Unternehmensbewertung Teil 4

Videoerklärung: Wie bewertet man Unternehmen mit Verlusten?

In den Teilen 1-3 meiner Videoserie über die Unternehmensbewertung, habe ich ausschließlich über Gewinne gesprochen. Ich habe erklärt, wie die Berechnung Ihres Unternehmenswertes mit dem Ertragswert funktioniert.

Doch stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen macht Verluste. Ist es dann nichts wert?

Nein. Es hat mindestens noch seinen Substanzwert oder den Wert aus dem Liquidationserlös.

Was bedeutet das für Ihre Unternehmensbewertung?

Das heißt, für die Berechnungen würden wir die Wirtschaftsgüter, die veräußerbar sind, zum Veräußerungspreis ansetzen. Daraus leiten wir den Mindestwert des Unternehmens ab.

Sie wollen genauer wissen, wie Sie ein Unternehmen mit Verlusten bewerten können? Dafür habe ich Ihnen folgendes Erklärvideo aufgenommen.

Ich würde mich freuen, wenn wir das bei einem persönlichen Gespräch in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg genauer ausführen.

Sie können mich gerne via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) kontaktieren.

Herzlichst,
Ihr Tomas Breit

Foto: Youtube Screenshot (14.02.19)