Aus Fehlern anderer lernen. Es kommt immer anders, als man denkt.

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Erbfolgeregelung ist einfach. Bis man die Realität betrachtet.

In den vergangenen Jahren sind mir veschiedenste familiäre Situationen begegnet, in denen es um Unternehmensnachfolge ging. Aus einem speziellen Fall habe ich besonders viele Lehren gezogen. Wenn man davon redet, ein Erbe zu teilen, klingt das eigentlich erstmal einfach. Doch dann sieht man genauer hin und stellt fest, dass sich manches gar nicht so einfach teilen lässt.

Die Situation: Ein Unternehmen. Eine Ehefrau. Zwei Kinder.

Im konkreten Fall ging es um einen rüstigen Einzelunternehmer, der für die Zukunft seiner Firma und seiner Familienangehörigen vorsorgen wollte. Die Firma umfasste ein Betriebsgelände mitsamt Gebäude, Fuhrpark und rund 40 Mitarbeitern. Zum Privatvermögen gehörten vier teils selbstgenutzte Wohn-Immobilien.

Der Plan: Teilen, was sich eigentlich nicht teilen lässt.

Bei näherer Betrachtung des gesamten Komplexes stellte sich heraus, dass eine Zersplitterung des Vermögens mit hoher Besteuerung und Nachteilen für das Unternehmen verbunden wäre. Da die Tochter des Alten Herrn zu diesem Zeitpunkt nicht bereits war, als Gesellschafterin zu fungieren, wurde der Plan gefasst, das Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Die Planung sah vor, die Gesellschaftsanteile über den Zeitraum von 10 Jahren in Form einer stufenweisen Schenkung an die Kinder zu übertragen. So würden die Kindern nach und nach von schwachen zu starken Gesellschaftern übernähmen am Ende der 10 Jahre oder mit eintretendem Todesfall die Anteile vollständig.

Kein Schlachtplan übersteht den ersten Schuss.

Diese alte Generals-Weisheit bewahrheitete sich leider auch in diesem Fall. Kurz nachdem die Familienmitglieder die Nachfolgeplanung abgenickt und beurkundet hatten und wir uns anschickten, die nötigen Schritte des Projekts in geordnete Bahnen zu lenken, schoß Amor mit Pfeil und Bogen dazwischen. Der Filius, ein eher zurückgezogener Eigenbrödler, lernte seine große Liebe kennen. Unter ihrem Einfluss wollte nun eine Partei plötzlich das Familienvermögen in Bares verwandeln. Ein Familienstreit epischen Ausmaßes brach aus. Kurz darauf verstarb der alte Herr nach kurzer schwerer Krankeheit – und machte auf dem Sterbebett, wie vorgesehen, die beiden Kinder zu vollwertigen Gesellschaftern. Da sich beide zerstritten hatten, bestand kein Konsens über die weitere Führung des Unternehmens. Das Unternehmen geriet auf Schlingerkurs und in die Schulden. Die Familie musste diese am Ende durch die Veräußerung der privaten Immobilien decken. Das Resultat: Das Unternehmen existiert nicht mehr. Das Vermögen ist weg. Die Familie redet nicht mehr miteinander.

Das Fazit: Kein Plan ohne Notfallplan.

Dieser spezielle Fall, der mich in seiner Dramatik damals sehr berührt hat, hat viele Lehren beinhaltet, die ich in meine Arbeit habe einfließen lassen. Der menschliche Faktor ist und bleibt zu jedem Zeitpunkt weitgehend unberechenbar. Die physische und psychische Gesundheit ist ein nicht zu unterschätzender Faktor. Wenn junge Wildheit auf alten Starrsinn trifft, fallen schnell Worte, die geplante Kooperationspläne auf ewig undurchführbar machen. Auch war das Zeitpunkt des Planungsbeginns eigentlich viel zu spät gewählt. Hätte der Vater bereits mit Anfang 60 begonnen, seine Nachfolgeplanung in Angriff zu nehmen, hätten sich die Kinder viel besser auf ihre Rolle einstellen können, und sich mental mit ihrer Zukunft arrangieren können.

Als Spezialist für Unternehmensnachfolge und Erbnachfolgeplanung empfehle ich eine frühzeitige Regelung. Wichtig ist auch eine sukzessive Anpassung an die sich entwickelnden Verhältnisse. Schließlich will jede Unternehmerfamilie für so einen einschneidenden Moment eine passende, gerechte und sichere Lösung. Dabei helfe ich meinen Kunden.
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Gern werde ich für Sie tätig. Sie erreichen mich telefonisch unter 040 440303 oder per Mail an anfrage@steuerberatung-breit.de

Thomas Breit – Steuerberater
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