Steuerberater für GmbH: 1,5%, statt hohen Steuerzahlungen

  • Besteuerung Ihrer GmbH mit 1,5% und weniger
  • Keine hohen Steuerzahlungen bei Verkauf und Nachfolge
  • Rechtssichere Gestaltung ohne dubiose Steueroase
steuerberater-europaeisches-steuerrecht-header

Thomas Breit

  • Experte für Steueroptimierung
  • Erfahrung aus 3.500 Mandanten
  • Steuerberater seit 2006
kastl-blau-mit-tb-logo
thomas-breit-info-kaestchen-bild

Unsere Leistungen als Steuerberater für GmbHs

Geringere Steuern auf Erträge (kurzzeitig 1,5%, langfristig 14%)

Wir entwickeln eine Strategie, um die Steuern Ihrer Gewinne der GmbH auf 1,5% und weniger für bis zu 7 Jahre und dauerhaft auf einen effektiven Steuersatz von 14% zu senken.

Gestaltung eines rechnerischen Steuersatzes von 1,5% beim Verkauf von GmbH-Anteilen

Wir bieten Ihnen eine steueroptimierte Lösung an, die es Ihnen ermöglicht, beim Verkauf von GmbH-Anteilen einen rechnerischen Steuersatz von nur 1,5% zu erreichen.

Reduzierung der Steuern auf Gewinnausschüttungen

Wir entwickeln ein Konzept, bei dem die Gewinnausschüttungen Ihrer GmbH mit einem effektiven Steuersatz von 1,5% besteuert werden, anstatt einer Abgeltungsteuer von 25%.

Diese Leistungen bieten wir nicht an als Steuerberater für GmbH

Laufende Betreuung ohne Projekt

Unsere Spezialisierung liegt auf projektbezogener Arbeit. Daher bieten wir keine laufende Betreuung in den Bereichen Finanz- und Lohnbuchhaltung an. In bestimmten Fällen können wir jedoch im Rahmen eines Projekts Ihre Jahresabschlüsse übernehmen und die entsprechenden Steuererklärungen erstellen.

Einzelfragenbeantwortung

Unsere Herangehensweise umfasst nicht die isolierte Beantwortung einzelner steuerlicher Fragen. Unser Fokus liegt darauf, GmbHs mit komplexen Anliegen und strategischem Bedarf umfassend steuerlich zu betreuen und zu gestalten.

Betreuung von GmbHs mit einem Gewinn unter 500.000 €

Wir konzentrieren uns primär auf GmbHs mit komplexen steuerlichen Anliegen und strategischem Bedarf. Daher bieten wir keine Betreuung für GmbHs mit einem Gewinn unter 500.000 Euro an.

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für GmbHs

Als Inhaber einer GmbH profitieren Sie von unserer spezialisierten Steuerberatung, die auf die Bedürfnisse von GmbHs zugeschnitten ist. Wir entwickeln individuelle und rechtssichere Konzepte für Ihre GmbH – sei es für die Umstrukturierung, die Nachfolge oder den Verkauf. Wir erzielen echte Steuervorteile für Ihr Unternehmen.

icon_rechtssichere-gestaltung

Rechtssichere Lösungen

Dank unserer Expertise in steuerlich komplexen Angelegenheiten entwickeln wir individuelle Lösungen für Ihre GmbH. Dabei greifen wir auf ein breites Spektrum an Rechtsbereichen wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Schuldrecht zurück. Unsere Konzepte sind rechtssicher, nachhaltig und auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten.

icon_verhandlungssicheres-englisch

Enge Zusammenarbeit mit externen Experten

Bei unserer Steuerberatung für GmbHs arbeiten wir eng mit einem Netzwerk externer Experten zusammen. Neben unserer eigenen Fachkompetenz verfügen wir über langjährige Partnerschaften mit spezialisierten Anwälten, Notaren und anderen Fachleuten in verschiedenen Bereichen.

icon_jahrzehntelange-erfahrung

Mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung

Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, Konzepte zu entwickeln, die Ihnen innovative Lösungen für die Steuer-und Nachfolgegestaltung Ihrer GmbH bietet. Dabei begnügen wir uns nicht mit Standardlösungen, sondern greifen auf alle Möglichkeiten des deutschen und europäischen Steuerrechts zurück.

Steuerberater für GmbH: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

erfolgsbeispiel-steuerberater-europaeisches_steuerrecht-foto
kastl-blau-mit-tb-logo

Ausgangssituation

Der Geschäftsführer der GmbH, Herr H., plant seinen Rückzug aus dem Geschäft und die Einstellung eines neuen Geschäftsführers. Da das Unternehmen mehrere Privatimmobilien nutzt, befinden sich diese automatisch im Betriebsvermögen. Herr H. steht vor der Herausforderung, sich als Geschäftsführer zurückzuziehen, ohne steuerliche Probleme durch den Verkauf der Immobilien zu verursachen. Zudem möchte er seine Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist, rechtlich absichern.

Was wurde getan?

Um die steuerlichen Probleme zu vermeiden, wurden die Immobilien in eine Familienvermögensgesellschaft (Familienvermögens GmbH & Co. KG) überführt. Die Bestands-GmbH wurde als Tochtergesellschaft der Familienvermögensgesellschaft eingesetzt.

Herr H. wurde Geschäftsführer der nicht operativ tätigen Muttergesellschaft, während ein neuer Geschäftsführer für die operative Tochtergesellschaft eingesetzt wurde. Durch diese betriebliche Verflechtung bleiben die Immobilien eng mit dem Unternehmen verbunden und befinden sich im Eigentum der Familiengesellschaft.

Die Einbringung der Immobilien in die GmbH & Co. KG erfolgte zu den Buchwerten aus den 40er Jahren, um steuerpflichtige Gewinne zu vermeiden. Zudem wurde die Einlage in die GmbH & Co. KG durch eine unentgeltliche Übertragung durchgeführt, um steuerpflichtige Gewinne für die Gesellschaft zu vermeiden.

erfolgsbeispiel-steuerberater-europaeisches_steuerrecht-infografik-teil1

Diese Struktur hat folgende Vorteile

Ersparnis von 2,2 Millionen Euro an Einkommensteuer

Einstellung eines neuen Geschäftsführers

Partnerin von Herrn H. wurde als Gesellschafterin in die Familienvermögensgesellschaft aufgenommen und somit rechtlich abgesichert

haeufige-fragen-an-thomas-breit-steuerberatung-bild
kastl-blau-mit-tb-logo

Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Was kostet die Beratung?

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Kann ich mit meinem eigenen Anwalt/Notar zusammenarbeiten?

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?

Nein, wir arbeiten ausschließlich projektbezogen. Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoll, dass wir Ihre Jahresabschlüsse inkl. Steuererklärungen für die Jahre rund um die Umgestaltung übernehmen. Danach überführen wir diese Aufgaben wieder auf Ihren Steuerberater und weisen ihn dabei auch auf Besonderheiten hin.

Gab es jemals eine Falschberatung?

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Wie lange dauert eine Konzeptionierung?

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Warum können andere Steuerberater das nicht?

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.