Unterschied zwischen Afa und der Abschreibung

Dieser Unterschied besteht zwischen AfA und Abschreibung (inkl. Video)

In meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg höre ich von Mandanten immer wieder dieselben Aussagen: “Ich habe meinen Pkw abgeschrieben” oder “Ich musste meine Forderungen abschreiben”.

Dass zwischen diesen beiden Schilderungen nicht den selben Sachverhalt meinen, wissen die wenigsten.

Ich möchte daher diesen Blogartikel nutzen, um Ihnen kurz den Unterschied zwischen der sogenannten Afa (=Absetzung für Abnutzung) und der Abschreibung erklären.

Afa vs. Abschreibung

In beiden Fällen handelt es sich um eine Abschreibung. Allerdings stellt die Afa eine planmäßige Abschreibung dar, während eine “normale” Abschreibung unerwartet eintritt.

Aber lassen Sie es mich genauer erklären:

Die Afa, oder auch Absetzung für Abnutzung genannt, ist eine feste Regel. Sie greift über mehrere Jahre (3, 6, 12, 50, etc.) und stellt damit eine planmäßige Abschreibung dar. Sie wussten nämlich bereits im Vorhinein, dass Sie den Wertverlust Ihres Vermögensgegenstandes in Form einer Abschreibung steuerlich geltend machen dürfen.

Bei einer außerplanmäßige Abschreibung wie zum Beispiel der Forderung, konnten Sie jedoch nicht ahnen, dass Sie Ihr Geld nicht bekommen. Daher dürfen Sie Ihren Gewinn nach unten korrigieren, indem Sie die besagte Forderung steuerlich abschreiben.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen liegt also darin, ob Sie von der Abschreibung im Vorhinein wussten oder nicht.

Das ging Ihnen zu schnell? Hier wiederhole ich alles noch einmal in einem Video!

Ich weiß, das war jetzt viel Information auf einmal. Damit Sie den Unterschied zwischen Afa und der Abschreibung in Ruhe wiederholen können, habe ich Ihnen hier ein kurze Videoerklärung zusammengestellt.

Klicken Sie einfach auf Play, um das Thema von mir persönlich erklärt zu bekommen.

Afa vs Abschreibung - Unterschied

Sie wollen mehr zu diesem Thema erfahren?

Sie haben über diesen Beitrag hinaus noch Fragen zur Abschreibung? Dann können Sie mich gerne in meiner Steuerberatungskanzlei in Hamburg aufsuchen.

Für ein persönliches Gespräch können Sie mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular (hier klicken!) erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit