Steuerberater für europäisches Steuerrecht: Ihr Partner für rechtssichere Steuergestaltung

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für europäisches Steuerrecht

Rechtssichere Gestaltung

Mit uns als Steuerberater für europäisches Steuerrecht können Sie auf eine rechtssichere Gestaltung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten vertrauen. Wir kennen die aktuelle Gesetzgebung und beraten Sie kompetent, um mögliche Risiken zu minimieren und Steuervorteile optimal zu nutzen.

Verhandlungssicheres Englisch

Als Experten im europäischen Steuerrecht sind wir auch in der englischen Sprache verhandlungssicher. Dadurch können wir Sie bei internationalen Geschäftsbeziehungen effektiv unterstützen und sicherstellen, dass steuerliche Fragen und Vereinbarungen klar und präzise kommuniziert werden. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie sprachlich und fachlich bestens gerüstet.

Jahrzehntelange Erfahrung

Mit unserer 23-jährigen Erfahrung im Bereich des europäischen Steuerrechts können Sie auf eine fundierte Expertise und ein umfangreiches Fachwissen vertrauen. Wir haben zahlreiche Unternehmen erfolgreich beraten und begleitet, wodurch wir ein tiefgreifendes Verständnis für die steuerlichen Anforderungen und Herausforderungen in Europa entwickelt haben.

Unsere Leistungen als Steuerberater für europäisches Steuerrecht

Abgabenbelastung auf 1,5 % und weniger senken

Unser vorrangiges Ziel liegt darin, die Steuerlast unserer Mandanten auf 1,5 % oder sogar darunter zu senken. Diese Steuerminimierung können wir ausschließlich durch die rechtskonforme Anwendung des europäischen Steuerrechts erreichen, ohne auf zweifelhafte Steueroasen im Ausland zurückzugreifen.

Einsatz europäischer Rechtsformen

Wir bringen unser Fachwissen über europäische Rechtsformen wie die Europäische Aktiengesellschaft (SE), Europäische Genossenschaft (SCE) und Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ein, um Ihnen Möglichkeiten zur Steueroptimierung und grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit aufzuzeigen.

Beachtung internationaler Richtlinien

Wir berücksichtigen die Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), des Amsterdamer Steuerrechtskongresses (ATAR) sowie der deutschen Abgabenordnung (AO), um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten im Einklang mit den aktuellen Bestimmungen stehen.

Erstellung eines Tax CMS

Im Rahmen des internationalen Steuerrechts ist die Implementierung eines Tax Compliance Management Systems (CMS) seit 2015 Pflicht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Implementierung eines individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Tax CMS, um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden.

Erstellung von Gesellschaftsstrukturen

Wir unterstützen Sie bei der Errichtung und Optimierung von Gesellschaftsstrukturen, um eine effiziente und rechtssichere Steuerstrategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Das bieten wir nicht an

Beratung europäischer Steuerrechtsfragen ohne konkreten Anlassfall

Wir konzentrieren uns auf die steuerliche Unterstützung von Unternehmen mit Standorten in verschiedenen europäischen Ländern. Für rein deutsche Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, bieten wir keine spezifischen Leistungen im europäischen Steuerrecht an, es sei denn wir benötigen für die Steuergestaltung eine europäische Rechtsform, die wir dann auch für die Gestaltung erzeugen.

Einzelfragenbeantwortung

Wir beantworten keine steuerlichen Fragen isoliert. Unser Fokus liegt auf umfassender steuerlicher Betreuung und Gestaltung für Unternehmen mit komplexen Anliegen und strategischem Bedarf.

Ausländische Unternehmen ohne Steuergestaltung über Deutschland

Wenn ausländische Unternehmen keine steuerlichen Gestaltungsaspekte in Bezug auf Deutschland haben, liegen unsere Schwerpunkte nicht in der Betreuung dieser Unternehmen.

Volumen unter 20.000 Euro

Unsere Leistungen im Bereich europäisches Steuerrecht sind auf Aufträge mit Volumen ab 20.000 Euro ausgerichtet. Ab diesem Punkt können wir Ihrem Unternehmen einen deutlichen steuerlichen Mehrwert bieten und gezielte Lösungen entwickeln.

Team der Thomas Breit Steuerberatung im Konferenzraum

Steuerberater für Europäisches Steuerrecht: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

Ausgangssituation

Vier erfolgreiche Einzelunternehmen aus drei unterschiedlichen Ländern möchten gemeinsam ein Unternehmen gründen.
Die Personen im Einzelnen sind:

  • Frau E: Wohnhaft in Deutschland, zieht nach Schweden zu ihrem Mann.
  • Frau S: Wohnhaft in Schweden.
  • Herr P: Wohnhaft in Schweden.
  • Frau D: Wohnhaft in Belgien.

Was soll erreicht werden?

Entwicklung einer Gesellschaftsform (deutsche oder europäische), die sowohl steuerlich als auch erbrechtlich die besten Bedingungen für die Zusammenarbeit der 4 Personen aus 3 unterschiedlichen Ländern bietet.

Die Gewinne sollen nur in den jeweiligen Ländern versteuert werden.

Was wurde getan?

Es wurde eine deutsche UG & Co. KG gegründet. Komplementärin ist zu 100% eine deutsche UG. Die UG gehört zu 100% der UG & Co. KG (Einheits-KG).

Als Kommanditisten der UG & Co. KG agieren jeweils die beiden gegründeten Kapitalgesellschaften in Schweden und jene in Belgien. Herr E. hält für Frau E. die Anteile an der Kapitalgesellschaft treuhänderisch.

Diese Struktur hat folgende Vorteile

Keine Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzwechsel

Wenn Frau E. nach Schweden zieht, wird sie möglicherweise erweitert beschränkt steuerpflichtig in Deutschland. Jedoch können durch die gewählte Struktur keine Wegzugsbesteuerungen auf den Unternehmenswert von Frau E. anfallen (gemäß § 6 AStG), da die Anteile erst von ihrem Mann an Frau E. übertragen werden, wenn sie nach Schweden zieht.

Keine Entnahmebesteuerung bei Auflösung der Betriebsstätte

Wenn die Betriebsstätte in Deutschland aufgelöst wird, entsteht kein steuerpflichtiger Buchgewinn.

Keine Auswirkungen einer möglichen erweiterten beschränkten Steuerpflicht

Die gewählte Struktur hat keine negativen Auswirkungen auf eine mögliche erweiterte beschränkte Steuerpflicht bei Frau E.

Erfolgsbeispiel: Steuerberater Europäisches Steuerrecht - Infografik

Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Nein, nur in Teilen und nicht dauerhaft. Was heißt das konkret? Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Diese verbleibt während des gesamten Projekts bei Ihrer gewohnten Kanzlei. Wir übernehmen jedoch die Jahresabschlüsse rund um die Umgestaltung Ihres Unternehmens. Dies mindert für Sie rechtliche Risiken und so können unsere Arbeitsergebnisse in den Jahresabschlüssen verarbeitet werden. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt für alle Veranlagungsfragen und Fragen zur Umgestaltung. Nach Projektabschluss übergeben wir aber auch den Jahresabschluss wieder an Ihre gewohnte Kanzlei und weisen sie dabei auch auf die Besonderheiten hin.

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.

Ihre Vorteile bei der Thomas Breit Steuerberatung

Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.

Entscheidungsgrundlage mit rechtsverbindlicher Auskunft

Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.

Erfahrung und Expertise

Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.

Umfassende Beratung

Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Fokus auf deutsche und europäische Rechtsformen

Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.

Flexibilität und Zukunftssicherheit

Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.

Das sagen Mandanten über uns

Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.

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Sönke Pickenpack

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

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Christian Behrens

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

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Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

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Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

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Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

Sie möchten sich beraten lassen? Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Ein paar Worte, bevor es losgehen kann

Das Ausfüllen dieses Kontaktformulars ist noch keine Beauftragung. Das Ausfüllen löst die Rücksendung eines pdf-Formulars aus, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und einen ersten kurzen Fragebogen ausfüllen, darüber hinaus bekommen Sie darin auch Informationen zu unserer Arbeitsweise und Sie erhalten eine Muster-Honorarvereinbarung.

Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
Teammitglieder 550 €/Std

Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung

Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.

Aus dem Blog

Aktuelle Fachbeiträge, Steuer-Updates und Einblicke in unsere Arbeit – in unserem Blog teilen wir regelmäßig wertvolles Expertenwissen zu Steuergestaltung, Nachfolgeplanung und relevanten Gesetzesänderungen für Unternehmer.