Ich möchte Ihnen heute einen kleinen Einblick in meinen Berufsalltag als Steuer- und Unternehmensberater geben. Meine Arbeit spielt sich nicht immer in meinem Büro ab, da ich viel auf Geschäftsreisen bin.
Vor 4 Jahren führte mich mein Weg nach Hessen. Dort wurde ich von einem mittelständischen Unternehmen zu einer Erstberatung gerufen. Dabei handelte es sich um eine Firmengruppe von 5 Firmen. Dieser Familienbetrieb wird bereits in 3. Generation geführt.
Fehlentscheidung mit erbschafts- und ertragssteuerlichen Folgen
In unserem Mandantengespräch im Jahr 2014 ging es um die Erbfolgeplanung – eines meiner Steckenpferde. Ich erklärte ihnen die Vorteile, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen. Die passende Nachfolgeregelung schafft nicht nur eine bessere Bonität und erbschaftsteuerliche Vorteile, sondern auch eine Absicherung für das Alter.
Trotz meiner ausführlichen Beratung haben sich die Geschäftsführer des Unternehmens gegen meine Strategie entschieden. Leider zu ihrem Nachteil.
An gute Angebote erinnert man sich auch noch nach 4 Jahren
4 Jahre nach diesem Entschluss ist die Bombe geplatzt. Es kam zu erbschaftssteuerlichen und ertragssteuerlichen Negativfolgen. Die Geschäftsführer der GmbH wandten sich nach dieser langen Zeit erneut an mich.
Sie fragten, ob das Angebot vor 4 Jahren noch hält. Nach diesen Einbußen konnten sie es einfach nicht mehr ausschlagen. Ich erklärte: “Mein Angebot hält und ich würde mich weiterhin auf eine Zusammenarbeit freuen – auch 4 Jahre später.” Nun stehe ich diesem Unternehmen als Steuer- und Unternehmensberater erfolgreich zur Seite.
Wir konnten nicht alle Schäden wieder gut machen, aber einen guten Teil. Und für die Zukunft können wir strategisch weitere Maßnahmen setzen.
Ich freue mich persönlich sehr über dieses Happy-End und wollte diese Geschichte hier mit meinen Bloglesern teilen.
Herzlichst,
Ihr Thomas Breit