Antworten auf Ihre häufigsten Fragen zum Angebot Steuergestaltung mit Nachfolgeplanung
Was kostet die Beratung?
Die Kosten für die Beratung variieren nach Projektgröße. Meine Beratung wird nach Zeit vergütet und ist vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept der Mandant haben möchte. Dabei ist es nicht das Ziel selbst, sondern der Weg dahin, der über den Zeitumfang/aufwand entscheidet. Allerdings geht der Konzeptionierung und Umsetzung eine Kosten-/Nutzenanalyse voran.
Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment wird zwischen ½ Jahr bis max. 2 Jahre wieder eingespielt. Das kleinste Projekt hat aus Erfahrung ein Honorar von 20.000 EUR netto ausgelöst.
Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen. Wir bereiten alle Verträge für Sie so vor, dass die Prüfung durch einen Anwalt minimalen Zeitaufwand benötigt. Die Verträge beinhalten alle für ihre Konzeptionierung steuerlich bedeutenden und wesentlichen Steuerklauseln, die der Rechtsanwalt nicht abändern darf.
Kann ich mit meinem eigenen Anwalt / Notar zusammenarbeiten?
Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtlern und Notariaten.
Muss ich das gesamte Mandat auf die Thomas Breit Steuerberatung übertragen?
Nein, wir arbeiten ausschließlich projektbezogen. Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoll, dass wir Ihre Jahresabschlüsse inkl. Steuererklärungen für das Jahr vor der Umgestaltung, für das Jahr (für die Jahre) der Umgestaltung und für das Jahr nach der Umgestaltung übernehmen. Danach überführe ich die Aufgaben der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen wieder auf Ihren Steuerberater und weise ihn dabei auch auf die aus der Projektierung herrührenden Besonderheiten hin.
Gab es jemals eine Falschberatung?
Nein, die gab es nicht. In 22 Jahren, 3500 Fällen –ohne Schaden. Außerdem raten wir häufig an, eine Verständigungsanfrage beim Finanzamt vor der endgültigen Umsetzung zu machen.
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Umgestaltung zu einer Betriebsprüfung führt?
Eine Betriebsprüfung wird in der Regel nicht durch die Umgestaltung selbst ausgelöst. Möglicherweise fällt das jedoch zusammen.
Wie lange dauert eine Konzeptionierung?
Die Konzeptionierung ist eine umfangreiche Arbeit, die je nach Projekt zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen kann. In seltenen Fällen, um einen steuerlichen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten zu vermeiden, kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.
Beantworten Sie auch meine übrigen steuerlichen Fragen?
Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen genauso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, entweder Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten oder einen neuen zu suchen. Wir können Ihnen hierbei mit unserem Netzwerk gerne behilflich sein.
Warum können andere Steuerberater das nicht?
Steuerberater sind primär dafür ausgebildet, Jahresabschlüsse aus Buchhaltungen zu erstellen und ihre steuerlichen Erklärungen zu verfassen. Diese Tätigkeiten gehören jedoch nicht zu meinen Hauptaufgaben. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht. Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete, wie Steuerrecht, internationales Steuerrecht und dem Zivilrecht, insbesondere dem Privat-, Gesellschafts- und Handelsrecht, und weiteren Gesetzen.