In diesem Fallbeispiel möchte ich Ihnen aufzeigen, wie wir durch geschickte Steuer- und Nachfolgegestaltung, dem Inhaber einer Bäckerei helfen konnten 2,2 Millionen € Steuern zu sparen.
Zur Ausgangssituation
- Der Geschäftsführer der Bäckerei (Herr H.) würde sich gerne aus dem Geschäft zurückziehen und einen neuen Geschäftsführer einstellen.
- Neben der Bäckerei besitzt er mehrere Privatimmobilien, die von der Bäckerei genutzt werden. Daher befinden sie sich automatisch im Betriebsvermögen.
- Er kann sich daher nicht als Geschäftsführer zurückziehen, ohne mit den Immobilien eine Steuerbombe zu verursachen.
- Herr H. hat eine Partnerin, mit der er nicht verheiratet ist. Er möchte seine Partnerin absichern, da sie momentan keinen gesetzlichen Schutz hat.
Steuerliche Herausforderung:
Die Einstellung eines neuen Geschäftsführers würde eine Steuerbombe von 2 Millionen Euro auslösen
Was wurde getan?
Herr H. besitzt mehrere Privatimmobilien. Diese Immobilien werden seit 1943 von der Bäckerei genutzt und gehören daher zum Betriebsvermögen. Sie zählen aber nur zum Betriebsvermögen, solange Herr H. als Eigentümer der Immobilien auch Geschäftsführer der Bäckerei ist.
Wenn eine andere natürliche Person zum Geschäftsführer wird, passiert folgendes: Werden die Immobilien aus der Bäckerei getrennt, kommt es zur Auflösung stiller Reserven. Herr H. müsste in diesem Fall die Immobilien zum jetzigen Marktwert von 5 Millionen Euro an sich selbst verkaufen und darauf Einkommenssteuer zahlen, als wäre der Verkaufswert sein Einkommen. Nur die Buchwerte aus den 40er Jahren wären abziehbar gewesen.
Um das zu verhindern, wurden die Immobilien in eine Familienvermögensgesellschaft (in Form einer Familienvermögens GmbH & Co. KG) überführt.
Die Bestands-GmbH wurde als Tochtergesellschaft der Familienvermögens GmbH & Co. KG eingesetzt. Herr H. wurde Geschäftsführer der nicht operativ tätigen Mutter. Jeder Dritte konnte nun als Geschäftsführer der operativen Tochter eingesetzt werden, ohne die oben genannte Steuerbombe auszulösen.
Durch diese betriebliche Verflechtung ist sichergestellt, dass die Immobilien eng mit dem Unternehmen verbunden sind und sich im Eigentum der Familiengesellschaft befinden.
Die Einbringung der Immobilien in die GmbH & Co. KG konnte mit den Buchwerten aus den 40er Jahren durchgeführt werden. Dadurch wurde vermieden, dass die Einbringung steuerpflichtige Gewinne generierte. Die Einlage der GmbH erfolgte zudem durch eine unentgeltliche Übertragung, weshalb auch für die GmbH & Co. KG kein steuerpflichtiger Gewinn anfiel.
Was hat es gebracht?
Durch die Überführung der Immobilien in die Familienvermögens-gesellschaft und die Umstrukturierung des Unternehmens wurde folgendes erreicht:
- Einkommenssteuer in Höhe von 2,2 Millionen gespart Er konnte einen neuen Geschäftsführer einstellen
- Die Partnerin des Herrn H. wurde als Gesellschafterin in die Familienvermögensgesellschaft aufgenommen, wodurch sie recht lich abgesichert ist. Denn Gesellschaftsrecht schlägt Erbrecht.
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