Wieso sollten Sie die Unternehmensnachfolge planen?
Finanzielle Vorteile nutzen, Schäden verhindern!
Wenn Sie als Unternehmer Ihre Nachfolge nicht planen, drohen Ihnen finanzielle und faktische Schäden.
Die finanziellen Schäden sind weitreichend: Ein Teil der Familien- und Ihrer eigenen Absicherung kann verloren gehen. Ertragssteuerliche Schäden können durch die Auflösung stiller Reserven (z.B.: Besitzgesellschaften) eintreten. Wenn die Nachfolgeplanung aufgrund von Behaltefristen nicht mehr ausreichend gestaltbar ist, droht ertragssteuerlicher Verlust.
Mit Hilfe einer passenden Nachfolgeregelung können Sie dagegen entsprechend vorsorgen. Sie können sich Ihre Altersabsicherung schaffen, Ihre Bonität verbessern (seit Basel ein Kriterium beim Bankrating), erbschaftssteuerliche Vorteile ausnutzen (z.B.: Begünstigung von Betriebsvermögen) etc.
Die faktischen Schäden treffen Ihre Beziehungen: Es ist für Sie vielleicht schlimm unter Zeitnot keinen geeigneten Nachfolger zu finden. Sie schüren unter Umständen Familienfrust, weil die Zukunft nicht geregelt ist. Die Zwangserbschaft im Todesfall könnte die Familie spalten uvm.
Wenn der Inhaber selbst das Ruhestandsalter erreicht hat oder im schlimmsten Fall durch einen Unfall oder Tod außer Gefecht gesetzt wird, ist die Phase der Planung eindeutig verpasst. Dann sind alle möglichen Vorteile dahin.
Der ideale Zeitpunkt, um die Nachfolgeregelungen in der eigenen Firma zu treffen ist 7 bis 10 Jahre, bevor der Inhaber sein Unternehmen weitergeben oder in Rente gehen möchte. Dafür gibt es drei ausschlaggebende Gründe:
- 3-7 Jahre greifen Behaltefristen im Ertragssteuerrecht (durch Verschmelzungen, Spaltungen, Rechtsformwechsel, Zerstückelung von Vermögensgegenständen, Beteiligungen etc.)
- alle 10 Jahre verfällt die Zurechnung von Freibeträgen durch Schenkungen und man kann diese nochmals im Sinne einer vorweggenommenen Erbschaft nutzen.
- Steuerbegünstigungen im Erbschaftsrecht für Betriebsvermögen können Auflagen von bis zu 7 Jahren haben.
- Kinderlos: Wer soll Ihr Unternehmen erhalten? Wenn Sie nichts regeln erbt möglicherweise der Staat, Ihre Eltern, Großeltern oder Neffen und Nichten. Ganz wie es das Gesetz vorgibt.
- Kinder wollen nicht: Auch wenn Ihre Kinder nicht in Ihre Fußstapfen treten wollen, so ist es Ihnen vermutlich wichtig, Ihre Kinder möglichst gut abzusichern. Dafür könnte man Lösungen wie Besitzgesellschaften, stille Gesellschaften oder eine Familien-Holding andenken. Je nach Ausgangssituation.
- Kinder können nicht: Sie haben mehrere Kinder, aber nicht alle wollen oder können Ihr Erbe antreten? Die Harmonisierung des Erbausgleichs, die Beachtung des Pflichtteilrechts und des Pflichtteilergänzungsanspruchs stehen eventuell im Weg.
- Erben können Erbschaftssteuer nur durch Zwangsverkauf tragen: Das trifft Unternehmer mit hohen (rechnerischen) Unternehmenswerten. Ist Ihr Unternehmen rechnerisch Millionen wert und die Nachfolge nicht geregelt, so kann es sein, dass die Erbschaftssteuer Ihre Erben erdrückt. Anstatt dann Ihr Lebenswerk weiterführen zu können, müssen Ihre Erben einem (ungünstigen) Zwangsverkauf zustimmen, nur um die Steuer bezahlen zu können.
Mit einer geregelten Nachfolgeplanung, können Sie für alle 4 Situationen die Szenarien bereits im Vorfeld gestalten und zum Wohle aller auflösen.
Ganz grundsätzlich gilt die Regel: Je jünger der „Geber“, desto offener die Gestaltungsmöglichkeiten. Je älter Sie als Unternehmer bereits sind, desto fester sollte die Nachfolgeregelung bereits „gezurrt“ sein.
Ich achte aber immer in Ihrem Sinne auch darauf, Exit-Lösungen einzubauen. Das bedeutet: Sie können Regelungen auch anders gestalten, wenn sich an Ihren Nachfolgeplänen etwas ändern sollte.
Schritt 1: Aufzeichnung der rechtlichen und tatsächlichen Familienverhältnissen.
Schritt 2: Erstellung eines Familien-Organigramms mit Erbansprüchen und Pflichtteilsrechten.
Schritt 3: Vorbereitung erster möglicher Lösungsansätze mit Aufschlüsselungen der Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer.
Schritt 4: Ich stelle Ihnen die ersten Ansätze in Skizzen vor und nehme persönliche Wünsche und Ziele von Ihnen auf.
Schritt 5: Nacharbeit und Ermittlung von einem oder mehreren konkreten Lösungsansätzen.
Schritt 6: Vorstellung der konkreten Lösungsansätze und ausführliche Erklärungen für Sie als Mandanten. Zusätzlich werden Änderungswünsche von Ihnen notiert.
Schritt 7: Finalisierung des Konzepts mit Ihrem Einverständnis.
Schritt 8: Beauftragung von Rechtsanwälten, Notaren bzw. eigenständige Umsetzung im Bereich von Gesellschaften. Zudem Gespräche mit Banken, Familienmitgliedern etc.
Schritt 9: Ich setze Ihre Erbnachfolgeplanung für Sie nach Ihren Wünschen um.