Steuerberater für Schenkung­steuer: Rechts­konforme Regelung Ihrer Nachfolge zu Lebzeiten

  • Nachfolge zu Lebzeiten planen & Steuern sparen
  • Rechtliche Sicherheit für Familie, Erben & Nachfolger
  • Nachfolge nach Ihren Wünschen regeln
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Thomas Breit

  • Experte für Steueroptimierung
  • Erfahrung aus 3.500 Mandanten
  • Steuerberater seit 2006
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Unsere Leistungen als Steuerberater für Schenkungssteuer

Gestaltung dank Kombination aus ErbStG, Gesellschafts- und Handelsrecht

Unsere Leistungen als Steuerberatungskanzlei für Schenkungsteuer beinhalten eine sorgfältige Planung und Umsetzung von erbrechtlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der relevanten Gesellschafts- und Handelsrechtsaspekte. Dabei nutzen wir gezielt das Erbschaftsteuergesetz aus, um für unsere Mandanten optimale steuerliche Ergebnisse zu erzielen und die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten.

Erarbeitung von Familienvermögensgesellschaften

Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Familienvermögensgesellschaften. Durch die Gründung solcher Gesellschaften können Vermögenswerte innerhalb der Familie auf eine steueroptimierte Art und Weise übertragen werden. Unsere Expertise umfasst die rechtliche Gestaltung und Strukturierung solcher Gesellschaften, um eine Schenkung von Vermögen zu ermöglichen und dabei Steuern zu sparen.

Schenkung ohne Schenkungsteuer

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Planung und Umsetzung von Schenkungen, bei denen die Zahlung von Schenkungsteuer vermieden wird. Durch eine sorgfältige Analyse der steuerlichen Rahmenbedingungen und die Anwendung von geeigneten Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht helfen wir unseren Mandanten, Vorkehrungen für Ihr Vermögen zu treffen und im Idealfall keine Schenkungsteuer entrichten zu müssen.

Diese Leistungen bieten wir nicht an

Isolierte Beantwortung von Einzelfragen

Unsere Leistungen als Steuerberater für Schenkungsteuer basieren auf einer projektbezogenen Arbeitsweise, bei der wir unsere Kunden umfassend und ganzheitlich betreuen. Aufgrund dieser Herangehensweise können wir keine Einzelfragen isoliert beantworten.

Auftragsvolumen unter 20.000 Euro

Um sicherzustellen, dass wir unseren Kunden eine qualitativ hochwertige Beratung bieten können, setzen wir ein Mindestauftragsvolumen von 20.000 Euro fest. Dies ermöglicht es uns, die erforderliche Zeit und Ressourcen zu investieren, um eine gründliche Analyse, Planung und Umsetzung der steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schenkungsteuer und Erbrecht zu gewährleisten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Aufträge mit einem geringeren Volumen nicht annehmen können.

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für Schenkungssteuer

Die Optimierung der Schenkungsteuer verfolgt das Ziel, das betriebliche und private Vermögen so zu strukturieren, dass bei einer Übertragung eine möglichst geringe Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer entsteht.
Wir kombinieren das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht sowie das Schenkungsteuerrecht, um zu Lebzeiten geeignete Gestaltungsmöglichkeiten zu entwickeln. Diese ermöglichen es, die Steuerbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.

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Minimierung der Steuerbelastung

Unser Expertenteam konzentriert sich darauf, Ihre Steuerbelastung im Zusammenhang mit Schenkungsteuer zu minimieren. Durch unsere fundierte Kenntnis der relevanten Gesetze und Vorschriften entwickeln wir effektive Steuerstrategien, um Ihre Steuerzahlungen zu optimieren.

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Individuelle Familienabsicherung

Unser Fokus liegt nicht nur auf der Steuergestaltung, sondern auch auf der ganzheitlichen Planung für Ihre Familie. Durch die Verknüpfung der Gestaltung der Erbschaftsteuer mit der Erbe- und Nachfolgeplanung können wir rechtssichere Konzepte entwickeln, um Ihre Vermögenswerte optimal zu schützen und weiterzugeben.

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Familienabsicherung für komplexe Konstellationen

In komplexen Familienstrukturen, wie zum Beispiel Patchworkfamilien oder bei Vorhandensein unehelicher Kinder oder Kindern aus zweiter Ehe, ist eine sorgfältige und frühzeitige Gestaltung der Nachfolgeregelung essenziell. Um zu gewährleisten, dass Ihr Vermögen bei solchen Familienkonstellationen nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird, berücksichtigen wir Ihre Verteilungswünsche für das Vermögen und optimieren gleichzeitig die Schenkungsteuerbelastung.

Steuerberater für Schenkungsteuer: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

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Ausgangssituation

Frau T., 70 Jahre alt, ist 50%ige Inhaberin eines Großunternehmens mit einem Jahresumsatz von 900 Millionen Euro und einem Gewinn von 10 Millionen Euro. Sie besitzt ein umfangreiches Privatvermögen.

Was wurde getan?

Um ihr Vermögen auf ihren Sohn zu übertragen und gleichzeitig die Kontrolle über das Unternehmen zu behalten, wurde eine Lösung über eine Familienvermögensgesellschaft gewählt. Es wurde eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) mit einer GmbH & Co. KG als Tochtergesellschaft gegründet. Der Sohn hat schuldrechtliche Verpflichtungen in die Gesellschaft eingebracht.

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Diese Struktur hat folgende Vorteile

Keine Schenkungsteuer

Durch unser Vorgehen konnte der Sohn von Frau T. zu 95% an den 50% seiner Mutter beteiligt werden, ohne dass Schenkungsteuer anfiel. Der Wert dieser Vermögenswerte belief sich auf etwa 100 Millionen Euro.

Klare Regelung für die Erbfolge und Nachfolge

Diese strukturierte Vermögensübertragung führte nicht nur zu erheblichen Steuerersparnissen von zig Millionen Euro, sondern schuf auch noch eine klare Regelung für die Erbfolge und Nachfolge des Großunternehmens.
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Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Was kostet die Beratung?

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Kann ich mit meinem eigenen Anwalt/Notar zusammenarbeiten?

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?

Nein, nur in Teilen und nicht dauerhaft. Was heißt das konkret? Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Diese verbleibt während des gesamten Projekts bei Ihrer gewohnten Kanzlei. Wir übernehmen jedoch die Jahresabschlüsse rund um die Umgestaltung Ihres Unternehmens. Dies mindert für Sie rechtliche Risiken und so können unsere Arbeitsergebnisse in den Jahresabschlüssen verarbeitet werden. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt für alle Veranlagungsfragen und Fragen zur Umgestaltung. Nach Projektabschluss übergeben wir aber auch den Jahresabschluss wieder an Ihre gewohnte Kanzlei und weisen sie dabei auch auf die Besonderheiten hin.

Gab es jemals eine Falschberatung?

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Wie lange dauert eine Konzeptionierung?

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Warum können andere Steuerberater das nicht?

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.