Der Begriff “Mantelkauf” bezieht sich auf den Erwerb einer bestehenden Gesellschaft, häufig in Form einer GmbH oder AG, mit dem Hauptzweck, deren rechtliche Struktur und Historie zu nutzen.
Bei einem Mantelkauf erwirbt der Käufer im Wesentlichen die “Hülle” oder den “Mantel” der Gesellschaft, ohne jedoch die operativen Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten zu übernehmen.
Diese Art von Transaktion wird oft genutzt, um Zeit und Aufwand für die Gründung einer neuen Gesellschaft zu sparen. Der Käufer kann somit auf eine bereits bestehende juristische Struktur zugreifen, die mitunter positive Aspekte wie eine etablierte Unternehmenshistorie, Kreditwürdigkeit oder bestehende Vertragsbeziehungen bietet.
« Zurück zur Übersicht