit unserer Expertise in der Steuergestaltung unterstützen wir Sie dabei, Ihre steuerlichen Angelegenheiten effektiv zu optimieren und den gesetzlichen Anforderungen in den verschiedenen europäischen Ländern gerecht zu werden.

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Rechtssichere Gestaltung

Mit uns als Steuerberater für europäisches Steuerrecht können Sie auf eine rechtssichere Gestaltung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten vertrauen. Wir kennen die aktuelle Gesetzgebung und beraten Sie kompetent, um mögliche Risiken zu minimieren und Steuervorteile optimal zu nutzen.

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Verhandlungssicheres Englisch

Als Experten im europäischen Steuerrecht sind wir auch in der englischen Sprache verhandlungssicher. Dadurch können wir Sie bei internationalen Geschäftsbeziehungen effektiv unterstützen und sicherstellen, dass steuerliche Fragen und Vereinbarungen klar und präzise kommuniziert werden. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie sprachlich und fachlich bestens gerüstet.

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Jahrzehntelange Erfahrung

Mit unserer 23-jährigen Erfahrung im Bereich des europäischen Steuerrechts können Sie auf eine fundierte Expertise und ein umfangreiches Fachwissen vertrauen. Wir haben zahlreiche Unternehmen erfolgreich beraten und begleitet, wodurch wir ein tiefgreifendes Verständnis für die steuerlichen Anforderungen und Herausforderungen in Europa entwickelt haben.

Steuerberater für Europäisches Steuerrecht: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

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Ausgangssituation

Vier erfolgreiche Einzelunternehmen aus drei unterschiedlichen Ländern möchten gemeinsam ein Unternehmen gründen.
Die Personen im Einzelnen sind:

  • Frau E: Wohnhaft in Deutschland, zieht nach Schweden zu ihrem Mann.
  • Frau S: Wohnhaft in Schweden.
  • Herr P: Wohnhaft in Schweden.
  • Frau D: Wohnhaft in Belgien.

Was wurde getan?

Es wurde eine deutsche UG & Co. KG gegründet. Komplementärin ist zu 100% eine deutsche UG. Die UG gehört zu 100% der UG & Co. KG (Einheits-KG).

Als Kommanditisten der UG & Co. KG agieren jeweils die beiden gegründeten Kapitalgesellschaften in Schweden und jene in Belgien. Herr E. hält für Frau E. die Anteile an der Kapitalgesellschaft treuhänderisch.

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Was soll erreicht werden?

  • Entwicklung einer Gesellschaftsform (deutsche oder europäische), die sowohl steuerlich als auch erbrechtlich die besten Bedingungen für die Zusammenarbeit der 4 Personen aus 3 unterschiedlichen Ländern bietet.
  • Die Gewinne sollen nur in den jeweiligen Ländern versteuert werden.
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Diese Struktur hat folgende Vorteile

Keine Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzwechsel

Wenn Frau E. nach Schweden zieht, wird sie möglicherweise erweitert beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Jedoch können durch die gewählte Struktur keine Wegzugsbesteuerungen auf den Unternehmenswert von Frau E. anfallen (gemäß § 6 AStG), da die Anteile erst von ihrem Mann an Frau E. übertragen werden, wenn sie nach Schweden zieht.

Keine Entnahmebesteuerung bei Auflösung der Betriebsstätte

Wenn die Betriebsstätte in Deutschland aufgelöst wird, entsteht kein steuerpflichtiger Buchgewinn.

Keine Auswirkungen einer möglichen erweiterten beschränkten Steuerpflicht

Die gewählte Struktur hat keine negativen Auswirkungen auf eine mögliche erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei Frau E.
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Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Was kostet die Beratung?

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Kann ich mit meinem eigenen Anwalt/Notar zusammenarbeiten?

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?

Nein, nur in Teilen und nicht dauerhaft. Was heißt das konkret? Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Diese verbleibt während des gesamten Projekts bei Ihrer gewohnten Kanzlei. Wir übernehmen jedoch die Jahresabschlüsse rund um die Umgestaltung Ihres Unternehmens. Dies mindert für Sie rechtliche Risiken und so können unsere Arbeitsergebnisse in den Jahresabschlüssen verarbeitet werden. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt für alle Veranlagungsfragen und Fragen zur Umgestaltung. Nach Projektabschluss übergeben wir aber auch den Jahresabschluss wieder an Ihre gewohnte Kanzlei und weisen sie dabei auch auf die Besonderheiten hin.

Gab es jemals eine Falschberatung?

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Wie lange dauert eine Konzeptionierung?

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Warum können andere Steuerberater das nicht?

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.