Steuerberater für AG: Rechts­sichere Steuer­gestaltung für große Unternehmen

  • Dank Steuergestaltung Steuerbelastung auf 1,5% und weniger senken
  • Wir berücksichtigen Aspekte des Gesellschaftsrechts, Handelsrechts, Erbrechts etc.
  • Rechtssicheres & steuerliches Gestaltungskonzept für AGs mit einem Gewinn über 500.000 Euro
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Thomas Breit

  • Experte für Steueroptimierung
  • Erfahrung aus 3.500 Mandanten
  • Steuerberater seit 2006
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Unsere Leistungen als Steuerberater für AGs

Steueroptimierung beim Verkauf

Durch unsere Expertise können wir dafür sorgen, dass beim Verkauf einer Aktiengesellschaft nur ein effektiver Steuersatz von 1,5% anfällt.

Minimierung der Steuersätze für Gewinne (Zeitraum: 7 Jahre)

Wir unterstützen Sie dabei, dass die Gewinne der kommenden 7 Jahre mit einem rechnerischen Steuersatz von lediglich 1,5% besteuert werden.

Minimierung der Steuersätze für Gewinne (zeitlich unbegrenzt)

Wir können erreichen, dass Ihre Gewinne als Aktiengesellschaft dauerhaft mit einem effektiven Steuersatz von nur 14% besteuert werden. Dieser niedrige Steuersatz gilt für einen unbegrenzten Zeitraum.

Reduzierung der Steuern auf Gewinnausschüttungen

Anstelle des Abgeltungsteuersatzes von 25% für Gewinnausschüttungen, können wir dafür sorgen, dass die Steuern auf Gewinnausschüttungen Ihrer Aktiengesellschaft nur 1,5% betragen.

Diese Leistungen bieten wir nicht an

Keine Buchhaltung im klassischen Sinn

Unsere Leistungen als Steuerberater für Aktiengesellschaften konzentrieren sich auf die steuerliche Gestaltung und Beratung im Zusammenhang mit Aktienstrukturen mit einer optimalen und effizienten Gesellschaftsstruktur. Dabei liegt unser Fokus nicht auf der Erstellung klassischer Buchhaltungsunterlagen oder der Durchführung von Lohnabrechnungen.
Als Experten für steuerliche Optimierung und strategische Beratung verstehen wir uns als Gestalter, der Ihnen dabei hilft, Ihre Aktiengesellschaft steueroptimiert auszurichten.

Keine Beantwortung von Einzelfragen

Als Steuerberater für Aktiengesellschaften bieten wir keine Beantwortung von Einzelfragen an. Unser Fokus liegt auf umfassender steuerlicher Gestaltung und Beratung, um langfristige Lösungen zu entwickeln.

Keine Unternehmen mit einem Gewinn unter 500.000 Euro

Zudem betreuen wir keine Aktiengesellschaften mit Gewinnen unter 500.000 Euro. Unsere spezialisierten Dienstleistungen sind auf Unternehmen ausgerichtet, die eine gewisse Größenordnung erreichen und spezifische Anforderungen im Bereich der Steuer-und Nachfolgegestaltung haben.

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für AGs

Bei der Steuerberatung für Aktiengesellschaften legen wir besonderen Fokus auf den Vermögensaufbau, die Familienabsicherung und die Planung von Erbschaften und Nachfolgefragen. Unser Ziel ist es, Strategien zu entwickeln, die individuell auf Ihren Sachverhalt zugeschnitten sind und Ihnen im Idealfall auch noch zigtausende Euro an Steuern sparen.

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Umfassende Berücksichtigung verschiedener Rechtsbereiche

Wir sind in der Lage Konzepte zu entwickeln, die über das Steuerrecht hinausgehen. Wir berücksichtigen auch das Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und viele weitere relevante Rechtsgebiete. Durch diese umfassende Betrachtung gewährleisten wir eine ganzheitliche und rechtssichere Steuergestaltung und Steuerplanung für Ihr Unternehmen.

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Rechtssichere und nachhaltige Lösungen

Bei der Erstellung Ihrer Konzepte legen wir großen Wert auf Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit. Auf Wunsch oder Empfehlung holen wir für Sie eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Dadurch minimieren wir mögliche Risiken und stellen sicher, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten auf solider und nachhaltiger Grundlage basieren.

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Zugang zu Speziallösungen jenseits des Standards

Als spezialisierte Kanzlei zeichnen wir uns durch unsere Fähigkeit aus, unseren Mandanten mehr als nur Standardlösungen anzubieten. Ein Beispiel dafür ist die Gründung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Diese spezielle Rechtsform eröffnet Unternehmen ein breites Spektrum an Vorteilen und Gestaltungsmöglichkeiten, die von anderen Kanzleien häufig außer Acht gelassen werden.

Steuerberater für AGs: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

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Ausgangssituation

Die B-AG hat eine Tochter-GmbH (A-GmbH). Frau L., eine leitende Angestellte dieser Tochter GmbH, strebte den Erwerb der A-GmbH an durch ein sog. Management-Buy-Out an.
Ein direkter privater Verkauf an Frau L. hätte bei ihr dazu geführt, dass der Firmenwert nicht vollständig abgeschrieben werden könnte und die Bonität erheblich beeinträchtigt worden wäre. Zudem hätten hohe Steuerlasten auf Frau L. bei einem eventuellen Wiederverkauf der GmbH lasten können.

Was wurde getan?

Anstatt die Tochter-GmbH direkt an Frau L. zu verkaufen, gründete sie eine neue GmbH, die dann die operative Tochter-GmbH erwarb. Durch diese Gründung einer neuen Muttergesellschaft als Kapitalgesellschaft war es möglich, den Firmenwert vollständig abzuschreiben und eine Veräußerung zu einem effektiven Steuersatz von 1,5% zu ermöglichen.

Des Weiteren wurde folgendes Problem gelöst: Die Tochter-GmbH erzielte Gewinne, während in der Mutter-GmbH lediglich der Firmenwert abgeschrieben wurde. Dies konnte jedoch nicht verrechnet werden, wodurch stets Steuern für die Gewinne anfielen. Um zu vermeiden, dass die Tochter-GmbH Steuern auf die Gewinne zahlen musste, wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag erstellt. Dadurch konnte der operative Gewinn jedes Jahr um den Firmenwertabschreibungsbetrag reduziert werden.
Es wurde bewusst kein Gewinnabführungsvertrag eingesetzt, da dies zu einer fünfjährigen Bindung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft geführt hätte, was eine mögliche Veräußerung erschwert hätte. Mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag bleibt eine Veräußerung hingegen jederzeit möglich.

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Diese Struktur hat folgende Vorteile

Minimal-Steuersatz von 1,5%

Eine Veräußerung ist jederzeit zum effektiven Steuersatz von 1,5% möglich.

Senkung der Gewinne der Tochter-GmbH

Die vollständige Nutzung der Firmenwertabschreibung ermöglichte eine Senkung der Gewinne der Tochter-GmbH (durch den Geschäftsbesorgungsvertrag).
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Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Was kostet die Beratung?

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Kann ich mit meinem eigenen Anwalt/Notar zusammenarbeiten?

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?

Nein, wir arbeiten ausschließlich projektbezogen. Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoll, dass wir Ihre Jahresabschlüsse inkl. Steuererklärungen für die Jahre rund um die Umgestaltung übernehmen. Danach überführen wir diese Aufgaben wieder auf Ihren Steuerberater und weisen ihn dabei auch auf Besonderheiten hin.

Gab es jemals eine Falschberatung?

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Wie lange dauert eine Konzeptionierung?

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Warum können andere Steuerberater das nicht?

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.