Familien-GmbH

Familien-GmbH: Was ist das und wie profitieren Sie davon?

Immer mehr Unternehmer häufen in Deutschland ein beträchtliches Vermögen an. Daher kann es sinnvoll sein, Ehefrau und Kinder bereits zu Lebzeiten am Vermögen teilhaben zu lassen. Eine Familien-GmbH macht genau das möglich …

Sie haben schon von dieser Spezialform der GmbH gehört und möchten wissen, ob auch Sie davon profitieren können? Gibt es wirklich nur Vorteile? Oder auch Nachteile, die Sie beachten müssen?

All diese Fragen zur Familien-GmbH und welche 5 Regelungen Sie unbedingt im Gesellschaftsvertrag festhalten sollten, beantworte ich Ihnen in diesem Artikel.

 

Dieser Beitrag wurde am 23. März 2023 aktualisiert.

Was ist eine Familien-GmbH?

Die Familien-GmbH ist eine Variante der GmbH, die von Mitgliedern einer Familie gegründet und geführt wird.

Auch wenn für die Familiengesellschaft die gleichen Regeln gelten wie für die klassische GmbH, dient sie nur zu einem einzigen Zweck:

Das Vermögen der Familie zu verwalten und dieses über die Erbfolge geregelt zu verteilen. Sie ist daher eine Form der vermögensverwaltenden GmbH, an der in der Regel mehrere Familienmitglieder beteiligt sind.

 

Wie erfolgt die Gründung einer Familien GmbH?

Sie als Inhaber Ihres Vermögens bringen die Vermögenswerte in die Gesellschaft ein.

Anschließend übertragen Sie Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder Erbschaft auf Ehefrau und Kinder oder andere Familienangehörige.

Aber Achtung: Damit später weder Gläubiger noch Schwiegerkinder oder die womöglich geschiedene Frau auf das Vermögen zugreifen können, müssen Sie spezielle Regelungen im Gesellschaftsvertrag der Familien-GmbH festhalten.

Diese Regelungen gewähren Ihnen als Vermögensinhaber dauerhaften Einfluss auf das Vermögen.

Welche Vorteile bietet eine Familien-GmbH?

Vorteil #1 Keine Gewerbesteuer auf Ertrag des eigenen Grundbesitzes

Gemäß des deutschen Gewerbesteuergesetzes müssten Sie als Unternehmen, das eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, in der Regel auch die Gewerbesteuer zahlen.

Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, deren Höhe sich an den Gewinnen von Gewerbetreibenden orientiert und von ihnen an die Kommune entrichtet wird, in der sie ihr Gewerbe angemeldet haben. Für Städte und Gemeinden ist sie eine bedeutende Einnahmequelle. Jede Kommune kann individuell die sogenannten Hebesätze festlegen, welche bei der Berechnung der Gewerbesteuerhöhe zum Einsatz kommen. Wie Sie an folgender Grafik sehen können, variiert der Gewerbesteuerhebesatz in den verschiedenen Bundesländern enorm.

geografische-Karte-Gewerbesteuerhebesaetze-in-deutschland

Quelle: https://www.statistikportal.de/de/karte-hebesaetze (Screenshot 24.03.23)

 

Jedoch gibt es eine Ausnahmen von der Gewerbesteuerpflicht:  §9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes besagt, dass der Ertrag aus der Vermietung von Grundstücken und Gebäuden sowie die Verpachtung von Grundstücken und Gebäuden nicht der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Tätigkeit ausschließlich dieser Art von Vermietung oder Verpachtung dient.

Vereinfacht gesagt: Wenn Sie eine Familien-GmbH gründen und diese ausschließlich für die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes und Kapitalvermögens nutzen, entfällt die Gewerbesteuer. Sie müssen nur die Körperschaftsteuer iHv. 15 Prozent bezahlen.

An einem Beispiel veranschaulicht: Ihre Familie besitzt mehrere Wohnungen und Gewerbeimmobilien in Hamburg und vermietet diese erfolgreich. Um den Vermögensbestand zu sichern und weiter auszubauen, entscheiden Sie und Ihre Angehörigen, eine Familien-GmbH zu gründen, die ausschließlich für die Verwaltung des eigenen Grundbesitzes und Kapitalvermögens genutzt wird.

Die Familien-GmbH wird als gewerbliches Unternehmen betrachtet, unterliegt aber aufgrund der ausschließlichen Vermietung von Grundstücken und Gebäuden nicht der Gewerbesteuer. Damit muss Ihre Familien-GmbH in diesem Fall keine Gewerbesteuer zahlen.

Vorteil #2 Vermögenswerte auf einem Blick

Die Familien-GmbH eignet sich hervorragend, um all Ihre Vermögenswerte im Blick zu behalten.

Bei Vermögenswerten handelt es sich um alle materiellen und immateriellen Güter, die einen finanziellen Wert haben. Hierzu können beispielsweise Immobilien, Wertpapiere, geistiges Eigentum wie Patente und Marken sowie auch Sachgegenstände zählen.

Durch die Gründung einer Familien-GmbH können diese Vermögenswerte auf die Gesellschaft übertragen werden. Dadurch entsteht eine klare Trennung zwischen dem Privatvermögen der Familienmitglieder und dem Vermögen der Gesellschaft.

Das hat den Vorteil, dass die Vermögenswerte der Gesellschaft leichter verwaltet und kontrolliert werden können, da sie in einer separaten Rechtsform gebündelt sind. Die Familienmitglieder behalten jedoch weiterhin die Kontrolle über die Vermögenswerte, da sie als Gesellschafter der GmbH fungieren und somit an den Entscheidungen der Gesellschaft beteiligt sind.

Ein weiterer Vorteil der Übertragung von Vermögenswerten auf eine Familien-GmbH ist, dass im Falle von Schulden oder anderen Verbindlichkeiten der Gesellschaft das Privatvermögen der Familienmitglieder geschützt bleibt. Da die Familiengesellschaft eine eigenständige Rechtsform darstellt, haftet sie für ihre Schulden und Verbindlichkeiten in der Regel nur mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.

Vorteil #3  Erbrechtliche Regelung von nur einem Vermögensgegenstand:

Die GmbH hält unterschiedliche Vermögensgegenstände. Sie können nun mit der Familiengesellschaft einen Vermögensgegenstand der GmbH erbrechtlich regeln. Wenn die GmbH verschiedene Vermögensgegenstände hält, können diese Vermögensgegenstände über die Erbfolge der Gesellschaft geregelt werden, ohne dass jede Einzelregelung für jeden Gegenstand erforderlich ist.Das bedeutet: Sie regeln im Testament über die Erbfolge der GmbH einen Vermögensgegenstand, auch wenn die GmbH selbst tausende Vermögensgegenstände hält.

Dies kann im Vergleich zu einer Situation, in der die Vermögensgegenstände im Privatvermögen gehalten werden, einen erheblichen Vorteil bieten. Würden die 1.000 Gegenstände im Privatvermögen gehalten werden, könnte es Ihnen rein theoretisch passieren, dass Sie (bis zu) 1.000 Regelungen über jeden einzelnen Vermögensgegenstand treffen müssen.

Vorteil #4 Verhinderung von Zerschlagung:

Drch unvorhergesehene Ereignisse wie Scheidungen, Konkurse oder auch innerfamiliäre Streitigkeiten kann es zu einer Zerschlagung des Vermögens kommen. Wenn beispielsweise ein Familienmitglied in einer Scheidung ist und es keine klaren Regelungen über die Verteilung des Vermögens gibt, kann dies zu einem Verkauf oder einer Aufteilung der Vermögenswerte führen.

Durch die Übertragung des Vermögens auf eine Familien-GmbH kann jedoch verhindert werden, dass das Vermögen durch derartige Ereignisse zerschlagen wird. Denn die Vermögenswerte sind in der Gesellschaft gebündelt und werden von dieser verwaltet. Bei Ereignissen wie Scheidungen oder ähnlichem sind die Vermögenswerte der GmbH von diesen Ereignissen in der Regel nicht betroffen.

V0rteil #5 Steuerfreie Gewinnausschüttungen möglich

Wenn eine GmbH Gewinne erzielt, kann sie diese an ihre Gesellschafter in Form von Gewinnausschüttungen weitergeben. Diese Gewinnausschüttungen unterliegen normalerweise der Einkommensteuer und der Kapitalertragsteuer.

Unter bestimmten Umständen und Anträgen können Gewinnausschüttungen aus einer ausländischen Beteiligung steuerfrei gestellt werden (§3 Nr. 41 lit. a EStG, R 8.1. KStR zu §8 KStG). Das bedeutet, dass die Gesellschafter der Familien-GmbH steuerfreie Gewinnausschüttungen erhalten können, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Aber Achtung: Um von diesen Vorteilen profitieren zu können, müssen Sie den richtigen Unternehmenszweck in der Satzung festgelegt haben.

Es muss ganz klar hervorgehen, dass die Familien-GmbH für die Verwaltung und das Halten des eigenen Vermögens, insbesondere des eigenen Grundbesitzes, gegründet wurde.

Welche Nachteile von Familien-GmbHs müssen Sie kennen?

Nachteil #1 Veröffentlichungspflicht:

Da die Familien-GmbH den gleichen Regeln folgt wie die klassische GmbH, sind Sie zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses verpflichtet. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang und dem Lagebericht. Diese Dokumente müssen beim Bundesanzeiger eingereicht und dort veröffentlicht werden.

Die Familien GmbH unterliegt dadurch einer gewissen öffentlichen Kontrolle und das Vermögen des Unternehmens wird für Dritte sichtbar. Das kann zum Beispiel Wettbewerbern oder potenziellen Geschäftspartnern Einblicke in das Vermögen der Familien-GmbH geben. Wenn Sie nicht wollen, dass Fremde Einsicht auf Ihr Vermögen erhalten, kann dies als Nachteil empfunden werden

Nachteil #2 Hohe Abschlusskosten:

Die Kosten des Jahresabschlusses belaufen sich auf gleicher Höhe wie bei der klassischen GmbH und sind damit relativ hoch.

Diese 5 speziellen Regeln braucht jede Familien-GmbH

Regel Nr. 1:  Alle brauchen einen Ehevertrag!

Das mag durchaus unromantisch klingen, es ist aber notwendig.

Bei einer Familien-GmbH müssen alle Beteiligten, also die Gesellschafter und auch deren Kinder, einen Ehevertrag abschließen. Der Ehevertrag regelt die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehepartnern im Falle einer Scheidung oder Trennung.

Der Ehevertrag muss zwischen Gütertrennung und modifizierter Zugewinngemeinschaft unterscheiden.

  • Gütertrennung: Bei einer Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen und es werden keine gemeinsamen Vermögenswerte geschaffen.
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Bei einer modifizierten Zugewinngemeinschaft behält jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen, es werden jedoch während der Ehe gemeinsame Vermögenswerte geschaffen, die im Falle einer Scheidung oder Trennung zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden.

Im Ehevertrag müssen die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehepartnern und der Familien-GmbH genau geregelt werden. Der Vertrag sollte auch unkündbar sein, es sei denn, es werden außerordentliche Kündigungsrechte genau festgelegt.

Mit einem solchen Ehevertrag wird sichergestellt, dass kein Ex-Partner später einmal berechtigte Ansprüche auf das Vermögen der Familien-GmbH oder der anderen Ehepartner erheben kann. Dadurch werden mögliche Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten vermieden.

Regel Nr. 2: Bestimmen Sie immer die Abtretungs- oder Einziehungsregelung für den Fall “X”

Es ist wichtig, im Gesellschaftsvertrag einer Familien-GmbH die Regelung für den Fall “X” festzulegen. “X” steht hierbei für einen bestimmten Ereignisfall, der den Austritt eines Gesellschafters aus der GmbH auslöst, beispielsweise der Tod, die Insolvenz oder das Ausscheiden aus der GmbH aus Altersgründen.

Für diesen Fall muss festgelegt werden, ob die Gesellschaftsanteile des scheidenden Gesellschafters an einen Nicht-Beteiligten (Abtretungsregelung) oder an die verbleibenden Gesellschafter (Einziehungsregelung) übertragen werden

 

Abtretungsregelung

Eine Abtretung entspricht einer sogenannten qualifizierten Nachfolge. Das heißt: Die Gesellschaftsanteile eines Gesellschafters werden bei dessen Abtretung durch den Fall “X” auf einen zu diesem Zeitpunkt Nicht-Beteiligten übertragen.

Dieser Fall “X” kann zum Beispiel das “in Rente gehen” sein. Dann erhält der scheidende Gesellschafter eine Abfindung und ein neuer Gesellschafter (z.B. Sohn oder Tochter) wird in die Familien-GmbH aufgenommen.

 

Einziehungsregelung

Eine Einziehung entspricht einer Fortführungsklausel. Das heißt: Die Anteile des scheidenden Gesellschafters werden durch den Fall “X” (z.B.: “in Rente gehen”) auf einen oder mehrere verbleibende Gesellschafter übertragen.

Auch in diesem Fall erhält der scheidende Gesellschafter eine Abfindung, wie Sie im Gesellschaftsvertrag vereinbart wird.

 

Die Abtretungs-und Einziehungsregelung sollten im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Regel Nr. 3: Bestimmen Sie die Abfindung

Die Abfindung muss – egal ob Abtretung oder Einziehung – genau geregelt werden. Dabei müssen Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Wie wird die Abfindung berechnet?
  • Wird Sie inklusive oder exklusive immateriellem Firmenwert berechnet?
  • Wird die Abfindung auf einmal oder in mehreren Beträgen ausgezahlt? (Möglich sind bis zu 10 Jahresbeträge)

Für den Fall von Forderungsfällen

Um sich vor Forderungen jeglicher Art in der Zukunft zu schützen, empfehle ich Ihnen zudem die Abfindung im Gesellschaftsvertrag über den Buchwert und nicht über den Unternehmenswert zu regeln.

Während der Buchwert den in der Bilanz erfassten Vermögen und Schulden des Unternehmens entspricht, kann der Unternehmenswert ein Vielfaches des Reingewinns ausmachen. Wie Sie den Unternehmenswert berechnen können, können Sie in diesem Beitrag nachlesen: Zur Unternehmenswertberechnung – hier klicken!

Setzen Sie Ihre Abfindungsregelung am besten nach diesem Motto auf: “Wer geht, verliert. Wer bleibt, gewinnt.”

Regel Nr. 4: Bestimmen Sie das Schiedsverfahren

“Das kommt doch in den besten Familien vor”, lautet eine Volksweisheit. Und wie viele Volksweisheiten beinhaltet auch diese einen wahren Kern. In meiner Beratung habe ich schon viele Streitfälle gesehen. Und immer, wenn auf alle Eventualitäten im Vorhinein eingegangen wurde, gingen diese für den Unternehmer glimpflich aus.

Wurden diese Fragen stattdessen auf den sprichwörtlichen “St. Nimmerleinstag” verschoben, dann war es oft zu spät. Die Folge: Langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren. Diese klärten nicht nur den Vermögensverbleib, sondern verschlangen auch beträchtliche Teile dieses Vermögens.

Es ist daher wichtig, dass bei Streitfällen zwischen den Gesellschaftern einer Familien-GmbH ein Schiedsverfahren im Vorhinein vereinbart werden sollte. Ein Schiedsverfahren ist eine außergerichtliche Streitbeilegungsmethode, bei der die Parteien sich auf eine unabhängige Person oder ein Gremium einigen, die den Streit entscheiden werden.

Ein Schiedsspruch, ein Schiedsgutachten oder ein Schiedsgericht können hierbei als Verfahrensarten gewählt werden. Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, das oft langwierig und kostspielig ist, kann ein Schiedsverfahren oft schneller und kostengünstiger sein, da es keine Anwälte oder Prozesskosten gibt.

Wenn die Gesellschafter im Voraus ein Schiedsverfahren vereinbaren, können sie sich somit auf eine schnelle und effektive Lösung bei Meinungsverschiedenheiten verlassen. Dies sorgt nicht nur für eine Entlastung der Gesellschafter und Sie haben wieder den Kopf frei, um sich auf Ihre Aufgaben und Ziele zu konzentrieren.

Regel Nr. 5: Stimmen Sie den Gesellschaftsvertrag mit dem Testament ab

Bei einer GmbH geht das Testament bzw. das Erbrecht dem Gesellschaftsvertrag der GmbH vor. Wenn also im Testament etwas anders geregelt ist als im Gesellschaftsvertrag, kann es zu Konflikten kommen, die im schlimmsten Fall gerichtlich geklärt werden müssen. Daher müssen Sie im Testament regeln, dass der Gesellschaftsvertrag zur Geltung kommt.

Widersprechen Sie sich im Testament und im Gesellschaftsvertrag, so muss häufig richterlich entschieden werden. Haben Sie gar kein Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Diese steht vermutlich sogar mit Sicherheit Ihren Wunschregelungen entgegen und das Chaos ist perfekt…

Übrigens: Auch bei einer GmbH atypisch still, müssen Sie unbedingt die Erbfolge ohne Widerspruch zum Gesellschaftsvertrag in einem Testament regeln. Nur vor dem Steuerrecht gilt diese Form als Personengesellschaft. Im Erbrecht wird es jedoch wie eine GmbH behandelt.

Alle Details zur Familien GmbH im Video erklärt

Sie möchten gerne noch mehr zur Familien GmbH erfahren? Oder möchten Sie nochmals eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte aus diesem Artikel hören?

In beiden Fällen ist mein Video zur Familien GmbH für Sie genau richtig. Klicken Sie einfach auf Play!

 

Familien GmbH: Eine gute Lösung für die Verwaltung von Familienvermögen

Wie Sie sehen, kann die Familien-GmbH für Unternehmer die ideale Lösung zur Verwaltung des Familienvermögens sein.

Sie ermöglicht Ihnen, die Vermögenswerte dauerhaft in der Familie zu halten.Allerdings funktioniert die Familien-GmbH nur, wenn Sie Regeln im Gesellschaftsvertrag festhalten! Durch spezielle im Gesellschaftsvertrag von Ihnen aufgesetzte Regeln, bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen passiert.

Zusätzlich sparen Sie sich die Gewerbesteuer auf Ihren Grundbesitz und können mit dieser Variante der GmbH eine mögliche Zerschlagung des Vermögens durch Erben, Schwiegerkinder etc. verhindern.

Wenn Sie eine Familien-GmbH zur Vermögensverwaltung in Betracht ziehen, sollten Sie sich aber unbedingt Rat vom Profi holen. Denn die Familiengesellschaft vereint nicht nur Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht, sondern auch das Steuerrecht. Es ist daher zu empfehlen, sich einen erfahrenen Steuerberater zur Seite zu holen.

 

Sollten Sie tiefergehende Fragen zu diesem Thema haben oder eine ausführliche Beratung wünschen, können Sie sich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular an mich wenden.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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Betriebsaufgabe: Aufgabebilanz kann teure Steuerfalle sein

Sie sind Unternehmer und möchten nach jahrzehntelanger, harter Arbeit bald Ihren wohlverdienten Ruhestand genießen? Sie sind sich aber nicht sicher, ob Sie Ihren Betrieb verkaufen können und überlegen, ob eine Betriebsaufgabe für Sie eine gangbare Alternative sein könnte? Mit dieser Situation sind Sie nicht allein. Vor allem, wenn Ihr Betrieb eng mit Ihrem guten Namen verbunden ist, kann sich ein Verkauf schwierig gestalten. Nach der jahrelangen, erfolglosen Suche nach einem Nachfolger sind viele Unternehmer entnervt und überlegen, den Betrieb einfach zuzusperren.

Aber welche konkreten Auswirkungen, inbesondere steuerliche Folgen, hat eine solche Betriebsaufgabe?

In meinem Alltag als Steuerberater in Hamburg sehe ich leider sehr oft, dass Unternehmen nicht ausreichend infotmiert sind über die steuerlichen Konsequenzen einer Betriebsaufgabe. Besonders die Aufgabebilanz, die im Zuge der Betriebsaufgabe erstellt werden muss, birgt viele Tücken.

Insbesondere für unerfahrene Unternehmer kann die Erstellung einer Aufgabebilanz schnell zur steuerlichen Stolperfalle werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, was eine Betriebsaufgabe im Detail ist, was es bei einer Betriebsaufgabe zu beachten gibt und wie Sie Fallstricke vermeiden können, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Dieser Beitrag wurde am 07. März 2023 aktualisiert.

Was ist eine Betriebsaufgabe?

Eine Betriebsaufgabe ist die Beendigung eines Unternehmens. Nach einer Betriebsaufgabe stellen Sie alle wirtschaftlichen Aktivitäten ein und die Rechtsform erlischt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer Betriebsaufgabe sind im EStH 2016 § 16 niedergeschrieben.

In der Praxis kann es grundsätzlich zwei verschiedene Auslöser für eine Betriebsaufgabe geben:

1. Das Unternehmen wird durch eine willentliche Entscheidung des Inhabers aufgegeben

Schließen Sie Ihr Unternehmen wegen ausbleibender Gewinne oder weil Sie keinen Nachfolger finden können, spricht man von einer Betriebsaufgabe durch willentliche Entscheidung. Diese Form der Betriebsaufgabe kommt in der Praxis am häufigsten vor.

2. Das Unternehmen wird durch die Entziehung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen (Maschinen, Gebäude, etc.) beendet

Diese Art der Betriebsaufgabe kann bei Immobilien- oder anderen vermögensverwaltenden Gesellschaften vorkommen. Werden beispielsweise alle Häuser, Wohnungen oder Grundstücke aus einer Immobilien-GmbH in eine andere Gesellschaft übertragen, verliert diese Immobiliengesellschaft ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen. Das führt zum Ende des Unternehmens und ist somit eine Betriebsaufgabe.

Steuerrechtliche Folgen einer Betriebsaufgabe

Im Falle einer Betriebsaufgabe müssen Unternehmen beachten, dass der Wert ihres Betriebsvermögens gemäß § 16 EStG versteuert werden muss.

Obwohl die Vorschrift auf den ersten Blick nur die “Veräußerung des Betriebs” regelt, muss Ihnen eines klar sein: Die Betriebsaufgabe gilt ausdrücklich als Veräußerung. Der Grund hierfür? Die Anschaffungskosten des Betriebsvermögens haben in der Vergangenheit den Gewinn gemindert, der versteuert werden musste. Wenn das Betriebsvermögen künftig nicht mehr betrieblich genutzt wird, fällt der Grund für die ursprüngliche Gewinnminderung weg. Selbst wenn der verbliebene Bestand des Betriebsvermögens nicht verkauft wird, geht er bei einer Betriebsaufgabe in das  Privatvermögen des Unternehmers über und erhöht damit den Einnahmenüberschuss des letzten Wirtschaftsjahres als “Aufgabegewinn.

Als Unternehmer müssen Sie bei einer Betriebsaufgabe den Aufgabegewinn sowie den laufenden Gewinn versteuern. Der Aufgabegewinn entsteht durch stille Reserven, bei denen viele Wirtschaftsgüter in der Bilanz mit einem niedrigeren Wert als dem Verkehrswert angesetzt werden. Gleiches gilt bei Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Grundstücken. Infolgedessen entspricht der Aufgabegewinn grundsätzlich der Summe der stillen Reserven.

Um den Aufgabewinn zu ermitteln, benötigt es die Aufstellung einer Aufgbebilanz. Hierbei ist es irrelevant, in welcher Rechtsform Sie Ihren Betrieb geführt haben. Das Finanzamt benötigt immer die Aufgabebilanz, um den Aufgabegewinn festzustellen.

Das bedeutet, dass Sie auch dann eine Aufgabebilanz erstellen müssen, wenn Sie bisher nicht bilanzierungspflichtig sind. Wer seinen Betrieb aufgibt, muss zur Bilanzierung übergehen.

Die Aufgabebilanz bei der Betriebsaufgabe

Was ist eine Aufgabebilanz?

Eine Aufgabebilanz wird erstellt, wenn ein Geschäft aufgelöst wird. Dabei werden alle Vermögenswerte verkauft oder in das Privatvermögen übertragen.

In der Aufgabebilanz wird notiert, wie viel Geld durch den Verkauf der Vermögenswerte eingenommen wurde und welchen Wert die übertragenen Vermögenswerte haben.

Wie wird der Aufgabegewinn ermittelt?

Der Aufgabegewinn ist der Gewinn, den ein Unternehmer bei der Geschäftsaufgabe erzielt, nachdem alle Vermögenswerte des Unternehmens verkauft oder auf das Privatvermögen übertragen wurden. Dieser Gewinn wird dem Einkommen des Unternehmers hinzugerechnet und ist zu versteuern.

Um den Aufgabegewinn zu berechnen, werden die Werte der Aufgabebilanz mit den Werten der Schlussbilanz verglichen. Die Schlussbilanz ist die Bilanz des laufenden Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Aufgabe. Wenn ein Geschäft aufgelöst wird, müssen sowohl eine Schlussbilanz als auch eine Aufgabebilanz erstellt werden.

Bei der Aufgabebilanz wird der Buchwert der Vermögenswerte in der Schlussbilanz mit dem Verkaufserlös oder dem Wert der Übertragung in der Aufgabebilanz verglichen.

Die Differenz zwischen dem Buchwert und dem Verkaufserlös oder Übertragungswert ergibt den Aufgabegewinn.

 

An einem Beispiel veranschaulicht:

Angenommen, Sie entschließen sich al Unternehmer zur Betriebsaufgabe.. Die Vermögenswerte des Betriebs betragen in der Schlussbilanz 100.000 Euro. In der Aufgabebilanz wird der Wert dieser Vermögenswerte auf 90.000 Euro geschätzt, da sie in der Zwischenzeit an Wert verloren haben.

Wenn Sie alle Vermögenswerte des Betriebs verkaufen oder in das Privatvermögen überführen, erhalten Sie einen Erlös von insgesamt 85.000 Euro.

 

Die Berechnung des Aufgabegewinns lautet dann wie folgt:

Schlussbilanzwert: 100.000 Euro

Abzüglich Aufgabebilanzwert: 90.000 Euro

= Buchwert: 10.000 Euro

Erlös aus Verkauf/Übertragung: 85.000 Euro

85.000 Euro – 10.000 Euro

= Aufgabegwinn: 75.000 Euro

Dieser steuerpflichtige Aufgabegewinn von 75.000 Euro wird Ihrem Einkommen hinzugerechnet und unterliegt gemeinsam mit den restlichen Einkünften der Einkommensteuer.

 

Sonderregelungen beim Aufgabegewinn:

Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind oder dauerhaft berufsunfähig, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag von 45.000 Euro für Ihren Aufgabegewinn. Dieser Freibetrag darf nur einmal verwendet werden kann und muss aktiv beantragt werdne.

Ebenso  müssen Sie beachten, dass der Freibetrag nur bis zu einem Aufgabegewinn von 136.000 Euro gewährt wird. Wenn Ihr Aufgabegewinn diesen Betrag übersteigt, wird der Freibetrag um den Betrag reduziert, um den Ihr Aufgabegewinn diesen Schwellenwert überschreitet.

Erreicht Ihr Aufgabengewinn eine Höhe von 181.000 Eurom,  kommt der Freibetrag also nicht mehr zum Tragen.

Betriebsaufgabe: Vorsicht vor der Steuerfalle!

Wie Sie sehen, kann es Ihnen als Unternehmer bei der Betriebsaufgabe passieren, dass Sie mit Ende Ihres Unternehmens mehrere Tausend Euro an Steuern zahlen müssen.

Diese Steuerzahlung ist insofern ärgerlich, denn Sie zahlen Steuern auf einen Gewinn, von dem Sie nur auf dem Papier profitieren. Echte Zahlungen an Sie fließen dabei nicht. Es kann Ihnen sogar passieren, dass Sie einen Teil Ihrer Wirtschaftsgüter zwischenlagern müssen und so zusätzliche Kosten für Sie anfallen. Auch für die Erstellung der Aufgabebilanz fallen hohe Kosten an.

Merken Sie sich daher bitte eines: Eine Betriebsaufgabe ist keine einfache und günstige Lösung, um Ihr Unternehmen zu beenden. Im schlimmsten Fall kommen Tausende Euro an Steuern, Verwaltungskosten oder anderen Aufwendungen für Sie zusammen.

Für mich ist eine Betriebsaufgabe deshalb nie ein gangbarer Weg und sollte immer vermieden werden.

Das sind Ihre 4 besten Alternativen zur Betriebsaufgabe

Die Betriebsaufgabe hat nicht zuletzt steuerlich etliche Nachteile. Aber welche Alternativen gibt es nun dazu? Ich gebe Ihnen einen kurzen Überblick über die 4 sinnvollsten Alternativen zur Betreibsaufgabe.

#1. Die Vererbung

Für viele Unternehmer ist die Vererbung die bevorzugte Alternative bei der Unternehmensnachfolge. Da hier in der Regel Ihre Kinder oder andere nahe Verwandte Ihren Betrieb übernehmen, ist die Übergabe bei dieser Nachfolge-Form relativ unkompliziert. Sie müssen nicht jahrelang nach einem Nachfolger suchen, sondern können Ihre Kinder schon früh auf die Übernahme vorbereiten.

Um Ihre Steuerlast zu minimieren, müssen Sie dennoch früh genug mit den Planungen beginnen. Nur so können Sie alle Freibeträge optimal ausnutzen. Mehr Informationen zur Vererbung können Sie in diesem detaillierten Blogbeitrag nachlesen: GmbH erben: So regeln Sie die Nachfolge nach Ihren Wünschen

#2. Der Verkauf

Möchte keines Ihrer Kinder den Betrieb übernehmen, ist für viele Unternehmer der Verkauf die naheliegendste Option. Doch worauf müssen Sie hier achten? Und wie finden Sie einen passenden Käufer? Besonders die zweite Frage ist für viele Unternehmer ein schier unlösbares Problem. Deshalb habe ich schon vor einiger Zeit einen leicht verständlichen Beitrag zur Käufer-Suche verfasst.

Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um zu diesem Beitrag zu gelangen: Der Unternehmensverkauf: Alles, was Sie darüber wissen sollten!

#3. Der Management Buy-Out

Ein Management Buy-Out ist der Unternehmensverkauf an einen Mitarbeiter. Anders als bei einem “normalen” Verkauf wird der Betrieb hier nicht an eine betriebsfremde Person, sondern an eine langjährige Führungskraft veräußert.

Worauf Sie hier im Detail achten müssen, habe ich Ihnen in diesem ausführlichen Beitrag zusammengefasst: Unternehmensverkauf an die Mitarbeiter: Das ist der größte Fehler beim Management-Buy-Out

#4. Die Verschmelzung

Bei einer Verschmelzung wird Ihre Firma von einem anderen Unternehmen “geschluckt”. Sie erhalten als Gegenleistung keinen Verkaufspreis, sondern Anteile an der aufnehmenden Gesellschaft. So können Sie weiterhin am Wertzuwachs Ihres ehemaligen Unternehmens mitverdienen und genießen zudem noch attraktive Steuervorteile. In der Praxis macht dieses Vorgehen besonders in 3 Situationen Sinn.

Welche Situationen das sind? Alle Details können Sie in diesem Blogbeitrag nachlesen: GmbH Verschmelzung statt Verkauf: In diesen 3 Situationen macht das Sinn

Fazit: Betriebsaufgabe ist keine sinnvolle Alternative zum Verkauf oder der Vererbung

Betriebsaufgaben lösen bei Ihnen für fiktive Verkaufsgewinne eine Steuerpflicht aus, ohne dass tatsächlich Geld an Sie fließt. Das heißt: Sie zahlen bei einer Betriebsaufgabe Steuern auf Gewinne, von denen Sie selbst nicht profitieren. Aus Ihrer Sicht ist eine Betriebsaufgabe deshalb immer ein Verlustgeschäft, dass vermieden werden muss. Eine Betriebsaufgabe ist wirklich nur dann eine Alternative, wenn Sie sämtliche anderen Optionen ausgeschöpft haben.

Sie haben weitere Fragen zur Betriebsaufgabe?

Wenn Sie noch mehr Fragen zur Betriebsaufgabe oder einer passenden Unternehmensnachfolge haben, dann können Sie mich gerne in meiner Steuerberatungskanzlei aufsuchen.
Als langjähriger Steuerberater in Hamburg kann ich Ihnen zeigen, worauf Sie konkret achten müssen und welche Alternative für Sie in Frage kommen könnte.

Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), via E-Mail (anfrage@stb-breit.de) oder über mein Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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Tod des Unternehmers Beitragsbild

Tod des Unternehmers: Das passiert mit Ihrem Unternehmen

Sie haben sich schon immer gefragt, was mit Ihrem Unternehmen im Falle Ihres Todes passiert? Wird es aufgelöst oder werden die Anteile beim Tod des Unternehmers an die Nachkommen weitervererbt?

Viele Unternehmer wissen die Antworten auf diese Fragen nicht und sind besorgt, dass ihr Lebenswerk vielleicht in die falschen Hände gelangt. Bereits vorab möchte ich Ihnen verraten: Ob ein Unternehmen aufgelöst oder nahtlos weitergeführt wird, hängt vor allem von der gewählten Rechtsform ab.

Dieser Beitrag wurde am 14. November 2022 aktualisiert.

Diese Auswirkung hat der Tod des Unternehmers bei …

… einem Einzelunternehmen

Hier muss man zwischen zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen unterscheiden.

Zivilrechtlich

Zivilrechtlich kommt es darauf an, ob es sich beim verstorbenen Unternehmer um einen eingetragenen Kaufmann (kurz e.K.) handelte oder nicht. War der Verstorbene kein eingetragener Kaufmann, ist das Unternehmen zivilrechtlich “unsichtbar” und wird mit dem Tod aufgelöst. Bei einem eingetragenen Kaufmann geht das Unternehmen immer auf die Erben über.

Steuerrechtlich

Steuerrechtlich betrachtet macht es keinen Unterschied, ob man eingetragener Kaufmann war oder nicht. Die Erben haben immer 6 Monate Zeit um zu entscheiden, ob sie das Unternehmen fortführen wollen oder nicht.

Wird das Unternehmen nicht fortgeführt, gilt das Unternehmen rückwirkend mit dem letzten Lebenstag als beendet. Dann muss auch mit diesem Tag eine steuerliche Schlussbilanz gemacht werden. Wurde der Gewinn bisher nicht durch eine Bilanz ermittelt, muss auch eine Überleitungsrechnung gemacht werden.

Das Unternehmen gilt dann als beendet. Mögliche Steuerschulden fallen in die Erbmasse und müssen von den Erben beglichen werden. Allerdings fallen auch Steuerforderungen des Unternehmens in die Erbmasse. In diesem Fall können Sie als Erbe von einer möglichen Steuererstattung profitieren.

Soll das Unternehmen weitergeführt werden, müssen Sie diese Punkte nicht durchführen. Ihre Nachkommen können das Unternehmen einfach weiterführen.

… einer KG

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) hängt die Nachfolge von der Satzung des Unternehmens ab. Denn das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht in diesem Fall vor.

Für Kommanditisten gibt es 3 mögliche Situationen:

  1. Keine Nachfolge-Regelung im Gesellschaftsvertrag: Hier gehen die Anteile an die bereits an der Gesellschaft beteiligten Personen über. Als Erbe gehen Sie allerdings nicht leer aus, sondern haben Anspruch auf eine Kapitalabfindung. In der Fachsprache wird dieses Vorgehen als Anwachsung bezeichnet.
  2. Qualifizierte Nachfolgeregelung: In diesem Fall tritt eine im Gesellschaftsvertrag genannte Person Ihre Nachfolge an. Andere gesetzliche Erben haben Anspruch auf eine Kapitalabfindung.
  3. Einfache Nachfolgeregelung: Es wird im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben, dass die gesetzlichen Erben die Unternehmensanteile bekommen. Gibt es mehrere Erben, wird jeder einzelne Gesellschafter der KG.

Bei Komplementären kommt es darauf an, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt.

Ist der verstorbene Komplementär eine natürliche Person, gilt das Erbrecht. Das heißt, dass die Anteile auf die gesetzlichen Erben aufgeteilt werden.

Anders verhält es sich beispielsweise bei einer GmbH & Co. KG. Hier ist die GmbH die Komplementärin. Werden die Anteile an der GmbH wiederum von der KG selbst gehalten, werden die Anteile wie bei Kommanditisten verteilt.

… einer GmbH

Ähnlich wie bei der KG kommt auch die Nachfolge bei der GmbH auf die Satzung der Gesellschaft an.

Hier sind 3 Situationen denkbar:

  1. Einziehungsklausel im Gesellschaftsvertrag: Bei einer Einziehungsklausel werden die Anteile auf bereits beteiligte Gesellschafter übertragen. Die gesetzlichen Erben des verstorbenen Unternehmers haben einen Anspruch auf eine Kapitalabfindung, werden aber nicht Gesellschafter. Diese Situation ist mit der “Anwachsung” bei der KG vergleichbar.
  2. Abtretungsklausel im Gesellschaftsvertrag: Hier werden die Anteile an eine im Gesellschaftsvertrag bestimmte Person vererbt. Eine Abtretungsklausel ist damit mit der qualifizierten Nachfolgeregelung bei der KG vergleichbar.
  3. Keine Regelung im Gesellschaftsvertrag: In diesem Fall gehen die Anteile an die gesetzlichen Erben. Gibt es mehrere Erben, wird jeder von ihnen Gesellschafter der GmbH.

Überlegen Sie sich also genau, was im Falle Ihres Todes mit Ihren Anteilen passieren soll und schreiben Sie gegebenenfalls eine Regelung im Gesellschaftsvertrag fest.

So sichern Sie sich bestmöglich mit einem Unternehmertestament ab

Damit die in der Satzung der Gesellschaft festgeschriebenen Regeln beim Tod des Unternehmers auch wirklich schlagend werden, müssen Sie zusätzlich noch ein Unternehmertestament aufsetzen.

Beim Unternehmertestament müssen Sie vier Punkte beachten:

  1. Bestand des Unternehmens sichern: Als Ergänzung zur Regelung in der Satzung der Gesellschaft müssen Sie auch in Ihrem Testament einen Nachfolger festlegen, der Ihr Unternehmen weiterführt. Wichtig: Hier muss es sich um dieselbe Person handeln, Sie dürfen sich nicht widersprechen.
  2. Nachfolgende Erben finanziell schonen: Prüfen Sie vorab, ob Ihr Unternehmen durch Pensionszusagen, Abfindungsansprüche oder ähnliche Verpflichtungen belastet ist. Falls ja, sollten Sie diese Verpflichtungen reduzieren.
  3. Andere Erben richtig entschädigen: Um Familienstreitigkeiten zu verhindern, müssen Ihre Erben, die keinen Anteil am Unternehmen erhalten, eine Ausgleichszahlung erhalten.
  4. Mit geschicktem Vermögenstransfer Steuerlast minimieren: Vermögens-Übertragungen sind in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig. Ohne steueroptimierte Planung bezahlt Ihr Erbe hier Tausende oder sogar Zehntausende Euro.

Welche Details Sie bei einem Unternehmertestament beachten müssen, habe ich Ihnen in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: Unternehmertestament: Diese 4 Punkte müssen enthalten sein

Auswirkungen für Ihre Erben: Erbschaftsteuer!

Gehen Ihre Anteile am Unternehmen an die gesetzlichen Erben über, sind diese erbschaftsteuerpflichtig. Sind Sie und Ihr Unternehmen nicht auf einen Übergang vorbereitet, können Ihre Erben so mit Tausenden Euro Erbschaftssteuer belastet werden. Haben Sie allerdings vorausgeplant und Ihr Unternehmen optimiert, können Sie Ihre Anteile weitergeben ohne Ihren Erben hohe Steuerzahlungen aufzubürden.

Wie Sie dabei am besten vorgehen, habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst. Klicken Sie hier, um zu diesem Beitrag zu gelangen: Die Erbschaftsteuer – Vom Experten einfach erklärt

Fazit: Rechtsform, Satzung und Testament sind im Todesfall ausschlaggebend

Welche Auswirkungen der Tod des Unternehmers hat, kommt vor allem auf die Rechtsform, die Satzung des Unternehmens sowie Ihr Testament an. Im Gesellschaftsvertrag kann beispielsweise eine bestimmte Person als Nachfolger festgeschrieben werden. Es kann aber auch festgelegt werden, dass Ihre Anteile an Mit-Gesellschafter gehen und Ihre Erben lediglich eine Kapitalabfindung erhalten.

Wichtig: Alle Regelungen müssen immer synchronisiert sein. Das bedeutet, dass beispielsweise die Regelungen in der Satzung mit den Regelungen in Ihrem Testament übereinstimmen müssen.

Damit mit Ihren Anteile auch wirklich das passiert, dass Sie möchten, müssen Sie deshalb unbedingt rechtzeitig mit der Unternehmensnachfolge-Planung beginnen. Denn eine rechtlich saubere und steueroptimierte Nachfolge muss einige Jahre im Vorhinein geregelt werden.

Sie haben noch Fragen zur Planung nach dem Tod eines Unternehmers?

Sie haben noch weitere Fragen zum Thema oder möchten wissen, wie Sie eine Unternehmensnachfolge am besten planen sollten? Gerne können Sie mit Ihren Fragen auf mich zukommen. Das Erstgespräch am Telefon führe ich ganz unverbindlich. Schließlich wollen Sie sichergehen, dass ich auch der richtige Steuerberater für Sie bin.

In diesem Sinne, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg kontaktieren.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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Tod des Unternehmers

GmbH erben Beitragsbild

GmbH erben: So regeln Sie die Nachfolge nach Ihren Wünschen

GmbH erben

Sie haben ein Unternehmen aufgebaut und möchten, dass nach Ihrem Ableben die richtigen Menschen von Ihrer harten Arbeit profitieren und Ihre GmbH erben? Diese Überlegung ist absolut legitim und unter Unternehmern nachvollziehbar.

Eine andere Situation, bei der Sie die Erbnachfolge im Unternehmen unbedingt regeln wollen, könnte so aussehen: Ihr Mitgesellschafter hat eine Frau oder Kinder, die Sie auf keinen Fall ins Unternehmen lassen möchten. Auch diese Überlegung ist nachvollziehbar und legitim.

Das Problem dabei: Überlassen Sie solche Regelungen der gesetzlichen Erbfolge, rauben Sie sich selbst der Gestaltungsmöglichkeiten. Es tritt wieder das ein, was Sie eigentlich vermeiden wollten: Das Unternehmen fällt in die falschen Hände.

In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen deshalb alle wichtigen Infos rund um die Vererbung eines Unternehmens.

Dieser Beitrag wurde am 30. Januar 2022 aktualisiert.

GmbH erben: Welche 3 Erbfolge-Varianten gibt es?

Grundsätzlich kann zwischen drei verschiedenen Situationen bei der Vererbung unterschieden werden. In der Praxis sollte eine der Varianten allerdings in den meisten Fällen vermieden werden.

Variante 1: Gesetzliche Erbfolge

Erstellen Sie kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Das heißt: Ihre Verwandten erben je nach Verwandtschaftsgrad. Oder härter ausgedrückt: Ihre Nachfolge folgt dann dem Zufallsprinzip.

Warum die gesetzliche Erbfolge häufig ein Nachteil ist, möchte ich Ihnen anhand zweier Beispiele zeigen:

Beispiel 1: Sie haben 2 Kinder. Ihr Tochter bringt sich engagiert ins Unternehmen ein, Ihren Sohn interessiert die Firma überhaupt nicht. Dennoch: Bei der gesetzlichen Erbfolge würden beide zu gleichen Teilen Anteile am Unternehmen erben. Das möchten Sie vermutlich vermeiden. Noch häufiger trifft die unerwünschte Situation auf Ihren Ehepartner zu, mit dem Sie vielleicht zwar noch verheiratet sind, aber von dem längst getrennt leben.

Beispiel 2: Sie haben Ihr Unternehmen mit einem Geschäftspartner gegründet. Die Firma gehört Ihnen zu gleichen Teilen. Doch was passiert, wenn Ihr Geschäftspartner stirbt? In der gesetzlichen Regelung erben seine Frau und seine Kinder. Diese Erben haben aber mit der Firma gar nichts am “sprichwörtlichen Hut”. Sie haben weder mitgearbeitet, noch Kenntnisse von der Branche. Solange alles weiterläuft wie bisher, ist das vielleicht noch kein Problem.

Aber was passiert, wenn die “Einflüsterer” hinzukommen? Was passiert, wenn die Erben ihre neugewonnenen Anteile einfach an Unbekannte verkaufen wollen?

Sie sehen: Es gibt viele gute Gründe, warum Sie die Erbfolge der Gesellschaftsanteile außerhalb der gesetzlichen Regelungen bestimmen möchten.

Wenn Sie das Nachrücken unerwünschter Teilhaber oder Erben unbedingt verhindert wollen, müssen Sie Einziehungs- und Abtretungsklauseln im Gesellschaftsvertrag verankern.

Variante 2: Einziehungsklausel

Bei einer Einziehungsklausel werden die Anteile auf bereits beteiligte Gesellschafter übertragen (§34 GmbHG). Diese Klausel ist allerdings nur zulässig, wenn Sie im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben wurde.

Wichtig: Ihre gesetzlichen Erben haben in diesem Fall einen Anspruch auf eine Kapitalabfindung, werden aber nicht Gesellschafter.

Variante 3: Abtretungsklausel

Hier werden die Anteile an eine im Gesellschaftsvertrag bestimmte Person vererbt. Sie können also genau bestimmen, wer Ihre Anteile bekommen soll.

Auch hier haben Erben, die nicht berücksichtig werden einen Anspruch auf eine Kapitalabfindung.

GmbH erben: Wo muss die Nachfolge festgeschrieben werden?

Damit die von Ihnen gewünschten Klauseln auch wirklich greifen, ist die Synchronisation der Regeln im Gesellschaftsvertrag und im Unternehmertestament notwendig.

Synchronisation bedeutet in diesem Fall, dass in beiden Dokumenten die selben Regelungen stehen müssen. Ist das nicht der Fall, verkompliziert das die Erbfolge enorm.

Welche 4 Punkte Sie beim Unternehmertestament unbedingt beachten müssen, habe ich Ihnen in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: Unternehmertestament: Diese 4 Punkte müssen enthalten sein

Wichtig: Sie können in einem Unternehmertestament und im Gesellschaftsvertrag regeln, wer die Anteile bekommt. Nur den Pflichtteil können Sie niemandem wegnehmen. Dieser muss dann in Form von Geld ausbezahlt werden.

GmbH erben: Wie können Sie bei der Erbschaftsteuer sparen?

Um Erbschaftsteuer zu sparen gibt es grundsätzlich einige Möglichkeiten. Zwei der meiner Meinung nach größten Hebel möchte ich Ihnen jetzt kurz vorstellen:

1. Verschenken Sie Ihr Unternehmen Stück-für-Stück und nutzen Sie Freibeträge mehrmals

Je nach Verwandtschaftsgrad stehen Ihren Erben unterschiedliche steuerliche Freibeträge.

Je näher Schenker und Beschenkter miteinander verwandt sind, desto höher ist der Freibetrag: So könnten Eheleute einen persönlichen Steuerfreibetrag bis 500.000 € ausnutzen. Kinder und Stiefkinder könnten bei Schenkung alle 10 Jahre einen persönlichen Steuerfreibetrag bis 400.000 € erhalten.

Wichtig: Diese Freibeträge können nach einer zehnjährigen Frist erneut genutzt werden. Im Falle einer schrittweisen Schenkung können Ihre Erben diese Beträge erneut nutzen und Tausende Euro an Erbschaftsteuer sparen.

Wie Sie bei einer solchen Schenkung im Detail vorgehen müssen, habe ich Ihnen in einem eigenen Beitrag zusammengefasst: Die Erbschaftsteuer – Vom Experten einfach erklärt

2. Definieren Sie Ihr Betriebsvermögen richtig und nutzen Sie Verschonungsabschläge

Wussten Sie, dass nicht Ihr gesamtes Betriebsvermögen der Erbschaftsteuer unterliegt?

Hier sprechen wir von so genanntem begünstigtem Vermögen und darauf wird eventuell keine Erbschaftssteuer erhoben (siehe § 13a ErbStG).

Begünstigtes Vermögen ist alles, was für die Erzielung Ihrer Umsätze im Unternehmen notwendig ist.

Auf diesen Vermögensanteil zahlen Ihre Erben dann entweder gar keine (wenn ein entsprechender Antrag eingebracht wird) oder nur eine sehr niedrige Erbschaftsteuer (15 %).

Der nicht als begünstigtes Vermögen ermittelte Teil ist nicht begünstigt und wird ungeschmälert als geerbt oder geschenkt angesehen.

Zu spät geplant: Das ist der häufigste Fehler beim Vererben einer GmbH

Wie Sie durch meine Erklärungen zum Unternehmertestament, den nötigen Änderungen im Gesellschaftsvertrag und den möglichen Einsparungsmaßnahmen schon wissen, können diese Formalitäten nicht von heute auf morgen umgesetzt werden.

Um alle Punkte bestmöglich zu regeln, müssen Sie mit den Planungen mindestens 10 Jahre vor der geplanten Übergabe beginnen.

Der größte Fehler ist also, dass viele Unternehmer diese Planungen auf die lange Bank schieben. Durch dieses Vorgehen verlieren Sie aber fast alle Steuer-Vorteile und riskieren, dass Ihre Erben die Kontrolle über das Unternehmen verlieren.

Fazit: Gesetzliche Erbfolge gefährdet Ihre Firma – sorgen Sie vor!

Wie Sie gesehen haben, ist die gesetzliche Erbfolge für den langjährigen Fortbestand Ihrer Firma unter Umständen sehr ungünstig. Daher ist es bereits frühzeitig notwendig, die Nachfolge zu regeln. Wenn die Erbfolge einmal gegriffen hat, ist es viel schwieriger diese zum Wohle des Unternehmens zu regeln.

Gerade wenn es um Firmenanteile geht, kann ich Ihnen zu Ihren Erlebenszeiten auch noch einen weiteren Tipp mitgeben: Ein Erbe bedeutet für Ihre Nachfolger immer eine Gesamtrechtsnachfolge. Das heißt: Sie treten in alle Rechte und Pflichten (= Vermögen und Schulden) ein. Eine Schenkung bedeutet dagegen eine Einzelrechtsnachfolge.

Das heißt: Haben Sie privat Schulden und Ihre Firma nicht, muss z.B. Ihre Tochter bei einer Erbschaft auch Ihre Schulden übernehmen, wenn Sie die Firma übernehmen will. Schenken Sie Ihrer Tochter die Firma, muss Sie nicht für Ihre privaten Schulden aufkommen.

Weitere Informationen zur vorliegenden Thematik finden Sie unter anderem hier:

Sie haben Fragen zum Thema GmbH erben?

Wie Sie sehen, ist das Thema Unternehmensnachfolge vielschichtig. Sollten Sie zu diesem Thema weiterführende Fragen haben oder eine Beratung wünschen, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular kontaktieren.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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Checkliste fuer GmbH Kauf

GmbH Kauf: Mit dieser Checkliste in 7 Schritten zum Erfolg!

Sie sind Unternehmer und wollen eine GmbH kaufen? Sie haben allerdings noch nie eine andere Firma übernommen und suchen deshalb nach einer Richtschnur, an die Sie sich halten können?

Keine Sorge, Sie sind nicht der erste Geschäftsmann, der beim Unternehmenskauf unsicher ist. Von der Verhandlung des Kaufpreises bis zu den rechtlichen Details müssen Sie auf viele verschiedene Dinge achten. Ohne Erfahrung ist man da sehr schnell überfordert.

Aus diesem Grund habe ich Ihnen in meinem neuen Beitrag eine Checkliste zusammengestellt, welche Ihnen die GmbH-Geschäftsübernahme erleichtern soll. In der Checkliste in diesem Beitrag sind die wichtigsten Punkte beim GmbH Kauf übersichtlich zusammengefasst.

Dieser Beitrag wurde am 29. September 2022 aktualisiert.

Mit dieser Checkliste ist der Kauf einer GmbH ein Klacks

Diese nachfolgenden 7 Punkte dürfen Sie vor dem Kaufabschluss keinesfalls vergessen:

1. Punkt: Sauberes Auditing der Ertrags- und Vermögenslage

Bevor Sie eine GmbH übernehmen, müssen Sie als Käufer deren Ertrags- und Vermögenslage genau kennen.

Das bedeutet: Sie müssen wissen, welche Gewinne, Verluste oder Schulden Sie mit einem Kauf der Firma übernehmen. Dafür ist ein sauberes Auditing (= Prüfung) nötig, welche Ihnen Ein- und Überblick über die Finanzen des Kaufobjektes gibt.

2. Punkt: Befreiung von Pensionsverpflichtungen

Bevor Sie eine GmbH kaufen, müssen Sie als zukünftiger Inhaber die Firma von möglichen Pensionsverpflichtungen Ihres Vorgängers enthaften. Andernfalls kann es Ihnen passieren, dass Sie Pensionszahlungen an Mitarbeiter begleichen müssen, die sie nicht selbst vereinbart haben.

Um dieses Szenario zu verhindern, sollten Sie auf die Hilfe von Experten zurückgreifen. Ich persönlich arbeite dabei gerne mit den Profis der DGbAV (=Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung) zusammen.

3. Punkt: Prüfung von Pensionszusagen von Mitarbeitern

Als dritten Schritt sollten Sie bei einer GmbH-Geschäftsübernahme überprüfen, ob auch wirklich alle Pensionszusagen an Mitarbeiter gedeckt sind. Denn sind die Pensionszusagen nicht gedeckt, können Sie die vereinbarten Pensionen nicht zahlen.

4. Punkt: Festlegung des Bewertungsverfahrens

Sie müssen gemeinsam mit dem Verkäufer festlegen, mit welchem Verfahren Sie die GmbH bewerten. Diese Bewertung ist die Basis für die Preisverhandlung und ist deshalb für Sie als Käufer besonders wichtig.

Sie unter anderem folgende 4 Bewertungsmethoden zur Auswahl:

  • Das Ertragswertverfahren
  • Das Substanzwertverfahren
  • Das IDW S1-Verfahren
  • Das EBIT-Multiplikationsverfahren

Die Bewertung mit dem Ertragswertverfahren kann zu einem ganz anderen Ergebnis als eine Bewertung mittels Substandzwertverfahren führen. Genaueres zu den Methoden der Unternehmensbewertung erfahren Sie in diesem Blogbeitrag: Vorsicht beim Unternehmenskauf: So erkennen Sie irreführende Unternehmensbewertungen 

5. Punkt: Beurteilung des Kaufpreises

Ist ein Bewertungsverfahren erst einmal festgesetzt, wird mit diesem der Wert der zu kaufenden GmbH ermittelt. Das Ergebnis dieser Berechnung muss natürlich ebenfalls von Ihnen kritisch unter die Lupe genommen werden.

Damit Sie dabei nicht auf eine irreführende Unternehmensbewertung hereinfallen und einen zu hohen Preis zahlen, habe ich für Sie die 3 häufigsten “Schummeltricks” von Verkäufern unter anderem hier zusammengefasst: Vorsicht beim Unternehmenskauf: So erkennen Sie irreführende Unternehmensbewertungen

6. Punkt: Aufsetzen der Exit-Klauseln

Nachdem der Kaufpreis feststeht, sollten Sie nun den Ausstieg des derzeitigen GmbH-Inhabers genau planen. Dabei hilft eine sogenannte “Exit-Klausel“.

Was genau eine Exit-Klausel ist und wie sie Streitigkeiten verhindern kann, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag: Der Unternehmensverkauf: Alles, was Sie darüber wissen sollten!

7. Punkt: Regelung des Kaufablaufes

Als letzten Punkt auf Ihrer praktischen Checkliste steht die Regelung des Kaufablaufes. Damit meine ich die Festlegung der zeitlichen und finanziellen Stufen während des Kaufes.

Dabei stehen Ihnen unter anderem die folgenden zwei Wege zur Auswahl:

  1. Ein Earn-out
    Bei einem Earn-out findet der Kauf wie auch die Übergabe an Sie als Käufer sofort statt. Der genaue Preis ist allerdings teilweise von der zukünftigen finanziellen Entwicklung der GmbH abhängig. Wie ein Earn-out genau funktioniert habe ich Ihnen in einem eigenen Blogbeitrag zusammengefasst. Klicken Sie hier, um zu diesem Beitrag zu gelangen: Die Vor- und Nachteile der Earn-out-Klausel beim Unternehmenskauf
  2. Put & Call-Option
    Bei der Put & Call-Option findet zunächst kein Kauf statt. Stattdessen wird eine gesellschaftliche Verknüpfung (= “joint venture”) vorgenommen. Das heißt: Es gibt meist eine Probezeit von mehreren Jahren, bevor die Firma tatsächlich an Sie als Interessenten verkauft wird.

[et_bloom_locked optin_id=”optin_2″] Hier Checkliste zum GmbH Kauf downloaden [/et_bloom_locked]

GmbH Kauf: Diese 3 Profis brauchen Sie für eine erfolgreiche Übernahme

Die Checkliste sollte von Ihnen nur als grobe Richtlinie verstanden werden. Zusätzlich zu diesen Anweisungen benötigen Sie aber auch ein erfahrenes Team an Ihrer Seite, welches Sie zu Ihrem Vorteil berät. Dieses notwendige Team für Käufer setzt sich in der Regel aus 3 Profis zusammen:

  1. einem Rechtsanwalt
  2. einem Unternehmensberater (idealerweise mit Steuerberaterzulassung)
  3. einem Steuerberater

Nur mit diesen 3 Experten haben Sie die besten Voraussetzungen, um eine GmbH erfolgreich zu übernehmen.

GmbH Kauf: Daran erkennen Sie eine geglückte Geschäftsübernahme

Sie haben die Checkliste befolgt und wollen einen Beweis dafür, alles richtig gemacht zu haben? Sie wollen Ihren Erfolg auf irgendeine Weise belegen können?

Sollte dies der Fall sein, verrate ich Ihnen 3 Anzeichen, an welchen Sie eine erfolgreiche Geschäftsübernahme erkennen können:

  1. Anzeichen: Alle beteiligten Parteien sind mit dem Ausgang des Handels zufrieden.
  2. Anzeichen: Die Existenz des Verkäufers wie auch Ihre eigene ist durch die Übernahme gesichert.
  3. Anzeichen: Der Kaufpreis war angemessen, weder zu hoch, noch zu niedrig.

Treffen diese drei Anzeichen auf Sie zu, kann ich Sie nur beglückwünschen: Sie haben bei der Übernahme viel richtig gemacht. Sollte dies nicht der Fall sein und noch Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Verkäufer herrschen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt, wie Sie am besten vorgehen sollten.

GmbH Kauf: So regeln Sie die Geschäftsübernahme bei Streitigkeiten

Die effizienteste und sparsamste Methode, Streitigkeiten bei der Übernahme zu regeln, ist eine Mediation. Aus dieser ergibt sich dann ein sogenannter “Schiedsspruch“, welcher die Trennung wie auch den Unternehmenswert zu regeln hilft.

Aber Achtung: Dieser Schiedsspruch ist nicht verbindlich. Beide Parteien können daher immer noch den juristischen Weg wählen und vor Gericht gehen. Dort trifft dann ein Schiedsgericht ein verbindliches Ergebnis, welches den Unternehmenswert als auch die Trennung regelt.

Als langjähriger Steuerberater kann ich Ihnen bei Streitigkeiten jedoch nur zu einem Schiedsspruch raten. Dieser sorgt in der Regel ebenfalls für eine Einigung was den Unternehmenswert und die Trennung betrifft, ohne viel zu kosten.

Sollten Sie sich allerdings genau an die Checkliste und den Rat Ihres Experten-Teams halten, müssen Sie sich hoffentlich nicht mit Streitigkeiten herumschlagen. Denn mit diesen beiden Hilfestellungen haben Sie die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche GmbH-Geschäftsübernahme.

Fazit: Mit Checkliste & Experten Probleme bei der Übernahme vermeiden

Eine GmbH-Übernahme erfolgt in mehreren Schritten. Mit der Checkliste in diesem Beitrag habe ich diese Schritte in 7 Punkte zusammengefasst. Damit haben Sie eine grobe Richtschnur, an der Sie sich in der Regel gut orientieren können. Wie die Übernahme jedoch im Detail abläuft, ist von Fall zu Fall verschieden. Deshalb benötigen Sie auch zwingend ein erfahrenes Experten-Team, dass Sie beim Unternehmenskauf unterstützt. Dieses Team sollte aus einem Rechtsanwalt, einem Unternehmensberater und einem Steuerberater bestehen.

Mit unserer Checkliste und der Auswahl Ihres Experten-Teams legen Sie den Grundstein für einen erfolgreichen Kauf einer GmbH.

Sie haben weitere Fragen zum Kauf einer GmbH?

Als ehemaliger Unternehmensberater und langjähriger Steuerberater weiß ich, worauf beim Kauf und der Übernahme einer GmbH zu achten ist. Sollten Sie daher weitere Fragen haben oder Beratung benötigen, können Sie mich gerne in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei besuchen.

Sie erreichen mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular (hier klicken!).

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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GmbH Übernahme

GmbH Übernahme – Wann ist es das Wagnis wert?

Eine GmbH Übernahme bzw. deren Kauf hört sich für viele Unternehmer oder Gesellschafter verlockend an: Sie müssen das Unternehmen nicht erst gründen und ersparen sich somit den gesamten Gründungsprozess. Auch die Etablierung des Unternehmens auf dem Markt und das Branding sind in der Regel bereits abgeschlossen.

Was viele Unternehmer jedoch unterschätzen sind die anfänglichen Ausgaben, die bei einer GmbH-Übernahme deutlich höher liegen als bei der Gründung. Zudem gibt es GmbHs unter Umständen offene Altlasten, die Sie begleichen müssen, Haftungsrisiken usw.

Was Sie beim GmbH-Kauf vorab bedenken sollten und welche Vor- und Nachteile sich ergeben, möchte ich Ihnen in diesem Beitrag näherbringen.

Dieser Beitrag wurde am 27. September 2022 aktualisiert.

Welche Vorteile ergeben sich durch eine GmbH Übernahme?

Eine GmbH-Übernahme ist im Grunde nichts anderes als der Kauf einer GmbH und erspart Ihnen als Gesellschafter viel Vorarbeit. Unter anderem zählen dazu folgende 10 Vorteile:

Vorteil #1: Abgeschlossener Gründungsprozess

Die Gründung einer GmbH kann mitunter ein komplizierter Prozess sein. Sie müssen sich im Handelsregister eintragen, eine Steuernummer und einen Gewerbeschein beantragen. Vor allem für die Vergabe der Steuernummer müssen Sie eine gewisse Wartezeit einberechnen. Diese kann unter Umständen mehrere Monate betragen.

Wenn Sie eine GmbH kaufen, entfällt der gesamte Zeitaufwand für diesen Schritt.

Vorteil #2: Keine Stammkapitaleinlage

Da das Unternehmen bereits existiert, wurde dafür auch schon das nötige Startkapital eingezahlt. Das bedeutet für Sie: Sie ersparen sich die Finanzierung für die Gründung einer GmbH und können direkt mit Ihrer „neuen“ Firma loslegen.

Dies ist natürlich nur ein Vorteil, wenn der Kaufpreis niedriger als die Stammeinlage ist. Prüfen Sie die Bücher und Zukunftsaussichten genau, sollte der Kaufwert der GmbH tatsächlich so niedrig sein.

Vorteil #3: Bestehender Gesellschaftsvertrag

Auch hier gilt das Gleiche wie für das Stammkapital: Es wurde bereits bei der Gründung ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt, der von Ihnen nun einfach übernommen (und eingehalten!) werden kann.

Achten Sie darauf, dass die Bestimmungen darin auch Ihren Willen widerspiegeln. Das bedeutet: Sie können am Gesellschaftsvertrag Änderungen vornehmen, wenn es nötig sein sollte.

Vorteil #4: Sofortige Haftungsbegrenzung

Zudem tritt bei einer bestehenden GmbH die Haftungsbegrenzung sofort in Kraft. Sie sparen sich das „Stadium“ der sogenannten Vorgesellschaft.

Bei einer neu gegründeten GmbH gilt die Haftungsbegrenzung nämlich erst im sechsten Jahr nach der Gründung. Bis dahin sind Sie als Gesellschafter der Vor-GmbH persönlich und unbeschränkt haftbar.

Vorteil #5: Bestehender Kundenstamm und Geschäftsbeziehungen

Beim Kauf einer GmbH profitieren Sie von den existenten geschäftlichen Beziehungen und einem bestehenden Kundenstock. Sie müsschen sich nicht erst um ein Geschäftsnetzwerk, Lieferanten und etwaige Transportdienstleister kümmern.

Aber Vorsicht: Es kann sein, dass Sie sich zu Beginn beweisen müssen, bevor Ihnen Lieferanten und Kunden vertrauen. Stellen Sie sich also bei Ihren Geschäftspartnern und Kunden vor, präsentieren Sie Ihre Pläne und klären Sie etwaige Fragen sowie Unsicherheiten.

Haben Sie Ihr Netzwerk von sich überzeugt, bleiben die meisten Kunden unde Zulieferer dem Unternehmen meist treu.

Vorteil #6: Keine Mitarbeiter- und Produktionsmaschinensuche

Mitarbeiter sowie die nötigen Geräte für die Produktion, sind bereits vorhanden und müssen dadurch nicht mehr von Ihnen organisiert werden. Eine Übernahme erspart Ihnen als Gesellschafter somit viel Zeit und Arbeit.

Auch hier gilt, dass Sie sich zunächst im Unternehmen vorstellen sollten. Zeigen Sie Ihren neuen Mitarbeitern, dass Sie sich um Sie sorgen, und dass Ihnen eine reibungslose Übernahme am Herzen liegt.

Stellen Sie ebenfalls Ihre Pläne vor: Welche Ziele haben Sie mit dem Unternehmen? Wie wollen Sie diese erreichen? Kommunizieren Sie transparent und zeigen Sie den Mitarbeitern, dass Sie keinen Grund zur Sorge haben.

Falls Sie sich fragen, ob Sie wirkliche alle Mitarbeiter übernehmen müssen: Ja, die Übernahme aller Mitarbeiter ist beim GmbH Kauf verpflichtend (§613a des Bürgerlichen Gesetzbuches zu den Rechten und Pflichten bei Betriebsübergang). Zudem geht aus dem Gesetz hervor, dass Sie die Arbeitsverträge der Mitarbeiter „nicht zu deren Leidwesen“ anpassen dürfen.

Mehr dazu erfahren Sie in meinem Blogbeitrag „Wissen für Unternehmer: Müssen Sie bei der Betriebsübernahme alle Mitarbeiter übernehmen?“.

Vorteil #7: Marktdaten vorhanden

Da die GmbH schon vor Ihrer Übernahme gegründet wurde, konnte die Firma bereits Erfahrungen in ihrem Metier sammeln. Auf diese können sie als neuer Geschäftsinhaber zurückgreifen und müssen nicht bei 0 beginnen.

Sie können also von Anfang an Ihre Zielgruppe für den Verkauf genau anvisieren, das Optimierungspotenzial schneller ermitteln und damit besser verkaufen, als das bei einer Neugründung der Fall ist.

Vorteil #8: Imagefördernde Historie

Die Tatsache, dass es Ihre zukünftige Firma unter Umständen bereits seit Jahren oder sogar Jahrzehnten gibt, spielt Ihnen als Gesellschafter in die Hände. Mit dieser langjährigen Erfahrung der GmbH können Sie für sich und Ihr Unternehmen werben.

Vorteil #9: Finanzielle Planung basierend auf fundierten Daten

Wie auch bei den Marktdaten profitieren Sie beim Kauf einer GmbH von bereits vorhandenen Bilanzen – welche Gewinne und Verluste macht das Unternehmen in welchem Quartal, Jahr, usw. Somit können Sie schnell mit dem Erstellen von Business-Strategien und -Plänen beginnen, die nicht nur auf Schätzungen beruhen.

Vorteil #10: Umsatz ab Tag 1

Einer der wohl wesentlichsten Unterschiede zwischen der Neugründung und der Übernahme einer GmbH ist der Umsatz, den Sie von Anfang an generieren. Da Sie sich nicht erst auf dem Markt beweisen und Kunden von Ihrem Angebot überzeugen müssen, können Sie ab dem ersten Tag bereits Einnahmen machen.

 

Wie Sie sehen, bietet ein GmbH Kauf einige Vorteile in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens. Allerdings hat sie auch ihre „Schattenseiten“, derer Sie sich bewusst sein sollten.

Welche Gefahren können sich für Sie durch einen GmbH Kauf ergeben?

Die Liste an Gefahren, die Sie bei einer Übernahme betreffen können, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In diesem Beitrag möchte ich allerdings die wichtigsten 5 Risiken hervorheben, die Sie als Unternehmer auf jeden Fall beachten sollten.

Gefahr #1: Mitarbeiter und deren Vorsorge

Mit dem Kauf einer GmbH sind Sie der neue offizielle Dienstgeber. Als dieser sind Sie sowohl für die Übernahme der bisherigen Mitarbeiter verpflichtet, als auch zu der Einzahlung deren Vorsorge. Die dabei ausgehandelten Verträge dürfen sich für Ihre Dienstnehmer nicht ändern.

Wenn Sie sich nicht an diese gesetzliche Vorschrift halten, können Sie ganz schnell in eine Haftungsfalle tappen. Im Falle der Mitarbeiterübernahme und -vorsorge können Sie Ihre Verpflichtung auch kaum umgehen.

Sie können Ihr Haftungsrisiko jedoch minimieren, indem Sie bei der Entlassung von Mitarbeitern ein beidseitiges Einverständnis einholen. Sollte also einer Ihrer zukünftigen Mitarbeiter, den Sie nicht übernehmen möchten, auch nicht für Sie arbeiten wollen, könnten Sie ihn in beiderseitigem Einverständnis entlassen.

Allerdings empfehle ich Ihnen, sich den Fall zuvor genau von einem Experten durchsehen zu lassen und sich mehrfach abzusichern.

Gefahr #2: Falsche Angaben zum Unternehmenswert

Bevor Sie eine GmbH übernehmen, sollten Sie zunächst den Wert des besagten Unternehmens prüfen. Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle (z.B. Verkaufszahlen, Equipment, Schulden, etc.), die in Summe den Wert der Firma ausmachen.

Dabei gilt für Sie: Vertrauen ist gut, Kontrolle allerdings besser. Sollten Sie erst nach dem Kauf draufkommen, dass Ihnen ein falscher Unternehmenswert genannt wurde, ist es bereits zu spät. Sie sind der offizielle Inhaber der GmbH – ganz gleich wie viel Sie Ihnen noch einbringt.

Gefahr #3: Schulden und Altlasten

Übernehmen Sie ein Unternehmen in Gänze, so müssen Sie als Betriebsübernehmer für mögliche Steuerschulden haften. Zumindest für diejenigen, die in den letzten 12 Monaten entstanden sind. (§75, Abs. 1, Abgabeordnung)

In diesem Fall rate ich Ihnen dazu, beim Aufsetzen des Kaufvertrags eine Bestimmung bestehen zu lassen, die den Verkäufer zur Zahlung der Altlasten verpflichtet.

Schulden bei Gläubigern

Mit dem GmbH Kauf gehen Sie als neuer Geschäftsführer gleichzeitig auch die sogenannte Geschäftsführerhaftung ein. Das heißt: Sollte die Firma Schulden angehäuft haben und Gläubigern noch Geld schuldig sein, müssen Sie als GmbH-Besitzer dafür aufkommen. Dabei ist es ganz gleich, ob Sie davon wussten oder nicht.

Gefahr #4: Künftige Steuern aus vergangenen Jahren

Lassen Sie sich beim Kauf nicht vom Erfolg des Unternehmens blenden. Je nachdem wie ertragreich die GmbH in den letzten Jahren war, können für Sie als neuen Inhaber auch zukünftige Steuern anfallen. Diese zusätzlichen Kosten müssen Sie daher in Ihrer Entscheidung bedenken und abwägen.

Gefahr #5: Haftung für Fehler des Vorgängers

Bei der Betriebsübernahme treten Sie in die vollumfängliche Haftung (auch gesamtschuldnerische Haftung genannt) Ihres Vorgängers ein.

Hier haben Sie es schon wörtlich: „vollumfänglich“ bedeutet in vollem Ausmaß, ohne Einschränkungen.

Sie haften also auch für betrügerische Handlungen, die vor Ihrer Zeit von anderen begangen wurden.

Im schlimmsten Fall kann Ihnen als Unternehmer daraus Bilanzbetrug und/oder Umsatzsteuerbetrug vorgeworfen werden.

Werden Sie zum Beispiel Geschäftsführer einer GmbH kann das bedeuten, dass Sie auch für Steuervergehen der Gesellschaft geradestehen müssen, die vor Ihrer Zeit entstanden sind!

Für solche Betrugsfälle reicht es beispielsweise schon, wenn Ihr Vorgänger keinen Inventurnachweis geliefert hat. Das kann Bilanzergebnisse verfälschen und Sie strafrechtlich belasten.

So können Sie erkennen, dass Ihr Vorgänger betrügerisch gehandelt hat

Suchen Sie noch vor der Übernahme nach unlogischen Abläufen bei diesen Angaben:

  • Zu hoher Warenbestand
  • Fehlende Inventurnachweise
  • Diffuse Buchhaltung
  • Kein Reporting
  • Keine Geschäftsplanung
  • Späte Abgabe der Steuererklärungen
  • Späte Veröffentlichungen bei GmbH, GmbH & Co KG, AG
  • Andere auffälliger Ertragspositionen (= alles, das den Gewinn beeinflussen kann)

Faustregel: Für Kostensprünge bei verschiedenen Ertragspositionen – besonders bei Warenwert, Lohnkosten, Mietkosten usw. – muss es eine Erklärung geben. Unnatürliche Sprünge dieser Kosten sollten Sie genauer prüfen (lassen).

Wichtiges Erkennungsmerkmal: Liquidität. Bei Ihnen sollten die Alarmglocken schrillen, wenn die Liquidität des Unternehmens höher ist, als der Gewinn. In so einem Fall könnte Ihr Vorgänger eine unrichtige Steuererklärung abgegeben haben.

 

Da Sie nun die Vor- und Nachteile der GmbH Übernahme kennen, fragen Sie sich vielleicht, ob ich Ihnen als Experte von einem Kauf abrate. Wann sollten Sie wirklich einen GmbH Kauf in Erwägung ziehen?

Wann ist eine GmbH Übernahme sinnvoll?

Zur Übernahme einer bereits existierenden Firma rate ich Ihnen, wenn Sie mit Herz dabei sind und das Geschäft wirklich übernehmen wollen. Dann sollte die Rechtsform (z.B. GmbH) im Allgemeinen kein Hindernis für Sie darstellen. Bei der GmbH ergeben sich ohnehin oft unternehmerische Vorteile, wenn Sie diese richtig „spielen“.

Sollten Sie Ihr Wissen über GmbH-Vorteile vertiefen wollen, erfahren Sie mehr dazu in folgendem Beitrag: Vorteile der GmbH: Von diesen 4 Punkten profitieren Sie wirklich

Zudem können sich weitere günstige Umstände für Sie ergeben: Sollte die GmbH zum Beispiel über Verlustvorträge verfügen, sinken (vereinfacht gesprochen) die Steuern auf Ihre Gewinne in naher Zukunft. Während dieser Zeit können Sie sich wirtschaftlich gut positionieren.

Auch steuerfreies Ausschüttungspotential der bestehenden GmbH bedeutet für Sie unterm Strich mehr Gewinn.

Eine pauschale Antwort kann ich Ihnen jedoch nicht liefern, da die Sinnhaftigkeit einer Übernahme auch immer von Ihren persönlichen Umständen abhängt. Ich rate deshalb vor dem Kauf immer zu einem umfassenden Beratungsgespräch mit einem Experten, damit sie teure Fehler vermeiden können.

Sollte Sie allerdings die Übernahme einer GmbH in Erwägung ziehen, sollten Sie den Kauf folgendermaßen abwickeln:

In diesen 5 Schritten sollte der GmbH Kauf ablaufen

1. Schritt: Die finanziellen Reserven überprüfen

Damit sich der Kauf einer GmbH für Sie als Unternehmer auch lohnt, muss besagte Firma über entsprechendes Eigenkapital verfügen. Wichtig dabei ist, dass dieses mindestens 25.000 € beträgt.

Sie wären auch mit weniger zufrieden?

Schlechte Idee, denn gegründet wird jede GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 €. Ist dieser Betrag beim Kauf nicht mehr vorhanden, heißt das, das die GmbH nicht einmal das Stammkapital halten konnte. Das spricht nicht gerade für ein erfolgreich betriebenes Unternehmen.

Also lassen Sie bitte die Finger vom Kauf einer GmbH deren Eigenkapital unter 25.000 € beträgt.

2. Schritt: Enthaftung von der Pensionsverpflichtung

Wenn Sie eine GmbH aufkaufen, ist es wichtig, diese von den Pensionsverpflichtungen des ehemaligen Inhabers zu enthaften. Sollte es offene Pensionsverpflichtungen geben, hat Ihr Vorgänger nämlich direkte Zusagen auf gewisse Pensionszahlungen für Mitarbeiter gemacht, die dann aber vom Unternehmen bezahlt werden müssen.

Das kann für Sie als neuer GmbH-Eigentümer riskant werden: Dann hat Ihre neue Firma nicht-einschätzbare Haftungsrisiken gegenüber Mitarbeitern zu tragen.

Um solche Pensionsverpflichtungen zu eliminieren, arbeite ich gerne mit den Profis der DGbAV (=Deutsche Gesellschaft für betriebliche Altersversorgung) zusammen.

3. Schritt: Kontrolle aller Zahlen & Fakten

Damit Sie als Unternehmer keinen Fehler beim GmbH-Kauf begehen, müssen Sie alles gründlich überprüfen – Sie müssen vor der Übernahme unbedingt alle betrieblichen Fakten kennen. Das bedeutet: Eine genaue Analyse aller Zahlen und der rechtlichen Verflechtungen Ihrer neuen GmbH.

Ein Teil dieser Prüfung ist natürlich auch die Analyse der ermittelten Unternehmensbewertung. Dafür sollten Sie wenn möglich einen Spezialisten beauftragen, welcher mit der Theorie des Kapitalmarkts bestens vertraut ist. Denn vom Verkäufer beauftragte Bewertungen spiegeln oft ein trügerisches Bild wider.

Wie Sie solche unrealistische Unternehmensbewertungen erkennen können, habe ich Ihnen in einem eigenen Beitrag zusammengefasst. Klicken Sie hier, um zu diesem Beitrag zu gelangen: https://www.steuerberatung-breit.de/vorsicht-so-entstehen-irrefuehrende-unternehmensbewertungen/

Mit der genauen Analyse und der Hilfe eines Profis können Sie verhindern, beim GmbH Kauf über den Tisch gezogen zu werden. Haben Sie alle Informationen über die besagte Firma kontrolliert, können Sie sich dem nächsten Schritt zuwenden.

4. Schritt: Einhaltung aller Gesetze

Bei einem GmbH Kauf ist es natürlich notwendig, alle gesetzlichen Regelungen genau einzuhalten. Für Sie als Käufer bedeutet dies, dass Sie vor allem 3 verschiedene Gesetze beachten müssen:

  1. Die Haftung des Betriebsübernehmers (§ 75 AO)
    Eine für GmbH-Käufer besonders interessante Regelung findet sich in der Abgabenordnung § 75. Hier wird festgelegt, unter welchen Umständen Sie als neuer Besitzer der Firma für ausstehende Steuerschulden haftbar gemacht werden können. Vereinfacht gesagt, gibt Ihnen dieses Gesetz also Aufschluss darüber, wann Sie “alte” Steuern nachzahlen müssen.
  2. Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns (§ 28 HGB)
    Sollte eine GmbH nicht von einem Unternehmer auf den anderen übertragen werden, sondern durch einen zweiten Teilhaber zur Gesellschaft werden, tritt § 28 des Handelsgesetzbuches in Kraft. In diesem Gesetz wird geregelt, unter welchen Bedingungen diese “neue” Gesellschaft bzw. Sie als neuer Gesellschafter für früher entstandene Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden können.
  3. Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang (§ 613a BGB)
    In § 613a des  Bürgerlichen Gesetzbuches ist festgehalten, wie Sie als neuer Inhaber der GmbH diese zu führen haben. So sind Sie als Käufer sind in der Regel dazu verpflichtet, bestehende Arbeitsverhältnisse mit dem Kauf ebenfalls zu übernehmen.
    Diese Regelung dient somit als eine Art Schutzvorschrift, dank welcher alte Arbeitsverträge beim Betriebsübergang bestehen bleiben. Für genauere Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten gegenüber den bestehenden Mitarbeitern, habe ich einen eigenen Blogartikel verfasst. Unter folgenden Link gelangen Sie zum Beitrag: Wissen für Unternehmer: Müssen Sie bei der Betriebsübernahme alle Mitarbeiter übernehmen? 

5. Schritt: Steuerschonende Vorgehensweise

Zu guter Letzt sollten Sie als Käufer auch versuchen, möglichst steuerschonend bei der Übernahme vorzugehen. Wer an dieser Stelle auf ein universelles Geheimrezept hofft, den muss ich leider enttäuschen: Jeder GmbH-Kauf erfordert seine eigene, individuelle Vorgehensweise beim Steuern-Sparen.

Allerdings können Sie auf die folgenden, grundsätzlichen Kriterien achten:

  • Auf welche Weise kaufen Sie die GmbH?
    Entweder bezahlen Sie auf einmal den vollen Kaufbetrag, oder Sie müssen in den Jahren nach der Übernahme den Kaufpreis als Rente in “Raten” an den Verkäufer zu zahlen.
  • Ihr Verhältnis zum Verkäufer
    Es ergeben sich nämlich steuerliche Unterscheide, je nach Ihrem Verhältnis zum Verkäufer. Entscheidend für die Höhe der Steuern ist, ob Sie naher Angehöriger des Verkäufers sind oder ein fremder Dritter.
  • Gibt es Sperrfristen?
    Sollten Sie als neuer Inhaber eine Sperrfrist aus vergangenen Umstrukturierungen missachten, setzen Sie sich einem steuerlichen Risiko aus. Sperrfristen können je nach Art 3, 5 oder sogar 7 Jahre lang anhalten.
  • Ausgleich aller Steuern
    Prüfen Sie vor dem Kauf, ob alle Steuern der vergangenen Jahre abbezahlt wurden. Sonst zahlen Sie am Ende noch mehr Steuern, anstatt welche zu sparen.
  • Wurde die Sanierungsklausel eingeschränkt?
    Laut dieser Klausel dürfen Sie als neuer Inhaber 5 Jahre lang keine Sanierung des Unternehmens vornehmen. Wurde diese Regelung eingeschränkt, können mögliche Verluste der GmbH noch vor Betriebsübergabe gesichert werden.

Fazit: GmbH Übernahme nur mit Kalkulationsgrundlage, Plan und Herz

Ob eine GmbH-Übernahme sinnvoll ist oder nicht, muss individuell ermittelt werden. Wie in diesem Beitrag zu sehen war, spielen dabei finanzielle wie auch persönliche Faktoren eine große Rolle.

Sollten Sie daher mit dem Gedanken spielen, eine Firma zu kaufen, empfehle ich Ihnen zunächst Ihre Vor- und Nachteile auszurechnen. Nur mit einer exakten Kalkulationsgrundlage und Steuerberatung finden Sie heraus, ob ein Firmenkauf die richtige Entscheidung ist.

Nach dieser Entscheidung müssen Sie einen genauen “Fahrplan” erstellen. Dabei halten Sie sich am besten grob an den von mir skizzierten Ablauf.

Da jeder Unternehmenskauf unterschiedlich abläuft, müssen Sie sich aber auch hier an Ihren Steuerberater wenden, um das bestmögliche Vorgehen bestimmen zu können.

Sollten Sie noch weitere Fragen zum Thema GmbH Übernahme haben oder weiterführende Beratung benötigen, so können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular kontaktieren.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

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Beitragsbild Raus aus der GmbH Symbolbild

Raus aus der GmbH: Wie hoch ist der Preis? Wer erhält die Anteile?

Was wäre wenn sich Ihr Geschäftspartner aus der GmbH zurück ziehen möchte? Welcher Preis ist zu zahlen? Wovon wird die Abfindung bezahlt? Wer bekommt die Geschäftsanteile? Mussten Sie sich als Unternehmer schon einmal diese Fragen stellen?

Natürlich sind das sehr belastende Fragen, denn sie resultieren aus einer sehr unangenehmen Situation: Meist ist eine Unstimmigkeit oder sogar ein Streit zwischen den Geschäftspartnern vorausgegangen.

Gründe für einen möglichen Austritt eines Geschäftspartners aus der GmbH sind oft unterschiedliche Vorstellungen über

  • Unternehmensführung
  • Strategie
  • Ertragsverwendung
  • Marketing

Hier in diesem Blogbeitrag habe ich für Sie leicht verständlich zusammengefasst, was Sie als Unternehmer für den Ernstfall über Abfindung, Geschäftsanteile, Gesellschaftsvertrag, Unternehmenswertermittlung und Co. wissen sollten.

Dieser Beitrag wurde am 18. September 2022 aktualisiert.

Austritt eines GmbH Gesellschafters: Wie Sie die Abfindung richtig berechnen!

Im Idealfall ist die Höhe der Abfindung bei Ausscheiden eines Gesellschafters einer GmbH – und auch die Form der Unternehmensbewertung – von Anfang an im Gesellschaftsvertrag geregelt.

Im schlechtesten Fall gibt es keine entsprechende Klausel im Gesellschaftsvertrag oder nur eine unzulässige Regelung über den Wert der einzelnen Anteile.

In letzter Konsequenz bestimmt immer der Marktwert den Preise. Das heißt, Sie werden sich mit möglichen Interessenten einigen müssen.

Bewertung der GmbH Anteile: Wie können Sie als Unternehmer den Wert der Abfindung ermitteln?

Um das Ganze wirtschaftlich fair bewerten zu können, bietet sich das Ertragswertverfahren an. Dieses stellt die bereinigten Gewinne Ihres Unternehmens in Relation zum Investitionsvolumen.

Um das in einem Beispiel zu verdeutlichen: Will der Käufer eine Rendite von 5% pro Jahr erzielen und macht Ihr Unternehmen 100.000 € bereinigten Gewinn, müsste der Investor bereit sein, das Unternehmen mit 2.000.000 € zu bewerten (5% von 2 Millionen entsprechen 100.000 € bereinigten Gewinn). Nun müssen Sie für die Abfertigungsberechnung nur den prozentuellen Anteil Ihres Geschäftspartners heraus rechnen. Besitzt er beispielsweise 50% der Firma, sind diese Anteile 1.000.000 € wert.

Eine weitere und noch genauere Methode den Unternehmenswert festzustellen, wäre als Ergänzung dazu das “Capital Asset Pricing-Modell“. Mit diesem werden sogar die Zukunftsrisiken miteinberechnet.

Ich habe Ihnen dieses etwas komplizierte Modell in einem YouTube-Video erklärt:

Austritt aus der GmbH - Unternehmenswertberechnung

Für eine genaue Berechnung nach diesem Modell empfehle ich aber einen professionellen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Austritt eines GmbH Gesellschafters: Wer muss die Abfindung zahlen, wenn einer aussteigt?

Erst muss es einmal einen Käufer geben, damit eine Abfindung ausbezahlt werden kann. Der Kaufpreis wird so angesetzt, dass die vereinbarte Abfindung an den ausscheidenden Gesellschafter ausbezahlt werden kann. Eine Abfindung wird immer von demjenigen bezahlt, der auch dann in Zukunft die abfallenden Anteile bekommen wird. Die Abfindung wird nicht von der Gesellschaft bezahlt.

Die frei werdenden Geschäftsanteile, werden also von einem neuen Gesellschafter bezahlt oder von den bestehenden Gesellschaftern übernommen und aus eigener Tasche bezahlt. Die Geschäftsanteile, die der ausscheidende Gesellschafter hinterlässt, bekommt also auch der, der diese bezahlt – der Käufer.

Austritt eines GmbH Gesellschafters: Wem stehen die Anteile in erster Linie zu?

Wenn ein Gesellschafter aus welchem Grund auch immer aus Ihrer Gesellschaft aussteigen möchte, haben Sie und die restlichen Mitgesellschafter ein Vorkaufsrecht auf seine Anteile. Das bedeutet nicht, dass diese die Anteile kaufen müssen. Das heißt nur, dass Sie als Gesellschafter das Recht hätten, zuerst zuzuschlagen.

Selbst wenn es einen externen Kaufinteressenten gibt, müssen die Gesellschafter zuerst gefragt werden. Sie können dann Ihren Wunsch äußern, ob sie kaufen wollen oder nicht.

Dann gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Ein oder mehrere Gesellschafter stimmen dem Kauf zu: Sie können nur zu dem Preis kaufen, den der Käufer bereit wäre zu bezahlen. Dieser Preis kann nicht unterboten werden.
  2. Die Gesellschafter lehnen ab: Erst dann können die Gesellschaftsanteile extern (also an einen anderen Käufer) verkauft werden.

Dadurch kann eine unangenehme Situation für Sie als Gesellschafter entstehen: Die Gesellschafter kommen unter Druck, weil sie nun den Preis des potenziellen Käufers zahlen müssen, was nicht unbedingt dem fairen Unternehmenswert entsprechen muss. Es kommt ganz darauf an, was der mögliche Käufer für die Anteile geboten hat. Wenn Sie kaufen möchten, müssen Sie also mitziehen.

Fazit: Experte an der Seite für die Abwicklung

Sie sehen, dass solch ein Austritt aus einer GmbH kein Sonntagsspaziergang ist. Sollten Sie als Unternehmer wirklich einmal in die Lage kommen, wäre es ratsam sich einen Profi an die Seite zu stellen. Ein Experte mit tiefgreifenden Kenntnissen auf dem Sektor der Unternehmensbewertung kann Ihnen helfen, den Unternehmenswert richtig zu berechnen. So können Sie vermeiden bei der Übernahme von Geschäftsanteilen zu viel zu zahlen.

Sie haben weitere Fragen zum Austritt eines GmbH Gesellschafters?

Wenn Sie weitere Beratung rund um diese Thema benötigen oder sich einfach über Ihre Möglichkeiten informieren möchten, freue ich mich über ein persönliches Gespräch in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei. Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular erreichen.

Herzlich,
Ihr Thomas Breit

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CAPM Unternehmenswert berechnen beitragsbild

Sie wollen Ihren Unternehmenswert berechnen? So hilft Ihnen das CAPM dabei

Möchten Sie Ihr Unternehmen verkaufen? Oder denken Sie über eine Umwandlung Ihrer Firma nach? Für beide Vorhaben sollten Sie als Unternehmer den Wert Ihrer Firma genau kennen. Dafür gibt es verschiedene Berechnungs-Modelle. Ich zeige Ihnen in diesem Beitrag das sogenannte CAPM (= Capital Asset Pricing Model). Es hilft Inhabern, Käufern oder Investoren zu erkennen, wie gut ein Unternehmen auf dem Markt aufgestellt ist.

Darum erfahren Sie nachfolgend, was das CAPM ist, auf welcher Theorie es aufbaut, wie es in der Praxis funktioniert aber auch welche Schwäche es hat!

Dieser Beitrag wurde am 05. September 2022 aktualisiert.

Was ist das CAPM eigentlich?

CAPM ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung “Capital Asset Pricing Model“. Durch das CAPM wird das Risiko eines Unternehmens in Prozent wiedergegeben. Dabei kann es weder 0% noch 100% geben. Das durchschnittliche Risiko von deutschen Unternehmen beträgt rund 4,5%. Mit Hilfe des CAPM können Sie als Inhaber also berechnen, wie hoch Ihr eigenes Risiko ist.

Warum gibt es das CAPM überhaupt?

Bevor das CAPM entwickelt wurde, waren für Unternehmer die Verhältnisse zwischen Gewinnen, Verlusten, Renditen und Risiken völlig unbekannt. Erst in den 50er Jahren entwickelte man die Theorie, dass der Prozentsatz der Rendite gleich dem des Risikos ist.

Das heißt: 2% Rendite pro Jahr = 2% Risiko pro Jahr. Oder 15% Rendite pro Jahr = 15% Risiko pro Jahr. Aber was ist, wenn sich ein anderer Investor statt den 15% auch mit 9% Rendite pro Jahr zufrieden geben würde? Wäre dann das Risiko auch nur 9%? Nein, denn das Risiko ist abhängig vom Unternehmen selbst und nicht von der Rendite.

Also ganz gleich ob Sie 15% oder 9% Rendite ausgezahlt bekommen, das Risiko bleibt gleich.

Da diese einfache Theorie von “Rendite = Risiko” in der Praxis nicht anwendbar war, entstand in den 60er Jahren daher das CAPM. Es übernimmt den “Rendite = Risiko-Grundgedanken”, spaltet aber das Risiko in 2 Teile:

  1. die risikolose Rendite (welche für jedes Unternehmen auf dem Markt gilt und 0,5% pro Jahr beträgt)
  2. das unternehmensspezifische Risiko (welches nur auf dieses individuelle Unternehmen zutrifft)

Das bedeutet: Durch das CAPM können Sie als Unternehmer herausfinden, wie hoch das individuelle Risiko Ihrer Firma ist und wie viel Gewinn Sie voraussichtlich machen werden. Mit diesem Wissen können Sie dann Ihr Unternehmen bewerten und Investoren einen vernünftigen Preis anbieten.

Lassen Sie mich das Ganze an einem Beispiel demonstrieren: Ein Investor will 1 Million Euro in Ihre Firma investieren – das ist ein hohes Risiko für ihn. Für diese große Summe erwartet er sich auch eine hohe Rendite, welche er jedes Jahr von Ihnen ausgezahlt bekommt. Das CAPM hilft dem Inhaber und dem Investor zu bestimmen, welchen Gewinn der Investor von 1 Million bekommen sollte. Sprich: Wie viel der Investor für sein Geld zurück bekommt.

Der Einsatz des CAPM ist aber nicht nur bei Investitionen von Nutzen. Auch wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen oder eine Umwandlung durchführen wollen, hilft es Ihnen bei der Errechnung der Rendite-Erwartung. Mit dem CAPM können Sie daher nicht nur den Wert Ihrer Firma bestimmen, sondern auch Ihren Verkaufspreis rechtfertigen.

Wie funktioniert das Capital Asset Pricing Model?

Die Grundlage des CAPM bildet eine einfache Formel: Erwartete Rendite = risikoloser Zinssatz + β × (Marktrendite – risikoloser Zinssatz)

Das mag auf den ersten Blick etwas verwirrend wirken, ist jedoch leichter zu erfassen, wenn man jeden einzelnen Teil der Formel kennt.

  • Der risikolose Zinssatz ist beispielsweise der Zinsertrag von risikofreien Anlageformen wie z.B. sichere Staatsanleihen. Das bedeutet: Bei diesen Geldanlagen besteht in der Regel die Sicherheit, dass Zinsen pünktlich ausgezahlt werden können und Sie kein Risiko dafür eingehen müssen.
  • Der β-Faktor (auch Beta-Faktor) gibt hingegen an, wie stark Ihr Unternehmen auf Marktschwankungen reagiert. Diese Schwankungen können beispielsweise Finanzkrisen oder Kriege sein, also wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen, die alle Firmen auf dem Markt betreffen. Ein Beta-Faktor von eins bedeutet, dass der Wert Ihres Unternehmens genau gleich wie der allgemeine Markt schwankt. Ist der Wert kleiner als eins, schwankt Ihr Unternehmen weniger, ist er größer als eins schwankt er mehr als der Markt.
  • Als letzter Bestandteil der Formel bleibt nur mehr die Marktrendite. Sie gibt Aufschluss darüber, wie viel Gewinn von den jeweiligen Anlagen am Markt zu erwarten ist.

Ich weiß, das war jetzt viel Theorie auf einmal. Deshalb folgt jetzt ein einfaches Rechenbeispiel, dass diese Theorie für Sie leichter verständlich machen sollte.

Beispiel: Das CAPM praktisch erklärt

Nehmen wir an, dass Sie mit dem CAPM den Wert Ihres Unternehmens berechnen möchten. Eine Basis für diese Berechnung bildet der sogenannte Betriebsertrag. Dieser Betriebsertrag sollte am besten ein Durchschnittswert des Gewinns sein, den Sie regelmäßig mit Ihrem Unternehmen erzielen. Nehmen wir an für Ihre Firma beträgt dieser Betriebsertrag 200.000 Euro.

Im nächsten Schritt wenden wir die CAPM Formel an. Für die einzelnen Variablen der Formel treffen wir folgende Annahmen:

  • Risikoloser Zinssatz: Da der aktuelle (Stand: Dezember 2021) risikolose Zinssatz in Deutschland negativ ist und die Kalkulation dadurch etwas verwirrend ist, nehmen wir einen historischen risikolosen Zinssatz von 0,5% an.
  • β-Faktor: Wir nehmen an, dass die Entwicklung Ihres Unternehmens stark mit dem allgemeinen Markt verbunden ist. Deshalb beträgt der Beta-Faktor in unserem Beispiel genau 1.
  • Marktrendite: Da wir beim risikolosen Zinssatz einen historischen Wert ausgewählt haben, kommt auch hier ein vergangener Wert zum Einsatz. Dieser Wert für die Marktrendite beträgt 4,5%.

Um Ihren Unternehmenswert zu berechnen, verwenden wir jetzt folgende zwei Formeln:

  1. Erwartete Rendite = risikoloser Zinssatz + β-Faktor x Marktrendite
  2. Unternehmenswert = Betriebsertrag x (1 / erwartete Rendite)

Mit Zahlen sieht das ganze so aus:

Erwartete Rendite = 0,5% + 1 x 4,5%
Die erwartete Rendite beträgt daher 5%.

Jetzt können wir den Unternehmenswert berechnen:

Unternehmenswert = 200.000 x (1 / 5%)
Der Unternehmenswert beträgt in diesem Beispiel also 4.000.000 Euro.

Videoerklärung: Das CAPM bei der Unternehmensbewertung

Im folgenden Video erkläre ich Ihnen ein ähnliches Beispiel und weitere Details zum CAPM nochmal persönlich. Falls Sie also ein Fan von Videoerklärungen sind, ist dieses Video für Sie richtig.

Der große Makel: Die Altersschwäche des Capital Asset Pricing Models

Die Tatsache, dass das Capital Asset Pricing Model aus den 60er Jahren stammt (der Artikel Equilibrium in a Capital Asset Market indem das CAPM unter anderem präsentiert wird, wurde 1966 veröffentlicht), ist auch gleichzeitig sein größter Makel. In den letzten Jahrzehnten kamen ganz neue betriebswirtschaftliche Erkenntnisse ans Tageslicht. Diese haben die Risikobewertung grundlegend verändert. Das CAPM blieb trotz dieser Erfahrungen unverändert und ist somit nicht mehr zeitgemäß. Die darin enthaltenen Risiken sind für die Wirtschaft des 21. Jahrhunderts zu schematisch und nicht individuell genug.

Fazit: CAPM macht überschaubares Risiko sichtbar

Das CAPM hilft Ihnen als Unternehmer, den Wert Ihres Unternehmens besser einschätzen zu können. Es bietet eine (auf den zweiten Blick) relativ einfache Formel, um die Risiken für Ihre Firma mit Zahlen darzustellen. Diese Berechnung können Sie als Inhaber nutzen, um sich gegen übertriebene Rendite-Erwartungen von Käufern oder Investoren zu wehren. Vereinfacht gesagt dient Ihnen das CAPM also als Argumentationshilfe, mit welcher Sie den wahren Wert Ihrer Firma belegen können. Schwarz auf weiß.

Sie haben weitere Fragen zum Thema CAPM oder Unternehmensbewertung?

Ich weiß, das Thema dieses Blog-Beitrages ist etwas schwer zu verdauen. Sollten Sie daher Beratung zum CAPM oder generell zur Unternehmensbewertung benötigen, dann würde ich mich sehr über ein persönliches Gespräch in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei freuen.

Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), via E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular erreichen.

Herzlich,
Ihr Thomas Breit

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Steuererleichterungen für Unternehmer

Steuererleichterungen für Unternehmer – So können Sie profitieren!

Sie sind Unternehmer und sind auf der Suche nach Steuererleichterungen, die Sie für Ihr Unternehmen anwenden können? Sie möchten dabei aber auf keinerlei dubiose Tricks zurückgreifen, sondern wirklich nur 100% legale Steuer-Optimierungen nutzen. Dazu stelle ich Ihnen anschließend verschiedene Möglichkeiten vor, mit denen Sie Ihre Steuerlast merkbar reduzieren können.

Dieser Beitrag wurde am 22. August 2022 aktualisiert.

Steuererleichterungen für Unternehmer: Steuern sparen als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter

Zahlen Sie als Einzelunternehmer oder an einer Personengesellschaft (zum Beispiel: OHG, KG oder GbR) beteiligter Teilhaber den Unternehmensgewinn nicht vollständig aus, werden die im Unternehmen verbleibenden Gewinne nur mit einem Steuersatz von 28,25 % besteuert. Dieser Steuersatz enthält auch schon die Gewerbesteuer und sie wird nicht noch extra draufgeschlagen. Sie zahlen wirklich nur eine Steuer von 28,25 %.

Wichtig: Damit sich diese Optimierung für Sie auch lohnt, sollte Ihr Durchschnittssteuersatz zwischen 42 und 45 % liegen. Ansonsten stellt der Steuersatz von 28,25 % keinen wirklichen Unterschied zu Ihrem regulären Steuersatz dar und die Optimierung lohnt sich nicht wirklich. Die Ersparnis können Sie dann für Ihren Vermögensaufbau oder zur Ansparung auf zukünftige Erbschaftssteuer-Zahlungen verwenden.

Sie wollen mehr dazu erfahren? Klicken Sie einfach auf Play!

Das hat Ihr Interesse geweckt und Sie wollen ein wenig mehr zu dem Thema hören? Dann brauchen Sie einfach nur auf Play zu klicken, um mein kurzes Erklärvideo zu starten:

Einzelunternehmer oder Personengesellschafter Steuern sparen

Steuererleichterungen für Unternehmer: Wie Sie Steuern auf Immobilien-Gewinne reduzieren!

Sie besitzen eine oder sogar mehrere Immobilien? Mit diesen Häusern oder Wohnungen erzielen Sie Mieteinnahmen und bessern sich so passiv Ihr “normales” Einkommen auf? Sie stört es aber, dass diese Nebeneinkünfte im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung einfach zu Ihrem Gehalt dazugerechnet werden und mit Ihrem hohen persönlichen Steuersatz versteuert werden? Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, könnte sich eine Immobilien-GmbH für Sie auszahlen. Mit dieser speziellen Form der Steuergestaltung reduzieren Sie Ihre Steuerlast auf Immobilienerträge.

So reduzieren Sie die Besteuerung Ihrer Immobilien-Gewinne von mehr als 40 % auf 15 %

Vermieten oder verkaufen Sie Ihre Immobilien, müssen Sie diese Gewinne versteuern. Bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften und auch GmbHs werden diese Einkünfte zu Ihrem zu versteuernden Gewinn addiert. Dieser Gewinn wird dann fast immer mit mehr als 40 % (bei der GmbH sogar mit 49 %) besteuert.

Die Lösung: Für Ihre Immobilien können Sie eine eigene Immobilien GmbH gründen. Sie “packen” einfach Ihre Häusern, Wohnungen oder anderen Immobilien-Besitz als Vermögen in diese GmbH. Damit begrenzen Sie die Besteuerung Ihrer Immobiliengewinne auf 15 % pro Jahr. Zusätzlich wird so auch keine Gewerbesteuer fällig.

Mehr dazu erfahren Sie hier: Immobilien GmbH: So senken Sie die Besteuerung Ihrer Mieteinkünfte auf nur 15%

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Steuererleichterungen für Unternehmer: Wie Sie Steuern auf Immobilien-Gewinne reduzieren!

Steuererleichterungen für Unternehmer: Die Firmen-Umwandlung für die Altersvorsorge

Als Inhaber eines Einzelunternehmens oder als Teilhaber einer Personengesellschaft wie beispielsweise einer OHG oder einer KG möchten Sie über die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) hinaus etwas für Ihre Altersvorsorge tun? Sie wissen aber nicht genau, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie am besten vorgehen sollten? Zahlt sich eventuell sogar eine Unternehmensumwandlung aus? Viele Unternehmer sind bei der Altersvorsorge unsicher. Anders als bei Angestellten ist diese Thematik für Inhaber einer Firma komplizierter und man verliert schnell den Überblick über die verschiedenen Optionen.

In meinem neuen Video weiter unten in diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, warum es sich für Unternehmer lohnen kann, Ihren Betrieb von einem Einzelunternehmen, einer OHG oder einer KG in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln.

Darum lohnt sich die Unternehmensumwandlung für die Altersvorsorge

Besonders Einzelunternehmer oder Inhaber von Personengesellschaften sollten über eine mögliche Umwandlung des Unternehmens in eine juristische Person nachdenken. Denn mit einer GmbH oder einer Genossenschaft haben Sie im Vergleich zu Einzelunternehmen oder Personengesellschaften mehr Wege um vorzusorgen. Sie können beispielsweise unterschiedliche Versicherungen abschließen oder direkt durch Ihre Kapitalgesellschaft vorsorgen.

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Firmen-Umwandlung für die Altersvorsorge

Steuererleichterungen für Unternehmer: Steuern auf Wertpapiere und Immobilienvermögen verringern

Sie sind Unternehmer und durch Beteiligungen an Firmen erzielen Sie jedes Jahr eine Dividende, die ein attraktives Zusatzeinkommen für Sie darstellt? Oder besitzen Sie Immobilien, die Sie vermieten und als Nebeneinkommensquelle benutzen? Dieses Einkommen wird aber mit 42 % oder vielleicht sogar 45 % besteuert und damit fast zur Hälfte vom Staat “einkassiert”? Bei einer zukünftigen Übergabe an Ihre Erben verdient das Finanzamt mit der Erbschaftssteuer sogar nochmal mit und Sie suchen deshalb nach Möglichkeiten, um diese hohen Steuerbeträge zu mindern?

Deshalb möchte ich Ihnen anschließend eine Möglichkeit zeigen, wie Sie mithilfe einer Unternehmensumwandlung Ihre Steuern reduzieren können.

So sparen Sie mit einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) Steuern auf Wertpapier- und Immobilien-Gewinne

Um die Besteuerung für Sie und Ihre Erben möglichst gering zu halten, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Sie übertragen Ihr Immobilien- und Wertpapiervermögen in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  2. Ihre Erben werden die Kommanditisten dieser KGaA

Das Ergebnis: Gesetzlich behalten Sie als übertragende Person der Vermögensanteile die volle Kontrolle über die Wertpapiere und Immobilien.

Ihre Erben bekommen das Vermögen übertragen und sind damit die rechtlichen Eigentümer des Vermögens und beziehen die Gewinne aus der Vermietung oder aus Dividenden mit einem günstigen Abgeltungs-Steuersatz von nur 25 %. Auch wenn der durchschnittliche persönliche Steuersatz 45 % beträgt, steigt dieser Abgeltungs-Steuersatz nie über 25 % und Ihre Erben würden in diesem Fall 20 % an Steuern sparen.

Diese Kosten kommen bei einer Übertragung Ihres Vermögens in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien auf Sie zu

Bei der Gründung einer KGaA und dem nachfolgenden Transfer Ihrer Wertpapiere und Immobilien in diese neue Gesellschaft können folgende Kosten anfallen:

  • Grunderwerbssteuer
  • Notarkosten
  • Amtsgerichtskosten
  • Steuerberaterkosten

In der Regel werden diese Kosten aber durch die beträchtliche Steuerersparnis über die Jahre gerechnet wett gemacht.

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Steuern auf Wertpapiere und Immobilienvermögen verringern

Steuererleichterungen für Unternehmer: So können Sie Ihre GmbH wie eine Personengesellschaft besteuern lassen

Sie sind Inhaber einer GmbH und sind froh, dass Sie sich wegen der Haftungsbeschränkung bei unternehmerischen Entscheidungen nie sorgen um Ihr Privatvermögen machen müssen? Außerdem schätzen Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten, die Sie zur Altersvorsorge nutzen können? Trotzdem stören Sie die komplizierten Formalismen und das Risiko einer versteckten Gewinnausschüttung? Am liebsten würden Sie die Vorteile der GmbH mit der “einfacheren” Gewinnverteilung eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft verbinden?

Nachfolgend zeige ich Ihnen, wie Sie genau das schaffen können. Mit der Rechtsform der atypisch stillen GmbH genießen Sie weiterhin alle Vorteile einer GmbH, schützen sich aber vor einer versteckten Gewinnausschüttung und reduzieren noch dazu Ihren Steuersatz.

Atypisch, stille GmbH: Mit dieser Spezialform der GmbH schützen Sie sich vor Formfehlern und senken Ihre Steuern

Wenn Sie Ihre “normale” GmbH in eine atypisch, stille GmbH umwandeln, wird diese Gesellschaft steuerlich gesehen zu einer Personengesellschaft. So fällt das Risiko einer unbeabsichtigten verdeckten Gewinnausschüttung weg und Sie müssen sich an weniger formale Bedingungen halten. Ihre maximale Besteuerung liegt jetzt (je nach Einkommen) zwischen 42 % und 45 %. Schütten Sie bei einer GmbH Ihren gesamten Gewinn aus, beträgt Ihre Steuer bis zu 48 %. Sie können also bis zu 6 % Steuern sparen. Bei einem Jahres-Gewinn von 100.000 Euro wäre das immerhin eine Ersparnis von 6.000 Euro. Eine detailliertere Erklärung zur atypisch stillen GmbH können Sie in einem eigenen Artikel nachlesen. In diesem Beitrag erfahren Sie weitere Vorteile dieser speziellen Rechtsform und worauf Sie bei der Gründung achten müssen.

Klicken Sie einfach auf den folgenden Link, um zu diesem Beitrag zu gelangen: Atypisch stille Beteiligung bei der GmbH: Mehr Liquidität, weniger Steuern

Sie wollen mehr dazu erfahren? Klicken Sie einfach auf Play!

Das hat Ihr Interesse geweckt und Sie wollen ein wenig mehr zum Thema hören? Dann brauchen Sie einfach nur auf Play zu klicken, um mein kurzes Erklärvideo zu starten:

Steuererleichterungen für Unternehmer: So können Sie Ihre GmbH wie eine Personengesellschaft besteuern lassen

Sie wollen noch mehr über mögliche Wege zur Steuererleichterungen erfahren?

Sie würden gerne noch mehr über darüber erfahren, wie Sie Ihre Steuerlast nachhaltig reduzieren können? Ich helfe Ihnen als erfahrener Steuerberater in Hamburg gerne weiter und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten zur Steuererleichterung Sie konkret in Ihrem Unternehmen einsetzen können. Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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Unternehmensuebergabe an die Kinder

Unternehmensübergabe an die Kinder: Diese 3 Kostenpunkte vergessen die meisten!

Sie haben ein erfolgreiches Unternehmen aufgebaut und möchten dieses noch vor Ihrem Ableben an Ihre Kinder übergeben? Sie möchten das Unternehmen nicht verkaufen, sondern Ihren Kindern einfach ,,schenken”? Aber ist das auch die beste Lösung?

Als Inhaber einer Steuerberatungskanzlei in Hamburg und Familienvater kann ich Ihre Situation verstehen: Sie möchten die Betriebsübergabe innerhalb der Familie so fair, steuerschonend und einfach wie möglich gestalten. Das verhindert Streitereien und hohe Kosten.

In diesem Beitrag habe ich deshalb für Sie:

  • 3 Kostenpunkte, die Unternehmer bei einer Schenkung vergessen, zusammengefasst.
  • Tipps parat, wie Sie Kostenfallen vorbeugen können.
  • 2 Sonderfälle, die Sie bei der Übergabe an die Kinder noch beachten müssen.

Dieser Beitrag wurde am 21. Juli 2022 aktualisiert.

#1. Die Schenkungsteuer

Eine Betriebsübergabe an Ihre Kinder ist in der Regel eine ,,Schenkung“. Eine Schenkung ist das Vererben zu Lebzeiten. Viele glauben, dass Ihre Nachfolger damit die Erbschaftssteuer sparen. Das Finanzamt kennt diese Tricks und deshalb fällt bei einer Schenkung die sogenannte Schenkungsteuer an.

Bei der Schenkungsteuer gelten dieselben Steuersätze und Freibeträge, wie bei der Erbschaftssteuer. Je näher Sie als Unternehmer mit dem Schenkungsempfänger verwandt sind, umso höher fällt der Steuerfreibetrag aus. Folgende Freibeträge gelten aktuell:

  • Ehegatten und Lebenspartner bis zu 500.000 Euro
  • Eigene Kinder und den Kindern von bereits verstorbenen Kindern bis zu 400.000 Euro
  • Enkel, die von noch lebenden Kindern in die Welt gesetzt wurden bis zu 200.000 Euro
  • Für Eltern und Großeltern, sowie allen anderen Personen bis zu 20.000 Euro

#2. Steuerberatungskosten

Bei einer Unternehmensübergabe sollten Sie auf die Beratung eines Steuerberaters nicht verzichten. Ein Steuerberater kann Sie ausführlich über alle möglichen anfallenden Kosten und Steuern beraten.  Dabei finden Sie die einfachste und steuerschonenste Lösung für Sie und Ihre Kinder. Leider wird die Höhe der anfallenden Beratungskosten gerne unterschätzt. Diese können schnell im hohen 5-stelligen Bereich liegen.

#3. Rechtsanwalts-, Notars- und Amtsgerichtskosten

Auch wenn Sie das Unternehmen an Ihre Kinder schenken sind einige Amtswege dafür nötig. Hinter diesem Bürokratieaufwand verstecken sich zahlreiche Kosten. Sie benötigen einen Notar, der für Sie die Übergabe beglaubigt und rechtlich im Gesellschaftsvertrag absichert. Bei familiären Differenzen benötigen Sie einen Rechtsanwalt, der die Schenkung gesetzlich regelt.

Unternehmensübergabe an die Kinder: So sparen Sie bei der Schenkung bares Geld!

Hier habe ich für Sie ein paar Tipps zusammengefasst, wie Sie Kosten bei einer Schenkung innerhalb der Familie sparen.

Sie übertragen Ihr Vermögen in 10-Jahresabschnitten:

Ihr Betriebsvermögen fällt höher aus als der steuerfreie Freibetrag? Sie können Schenkungsteuer sparen, indem Sie Ihr Vermögen alle 10 Jahre nach und nach an Ihre Kinder übertragen. Achten Sie darauf, dass dabei die steuerlichen Freibeträge nicht überschritten werden.

Die Freibeträge für Sie nochmals zur Erinnerung – diese können Sie alle 10 Jahre nutzen:

  • Ehegatten und Lebenspartner bis zu 500.000 Euro
  • Eigene Kinder und den Kindern von bereits verstorbenen Kindern bis zu 400.000 Euro
  • Enkel, die von noch lebenden Kindern in die Welt gesetzt wurden bis zu 200.000 Euro
  • Für Eltern und Großeltern, sowie allen anderen Personen bis zu 20.000 Euro

Genaueres dazu finden Sie auch in diesem Beitrag: GmbH Anteile verschenken: So vererben Sie Ihre GmbH gerecht & steuerschonend

Starten Sie früh genug mit der Planung:

Sie sollten mindestens 10 Jahre vor Ihrem geplanten Abtreten mit der Nachfolgeplanung beginnen. Sie haben somit genügend Zeit alle Kosten und Szenarien vorab einzuplanen. Eine gute und zukunftsorientierte Planung spart Ihnen und auch Ihrem Nachfolger Kosten.

Nehmen Sie vorzeitige Expertenberatung in Anspruch:

Wie im 2. Kostenpunkt bereits erwähnt sollten Sie auf einen Steuerberater nicht verzichten. Ein Steuerberater kann Ihnen die richtige Auskunft zu allen Kostenthemen geben. Gemeinsam finden Sie dann die richtige Strategie, damit die Unternehmensübergabe für Sie und Ihre Kinder ohne große Kostenfallen verläuft.

Als Steuerberater in Hamburg unterstützen und berate ich Sie gerne bei der frühzeitigen Planung. Wie das genau funktioniert habe ich für Sie auf der Seite Unternehmensnachfolge zusammengefasst.

Auf diese 2 Sonderfälle sollten Sie bei der Betriebsübergabe achten

In der Praxis kommt vor, dass Ihre Kinder plötzlich das Unternehmen nicht mehr übernehmen wollen. Was, wenn Sie sich dazu entscheiden Ihr Unternehmen dann einem qualifizierten Freund zu schenken? Gerne habe ich für Sie 2 Sonderfälle, die anfallenden Kosten und einen Lösungsweg für Sie zusammengefasst.

Sonderfall 1: Ihre Kinder wollen das Unternehmen nicht

Sie haben die Übergabe an Ihre Kinder bereits geplant, plötzlich ändern sich aber deren Pläne. Diesen Wunsch können Sie nicht verhindern, denn Ihre Kinder haben dafür ein Rücktrittsrecht.

In diesem Fall steht Ihren Kindern eine Abfindung zu, die mindestens der Höhe des Pflichtteils entspricht. Die Höhe können Sie selbst festlegen. Sie müssen sich aber an die gesetzlichen Regelungen halten. Diese sollten Sie aber soweit wie möglich ausschöpfen. So überdenken Ihre Kinder vielleicht noch den Rücktritt, da Sie mit der Höhe der Auszahlung nicht zufrieden sind. Das hat sich in meiner Praxis oft gezeigt.

Wo regeln Sie die Abfindung?

Eine Ausstiegslösung sollte im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden. Dabei wird die Höhe der Abfindung genau festgelegt, sollten Ihre Kinder auf die Übernahme verzichten. Sie beugen damit zukünftigen Familienstreitigkeiten und hohen Anwaltskosten vor.

Sonderfall 2: Nicht die Kinder, sondern ein Freund soll die Firma geschenkt bekommen

Sie möchten Ihr Unternehmen nicht an Ihre Kinder, sondern an einen qualifizierten Freund übergeben? In diesem Fall haben Ihre Kinder einen ,,Pflichtteilsergänzungsanspruch”. Dieser Ergänzungsanspruch wird so kalkuliert, als ob die Schenkung an Ihren Freund nicht erfolgt wäre.

Diese Ansprüche müssen dann von den Pflichtteilsanwärtern geltend gemacht werden. In diesem Fall müssen Sie als Unternehmer diese Geltungsansprüche sofort in bar entrichten. Nach 10 Jahren jedoch verfallen diese Ansprüche für Ihre Erben.

Sie möchten gerne mehr zum Thema Unternehmensnachfolge erfahren?

In diesen Blog-Beiträgen habe ich weitere Themen rund um das Thema Nachfolgeplanung für Sie verfasst:

Sie haben noch weitere Fragen zur Unternehmensübergabe an die Kinder?

Für die optimale Planung der Unternehmensnachfolge gibt es keine Patentlösung. In Ihre Planung sollten Sie den Rat eines Steuerberaters unbedingt miteinbeziehen und gemeinsam die besten Wege finden. Ich habe mich auf das Thema Unternehmensnachfolge spezialisiert.

Gerne stehe ich Ihnen dabei als Steuerberater in Hamburg unterstützend zur Seite. Bei weiteren Fragen zur Unternehmensübergabe an die Kinder oder generell zum Thema Unternehmensnachfolge, können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder über das Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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