
Auf ein frohes neues Jahr 2026
Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende entgegen. Für mich ist diese Zeit zwischen den Jahren immer etwas ganz Besonderes. Sie lädt ein, kurz innezuhalten und das Vergangene zu reflektieren.
Den Wert Ihres Unternehmens zu kennen, stellt sicher, dass der Verkauf nicht unter Wert stattfindet. Dank unserer jahrelangen Erfahrung können wir eine präzise und gründliche Bewertung des Unternehmens durchführen. Dadurch erhalten unsere Mandanten die Gewissheit, dass sie den angemessenen Verkaufspreis erzielen und somit den maximalen Nutzen aus ihrem Unternehmensverkauf ziehen.
Unsere Steuerberatungskanzlei holt für Sie auf Wunsch oder auf Empfehlung eine rechtsverbindliche Auskunft bei Finanzamt ein, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorschriften und Gesetze eingehalten werden. So stellen wir sicher, dass Ihre Transaktion rechtssicher durchgeführt wird und potenzielle Risiken oder Konflikte vermieden werden.
Mit 23-jähriger Erfahrung im Bereich der Steuerberatung für Unternehmensverkäufe können Sie auf fundierte Expertise und bewährte Strategien vertrauen. Wir haben zahlreiche erfolgreiche Transaktionen begleitet und verfügen über das erforderliche Know-how, um Sie durch den gesamten Verkaufsprozess zu führen.
Wir schaffen es, Ihre Gesamtsteuerbelastung bei Unternehmensverkäufen auf nur 1,5 % zu reduzieren.
Angenommen, Sie planen den Verkauf Ihres Unternehmens, das Geschäftsbereiche in mehreren Ländern umfasst. Bei einem solchen grenzüberschreitenden Verkauf treten zahlreiche steuerliche Herausforderungen auf, die eine fundierte internationale Steuerberatung erfordern.
Durch Einholung einer schriftlichen und rechtsverbindlichen Auskunft vom Finanzamt – auf Wunsch oder auf Empfehlung – können Sie sicher sein, dass unsere Lösungen rechtssicher sind.
Wenn der Verkaufspreis Ihres Unternehmens im Bereich des 8- bis 12-fachen des Jahresüberschusses liegt, kann Ihnen ein durchdachtes Steuerkonzept massive Steuerersparnisse bringen.
Unser Ziel ist es, Ihre steuerliche Belastung in Einklang mit dem hohen Verkaufspreis zu bringen, um Ihnen eine maximale Rendite zu ermöglichen.
Keine Beantwortung einzelner Fragen
Bitte beachten Sie, dass wir keine Einzelfragen zum Unternehmensverkauf beantworten können. Unsere Dienstleistungen konzentrieren sich auf eine umfassende Beratung und Begleitung während des gesamten Verkaufsprozesses.
Auftragsvolumen unter 20.000 Euro
Unsere Stundensätze berücksichtigen den Aufwand und die Expertise, die für eine umfassende Steuerberatung bei Unternehmensverkäufen erforderlich sind. Bei einem Auftragsvolumen unter 20.000 Euro ist der Mehrwert, den wir für Sie erreichen, im Verhältnis zu unseren Stundensätzen in den meisten Fällen nicht für Sie rentabel.
Herr S. will Vorkehrungen treffen seine Z-GmbH zu verkaufen. Diese erwirtschaftet aktuell 3 Millionen Euro Gewinn pro Jahr, wodurch ein Verkaufserlös von ca. 30 Millionen Euro anzunehmen war.
Ziel ist es, diesen Verkauf möglichst steuerschonend für Herrn S. vorzubereiten.
Um beim künftigen Verkauf möglichst wenig Steuerbelastung für Herrn S. auszulösen, wurde eine doppelstöckige GmbH-Struktur eingerichtet (Holding mit Mutter-Tochter-Konstrukt).
Herr S. errichtete eine S-Familien-GmbH, die 100 % der Anteile an der erfolgreichen Z-GmbH hält.
Durch eine gesellschaftsrechtliche und umwandlungsrechtliche Gestaltung wurde eine Konstruktion geschaffen, die es ermöglichte, die Z-GmbH ohne 7-jährige Sperrfrist zu verkaufen. Für die S-Familien-GmbH wären im Fall des Verkaufs nur noch 1,5 % an Steuern zu zahlen. Die S-Familien-GmbH verbleibt danach zu 100 % im Besitz von Herrn S.
Gleichzeitig wurde für den Käufer ein zusätzliches Abschreibungspotenzial in Höhe des Firmenwerts geschaffen, welches zu 30 % den Verkaufspreis erhöht hat (sogenanntes Tax Shield).
Durch diese gezielte Umstrukturierung und Gestaltung wurde eine Besteuerung auf privater Ebene verhindert.
Der Verkauf bleibt mit nur 1,5 % bei der S-Familien-GmbH (jetzige Holding) besteuert. Das entspricht einer Ersparnis von ungefähr 7,05 Millionen Euro.
Der Verkaufspreis hat sich wegen der höheren Nachsteuerrendite aus dem Tax Shield um ebenfalls ungefähr 7,05 Mio. Euro erhöht.
Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.
Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.
Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.
Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.
Nein, nur in Teilen und nicht dauerhaft. Was heißt das konkret? Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Diese verbleibt während des gesamten Projekts bei Ihrer gewohnten Kanzlei. Wir übernehmen jedoch die Jahresabschlüsse rund um die Umgestaltung Ihres Unternehmens. Dies mindert für Sie rechtliche Risiken und so können unsere Arbeitsergebnisse in den Jahresabschlüssen verarbeitet werden. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt für alle Veranlagungsfragen und Fragen zur Umgestaltung. Nach Projektabschluss übergeben wir aber auch den Jahresabschluss wieder an Ihre gewohnte Kanzlei und weisen sie dabei auch auf die Besonderheiten hin.
Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.
Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.
Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.
Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuerrecht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.
Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.
Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.
Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.
Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.
Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.
Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.
Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.
Sönke Pickenpack
Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.
Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!
Christian Behrens
Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.
In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.
Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH
Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.
Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!
Peter Maurer
Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.
Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.
Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH
Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.
Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.
Das Ausfüllen dieses Kontaktformulars ist noch keine Beauftragung. Das Ausfüllen löst die Rücksendung eines pdf-Formulars aus, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und einen ersten kurzen Fragebogen ausfüllen, darüber hinaus bekommen Sie darin auch Informationen zu unserer Arbeitsweise und Sie erhalten eine Muster-Honorarvereinbarung.
Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
Teammitglieder 550 €/Std
Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung
Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.
Aktuelle Fachbeiträge, Steuer-Updates und Einblicke in unsere Arbeit – in unserem Blog teilen wir regelmäßig wertvolles Expertenwissen zu Steuergestaltung, Nachfolgeplanung und relevanten Gesetzesänderungen für Unternehmer.

Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende entgegen. Für mich ist diese Zeit zwischen den Jahren immer etwas ganz Besonderes. Sie lädt ein, kurz innezuhalten und das Vergangene zu reflektieren.

Weihnachten ist für mich eine Zeit der Ruhe, der Familie und der Dankbarkeit. Inmitten all der Hektik, die das Jahr oft mit sich bringt, tut es gut, einmal innezuhalten. Vielleicht

Wenn der Gewinn steigt, steigt fast immer auch der Steuerabfluss. Wer erst plant, wenn der Bescheid kommt, verliert Liquidität und Handlungsspielraum. Besser ist ein klares Jahreskonzept, das Steuerquote, Liquidität und
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