Steuerberater für Um­wand­lungen: Effektiver Steuer­satz durch Änderung der Rechtsform

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für Umwandlungen

Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Fällen

Seit 2001 haben wir bereits eine Vielzahl von Unternehmern bei der Planung ihrer Unternehmensumwandlung erfolgreich begleitet. Durch unsere langjährige Erfahrung und Expertise können wir Ihnen fundierte Beratung und Unterstützung bieten, um eine erfolgreiche und reibungslose Unternehmensumwandlung zu ermöglichen.

Großes Netzwerk von Experten für eine professionelle Umsetzung

Besonders im Bereich der Unternehmensumwandlung sind Experten aus dem Rechts- und Bankwesen unerlässlich. Als unser Mandant profitieren Sie von meinem umfangreichen Netzwerk an starken Partnern. Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle rechtlichen und finanziellen Aspekte Ihrer Umwandlung professionell und effizient berücksichtigt werden.

Aktuelle Rechtslage immer im Blick

Durch unsere kontinuierliche Tätigkeit im Bereich der Unternehmensumwandlung sind wir stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtslage. Wir verfolgen alle Entwicklungen und Änderungen aufmerksam, um sicherzustellen, dass meine Arbeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Umwandlung unter Berücksichtigung aller relevanten Gesetze und Vorschriften einwandfrei umgesetzt wird.

Unsere Leistungen als Steuerberater für Umwandlungen

Effektiver Steuersatz dank gezielter Umwandlung

Durch gezielte Umwandlungen ermöglichen wir Ihnen eine effektive Steueroptimierung, bei der wir einen effektiven Steuersatz von 1,5 % und sogar weniger erreichen können.

Internationale Beratung

Egal, ob es um die Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland oder den Erwerb von Anteilen an einer bestehenden Gesellschaft in der EU geht – wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Unsere Expertise im internationalen Steuerrecht und in der Gestaltung von Unternehmensstrukturen ermöglicht es uns, Lösungen zu entwickeln, die sowohl Ihre geschäftlichen Anforderungen als auch die steuerlichen Aspekte berücksichtigen.

Regelung der Unternehmensnachfolge

Wir entwickeln eine Strategie, wie Sie durch eine gezielte Unternehmensumwandlung, einen reibungslosen Übergang Ihres Unternehmens sicherstellen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Gestaltung von Nachfolgeplänen, der rechtlichen Absicherung und der Optimierung steuerlicher Aspekte.

Das bieten wir nicht an

Keine kontinuierliche Betreuung ohne Projekt

Unser Fokus liegt ausschließlich auf projektorientierter Arbeit. Wir bieten keine Dienstleistungen im Bereich der laufenden Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Wir konzentrieren uns darauf, im Rahmen von Umgestaltungen die Jahresabschlüsse zu übernehmen und die entsprechenden Steuererklärungen für die betreffenden Jahre zu erstellen.

Keine Betreuung für Unternehmen mit einem Gewinn unter 500.000 Euro

Unsere Beratung und unsere Konzepte im Bereich Umwandlungen sind darauf ausgerichtet, Unternehmen mit umfangreicheren steuerlichen Herausforderungen langfristig und ganzheitlich zu unterstützen. Daher bieten wir keine Betreuung für Unternehmen mit einem Gewinn unter 500.000 Euro an. Ebenso betreuen wir ausschließlich Lohnempfänger mit dem Wunsch Familienvermögen aufzubauen erst ab einem Bruttojahresgehalt von 1 Mio. Euro.

Keine Einzelfragenbeantwortung

Unser Ansatz beinhaltet nicht die isolierte Beantwortung einzelner steuerlicher Fragen. Unsere Expertise liegt vielmehr in der umfassenden steuerlichen Betreuung und Gestaltung von vermögenden Personen, Gehaltsempänger ab 1 Mio. Euro Bruttojahresgehalt, sowie Personen- und Kapitalgesellschaften mit komplexen Anliegen und strategischem Bedarf bei ihrer Steuergestaltung und Steuerplanung.

Steuerberater für Umwandlungen: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

Ausgangssituation

Die A-GmbH erzielte einen Gewinn von 2,2 Millionen Euro.

Herr A. ist Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH. Er möchte sich gerne aus dem Geschäft zurückziehen und einen neuen Geschäftsführer einstellen.

Neben der Bäckerei besitzt er mehrere Privatimmobilien, die von der Bäckerei genutzt werden. Daher befinden sie sich automatisch im Betriebsvermögen.

Er kann sich daher nicht als Geschäftsführer zurückziehen, ohne mit den Immobilien einen Steuerbombe zu verursachen.

Was soll erreicht werden?

Das Hauptanliegen der beiden Geschäftsführer bestand darin, die bestehende hohe Steuerbelastung zu reduzieren.

Was wurde getan?

Die Lösung bestand darin, eine doppelstöckige GmbH-Struktur zu schaffen. Dies wurde durch die “Kopie” des Unternehmens auf eine Holding-GmbH und eine Tochter-GmbH erreicht. Anschließend erfolgte die Umwandlung des selbst geschaffenen Firmenwerts in eine Einmalabschreibung.

Diese Struktur hat folgende Vorteile

Rechnerischer Steuersatz von 1,5%

Durch diese strategische Umstrukturierung wurde erreicht, dass die Gewinne der GmbH über die kommenden sieben Jahre mit einem rechnerischen Steuersatz von 1,5 Prozent besteuert werden.

Keine hohe Einmalbesteuerung

Die Umwandlung in eine doppelstöckige GmbH ermöglichte die Einmalabschreibung des selbst geschaffenen Firmenwerts. Dadurch entfiel die hohe Einmalbesteuerung und es gab keinen Investitionszwang für das Unternehmen.

Steuerersparnis in Millionenhöhe

Es wurde eine Steuerersparnis von 5 Millionen Euro erreicht.

Erfolgsbeispiel: Steuerberater Umwandlung - Infografik

Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Nein, nur in Teilen und nicht dauerhaft. Was heißt das konkret? Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Diese verbleibt während des gesamten Projekts bei Ihrer gewohnten Kanzlei. Wir übernehmen jedoch die Jahresabschlüsse rund um die Umgestaltung Ihres Unternehmens. Dies mindert für Sie rechtliche Risiken und so können unsere Arbeitsergebnisse in den Jahresabschlüssen verarbeitet werden. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt für alle Veranlagungsfragen und Fragen zur Umgestaltung. Nach Projektabschluss übergeben wir aber auch den Jahresabschluss wieder an Ihre gewohnte Kanzlei und weisen sie dabei auch auf die Besonderheiten hin.

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.

Ihre Vorteile bei der Thomas Breit Steuerberatung

Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.

Entscheidungsgrundlage mit rechtsverbindlicher Auskunft

Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.

Erfahrung und Expertise

Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.

Umfassende Beratung

Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Fokus auf deutsche und europäische Rechtsformen

Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.

Flexibilität und Zukunftssicherheit

Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.

Das sagen Mandanten über uns

Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.

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Sönke Pickenpack

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

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Christian Behrens

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

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Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

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Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

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Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

Sie möchten sich beraten lassen? Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Ein paar Worte, bevor es losgehen kann

Das Ausfüllen dieses Kontaktformulars ist noch keine Beauftragung. Das Ausfüllen löst die Rücksendung eines pdf-Formulars aus, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und einen ersten kurzen Fragebogen ausfüllen, darüber hinaus bekommen Sie darin auch Informationen zu unserer Arbeitsweise und Sie erhalten eine Muster-Honorarvereinbarung.

Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
Teammitglieder 550 €/Std

Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung

Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.

Aus dem Blog

Aktuelle Fachbeiträge, Steuer-Updates und Einblicke in unsere Arbeit – in unserem Blog teilen wir regelmäßig wertvolles Expertenwissen zu Steuergestaltung, Nachfolgeplanung und relevanten Gesetzesänderungen für Unternehmer.