Steuerberater für AG: Rechts­sichere Steuer­gestaltung für große Unternehmen

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für AGs

Umfassende Berücksichtigung verschiedener Rechtsbereiche

Wir sind in der Lage Konzepte zu entwickeln, die über das Steuerrecht hinausgehen. Wir berücksichtigen auch das Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und viele weitere relevante Rechtsgebiete. Durch diese umfassende Betrachtung gewährleisten wir eine ganzheitliche und rechtssichere Steuergestaltung und Steuerplanung für Ihr Unternehmen.

Rechtssichere und nachhaltige Lösungen

Bei der Erstellung Ihrer Konzepte legen wir großen Wert auf Rechtssicherheit und Nachhaltigkeit. Auf Wunsch oder Empfehlung holen wir für Sie eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Dadurch minimieren wir mögliche Risiken und stellen sicher, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten auf solider und nachhaltiger Grundlage basieren.

Zugang zu Speziallösungen jenseits des Standards

Als spezialisierte Kanzlei zeichnen wir uns durch unsere Fähigkeit aus, unseren Mandanten mehr als nur Standardlösungen anzubieten. Ein Beispiel dafür ist die Gründung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Diese spezielle Rechtsform eröffnet Unternehmen ein breites Spektrum an Vorteilen und Gestaltungsmöglichkeiten, die von anderen Kanzleien häufig außer Acht gelassen werden.

Unsere Leistungen als Steuerberater für AGs

Steueroptimierung beim Verkauf

Durch unsere Expertise können wir dafür sorgen, dass beim Verkauf einer Aktiengesellschaft nur ein effektiver Steuersatz von 1,5% anfällt.

Minimierung der Steuersätze für Gewinne (zeitlich unbegrenzt)

Wir können erreichen, dass Ihre Gewinne als Aktiengesellschaft dauerhaft mit einem effektiven Steuersatz von nur 14% besteuert werden. Dieser niedrige Steuersatz gilt für einen unbegrenzten Zeitraum.

Minimierung der Steuersätze für Gewinne (Zeitraum: 7 Jahre)

Wir unterstützen Sie dabei, dass die Gewinne der kommenden 7 Jahre mit einem rechnerischen Steuersatz von lediglich 1,5% besteuert werden.

Reduzierung der Steuern auf Gewinnausschüttungen

Anstelle des Abgeltungsteuersatzes von 25% für Gewinnausschüttungen, können wir dafür sorgen, dass die Steuern auf Gewinnausschüttungen Ihrer Aktiengesellschaft nur 1,5% betragen.

Das bieten wir nicht an

Keine Buchhaltung im klassischen Sinn

Unsere Leistungen als Steuerberater für Aktiengesellschaften konzentrieren sich auf die steuerliche Gestaltung und Beratung im Zusammenhang mit Aktienstrukturen mit einer optimalen und effizienten Gesellschaftsstruktur. Dabei liegt unser Fokus nicht auf der Erstellung klassischer Buchhaltungsunterlagen oder der Durchführung von Lohnabrechnungen.
Als Experten für steuerliche Optimierung und strategische Beratung verstehen wir uns als Gestalter, der Ihnen dabei hilft, Ihre Aktiengesellschaft steueroptimiert auszurichten.

Keine Unternehmen mit einem Gewinn unter 500.000 Euro

Zudem betreuen wir keine Aktiengesellschaften mit Gewinnen unter 500.000 Euro. Unsere spezialisierten Dienstleistungen sind auf Unternehmen ausgerichtet, die eine gewisse Größenordnung erreichen und spezifische Anforderungen im Bereich der Steuer-und Nachfolgegestaltung haben.

Keine Beantwortung von Einzelfragen

Als Steuerberater für Aktiengesellschaften bieten wir keine Beantwortung von Einzelfragen an. Unser Fokus liegt auf umfassender steuerlicher Gestaltung und Beratung, um langfristige Lösungen zu entwickeln.

Team der Thomas Breit Steuerberatung im Konferenzraum

Steuerberater für AGs:
Erfolgsbeispiel aus der Praxis

Ausgangssituation

Die B-AG hat eine Tochter-GmbH (A-GmbH). Frau L., eine leitende Angestellte dieser Tochter GmbH, strebte den Erwerb der A-GmbH an durch ein sog. Management-Buy-Out an.
Ein direkter privater Verkauf an Frau L. hätte bei ihr dazu geführt, dass der Firmenwert nicht vollständig abgeschrieben werden könnte und die Bonität erheblich beeinträchtigt worden wäre. Zudem hätten hohe Steuerlasten auf Frau L. bei einem eventuellen Wiederverkauf der GmbH lasten können.

Was wurde getan?

Anstatt die Tochter-GmbH direkt an Frau L. zu verkaufen, gründete sie eine neue GmbH, die dann die operative Tochter-GmbH erwarb. Durch diese Gründung einer neuen Muttergesellschaft als Kapitalgesellschaft war es möglich, den Firmenwert vollständig abzuschreiben und eine Veräußerung zu einem effektiven Steuersatz von 1,5% zu ermöglichen.

Des Weiteren wurde folgendes Problem gelöst: Die Tochter-GmbH erzielte Gewinne, während in der Mutter-GmbH lediglich der Firmenwert abgeschrieben wurde. Dies konnte jedoch nicht verrechnet werden, wodurch stets Steuern für die Gewinne anfielen. Um zu vermeiden, dass die Tochter-GmbH Steuern auf die Gewinne zahlen musste, wurde ein Geschäftsbesorgungsvertrag erstellt. Dadurch konnte der operative Gewinn jedes Jahr um den Firmenwertabschreibungsbetrag reduziert werden.
Es wurde bewusst kein Gewinnabführungsvertrag eingesetzt, da dies zu einer fünfjährigen Bindung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft geführt hätte, was eine mögliche Veräußerung erschwert hätte. Mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag bleibt eine Veräußerung hingegen jederzeit möglich.

Diese Struktur hat folgende Vorteile

Minimal-Steuersatz von 1,5%

Eine Veräußerung ist jederzeit zum effektiven Steuersatz von 1,5% möglich.

Senkung der Gewinne der Tochter-GmbH

Die vollständige Nutzung der Firmenwertabschreibung ermöglichte eine Senkung der Gewinne der Tochter-GmbH (durch den Geschäftsbesorgungsvertrag).

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Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Nein, nur in Teilen und nicht dauerhaft. Was heißt das konkret? Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Diese verbleibt während des gesamten Projekts bei Ihrer gewohnten Kanzlei. Wir übernehmen jedoch die Jahresabschlüsse rund um die Umgestaltung Ihres Unternehmens. Dies mindert für Sie rechtliche Risiken und so können unsere Arbeitsergebnisse in den Jahresabschlüssen verarbeitet werden. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt für alle Veranlagungsfragen und Fragen zur Umgestaltung. Nach Projektabschluss übergeben wir aber auch den Jahresabschluss wieder an Ihre gewohnte Kanzlei und weisen sie dabei auch auf die Besonderheiten hin.

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.

Ihre Vorteile bei der Thomas Breit Steuerberatung

Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.

Entscheidungsgrundlage mit rechtsverbindlicher Auskunft

Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.

Erfahrung und Expertise

Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.

Umfassende Beratung

Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Fokus auf deutsche und europäische Rechtsformen

Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.

Flexibilität und Zukunftssicherheit

Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.

Das sagen Mandanten über uns

Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.

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Sönke Pickenpack

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

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Christian Behrens

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

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Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

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Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

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Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

Sie möchten sich beraten lassen? Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Ein paar Worte, bevor es losgehen kann

Das Ausfüllen dieses Kontaktformulars ist noch keine Beauftragung. Das Ausfüllen löst die Rücksendung eines pdf-Formulars aus, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und einen ersten kurzen Fragebogen ausfüllen, darüber hinaus bekommen Sie darin auch Informationen zu unserer Arbeitsweise und Sie erhalten eine Muster-Honorarvereinbarung.

Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
Teammitglieder 550 €/Std

Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung

Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.

Aus dem Blog

Aktuelle Fachbeiträge, Steuer-Updates und Einblicke in unsere Arbeit – in unserem Blog teilen wir regelmäßig wertvolles Expertenwissen zu Steuergestaltung, Nachfolgeplanung und relevanten Gesetzesänderungen für Unternehmer.