GmbH & Co. KGaA

« Back to Glossary Index

Die GmbH & Co. KGaA ist eine spezielle Form der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), bei der die Rolle des Komplementärs von einer GmbH übernommen wird. Diese Gesellschaftsform kombiniert die Haftungsbeschränkungen der GmbH mit den Finanzierungsmöglichkeiten der KGaA. Dadurch entsteht eine attraktive Option für Unternehmen, die sowohl Kapital beschaffen als auch die Haftung beschränken möchten.

Besonderheiten einer GmbH & Co. KGaA

Die GmbH & Co. KGaA zeichnet sich dadurch aus, dass die GmbH als persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) fungiert, während die Kommanditisten durch den Erwerb von Aktien an der Gesellschaft beteiligt sind. Diese Struktur ermöglicht es, Kapital über den Aktienmarkt zu beschaffen, ohne dass die GmbH ihre Haftungsbeschränkung verliert. Zudem bleibt die Kontrolle über das Unternehmen in den Händen der GmbH, die die Geschäftsführung übernimmt.

Unterschiede zu anderen Gesellschaftsformen

  • GmbH: Bei einer reinen GmbH haften die Gesellschafter nur mit ihrer Einlage. Es gibt keine Möglichkeit, Kapital über den Aktienmarkt zu beschaffen.
  • KGaA: Hier fungieren natürliche Personen oder juristische Personen als Komplementäre, die unbeschränkt haften. Die GmbH & Co. KGaA nutzt eine GmbH als Komplementär, was die Haftung beschränkt.
  • AG: Eine Aktiengesellschaft (AG) ermöglicht die Beschaffung von Kapital durch Aktien, aber die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Es gibt keinen unbeschränkt haftenden Gesellschafter.
  • GmbH & Co. KG: In dieser Form ist die GmbH der Komplementär, aber es gibt keine Aktienausgabe, um Kapital zu beschaffen. Da die GmbH eine Körperschaft und die KG eine Personengesellschaft ist, zählt die GmbH & Co. KG als hybride Gesellschaftsform.

Gründungsvoraussetzungen der GmbH & Co. KGaA

  • Gesellschaftsvertrag: Ein Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden und die spezifischen Rechte und Pflichten der Gesellschafter regeln.
  • Mindestkapital: Die GmbH als Komplementär muss ein Mindestkapital von 25.000 Euro aufweisen, während das Grundkapital der KGaA mindestens 50.000 Euro betragen muss.
  • Eintragung ins Handelsregister: Die GmbH & Co. KGaA muss ins Handelsregister eingetragen werden.
  • Aufstellung der Satzung: Die Satzung der GmbH & Co. KGaA muss detaillierte Regelungen zur Geschäftsführung, Haftung und Kapitalbeteiligung enthalten.

Beispiel aus der Praxis:

Christian ist ein erfahrener Unternehmer, der ein erfolgreiches mittelständisches Unternehmen führt. Er plant, sein Unternehmen weiter auszubauen und dabei externe Investoren einzubinden, ohne die Kontrolle zu verlieren. Es folgt eine intensive strategische Beratung durch seinen Steuerberater. Dieser stellt Christian die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KGaA vor. Die Struktur erfüllt Christians Anforderungen optimal.

Das sind die Organe der GmbH & Co. KGaA

Komplementär – Rechte & Pflichten

In der GmbH & Co. KGaA übernimmt die GmbH die Rolle des Komplementärs, was bedeutet, dass sie unbeschränkt haftet und für die Geschäftsführung verantwortlich ist. Dies bietet den Vorteil, dass die Haftung auf das Vermögen der GmbH beschränkt bleibt. Ein Beispiel: In einem mittelständischen Unternehmen könnte die GmbH als Komplementär auftreten, wodurch die Haftung der Gesellschafter begrenzt wird und die GmbH unwählbar die Geschäfte des Unternehmens führt.

Kommanditist – Rechte & Pflichten

Kommanditisten in einer GmbH & Co. KGaA sind Aktionäre, die durch den Erwerb von Aktien an der Gesellschaft beteiligt sind. Sie haften nur mit ihrer Einlage und sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Dies ermöglicht es Investoren, sich finanziell zu engagieren, ohne ins operative Geschäft eingreifen zu müssen. Im oben genannten Beispiel könnte der Onkel von Christian als Kommanditist auftreten, indem er Aktien erwirbt und somit Kapital bereitstellt, ohne in die Geschäftsführung eingebunden zu sein.

Vorteile einer GmbH & Co. KGaA

  • Kapitalbeschaffung: Durch die Ausgabe von Aktien kann die GmbH & Co. KGaA Kapital beschaffen, ohne die Geschäftsführung zu ändern.
  • Haftungsbeschränkung: Die Haftung ist auf das Vermögen der GmbH als Komplementär beschränkt, was das Risiko für die Gesellschafter minimiert.
  • Kontrolle behalten: Die GmbH behält die Kontrolle über das Unternehmen, da sie die Geschäftsführung übernimmt.
  • Flexibilität: Die Struktur ermöglicht eine flexible Anpassung an die Bedürfnisse des Unternehmens, insbesondere bei der Kapitalbeschaffung.

Nachteile einer GmbH & Co. KGaA

  • Komplexe Gründung: Die Gründung einer GmbH & Co. KGaA erfordert umfangreiche rechtliche und notarielle Formalitäten.
  • Hohe Gründungskosten: Aufgrund der Komplexität und der notwendigen notariellen Beurkundung sind die Gründungskosten höher als bei einfacheren Gesellschaftsformen.
  • Verwaltungsaufwand: Der laufende Verwaltungsaufwand ist höher, insbesondere durch die doppelte Struktur von GmbH und KGaA.
  • Eingeschränkte Flexibilität für Kommanditisten: Kommanditisten haben in der Regel wenig Einfluss auf die Geschäftsführung und Entscheidungsfindung.

Fazit: Eine Gesellschaftsform für spezifische Bedürfnisse

Die GmbH & Co. KGaA bietet eine einzigartige Kombination aus Haftungsbeschränkung und Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, die sie zu einer attraktiven Option für Unternehmen macht, die sowohl Wachstum finanzieren als auch Risiken minimieren möchten. Trotz der höheren Komplexität und Kosten kann diese Gesellschaftsform besonders für mittelständische und größere Unternehmen sinnvoll sein, die von den Vorteilen der Aktienausgabe profitieren möchten, ohne die Kontrolle über die Geschäftsführung aufzugeben. Da die Geschäftsführung nicht abgewählt werden kann, ist die GmbH & Co. KGaA auch ideal als Gesellschaftsform für die Nachfolge geeignet.

« Zurück zur Übersicht

Ihre Vorteile bei der Thomas Breit Steuerberatung

Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.

Entscheidungsgrundlage mit rechtsverbindlicher Auskunft

Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.

Erfahrung und Expertise

Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.

Umfassende Beratung

Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Fokus auf deutsche und europäische Rechtsformen

Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.

Flexibilität und Zukunftssicherheit

Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.

Das sagen Mandanten über uns

Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.

testimonial-soenke-pickenpack

Sönke Pickenpack

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

testimonial-christian-behrens

Christian Behrens

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

testimonial-stephan-witte

Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

testimonial-peter-maurer

Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

testimonial-joerg-holste

Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

Sie möchten sich beraten lassen? Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Ein paar Worte, bevor es losgehen kann

Das Ausfüllen dieses Kontaktformulars ist noch keine Beauftragung. Das Ausfüllen löst die Rücksendung eines pdf-Formulars aus, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und einen ersten kurzen Fragebogen ausfüllen, darüber hinaus bekommen Sie darin auch Informationen zu unserer Arbeitsweise und Sie erhalten eine Muster-Honorarvereinbarung.

Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
Teammitglieder 550 €/Std

Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung

Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.