Steuerberater Holding: Steuerbegünstigte Struktur schaffen

Steuerberater Thomas Breit
SZ-Siegel Innovative Unternehmen 2025

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für Holdinggesellschaften

Wahl der richtigen Rechtsform

Eine Holdinggesellschaft kann nahezu jede Rechtsform annehmen, außer einem Einzelunternehmen. Von GbR über KG bis hin zur GmbH & Co. KG sind alle Rechtsformen möglich. Wir unterstützen Sie bei der Wahl der optimalen Rechtsform. Gemeinsam analysieren wir Ihre Ist-Situation und Ihre steuerlichen Anforderungen, um die passende Rechtsform für Ihre Holdinggesellschaft zu bestimmen.

Weniger Steuern auf Erträge (1,5% für 7 Jahre oder 14% unbefristet)

Unsere optimierten Steuerstrategien ermöglichen es der Holding, von einer reduzierten Steuernbelastung von lediglich 1,5% für die nächsten 7 Jahre zu profitieren oder von einer dauerhaften Reduzierung auf 14%.

Eröffnung von mehr steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Internationalen Konstrukten

Wir unterstützen international tätige Unternehmen bei der Gestaltung und Implementierung effizienter Holdingkonstrukte, die es Ihnen ermöglichen, steuerliche Vorteile auf globaler Ebene zu nutzen. Als Experten auf dem Gebiet der internationalen Steuerberatung, kennen wir die nationalen und auch die internationalen steuerlichen Anforderungen.

Unsere Leistungen als Steuerberater für Holding-Konstrukte

Nur 1,5% Steuern bei Verkauf durch Errichtung einer Holding

Eine Holding-Struktur ermöglicht es, einen Verkauf Ihres Unternehmens mit einem rechnerischen Steuersatz von nur 1,5% zu tätigen.

Reduzierung der Steuern auf Gewinnausschüttungen auf 1,5% (anstelle Ihres Einkommenssteuersatzes oder einer Abgeltungssteuer von 25%)

Durch die Schaffung eines Holdingkonstrukts können wir erreichen, dass Gewinnausschüttungen lediglich mit einem rechnerischen Steuersatz von 1,5% besteuert werden, anstatt des regulären Satzes von 25%.

Nur 1,5 Steuern bei Umwandlung von Gewinnen der kommenden 7 Jahre

Durch ein Holdingkonstrukt ermöglichen wir Ihnen die Umwandlung von Gewinnen der nächsten 7 Jahre, wodurch ein besonders niedrige Steuerbelastung von lediglich 1,5% erzielt werden kann­­­.

Das bieten wir nicht an

Keine Betreuung von Start-ups

Wir konzentrieren uns als Steuerberater für Holdinggesellschaften nicht speziell auf die Betreuung von Start-ups. Unsere Konzepte und Beratungsleistungen sind in der Regel auf etablierte Unternehmen mit einer längerfristigen Perspektive ausgerichtet. Unsere Schwerpunkte liegen auf der Gestaltung und Optimierung von Holdingstrukturen über einen Zeitraum von etwa 7 Jahren und der damit verbundenen Steuergestaltung und Steuerplanung.

Keine Betreuung von Gesellschaften mit einem Gewinn unter 500.000 Euro

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater für Holdinggesellschaften konzentrieren sich auf Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gewinn über 500.000 Euro. Für Gesellschaften mit einem Gewinn unter dieser Schwelle empfehlen wir, sich an einen Steuerberater zu wenden, der auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit kleineren Gewinnen ausgerichtet ist.

Keine „klassischen” Buchhaltungsdienstleistungen

Zu unseren Aufgaben als Steuerberater für Holdinggesellschaften gehört nicht die Erstellung von klassischen Buchhaltungsunterlagen. Unser Schwerpunkt liegt auf der steuerlichen Gestaltung und Beratung im Zusammenhang mit Holdingstrukturen.

Steuerberater für Holding-Konstrukte: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

Ausgangssituation

Herr K. ist der Allein-Gesellschafter und Geschäftsführer der V-GmbH, die rund 10 Mitarbeiter beschäftigt und einen Gewinn von etwa 600.000 EUR erzielt. Herr K. möchte die Möglichkeit einer Fortführung des Unternehmens durch seine Tochter offenhalten, aber auch die Option eines Verkaufs in Betracht ziehen.

Was wurde getan?

Herr K. hat unsere Kanzlei beauftragt, eine neue Gesellschaftsstruktur für die V-GmbH zu planen. Das Hauptziel der Umstrukturierung besteht darin, einen langfristigen Vermögensaufbau zu ermöglichen und eine optimierte laufende Besteuerung der Unternehmensgewinne zu erreichen. Es soll eine Unternehmensstruktur geschaffen werden, die eine steuergünstige und flexible Übertragung des Unternehmens auf die Tochter oder einen potenziellen Käufer ermöglicht.
Im Rahmen der Umstrukturierung wird eine 2-Töchter-Holding eingeführt, wobei die V-GmbH auf eine neue Tochter-GmbH ausgegliedert wird. Zudem erfolgt eine identitätswahrende Einbringung des Anteils an der V-GmbH in eine neue Personenholding.

Diese Struktur hat folgende Vorteile

Steuergestaltung

Durch die Errichtung einer Holding wurde ein effektiver Steuersatz von 1,5% auf den Verkauf ermöglicht.

Ausgliederung in eine Holding-Struktur

Der gesamte Betrieb der V-GmbH wurde auf eine neue Tochter-GmbH übertragen.

Keine Sperrfrist für die Anteile an der V-GmbH

Eine spätere Einlage in die Personenholding war sofort möglich.

Zwischenwertansatz

Der Firmenwert wurde mit einem effektiven Steuersatz von 1,5% versteuert, und eine Unternehmensbewertung wurde durchgeführt.

Steuerfreies Ausschüttungspotenzial

Es wurde ein steuerfreies Ausschüttungspotenzial von etwa 7.375.000 EUR durch Gesellschafterdarlehen erreicht.

Späterer Verkauf der V-neu GmbH

Dieser Verkauf unterliegt einem effektiven Steuersatz von 1,5% für Körperschafts- und Gewerbesteuer. Ebenso gibt es keine 7-jährige Sperrfrist.

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Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Nein, nur in Teilen und nicht dauerhaft. Was heißt das konkret? Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Diese verbleibt während des gesamten Projekts bei Ihrer gewohnten Kanzlei. Wir übernehmen jedoch die Jahresabschlüsse rund um die Umgestaltung Ihres Unternehmens. Dies mindert für Sie rechtliche Risiken und so können unsere Arbeitsergebnisse in den Jahresabschlüssen verarbeitet werden. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt für alle Veranlagungsfragen und Fragen zur Umgestaltung. Nach Projektabschluss übergeben wir aber auch den Jahresabschluss wieder an Ihre gewohnte Kanzlei und weisen sie dabei auch auf die Besonderheiten hin.

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.

Ihre Vorteile bei der Thomas Breit Steuerberatung

Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.

Entscheidungsgrundlage mit rechtsverbindlicher Auskunft

Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.

Erfahrung und Expertise

Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.

Umfassende Beratung

Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Fokus auf deutsche und europäische Rechtsformen

Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.

Flexibilität und Zukunftssicherheit

Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.

Das sagen Mandanten über uns

Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.

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Sönke Pickenpack

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

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Christian Behrens

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

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Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

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Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

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Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

Sie möchten sich beraten lassen? Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Ein paar Worte, bevor es losgehen kann

Das Ausfüllen dieses Kontaktformulars ist noch keine Beauftragung. Das Ausfüllen löst die Rücksendung eines pdf-Formulars aus, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und einen ersten kurzen Fragebogen ausfüllen, darüber hinaus bekommen Sie darin auch Informationen zu unserer Arbeitsweise und Sie erhalten eine Muster-Honorarvereinbarung.

Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
Teammitglieder 550 €/Std

Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung

Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.

Aus dem Blog

Aktuelle Fachbeiträge, Steuer-Updates und Einblicke in unsere Arbeit – in unserem Blog teilen wir regelmäßig wertvolles Expertenwissen zu Steuergestaltung, Nachfolgeplanung und relevanten Gesetzesänderungen für Unternehmer.