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Coronavirus: Mit diesen 4 Steuermaßnahmen schützen Sie jetzt Ihr Unternehmen

Ist Ihr Unternehmen direkt vom Coronavirus und den daraus resultierenden Einschränkungen betroffen? Sie mussten Ihren Betrieb vorrübergehend schließen oder wichige Veranstaltungen absagen?

Um Ihr Lebenswerk zu schützen und möglichst viele Ihrer Mitarbeiter weiter beschäftigen zu können, suchen Sie jetzt nach entlastenden Maßnahmen?

In dieser schwierigen Situation befinden sich leider derzeit viele Unternehmer in Deutschland. Auch einige meiner Mandanten haben mich bereits kontaktiert und mich um Ratschläge gefragt.

Hotels, Restaurants, Geschäfte, Veranstalter, Künstler und noch viele weitere Firmen müssen den Betrieb (fast) vollständig einstellen und suchen händeringend um Hilfe.

Genau hier möchte ich mit diesem Beitrag ansetzen: Ich zeige Ihnen 4 Möglichkeiten, mit denen Sie jetzt Ihr Unternehmen schützen können.

Keine Angst: Sie müssen kein ausgebildeter Steuerberater sein, um meine Tipps zu verstehen. Ich “quäle” Sie nicht mit komplizierten Fachbegriffen, sondern fasse kurz zusammen, was die Maßnahmen sind und wie sie Ihrer Firma konkret helfen.

Diese Förderprogramme wurden von der Bundesregierung bis jetzt bekannt gegeben

In einem detaillierten Artikel auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen wurden am 17.03.2020 folgende entlastende Maßnahmen für Unternehmen angekündigt:

Möglichkeit von Steuerstundungen

Mithilfe einer Steuerstundung können Sie Steuer-Zahlungen, die jetzt oder später im Jahr 2020 fällig wären, in die Zukunft schieben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Ihre Steuern in Raten zu bezahlen.

Wichtig: Für Sie werden durch den Aufschub keine Zinsen oder Strafzahlungen fällig.

Aufschiebung von Steuervorauszahlungen

In einem “normalen” Jahr leisten Sie schon vor Jahresende Vorauszahlungen auf Ihre endgültige Steuerzahlung. Diese Steuervorauszahlungen werden jetzt unter Rücksichtnahme von Verdienstausfällen neu berechnet und an diese Extremsituation angepasst.

Sind Sie direkt betroffen, werden sich Ihre Vorauszahlungen verringern oder vielleicht sogar ganz aufgehoben werden.

Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge

Bezahlen Sie Ihre Steuern (Vorauszahlungen oder Abschlusszahlungen für abgelaufene Steuerjahre) nicht zum Fälligkeitstag nicht, wird normalerweise ein Säumniszuschläge von 1% auf die Steuer fällig.

Ist Ihr Unternehmen direkt vom Coronavirus betroffen (zum Beispiel Restaurants, Hotels, Geschäfte, etc.) werden diese Maßnahmen für Sie ausgesetzt. Können Sie Ihre Steuern dieses Jahr nicht bezahlen, müssen Sie keine Strafen befürchten.

Meine 4 steuerlichen Empfehlungen an alle deutschen Unternehmer

1. Verhindern Sie die Nachbesteuerung von Entnahmen

Ist Ihr Unternehmen direkt vom Coronavirus betroffen, kann es sehr schnell zu einer sogenannten Überentnahme kommen. Von einer Überentnahme spricht man dann, wenn durch gleich hohe private Entnahmen bei kleinerem Gewinn Eigenkapital abgebaut wird.

Verringert sich also Ihr Unternehmensgewinn und Sie zahlen sich Ihr Gehalt unverändert aus, können Sie damit Ihr Eigenkapital verringern.

Das Problem dabei: Der Entnahme-Teil, der über den Gewinn hinausgeht, wird mit 25% nachversteuert.

Es gibt aber einen Trick, mit dem Sie diese Nachversteuerung verhindern und dennoch Ihr Gehalt weiter beziehen können.

Dazu müssen Sie privat einen Kredit aufnehmen und das Geld als Eigenkapital in die Firma einzahlen.

So verhindern Sie eine Verringerung des Eigenkapitals und müssen entnommene Beträge nicht nachversteuern.

Zugegeben: Auf den privaten Kredit müssen Sie Zinsen zahlen. Aber diese Zinsen sind in jedem Fall niedriger als die Entnahmen mit 25% nachversteuern zu müssen.

2. Nutzen Sie Förderprogramme aus

Wie weiter oben beschrieben, werden Unternehmen durch Steuerstundungen, angepasste Vorauszahlungen sowie dem Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen steuerlich entlastet.

Zusätzlich zu diesen steuerlichen Maßnahmen, steht Ihnen auch noch Kurzarbeit als Weg der Kostenreduktion offen.

Am 16. März 2020 wurden dazu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales umfangreiche Informationen veröffentlicht.

Unter anderem wurde angekündigt, dass Kurzarbeit jetzt schon möglich ist, wenn nur 10% der Belegschaft von Arbeitsausfällen betroffen sind. Normalerweise muss mindestens ein Wert von 33% erreicht werden, damit Kurzarbeit zulässig ist.

Außerdem werden für Unternehmen in Kurzarbeit alle Sozialversicherungsbeiträge in vollem Umfang rückerstattet.

Wenn Kurzarbeit für Sie in Frage kommt, kontaktieren Sie am besten direkt die Bundesagentur für Arbeit.

3. Schieben Sie Ihre Unternehmensumwandlungen auf

Im Normalfall profitieren Sie bei der Unternehmensumwandlung von steuerlichen Vergünstigungen. Beim Wechsel vom Einzelunternehmen zur GmbH bezahlen Sie beispielsweise in der Regel keine Steuern.

Aber Achtung: Diese Steuervorteile sind an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Meldet Ihre neue GmbH beispielsweise innerhalb von 7 Jahren nach der Umwandlung insolvenz an, verlieren Sie nachträglich alle steuerlichen Vergünstigungen.

Dann ist die Unternehmensumwandlung für Sie rückwirkend steuerpflichtig.

Deshalb sollten Sie in schweren Zeiten keine Unternehmensumwandlung durchführen und einen geplanten Rechtsformwechsel besser aufschieben.

4. Begrenzen Sie Ihre Einkommenssteuer auf 28,75%

Für nicht entnommene Gewinne gilt in Deutschland nach §34a EStG ein begünstigter Steuersatz von 28,75%.

In einer Krisensituation sollten Sie alles Nötige tun, damit Sie Ihren gesamten Gewinn mit diesem niedrigen Satz versteuern und so Reserven aufbauen können.

Ähnlich wie bei Punkt 1 bietet es sich an, Privat einen Kredit aufzunehmen und das Geld als Eigenkapital in die Firma einzulegen.

Dadurch haben Sie buchhalterisch quasi ganzjährig kein Geld entnommen und können den gesamten Gewinn mit dem günstigen Steuersatz von 28,75% versteuern.

Fazit: Je früher Sie Maßnahmen ergreifen, desto besser schützen Sie Ihr Unternehmen

Durch das Coronavirus befinden sich viele deutsche Unternehmen derzeit in einer sehr schwierigen Situation. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie so früh wie möglich Maßnahmen ergreifen und Ihr Unternehmen schützen.

Denn niemand weiß, wie lange diese Krise noch dauert. Möglicherweise ist unser Leben noch mehrere Wochen oder Monate eingeschränkt.

Damit will ich jedoch keinesfalls Panik schüren. Diese Meinung wird auch von den meisten Gesundheits-Experten geteilt.

Meine dringende Empfehlung lautet daher: Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf eine längere Krise vor.

Konkret müssen Sie:

  • Die nachträgliche, 25-prozentige Besteuerung von Entnahmen verhindern, die Ihr Eigenkapital reduzieren
  • Alle Fördermaßnahmen der Bundesregierung prüfen und falls für Sie passend nutzen
  • Ihre Unternehmensumwandlung aufschieben, um im Falle einer Insolvenz nicht nachträglich Steuerschulden anzuhäufen
  • Mittels privatem Kredit Eigenkapital in Ihre Firma einzahlen und so Ihre Einkommenssteuer auf 28,75% beschränken

In Kombination mit den Maßnahmen der Bundesregierung, können Sie mit diesen 4 Punkten wirtschaftliche Schäden relativ gut abfangen.

So legen Sie den Grundstein, um gestärkt aus dieser schwierigen Situation hervorzugehen.

Wenn Sie über diesen Beitrag hinaus noch Fragen zu den vorgestellten Maßnahmen haben, können Sie weitere Informationen in diesem PDF des deutschen Steuerberaterverbandes nachlesen.

Natürlich können Sie mich auch jederzeit via meinem Kontaktformular erreichen.

Ich bin Steuerberater in Hamburg und helfe Ihnen in dieser schwierigen Situation gerne weiter.

In der Zwischenzeit wünsche ich Ihnen, Ihrem Unternehmen, Ihren Mitarbeitern und Ihrer Familie alles Gute.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © leszekglasner – stock.adobe.com

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