Nachträgliche Anschaffungskosten können nur bei Immobilien anfallen und sind in der Buchhaltung zusätzliche Aufwendungen, die nach dem erstmaligen Erwerb eines Vermögenswerts entstehen und zu einer wesentlichen Verbesserung seiner Nutzungsdauer oder Leistungsfähigkeit führen. Diese Kosten werden aktiviert, was bedeutet, dass sie den Buchwert des Vermögenswerts erhöhen.
Ein häufiges Szenario für nachträgliche Anschaffungskosten sind umfangreiche Umbauten oder Modernisierungen, die die Funktionalität eines Gebäudes verbessern. Auch erhebliche Reparaturen, die über die übliche Instandhaltung hinausgehen und den Vermögenswert wesentlich aufwerten, fallen in diese Kategorie.
Die Berücksichtigung nachträglicher Anschaffungskosten hat Auswirkungen auf die Abschreibung des Vermögenswerts. Durch die Erhöhung des Buchwerts können sich die Abschreibungsbeträge und -zeiträume ändern.
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