beitragsbild-interne-schulung-zum-thema-umwandlungsrecht

Einblick hinter die Kulissen: Interne Schulung zum Thema “Umwandlungsrecht”

Um sicherzustellen, dass wir immer auf dem neuesten Stand bezüglich rechtlicher Entwicklungen und optimaler Steuergestaltung sind, legen wir großen Wert auf regelmäßige Schulungen. In unserer Kanzlei finden daher laufend Weiterbildungen statt.

Am 7. Februar fand erneut eine interne Schulung im Bereich Umwandlungsrecht statt, um meine Mitarbeiter auf dem aktuellen Stand zu halten. In diesem Beitrag möchte ich kurz darlegen, welches Wissen in dieser Weiterbildung vermittelt wurde.

So lief die Schulung ab

Insbesondere im Umwandlungsrecht ist es wichtig, dass meine Mitarbeiter die relevanten Gesetze und Vorschriften kennen und anwenden können.

Im Rahmen der Schulung am 07.02. habe ich mit meinen Mitarbeitern folgende Themen behandelt:

  • Rechtsfähige Personen und übrige Personenzusammenschlüsse im Zivilrecht
  • Unterschied des Unternehmerbegriffes im Zivil- und Steuerrecht
  • Der korrekte Umgang mit der Gesetzessystematik
  • Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung durch den Gesetzgeber

Ich lege großen Wert darauf, dass unsere Schulungen interaktiv gestaltet werden. Bei unseren internen Weiterbildungen haben meine Mitarbeiter die Möglichkeit, das Gelernte anzuwenden, Fragen zu stellen und in Diskussionen zu vertiefen.

Sie haben weiterführende Fragen an mich oder mein Team?

Uns liegt der persönlicher Kontakt zum Kunden sehr am Herzen. Deshalb können Sie uns jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de), Kontaktformular oder persönlich in unserer Steuerberatungskanzlei in Hamburg erreichen.

Herzlichst,

Ihr Thomas Breit

Foto: © Thomas Breit Steuerberatung