Steuerberater für Kapital­gesell­schaften: Echte Steuer­ersparnis statt Standardlösungen

  • Steuergestaltung für eine Steuerbelastung von 1,5% und weniger
  • Vermeidung von Steuerfallen in Millionenhöhe bei Verkauf und Nachfolge
  • Korrektes, steuerliches Gestaltungskonzept für alle Kapitalgesellschaften über 500.000 Euro Gewinn
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Thomas Breit

  • Experte für Steueroptimierung
  • Erfahrung aus 3.500 Mandanten
  • Steuerberater seit 2006
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Unsere Leistungen als Steuerberater für Kapitalgesellschaften

Gestaltung eines effektiven Steuersatzes von 1,5% beim Verkauf in Verbindung mit der Schaffung einer Familienvermögensgesellschaft

Wir bieten eine steueroptimierte Lösung an, die es ermöglicht, beim Verkauf von GmbH-Anteilen eine Steuerbelastung von nur 1,5% zu erreichen. Gleichzeitig schaffen wir eine Familienvermögensgesellschaft, um Erbschafts- und Nachfolgeregelungen optimal zu gestalten.

Besteuerung der Gewinne der kommenden 7 Jahre mit einem Steuersatz von 1,5%

Durch die Verknüpfung mit einer Familienvermögensgesellschaft unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Gewinne der nächsten 7 Jahre mit einem effektiven Steuersatz von nur 1,5% zu besteuern. Dies ermöglicht eine optimierte steuerliche Gestaltung in Verbindung mit Erbschafts- und Nachfolgeregelungen.

Dauerhafte Steuerbelastung von 14% mit Hilfe optimaler Struktur

Wir entwickeln eine Strategie, um Gewinne von Kapitalgesellschaften mit einem rechnerischen Steuersatz von 14% zu besteuern. Durch die Integration einer Familienvermögensgesellschaft können wir auch Erbschafts- und Nachfolgeregelungen effizient berücksichtigen.

Reduzierung der Steuern auf Gewinnausschüttungen auf 1,5% (anstelle Ihrer Einkommen-, oder Abgeltungsteuer)

Wir unterstützen Gesellschafter von Kapitalgesellschaften dabei, ihre Gewinnausschüttungen mit einem rechnerischen Steuersatz von 1,5% zu besteuern, anstatt des regulären Steuersatzes.

Diese Leistungen bieten wir nicht an

Laufende Betreuung ohne Projekt

Unser Fokus liegt ausschließlich auf projektbezogener Arbeit. Aufgrund unserer spezialisierten Ausrichtung bieten wir keine Dienstleistungen in den Bereichen Finanz- und Lohnbuchhaltung an.

In einigen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, dass wir im Zusammenhang mit einer Umgestaltung Ihre Jahresabschlüsse übernehmen und die dazugehörigen Steuererklärungen für die betreffenden Jahre erstellen.

Einzelfragenbeantwortung

Unsere Herangehensweise beinhaltet nicht die isolierte Beantwortung einzelner steuerlicher Fragen. Vielmehr konzentrieren wir uns darauf, Kapitalgesellschaften mit komplexen Anliegen und strategischem Bedarf umfassend steuerlich zu betreuen und zu gestalten.

Betreuung unter 500.000 Euro Gewinn

Wir fokussieren uns primär auf Kapitalgesellschaften, die eine umfassende Steuergestaltung und Steuerplanung für die nächsten Jahre benötigen. Daher bieten wir keine Betreuung für Unternehmen mit einem Gewinn kleiner 500.000 Euro an.

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für Kapitalgesellschaften

Als Experten im Bereich Steuergestaltung für Kapitalgesellschaften konzentrieren wir uns darauf, gezielte steuerliche Regelungen zu finden. Wir helfen Ihnen dabei, effektive Maßnahmen für den Vermögensaufbau zu entwickeln, die Absicherung Ihrer Familie zu gewährleisten und optimale Lösungen für Erbschafts- und Nachfolgefragen zu finden.

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Rechtssicherheit durch Speziallösungen

Mit unserer Expertise in steuerlich komplexen Angelegenheiten entwickeln wir individuelle Konzepte für Kapitalgesellschaften. Dabei greifen wir auf ein breites Spektrum an Rechtsbereichen wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr zurück. Unsere Konzepte sind rechtssicher, nachhaltig und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.

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Breites Netzwerk

Neben unserer eigenen Fachkompetenz verfügen wir über ein breites Netzwerk an Partnern und Experten in verwandten Bereichen. Dadurch können wir Ihnen Zugang zu zusätzlicher Expertise und Ressourcen bieten, die über den reinen steuerlichen Bereich hinausgehen. Wir können Sie bei Bedarf mit spezialisierten Anwälten, Wirtschaftsprüfern oder anderen Fachleuten verbinden, um sicherzustellen, dass Sie umfassend und ganzheitlich beraten werden.

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Jahrzehntelange Erfahrung

Durch unsere 23-jährige Erfahrung in der Bearbeitung steuerlicher komplexer Fragestellungen bei Kapitalgesellschaften haben wir ein umfassendes Verständnis für die spezifischen Herausforderungen. Wir greifen auf keine Standardlösungen zurück, sondern wir finden jene Lösung, die Ihnen und Ihrem Unternehmen den größtmöglichen Nutzen verschafft.

Steuerberater für Kapitalgesellschaften: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

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Ausgangssituation

Herr A. ist Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH. Er möchte sich gerne aus dem Geschäft zurückziehen und einen neuen Geschäftsführer einstellen.

Neben der Bäckerei besitzt er mehrere Privatimmobilien, die von der Bäckerei genutzt werden. Daher befinden sie sich automatisch im Betriebsvermögen.

Er kann sich daher nicht als Geschäftsführer zurückziehen, ohne mit den Immobilien einen Steuerbombe zu verursachen.

Was wurde getan?

Um dieses Problem zu verhindern, wurden die Immobilien in eine Familienvermögensgesellschaft (in Form einer Familienvermögens GmbH & Co. KG) überführt.

Die Bestands-GmbH wurde als Tochtergesellschaft der Familienvermögens GmbH & Co. KG eingesetzt. Herr A. wurde Geschäftsführer der nicht operativ tätigen Mutter. Jeder Dritte konnte nun als Geschäftsführer der operativen Tochter eingesetzt werden, ohne die oben genannte Steuerbombe auszulösen.

Durch diese betriebliche Verflechtung ist sichergestellt, dass die Immobilien eng mit dem Unternehmen verbunden sind und sich im Eigentum der Familiengesellschaft befinden. Die Einlage der GmbH-Anteile in die GmbH & Co. KG erfolgte zudem durch eine unentgeltliche Übertragung, wodurch insgesamt für Herrn A. steuerpflichtiger Gewinn anfiel.

 

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Diese Struktur hat folgende Vorteile

Ersparnis von 2,2 Millionen Euro Einkommensteuer

Einstellung eines neuen Geschäftsführers

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Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Was kostet die Beratung?

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Kann ich mit meinem eigenen Anwalt/Notar zusammenarbeiten?

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?

Nein, wir arbeiten ausschließlich projektbezogen. Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoll, dass wir Ihre Jahresabschlüsse inkl. Steuererklärungen für die Jahre rund um die Umgestaltung übernehmen. Danach überführen wir diese Aufgaben wieder auf Ihren Steuerberater und weisen ihn dabei auch auf Besonderheiten hin.

Gab es jemals eine Falschberatung?

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Wie lange dauert eine Konzeptionierung?

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Warum können andere Steuerberater das nicht?

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.