Steuerberater Holding: Steuerbegünstigte Struktur schaffen

  • Mit Holding Steuerbelastung von 1,5 % & weniger erreichen
  • Ermöglicht die steuergünstige & flexible Übertragung des Unternehmens
  • Gestaltungskonzept für alle Unternehmen über 500.000 Euro Gewinn
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Thomas Breit

  • Experte für Steueroptimierung
  • Erfahrung aus 3.500 Mandanten
  • Steuerberater seit 2006
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Unsere Leistungen als Steuerberater für Holding-Konstrukte

Nur 1,5% Steuern bei Verkauf durch Errichtung einer Holding

Eine Holding-Struktur ermöglicht es, einen Verkauf Ihres Unternehmens mit einem rechnerischen Steuersatz von nur 1,5% zu tätigen.

Nur 1,5 Steuern bei Umwandlung von Gewinnen der kommenden 7 Jahre

Durch ein Holdingkonstrukt ermöglichen wir Ihnen die Umwandlung von Gewinnen der nächsten 7 Jahre, wodurch ein besonders niedrige Steuerbelastung von lediglich 1,5% erzielt werden kann­­­.

Reduzierung der Steuern auf Gewinnausschüttungen auf 1,5% (anstelle Ihres Einkommenssteuersatzes oder einer Abgeltungssteuer von 25%)

Durch die Schaffung eines Holdingkonstrukts können wir erreichen, dass Gewinnausschüttungen lediglich mit einem rechnerischen Steuersatz von 1,5% besteuert werden, anstatt des regulären Satzes von 25%.

Diese Leistungen bieten wir nicht an

Keine Betreuung von Start-ups

Wir konzentrieren uns als Steuerberater für Holdinggesellschaften nicht speziell auf die Betreuung von Start-ups. Unsere Konzepte und Beratungsleistungen sind in der Regel auf etablierte Unternehmen mit einer längerfristigen Perspektive ausgerichtet. Unsere Schwerpunkte liegen auf der Gestaltung und Optimierung von Holdingstrukturen über einen Zeitraum von etwa 7 Jahren und der damit verbundenen Steuergestaltung und Steuerplanung.

Keine „klassischen” Buchhaltungsdienstleistungen

Zu unseren Aufgaben als Steuerberater für Holdinggesellschaften gehört nicht die Erstellung von klassischen Buchhaltungsunterlagen. Unser Schwerpunkt liegt auf der steuerlichen Gestaltung und Beratung im Zusammenhang mit Holdingstrukturen.

Keine Betreuung von Gesellschaften mit einem Gewinn unter 500.000 Euro

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater für Holdinggesellschaften konzentrieren sich auf Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gewinn über 500.000 Euro. Für Gesellschaften mit einem Gewinn unter dieser Schwelle empfehlen wir, sich an einen Steuerberater zu wenden, der auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit kleineren Gewinnen ausgerichtet ist.

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für Holdinggesellschaften

Die Schaffung eines Holdingkonstrukts kann Ihnen zahlreiche Vorteile verschaffen, beispielsweise eine einheitliche Unternehmensführung, weniger Gewerbesteuer oder diverse steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Wir analysieren sorgfältig Ihre Unternehmensstruktur und beraten Sie ausführlich, ob eine Holding für Ihr Unternehmen geeignet ist.

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Wahl der richtigen Rechtsform

Eine Holdinggesellschaft kann nahezu jede Rechtsform annehmen, außer einem Einzelunternehmen. Von GbR über KG bis hin zur GmbH & Co. KG sind alle Rechtsformen möglich. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der optimalen Rechtsform. Gemeinsam analysieren wir Ihre Ist-Situation und Ihre steuerlichen Anforderungen, um die passende Rechtsform für Ihre Holdinggesellschaft zu bestimmen.

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Weniger Steuern auf Erträge (1,5% für 7 Jahre oder 14% unbefristet)

Unsere optimierten Steuerstrategien ermöglichen es der Holding, von einer reduzierten Steuernbelastung von lediglich 1,5% für die nächsten 7 Jahre zu profitieren oder von einer dauerhaften Reduzierung auf 14%.

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Eröffnung von mehr steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Internationalen Konstrukten

Wir unterstützen international tätige Unternehmen bei der Gestaltung und Implementierung effizienter Holdingkonstrukte, die es Ihnen ermöglichen, steuerliche Vorteile auf globaler Ebene zu nutzen. Als Experten auf dem Gebiet der internationalen Steuerberatung, kennen wir die nationalen und auch die internationalen steuerlichen Anforderungen.

Steuerberater für Holding-Konstrukte: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

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Ausgangssituation

Herr K. ist der Allein-Gesellschafter und Geschäftsführer der V-GmbH, die rund 10 Mitarbeiter beschäftigt und einen Gewinn von etwa 600.000 EUR erzielt. Herr K. möchte die Möglichkeit einer Fortführung des Unternehmens durch seine Tochter offenhalten, aber auch die Option eines Verkaufs in Betracht ziehen.

Was wurde getan?

Herr K. hat unsere Kanzlei beauftragt, eine neue Gesellschaftsstruktur für die V-GmbH zu planen. Das Hauptziel der Umstrukturierung besteht darin, einen langfristigen Vermögensaufbau zu ermöglichen und eine optimierte laufende Besteuerung der Unternehmensgewinne zu erreichen. Es soll eine Unternehmensstruktur geschaffen werden, die eine steuergünstige und flexible Übertragung des Unternehmens auf die Tochter oder einen potenziellen Käufer ermöglicht.
Im Rahmen der Umstrukturierung wird eine 2-Töchter-Holding eingeführt, wobei die V-GmbH auf eine neue Tochter-GmbH ausgegliedert wird. Zudem erfolgt eine identitätswahrende Einbringung des Anteils an der V-GmbH in eine neue Personenholding.

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Diese Struktur hat folgende Vorteile

Steuergestaltung

Durch die Errichtung einer Holding wurde ein effektiver Steuersatz von 1,5% auf den Verkauf ermöglicht.

Ausgliederung in eine Holding-Struktur

Der gesamte Betrieb der V-GmbH wurde auf eine neue Tochter-GmbH übertragen.

Keine Sperrfrist für die Anteile an der V-GmbH

Eine spätere Einlage in die Personenholding war sofort möglich.

Zwischenwertansatz

Der Firmenwert wurde mit einem effektiven Steuersatz von 1,5% versteuert, und eine Unternehmensbewertung wurde durchgeführt.

Steuerfreies Ausschüttungspotenzial

Es wurde ein steuerfreies Ausschüttungspotenzial von etwa 7.375.000 EUR durch Gesellschafterdarlehen erreicht.

Späterer Verkauf der V-neu GmbH

Dieser Verkauf unterliegt einem effektiven Steuersatz von 1,5% für Körperschafts- und Gewerbesteuer. Ebenso gibt es keine 7-jährige Sperrfrist.
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Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Was kostet die Beratung?

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Kann ich mit meinem eigenen Anwalt/Notar zusammenarbeiten?

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?

Nein, wir arbeiten ausschließlich projektbezogen. Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoll, dass wir Ihre Jahresabschlüsse inkl. Steuererklärungen für die Jahre rund um die Umgestaltung übernehmen. Danach überführen wir diese Aufgaben wieder auf Ihren Steuerberater und weisen ihn dabei auch auf Besonderheiten hin.

Gab es jemals eine Falschberatung?

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Wie lange dauert eine Konzeptionierung?

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Warum können andere Steuerberater das nicht?

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.