Steuerberater für Schenkung­steuer: Rechts­konforme Regelung Ihrer Nachfolge zu Lebzeiten

Wie profitieren Sie von unseren Leistungen als Steuerberater für Schenkungssteuer

Minimierung der Steuerbelastung

Unser Expertenteam konzentriert sich darauf, Ihre Steuerbelastung im Zusammenhang mit Schenkungsteuer zu minimieren. Durch unsere fundierte Kenntnis der relevanten Gesetze und Vorschriften entwickeln wir effektive Steuerstrategien, um Ihre Steuerzahlungen zu optimieren.

Individuelle Familienabsicherung

Unser Fokus liegt nicht nur auf der Steuergestaltung, sondern auch auf der ganzheitlichen Planung für Ihre Familie. Durch die Verknüpfung der Gestaltung der Erbschaftsteuer mit der Erbe- und Nachfolgeplanung können wir rechtssichere Konzepte entwickeln, um Ihre Vermögenswerte optimal zu schützen und weiterzugeben.

Familienabsicherung für komplexe Konstellationen

In komplexen Familienstrukturen, wie zum Beispiel Patchworkfamilien oder bei Vorhandensein unehelicher Kinder oder Kindern aus zweiter Ehe, ist eine sorgfältige und frühzeitige Gestaltung der Nachfolgeregelung essenziell. Um zu gewährleisten, dass Ihr Vermögen bei solchen Familienkonstellationen nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird, berücksichtigen wir Ihre Verteilungswünsche für das Vermögen und optimieren gleichzeitig die Schenkungsteuerbelastung.

Unsere Leistungen als Steuerberater für Schenkungssteuer

Gestaltung dank Kombination aus ErbStG, Gesellschafts- und Handelsrecht

Unsere Leistungen als Steuerberatungskanzlei für Schenkungsteuer beinhalten eine sorgfältige Planung und Umsetzung von erbrechtlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der relevanten Gesellschafts- und Handelsrechtsaspekte. Dabei nutzen wir gezielt das Erbschaftsteuergesetz aus, um für unsere Mandanten optimale steuerliche Ergebnisse zu erzielen und die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten.

Schenkung ohne Schenkungsteuer

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Planung und Umsetzung von Schenkungen, bei denen die Zahlung von Schenkungsteuer vermieden wird. Durch eine sorgfältige Analyse der steuerlichen Rahmenbedingungen und die Anwendung von geeigneten Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht helfen wir unseren Mandanten, Vorkehrungen für Ihr Vermögen zu treffen und im Idealfall keine Schenkungsteuer entrichten zu müssen.

Erarbeitung von Familienvermögensgesellschaften

Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Familienvermögensgesellschaften. Durch die Gründung solcher Gesellschaften können Vermögenswerte innerhalb der Familie auf eine steueroptimierte Art und Weise übertragen werden. Unsere Expertise umfasst die rechtliche Gestaltung und Strukturierung solcher Gesellschaften, um eine Schenkung von Vermögen zu ermöglichen und dabei Steuern zu sparen.

Das bieten wir nicht an

Isolierte Beantwortung von Einzelfragen

Unsere Leistungen als Steuerberater für Schenkungsteuer basieren auf einer projektbezogenen Arbeitsweise, bei der wir unsere Kunden umfassend und ganzheitlich betreuen. Aufgrund dieser Herangehensweise können wir keine Einzelfragen isoliert beantworten.

Auftragsvolumen unter 20.000 Euro

Um sicherzustellen, dass wir unseren Kunden eine qualitativ hochwertige Beratung bieten können, setzen wir ein Mindestauftragsvolumen von 20.000 Euro fest. Dies ermöglicht es uns, die erforderliche Zeit und Ressourcen zu investieren, um eine gründliche Analyse, Planung und Umsetzung der steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit Schenkungsteuer und Erbrecht zu gewährleisten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Aufträge mit einem geringeren Volumen nicht annehmen können.

Steuerberater für Schenkungsteuer: Erfolgsbeispiel aus der Praxis

Ausgangssituation

Frau T., 70 Jahre alt, ist 50%ige Inhaberin eines Großunternehmens mit einem Jahresumsatz von 900 Millionen Euro und einem Gewinn von 10 Millionen Euro. Sie besitzt ein umfangreiches Privatvermögen.

Was wurde getan?

Um ihr Vermögen auf ihren Sohn zu übertragen und gleichzeitig die Kontrolle über das Unternehmen zu behalten, wurde eine Lösung über eine Familienvermögensgesellschaft gewählt. Es wurde eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) mit einer GmbH & Co. KG als Tochtergesellschaft gegründet. Der Sohn hat schuldrechtliche Verpflichtungen in die Gesellschaft eingebracht.

Diese Struktur hat folgende Vorteile

Keine Schenkungsteuer

Durch unser Vorgehen konnte der Sohn von Frau T. zu 95% an den 50% seiner Mutter beteiligt werden, ohne dass Schenkungsteuer anfiel. Der Wert dieser Vermögenswerte belief sich auf etwa 100 Millionen Euro.

Klare Regelung für die Erbfolge und Nachfolge

Diese strukturierte Vermögensübertragung führte nicht nur zu erheblichen Steuerersparnissen von zig Millionen Euro, sondern schuf auch noch eine klare Regelung für die Erbfolge und Nachfolge des Großunternehmens.

Erfolgsbeispiel: Steuerberater Schenkungssteuer - Infografik

Häufige Fragen zum Angebot der Thomas Breit Steuerberatung

Meine Beratung wird nach Zeit vergütet (Thomas Breit: 580 Euro netto/Stunde, Mitarbeiter: 380 Euro netto/Stunde). Die Gesamtkosten sind vom Aufwand her davon abhängig, welches Konzept sich aus der Analyse und Ihren Zielsetzungen ergibt. Bei Auftragserteilung wird ein Vorschuss von 20.000 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig (entspricht Mindesthonorar). Dieser Vorschuss deckt das kleinste Projekt schon ab. Der Konzeptionierung und Umsetzung geht immer eine Kosten-Nutzen-Analyse voran.

Meine Honorare werden in der Regel durch Ihre Steuerersparnisse gegenfinanziert. Der Return on Investment liegt zwischen 1/2 Jahr bis max. 2 Jahre.

Je nach Projekt können noch weitere Kosten für das Amtsgericht, den Notar und einen Experten für Gesellschaftsrecht anfallen.

Selbstverständlich können wir mit Ihren gewohnten Partnern zusammenarbeiten. Sollten Sie Experten benötigen, haben wir ein gutes Netzwerk an Gesellschaftsrechtsexperten und Notariaten.

Nein, nur in Teilen und nicht dauerhaft. Was heißt das konkret? Aufgrund unserer hohen Spezialisierung bieten wir keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Diese verbleibt während des gesamten Projekts bei Ihrer gewohnten Kanzlei. Wir übernehmen jedoch die Jahresabschlüsse rund um die Umgestaltung Ihres Unternehmens. Dies mindert für Sie rechtliche Risiken und so können unsere Arbeitsergebnisse in den Jahresabschlüssen verarbeitet werden. Außerdem übernehmen wir die Korrespondenz mit dem Finanzamt für alle Veranlagungsfragen und Fragen zur Umgestaltung. Nach Projektabschluss übergeben wir aber auch den Jahresabschluss wieder an Ihre gewohnte Kanzlei und weisen sie dabei auch auf die Besonderheiten hin.

Nein, die gab es nicht. In 23 Jahren, 3.500 Fällen – kein Schaden.

Je nach Projekt kann die Konzeptionierung zwischen drei und 18 Monaten in Anspruch nehmen. In seltenen Fällen kann sich die Umsetzung jedoch über einen Zeitraum von drei Jahren erstrecken.

Ja und nein. Wir sind grundsätzlich in der Lage, alle Fragen im Steuerrecht zu beantworten. Allerdings handelt es sich bei vielen dieser Fragen um Themen, die jeder andere Steuerberater mit niedrigeren Stundensätzen ebenso gut beantworten könnte. Daher empfehlen wir Ihnen, für solche Fragen Ihren bisherigen Steuerberater beizubehalten.

Meine Expertise erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete des Zivilrechts, wie z.B.: Privatrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, internationales Steuer­recht, Erbrecht und viele mehr. In gewisser Weise kann man das mit einem Allgemeinmediziner vergleichen, der zwar das Herz kennt, aber nicht in der Lage ist, eine Herz-OP durchzuführen. Ich hingegen bin der Kardiologe unter den Steuerberatern und spezialisiert auf eine umfassende Beratung, die über das reine Steuerrecht hinausgeht.

Ihre Vorteile bei der Thomas Breit Steuerberatung

Mit der Thomas Breit Steuerberatung erhalten Sie rechtsverbindliche Finanzamtauskünfte, interdisziplinäre Expertise aus 23 Jahren Erfahrung und maßgeschneiderte, zukunftssichere Steuerkonzepte – rechtssicher gestaltet auf Basis deutscher und europäischer Rechtsformen.

Entscheidungsgrundlage mit rechtsverbindlicher Auskunft

Wir holen für Sie – auf Wunsch oder auf Empfehlung – eine schriftliche und rechtsverbindliche Auskunft beim Finanzamt ein. Mit unserer Unterstützung haben Sie die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften behandelt werden.

Erfahrung und Expertise

Mit 23 Jahren Erfahrung, einschließlich 17 Jahren als zugelassener Steuerberater und mehr als 3.500 erfolgreichen Fällen, verfüge ich über das Fachwissen, um Ihre individuellen Steuerfragen zu gestalten und Ihre Nachfolgeplanung zu begleiten.

Umfassende Beratung

Durch die Kombination verschiedener Rechtsbereiche wie Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Schuldrecht und mehr erstelle ich maßgeschneiderte Konzepte, die rechtssicher sind und speziell auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind.

Fokus auf deutsche und europäische Rechtsformen

Ich arbeite ausschließlich mit deutschen und europäischen Rechtsformen, die in Deutschland besteuert werden. Dadurch können wir die steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten dieser Rechtsformen optimal nutzen.

Flexibilität und Zukunftssicherheit

Meine Modelle sind flexibel gestaltet und können problemlos an sich ändernde Lebenssituationen in der Zukunft angepasst werden. Sie bieten Ihnen die Gewissheit, dass Ihre steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten langfristig sicher und optimal geregelt sind.

Das sagen Mandanten über uns

Unsere Mandanten schätzen unsere außergewöhnliche Expertise und maßgeschneiderten Lösungen. Überzeugen Sie sich selbst von den Erfahrungen erfolgreicher Unternehmer mit unserer Steuerberatung.

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Sönke Pickenpack

Mit Herrn Thomas Breit arbeite ich bereits seit Jahren aus Überzeugung zusammen.

Herr Breit zeichnet sich u.a. durch ein vollumfassendes Wissen in Sachen Steuergesetze aus, sodass ich mich immer bestens beraten fühle. Er ist immer für Fragen ansprechbar, die ich im Zusammenhang mit Steuern habe. Seine Büroorganisation ist sehr innovativ und sehr vorbildlich. Volle Punktzahl!

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Christian Behrens

Es gibt nur wenige Steuerkanzleien, die so herausragend und so eindrucksvoll sind.

In meinen Augen ist es unmöglich, jemanden zu finden, der an die Qualität, Leidenschaft und Energie von Thomas und seinem Team herankommt – noch nicht mal ansatzweise. Thomas hat eine seltene und unbeschreibliche Gabe und wir sind überglücklich, ihn gefunden zu haben.

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Stephan Witte
Geschäftsführer, Savitor GmbH

Als Geschäftsführer der Savitor GmbH habe ich lange nach einer Lösung für unsere Herausforderungen gesucht und bin über Empfehlung zu Thomas Breit gekommen.

Vom ersten Kontakt an hat Herr Breit einen kompetenten & verbindlichen Eindruck hinterlassen und ist die Aufgabenstellung professionell und sehr schnell angegangen. Das Ergebnis ist genau die Lösung, die wir uns gewünscht haben – Vielen Dank!

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Peter Maurer

Herr Breit legt großen Wert auf die optimale Gestaltung bei unkompliziertem Handling im täglichen Gebrauch, sodass er sich weit aus der Masse der „Steuerverwalter“ heraushebt. Die Vorschläge sind bis zum Ende durchdacht bzw. durchsimuliert.

Es gelingt ihm, Konzepte zu realisieren, die Jahre überdauern, da er den Blick über den Tellerrand wagt. Thomas Breit ist als Steuerberater eine klare Empfehlung.

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Jörn Holste
Inhaber, Bäckerei Jörn Holste GmbH

Die Kanzlei Thomas Breit hat uns – der Bäckerei Jörn Holste GmbH – in einer schweren Zeit des Umbruchs geholfen.

Der große Vorteil in der Zusammenarbeit: Das Auseinandersetzen mit Themen, die gelöst werden müssen und die anschließende Umsetzung. Wir haben eine Grundlage geschaffen, mit der wir in die digitale Zeit gehen. Klare Empfehlung.

Sie möchten sich beraten lassen? Ich freue mich auf Ihre Anfrage

Ein paar Worte, bevor es losgehen kann

Das Ausfüllen dieses Kontaktformulars ist noch keine Beauftragung. Das Ausfüllen löst die Rücksendung eines pdf-Formulars aus, in dem Sie Ihr Anliegen schildern und einen ersten kurzen Fragebogen ausfüllen, darüber hinaus bekommen Sie darin auch Informationen zu unserer Arbeitsweise und Sie erhalten eine Muster-Honorarvereinbarung.

Unsere Netto-Stundensätze
Thomas Breit 750 €/Std
Steuerberater i.S. § 58 StBerG oder angestellte Rechtsanwälte 650 €/Std
Teammitglieder 550 €/Std

Wir sind eine auf Steuergestaltung und Nachfolgeregelung spezialisierte Steuerberatungskanzlei. Auf diesen Gebieten können wir Sie umfassend und interdisziplinär betreuen und beraten. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unseren Youtube-Kanal: Thomas Breit Steuerberatung

Wir bieten keine Finanz- und Lohnbuchhaltung an. Im Falle einer Zusammenarbeit können wir diese Dienstleistungen jedoch an langjährige, hochqualifizierte und voll digitale Netzwerkpartner vermitteln.

Aus dem Blog

Aktuelle Fachbeiträge, Steuer-Updates und Einblicke in unsere Arbeit – in unserem Blog teilen wir regelmäßig wertvolles Expertenwissen zu Steuergestaltung, Nachfolgeplanung und relevanten Gesetzesänderungen für Unternehmer.