Steuerberater Gesellschaftsrecht: Für GmbHs, KGs, AGs etc.
- Konzepte für reduzierte Steuerbelastung von 1,5% und weniger
- Rechtsverbindliche Auskunft vom Finanzamt
- Einbeziehung anderer Rechtsgebiete für optimale Ergebnisse
Thomas Breit
- Experte für Steueroptimierung
- Erfahrung aus 3.500 Mandanten
- Steuerberater seit 2006
Unsere Leistungen als Steuerberater für Gesellschaftsrecht
Reduzierung der Steuern für Gewinne auf 1,5 % und weniger (Zeitraum: 7 Jahre)
Wir unterstützen Sie dabei, die Besteuerung der Gewinne der nächsten 7 Jahre auf ein Minimum von nur 1,5% zu reduzieren.
Reduzierung der Steuern für Gewinne auf 14% (zeitlich unbegrenzt)
Mit unserer Hilfe können Ihre Gewinne dauerhaft mit einem effektiven Steuersatz von nur 14% besteuert werden. Dieser vorteilhafte Steuersatz gilt zeitlich unbegrenzt.
Steueroptimierung beim Verkauf
Wir entwickeln Konzepte, die garantieren, dass der Verkauf Ihres Unternehmens nur mit einem effektiven Steuersatz von 1,5% belastet wird.
Reduzierung der Steuern auf Gewinnausschüttungen
Wir sorgen dafür, dass Steuern auf Gewinnausschüttungen nur 1,5% betragen (anstelle des Einkommenssteuersatzes oder Abgeltungssteuer in Höhe von 25%)
Diese Leistungen bieten wir nicht an
Buchhaltung im klassischen Sinn
Wir sind nicht der richtige Ansprechpartner, wenn Sie einen Steuerberater suchen, der Ihnen klassische Steuererklärungen oder die Lohnabrechnung erstellt. Unser Fokus liegt auf der komplexen Steuergestaltung und Steuerplanung für Unternehmen, die Speziallösungen benötigen.
Beantwortung einzelner Steuerfragen
Wir beantworten Ihnen keine isolierten Fragen, die das Gesellschaftsrecht betreffen. Unser Ansatz besteht darin, eine umfassende steuerliche Gestaltung und Beratung für Unternehmen anzubieten, die ein langfristiges Projekt abschließen möchten.
Gewinn unter 500.000 Euro
Des Weiteren betreuen wir keine Unternehmen mit Gewinnen unter 500.000 Euro. Unsere Konzepte sind auf Unternehmen ausgerichtet, die eine gewisse Größenordnung aufweisen. Für kleinere Unternehmen wird das Preis-Leistung-Verhältnis nicht stimmen.
Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für Gesellschaftsrecht
Keine x-beliebigen Lösungen
Unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens, sei es eine AG, eine GmbH oder eine andere Rechtsform, können Sie auf unsere Expertise vertrauen, ein rechtssicheres und individuelles Konzept zur Steueroptimierung zu entwickeln. Wir gehen dabei auf Ihre spezifische Unternehmenslage ein und setzen nicht auf x-beliebige Lösungen.
Hohe Rechtssicherheit
Wir legen großen Wert auf Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit in der Steuergestaltung. Daher setzen wir ausschließlich auf deutsche und europäische Rechtsformen und meiden jegliche dubiosen Steueroasen im Ausland. Indem wir auf Wunsch oder auf Empfehlung eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einholen, stellen wir sicher, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten auf soliden und ethischen Grundlagen basieren.
Jahrzehntelange Expertise
Mit unserer umfangreichen Expertise im Bereich des Gesellschaftsrechts sind wir vertraut mit mehr als 30 verschiedenen Rechtsformen. Unsere langjährige Erfahrung ermöglicht es uns, fundierte Empfehlungen darüber zu treffen, welche Rechtsform in welchem Fall am besten geeignet ist.
Steuerberater für Gesellschaftsrecht: Erfolgsbeispiel aus der Praxis
Ausgangssituation
Herr K. ist der Allein-Gesellschafter und Geschäftsführer der V-GmbH, die rund 10 Mitarbeiter beschäftigt und einen Gewinn von etwa 600.000 Euro erzielt. Herr K. möchte die Möglichkeit einer Fortführung des Unternehmens durch seine Tochter offenhalten, aber auch die Option eines Verkaufs in Betracht ziehen.
Was wurde getan?
Herr K. hat unsere Kanzlei beauftragt, eine neue Gesellschaftsstruktur für die V-GmbH zu planen. Das Hauptziel der Umstrukturierung besteht darin, einen langfristigen Vermögensaufbau zu ermöglichen und eine optimierte laufende Besteuerung der Unternehmensgewinne zu erreichen. Es soll eine Unternehmensstruktur geschaffen werden, die eine steuergünstige und flexible Übertragung des Unternehmens auf die Tochter oder einen potenziellen Käufer ermöglicht.
Im Rahmen der Umstrukturierung wird eine 2-Töchter-Holding eingeführt, wobei die V-GmbH auf eine neue Tochter-GmbH ausgegliedert wird. Zudem erfolgt eine identitätswahrende Einbringung des Anteils an der V-GmbH in eine neue Personenholding.
Diese Struktur hat folgende Vorteile
Steuergestaltung
Ausgliederung in eine Holding-Struktur
Keine Sperrfrist für die Anteile an der V-GmbH
Zwischenwertansatz
Steuerfreies Ausschüttungspotenzial
Späterer Verkauf der "V-neu GmbH"
Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung
Was kostet die Beratung?
Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.
Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.
Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.
Kann ich mit meinem eigenen Anwalt/Notar zusammenarbeiten?
Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.
Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?
Nein, nur in Teilen und nicht dauerhaft. Was heißt das konkret? Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Diese verbleibt während des gesamten Projekts bei Ihrer gewohnten Kanzlei. Wir übernehmen jedoch die Jahresabschlüsse rund um die Umgestaltung Ihres Unternehmens. Dies mindert für Sie rechtliche Risiken und so können unsere Arbeitsergebnisse in den Jahresabschlüssen verarbeitet werden. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt für alle Veranlagungsfragen und Fragen zur Umgestaltung. Nach Projektabschluss übergeben wir aber auch den Jahresabschluss wieder an Ihre gewohnte Kanzlei und weisen sie dabei auch auf die Besonderheiten hin.
Gab es jemals eine Falschberatung?
Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.
Wie lange dauert eine Konzeptionierung?
Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.
Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?
Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.
Warum können andere Steuerberater das nicht?
Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuerrecht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.