Eine PKW-Entnahme liegt vor, wenn ein Fahrzeug, das bislang zum Betriebsvermögen eines Unternehmens gehörte und somit auch steuerlich so behandelt wurde, für private Zwecke entnommen wird. Diese Entnahme führt zu einer sogenannten Entnahmebesteuerung. Das bedeutet, dass der Vorgang der Entnahme wie ein Verkauf des PKWs vom Unternehmen an die Privatperson (den Unternehmer selbst) behandelt wird und entsprechend versteuert werden muss.
Vorgehensweise bei der PKW-Entnahme
- Wertfeststellung: Der erste Schritt bei der Entnahme eines PKWs ist die Ermittlung des Wertes des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Entnahme. Hierfür sind zwei Werte entscheidend: der Buchwert und der Teilwert.
- Buchwert: Der Buchwert ist der Wert, der in den Büchern oder der Bilanz des Unternehmens für den PKW ausgewiesen wird. Er entspricht den Anschaffungs- oder Herstellungskosten minus der bisher vorgenommenen Abschreibungen.
- Teilwert: Der Teilwert ist der Betrag, den ein fremder Dritter für den Gegenstand bezahlen würde. Der Teilwert ist oft höher als der Buchwert, besonders wenn der PKW höher abgeschrieben wurde, als er tatsächlich an Wert verloren hat.
Worauf muss man bei der PKW-Entnahme achten?
- Steuerliche Konsequenzen: Die Entnahme ist ein betrieblicher Erfolg, der in der Gewinnermittlung berücksichtigt wird und im Ergebnis im betrieblichen Gewinn enthalten ist. Der zu versteuernde Betrag ist die Differenz zwischen dem Teilwert und dem Buchwert. Diese Differenz wird als Einkommen aus Gewerbebetrieb oder der Freiberuflichkeit versteuert.
- Dokumentation: Es ist wichtig, den Vorgang genau zu dokumentieren, einschließlich der Berechnung des Entnahmewerts und der entsprechenden steuerlichen Behandlung.
- Umsatzsteuer: Auch umsatzsteuerlich kann die Entnahme eines PKWs Konsequenzen haben, da sie unter Umständen als unentgeltliche Wertabgabe behandelt wird. Nämlich immer und ausschließlich dann, wenn die Anschaffung des PKWs zu einem Vorsteuerabzug berechtigte.
Die korrekte Behandlung der PKW-Entnahme ist komplex und sollte idealerweise mit Unterstützung eines Steuerberaters erfolgen, um sämtliche steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und Nachteile zu vermeiden.
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