Betriebliche Altersvorsorge Symbolbild

Betriebliche Altersvorsorge (Teil 1): Allgemeines

Können Sie auch als Unternehmer gesetzlich für die Rente vorsorgen oder müssen Sie alle Maßnahmen privat treffen? Wie sieht es mit Ihren Mitarbeitern aus? Muss hier für jeden Angestellten die betriebliche Altersvorsorge gemacht werden?

Diese und ähnliche Fragen beantworte ich Ihnen in diesem Beitrag und in den weiteren Artikeln meiner Serie zur betrieblichen Altersvorsorge.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Unter der betrieblichen Altersvorsorge (kurz: bAV) versteht man finanzielle Vorsorgemaßnahmen, die ein Unternehmen für seine Mitarbeiter trifft.

Das so angesparte Geld kann vom Arbeitnehmer entweder in der Rente, bei einer Invalidität infolge eines Arbeitsunfalls oder für die Hinterbliebenen im Todesfall verwendet werden.

Spezialfall: Gesellschafter-Geschäftsführer

Auch für Mehrheitsgesellschafter einer GmbH, die gleichzeitig Geschäftsführer sind, ist eine betriebliche Altersvorsorge möglich. Für einige Unternehmer ist diese Möglichkeit sogar einer der Hauptgründe, überhaupt eine GmbH zu gründen.

Denn als Einzelunternehmer ist eine gesetzliche Altersvorsorge nicht möglich.

Wenn Sie als Unternehmer bestmöglich für Ihre Rente Vorsorgen möchten, ist die betriebliche Altersvorsorge für Sie ein attraktives “Werkzeug”.

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Betriebliche Altersvorsorge - Was ist das?

Sie haben weitere Fragen?

Sie möchten gerne mehr zur betrieblichen Altersvorsorge wissen oder möchten erfahren, wie die bAV konkret bei Ihnen aussehen könnte? Bei diesen oder ähnlichen Fragen können Sie mich gerne in meiner Steuerberatungskanzlei aufsuchen.

Als langjähriger Steuerberater in Hamburg kann ich Ihnen zeigen, worauf Sie konkret achten müssen.

Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit