Sie sind Unternehmer und fragen sich, wieso Sie jährlich zwei verschiedene Bilanzen mit einem jeweils anderen Gewinn erstellen müssen? Ist das wirklich nötig oder könnten Sie hier eventuell einsparen? Eines gleich vorweg: Ja, aus steuerlicher Sicht ist das oft empfehlenswert und hier würden Sie wahrscheinlich an der falschen Stelle sparen.
Warum das so ist und was die genauen Unterschiede sind, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag. Anschließend erfahren Sie noch, welche Verfahren es gibt, um Ihren Gewinn nach Steuerrecht korrekt zu ermitteln.
- Was ist der Unterschied zwischen dem steuerlichem und betriebswirtschaftlichem Gewinn
- Warum wird in der Praxis zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz unterschieden?
- So können Sie nun Ihren Gewinn nach Steuerrecht ermitteln!
- Können Sie sich das Verfahren zur Gewinnermittlung selbst aussuchen?
Dieser Beitrag wurde am 06. Juli 2022 aktualisiert.
Was ist der Unterschied zwischen dem steuerlichem und betriebswirtschaftlichem Gewinn?
Der größte Unterschied ist das Prinzip hinter den zwei Berechnungsweisen: Da Gewinne versteuert werden, ist es aus steuerlicher Sicht immer das Ziel, den Gewinn so niedrig wie möglich zu halten. Das ist der sogenannte steuerliche Gewinn.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das Ziel genau entgegengesetzt: Ein möglichst hoher Gewinn ist das Ziel von (fast) allen Unternehmern, da sie direkt von diesem Gewinn profitieren. Auch bei Banken oder (falls Sie eine AG besitzen) Aktionären stehen Sie besser da, wenn der Gewinn so hoch wie möglich ist.
Warum wird in der Praxis zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz unterschieden?
Der Hauptgrund ist hier wieder die oben beschriebenen Gegensätze: Aus steuerlichen Gründen ist das Ansetzen der höchstmöglichen Kosten oft die beste Vorgehensweise. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist das allerdings nicht immer sinnvoll und für die Berechnung des Ziel-Umsatzes sogar ein Nachteil.
Besonders deutlich wird dieser Unterschied am Beispiel der Abschreibung:
Aus steuerlicher Sicht ist es am besten, ein Anlagegut so schnell wie möglich abzuschreiben. Hier kann es beispielsweise auch Sinn machen, gewisse Anschaffungen degressiv (also mit jährlich sinkenden Abschreibungsbeträgen) abzuschreiben.
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine möglichst gleichmäßige Abschreibung immer zu bevorzugen, da Sie bei der Berechnung Ihres Ziel-Umsatzes immer von Ihren Kosten ausgehen. Würden diese Kosten zu stark schwanken, würde das Ihren Ziel-Umsatz in aufeinanderfolgenden Jahren „durcheinanderwirbeln“ und Ihre Planung kompliziert gestalten.
Genau aus diesem Grund wird zwischen Steuer- und Handelsbilanz unterschieden. Die Steuerbilanz wird an das Finanzamt übermittelt und deshalb wollen Sie Ihren Gewinn so niedrig wie möglich halten. Die Handelsbilanz verwenden Sie für Ihre internen Planungen oder in Verhandlungen mit Banken. Deshalb ist ihr Ziel immer die Erhöhung des Gewinns und möglichst gleichmäßige Kosten.
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So können Sie nun Ihren Gewinn nach Steuerrecht ermitteln!
Sie wollen wissen, welche Verfahren Sie zur Gewinnberechnung Ihres Unternehmens verwenden können? Sie fragen sich, wie genau diese Verfahren funktionieren? Anschließend will ich Ihnen 2 Möglichkeiten vorstellen, Ihren Unternehmensgewinn zu ermitteln. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welcher dieser beiden Wege für Ihre Firma infrage kommt:
Mit diesen 2 Verfahren ermitteln Sie Ihren Gewinn
Laut Steuerrecht gibt es insgesamt zwei Wege, um den Gewinn Ihres Unternehmens zu berechnen:
- die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz: EÜR)
- die Bilanz
1. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung geht es allein um den Zu- und Abfluss von Einnahmen und Ausgaben. In dieser Aufstellung werden also nur tatsächliche erhaltene und getätigte Zahlungen einer bestimmten Periode verzeichnet.
2. Die Bilanz
Anders als bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, gibt die Bilanz auch noch Auskunft darüber,
- welche Summe Ihr Unternehmen noch erhält
- und was Sie noch bezahlen müssen.
Lassen Sie mich den Unterschied zwischen Bilanz und Einnahmen-Überschuss-Rechnung am besten an einem praktischen Beispiel demonstrieren:
Sie haben eine Rechnung über 50.000€ gestellt. 30.000€ davon haben Sie von Ihrem Kunden bereits erhalten. In Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung würde demnach ein Gewinn von 30.000€ stehen. Die Bilanz hingegen verzeichnet die vollen 50.000€, da auch zukünftige Einnahmen miteinberechnet werden.
Können Sie sich das Verfahren zur Gewinnermittlung selbst aussuchen?
Die Bilanz können Sie als Unternehmer jederzeit für die Ermittlung Ihres Gewinnes nutzen. Das Verfahren der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist jedoch an die Voraussetzung gebunden, dass Ihr Unternehmen keine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft ist. Denn Gesellschaften müssen grundsätzlich immer die Bilanz verwenden.
Freiberufler dürfen allerdings immer sowohl die Bilanz als auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung wählen.
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Sie haben weitere Fragen zum Unterschied zwischen steuerlichem & betriebswirtschaftlichem Gewinn und zwischen Steuer- und Handelsbilanz? Wie gehen Sie bei der Erstellung genau vor? Welche Gestaltungsspielräume können Sie nutzen? Oder Sie wollen mehr über die korrekte Ermittlung Ihres Unternehmensgewinns erfahren? Dann können Sie mich gerne in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg aufsuchen.
Als langjähriger Steuerberater kann ich Ihnen genau zeigen, worauf Sie konkret achten müssen und welches Vorgehen ich empfehlen würde. Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 443311), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder meinem Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit
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