Das “Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft” ist eine besondere Form des grenzüberschreitenden Handels innerhalb der Europäischen Union (EU), bei dem drei Parteien aus verschiedenen EU-Ländern involviert sind.
In einem Innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft sind drei Hauptakteure beteiligt: Der Lieferant, der Zwischenhändler und der Endabnehmer.
Jede dieser Parteien hat ihren Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten. Die Ware wird direkt vom ersten Lieferanten zum Endabnehmer befördert, wobei der Zwischenhändler als Vermittler agiert. Die physische Bewegung der Ware erfolgt geradlinig, während die finanzielle Transaktion und Rechnungsabwicklung über den Zwischenhändler laufen.
Alle beteiligten Parteien müssen im Besitz gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) sein, um die korrekte Abwicklung des Dreiecksgeschäfts sicherzustellen. Diese Identifikationsnummern dienen der eindeutigen Identifizierung der Unternehmen innerhalb der EU und sind grundlegend für die Anwendung der richtigen Umsatzsteuersätze.
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