Steuerberater für Kapital­gesell­schaften: Echte Steuer­ersparnis statt Standardlösungen

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für Kapitalgesellschaften

Rechtssicherheit durch Speziallösungen

Mit unserer Expertise in steuerlich komplexen Angelegenheiten entwickeln wir individuelle Konzepte für Kapitalgesellschaften. Dabei greifen wir auf ein breites Spektrum an Rechtsbereichen wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr zurück. Unsere Konzepte sind rechtssicher, nachhaltig und auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten.

Breites Netzwerk

Neben unserer eigenen Fachkompetenz verfügen wir über ein breites Netzwerk an Partnern und Experten in verwandten Bereichen. Dadurch können wir Ihnen Zugang zu zusätzlicher Expertise und Ressourcen bieten, die über den reinen steuerlichen Bereich hinausgehen. Wir können Sie bei Bedarf mit spezialisierten Anwälten, Wirtschaftsprüfern oder anderen Fachleuten verbinden, um sicherzustellen, dass Sie umfassend und ganzheitlich beraten werden.

Jahrzehntelange Erfahrung

Durch unsere 23-jährige Erfahrung in der Bearbeitung steuerlicher komplexer Fragestellungen bei Kapitalgesellschaften haben wir ein umfassendes Verständnis für die spezifischen Herausforderungen. Wir greifen auf keine Standardlösungen zurück, sondern wir finden jene Lösung, die Ihnen und Ihrem Unternehmen den größtmöglichen Nutzen verschafft.

Unsere Leistungen als Steuerberater für Kapitalgesellschaften

Gestaltung eines effektiven Steuersatzes von 1,5% beim Verkauf in Verbindung mit der Schaffung einer Familienvermögensgesellschaft

Wir bieten eine steueroptimierte Lösung an, die es ermöglicht, beim Verkauf von GmbH-Anteilen eine Steuerbelastung von nur 1,5% zu erreichen. Gleichzeitig schaffen wir eine Familienvermögensgesellschaft, um Erbschafts- und Nachfolgeregelungen optimal zu gestalten.

Dauerhafte Steuerbelastung von 14% mit Hilfe optimaler Struktur

Wir entwickeln eine Strategie, um Gewinne von Kapitalgesellschaften mit einem rechnerischen Steuersatz von 14% zu besteuern. Durch die Integration einer Familienvermögensgesellschaft können wir auch Erbschafts- und Nachfolgeregelungen effizient berücksichtigen.

Besteuerung der Gewinne der kommenden 7 Jahre mit einem Steuersatz von 1,5%

Durch die Verknüpfung mit einer Familienvermögensgesellschaft unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Gewinne der nächsten 7 Jahre mit einem effektiven Steuersatz von nur 1,5% zu besteuern. Dies ermöglicht eine optimierte steuerliche Gestaltung in Verbindung mit Erbschafts- und Nachfolgeregelungen.

Reduzierung der Steuern auf Gewinnausschüttungen auf 1,5% (anstelle Ihrer Einkommen-, oder Abgeltungsteuer)

Wir unterstützen Gesellschafter von Kapitalgesellschaften dabei, ihre Gewinnausschüttungen mit einem rechnerischen Steuersatz von 1,5% zu besteuern, anstatt des regulären Steuersatzes.

Das bieten wir nicht an

Laufende Betreuung ohne Projekt

Unser Fokus liegt ausschließlich auf projektbezogener Arbeit. Aufgrund unserer spezialisierten Ausrichtung bieten wir keine Dienstleistungen in den Bereichen Finanz- und Lohnbuchhaltung an.

In einigen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, dass wir im Zusammenhang mit einer Umgestaltung Ihre Jahresabschlüsse übernehmen und die dazugehörigen Steuererklärungen für die betreffenden Jahre erstellen.

Einzelfragenbeantwortung

Unsere Herangehensweise beinhaltet nicht die isolierte Beantwortung einzelner steuerlicher Fragen. Vielmehr konzentrieren wir uns darauf, Kapitalgesellschaften mit komplexen Anliegen und strategischem Bedarf umfassend steuerlich zu betreuen und zu gestalten.

Betreuung unter 500.000 Euro Gewinn

Wir fokussieren uns primär auf Kapitalgesellschaften, die eine umfassende Steuergestaltung und Steuerplanung für die nächsten Jahre benötigen. Daher bieten wir keine Betreuung für Unternehmen mit einem Gewinn kleiner 500.000 Euro an.

Team der Thomas Breit Steuerberatung im Konferenzraum

Steuerberater für Kapitalgesellschaften: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

Ausgangssituation

Herr A. ist Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH. Er möchte sich gerne aus dem Geschäft zurückziehen und einen neuen Geschäftsführer einstellen.

Neben der Bäckerei besitzt er mehrere Privatimmobilien, die von der Bäckerei genutzt werden. Daher befinden sie sich automatisch im Betriebsvermögen.

Er kann sich daher nicht als Geschäftsführer zurückziehen, ohne mit den Immobilien einen Steuerbombe zu verursachen.

Was wurde getan?

Um dieses Problem zu verhindern, wurden die Immobilien in eine Familienvermögensgesellschaft (in Form einer Familienvermögens GmbH & Co. KG) überführt.

Die Bestands-GmbH wurde als Tochtergesellschaft der Familienvermögens GmbH & Co. KG eingesetzt. Herr A. wurde Geschäftsführer der nicht operativ tätigen Mutter. Jeder Dritte konnte nun als Geschäftsführer der operativen Tochter eingesetzt werden, ohne die oben genannte Steuerbombe auszulösen.

Durch diese betriebliche Verflechtung ist sichergestellt, dass die Immobilien eng mit dem Unternehmen verbunden sind und sich im Eigentum der Familiengesellschaft befinden. Die Einlage der GmbH-Anteile in die GmbH & Co. KG erfolgte zudem durch eine unentgeltliche Übertragung, wodurch insgesamt für Herrn A. steuerpflichtiger Gewinn anfiel.

Diese Struktur hat folgende Vorteile

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Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Nein, nur in Teilen und nicht dauerhaft. Was heißt das konkret? Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Diese verbleibt während des gesamten Projekts bei Ihrer gewohnten Kanzlei. Wir übernehmen jedoch die Jahresabschlüsse rund um die Umgestaltung Ihres Unternehmens. Dies mindert für Sie rechtliche Risiken und so können unsere Arbeitsergebnisse in den Jahresabschlüssen verarbeitet werden. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt für alle Veranlagungsfragen und Fragen zur Umgestaltung. Nach Projektabschluss übergeben wir aber auch den Jahresabschluss wieder an Ihre gewohnte Kanzlei und weisen sie dabei auch auf die Besonderheiten hin.

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.

Ihre Vorteile bei der Thomas Breit Steuerberatung

Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.

Entscheidungsgrundlage mit rechtsverbindlicher Auskunft

Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.

Erfahrung und Expertise

Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.

Umfassende Beratung

Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Fokus auf deutsche und europäische Rechtsformen

Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.

Flexibilität und Zukunftssicherheit

Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.

Das sagen Mandanten über uns

Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.

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Sönke Pickenpack

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

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Christian Behrens

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

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Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

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Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

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Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

Sie möchten sich beraten lassen? Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Ein paar Worte, bevor es losgehen kann

Das Ausfüllen dieses Kontaktformulars ist noch keine Beauftragung. Das Ausfüllen löst die Rücksendung eines pdf-Formulars aus, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und einen ersten kurzen Fragebogen ausfüllen, darüber hinaus bekommen Sie darin auch Informationen zu unserer Arbeitsweise und Sie erhalten eine Muster-Honorarvereinbarung.

Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
Teammitglieder 550 €/Std

Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung

Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.

Aus dem Blog

Aktuelle Fachbeiträge, Steuer-Updates und Einblicke in unsere Arbeit – in unserem Blog teilen wir regelmäßig wertvolles Expertenwissen zu Steuergestaltung, Nachfolgeplanung und relevanten Gesetzesänderungen für Unternehmer.