Franchising – Was ist es und für wen macht es Sinn?

Franchising – Was ist das und worauf sollte geachtet werden?

Franchising ist eine beliebte Form, um die eigene Firma mithilfe eines anderen Unternehmens voranzubringen oder um die eigene Geschäftsidee (zumeist inkl. technischem, organisatorischem, kaufmännischem oder Marketing-Know How) gegen Entgelt anderen zur Verfügung zu stellen.

Zunächst erfahren Sie Grundlegendes rund um das Thema Franchising. Etwa wie jenes funktioniert und ob sich sich das vielleicht auch für Ihr Unternehmen lohnt. Wir erläutern Ihnen ebenfalls, dass ein sauberer Franchise-Vertrag die Basis für ein funktionierendes Franchise ist. Anschließend gehe ich detailliert darauf ein, worauf Sie beim Franchise-Vertrag als potenzieller Franchisenehmer oder Franchisegeber achten sollten.

Dieser Beitrag wurde am 03. August 2022 aktualisiert.

Was versteht man unter Franchising?

Franchising, auch Konzessionsverkauf genannt, bezeichnet eine Mischung aus direktem und indirektem Verkauf zweier Unternehmen. Doch was heißt das genau?

Kurz gesagt: Das Franchise-System ist eine Kooperation, bei welcher ein bereits bestehendes Unternehmen sein Geschäftskonzept einem selbstständigen Unternehmensgründer leiht. Erstere Firma wird in diesem Modell als sogenannter “Franchisegeber” bezeichnet, während das noch junge Unternehmen “Franchisenehmer” genannt wird.

Diese Partnerschaft entsteht allerdings nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern wird mit einem Entgelt seitens des Franchisenehmers bezahlt. Die Gebühr wird individuell festgesetzt und berechtigt den Unternehmensgründer, das bereits erfolgreiche Geschäftskonzept an seinem eigenen Standort zu übernehmen.

Grundsätzlich wird zwischen drei Formen des Franchisings unterschieden:

  1. Das Produktions-Franchising: Das Know-how für die Produktion und den Vertrieb von Waren wird überlassen
  2. Das Vertriebs-Franchising: Hierbei steht der Vertrieb von Waren oder Produkten im Vordergrund
  3. Das Dienstleistungs-Franchising: Besonderes Wissen zur Erbringung einer Dienstleistung wird überlassen

Das Vertriebs-Franchising ist aktuell die am häufigsten genutzte Form des Franchising. Das Dienstleistungs-Franchising verzeichnet allerdings die höchsten Zuwachsraten.

Wann und für wen ist Franchising sinnvoll?

Jeder Unternehmer kann Franchising betreiben. Allerdings macht eine Franchise-Kooperation zweier Firmen nur dann Sinn, wenn eine von ihnen auch einen starken Namen besitzt.
Bekannte Beispiele für Franchisegeber mit gutem Image wären unter anderem McDonald´s, EDEKA, TUI, Subway, Obi etc.

Sogar bei Steuerberatungsgesellschaften gibt es Franchise. Es kommt also nur darauf an, wie groß das Label eines Unternehmens ist.

Anbei finden Sie eine Auflistung der größten Franchisegeber (nach Standorten) weltweit. Manche mögen einem bekannt vorkommen, andere werden vielleicht etwas überraschend dort aufscheinen.

Franchising - Größte Franchisegeber weltweit

Datenquellen: https://www.franchisedirekt.com, https://www.wiwo.de, https://www.ahgz.de

Sie sind geeignet zum Franchisenehmer, wenn:

Eine Partnerschaft für Sie als selbstständigem Unternehmer ist unter anderem sinnvoll, wenn Sie …

  • eine eigene Firma gründen,
  • ein hohes Maß an Sicherheit,
  • Ihr eigenes Unternehmensrisiko mindern und
  • von der Erfahrung eines Franchisegebers profitieren wollen.

Das Franchise-System stellt somit eine reizvolle Alternative zur “normalen” Selbstständigkeit dar.

Sie sind geeignet zum Franchisegeber, wenn:

Sie haben Potential zum Franchisegeber, wenn Sie …

  • eine gut laufende Firma (mit bekanntem Namen) besitzen,
  • Ihre Fixkosten reduzieren wollen,
  • bereit sind Serviceleistungen anzubieten und
  • gegen einen Teil Ihrer Erträge die eigene Marke national/international verbreiten wollen.

Wenn diese Win-Win-Situation für Sie verlockend klingt, sind Sie ein geeigneter Franchisegeber-Kandidat. Alles was Sie jetzt noch brauchen ist ein guter Name, der sich vermieten lässt.

Das macht das Franchising für Unternehmer attraktiv?

Wenn man von den Vorteilen des Franchise-Systems spricht, gibt es sprichwörtlich zwei Seiten der Medaille: Die des Nehmers und die des Gebers.

Dem Franchisenehmer kommt die Rolle des Nutznießers zu. Dank des bewährten Geschäftskonzepts und dem Leistungspakets des Franchisegebers, kann der Unternehmensgründer schnell am Markt Fuß fassen. Durch die Kooperation profitieren Sie als Franchisenehmer von einer höheren Kreditwürdigkeit sowie einer besseren Leistungsfähigkeit. Als kleines Startkapital erhalten Sie zusätzlich sogar ein verzinsliches Darlehen von Ihrem Franchise-Partner.

Was den Franchisegeber betrifft, so stellt das System für ihn eine effiziente und risikoarme Form der Internationalisierung dar. Die Zusammenarbeit mit einem Franchisenehmer teilt das unternehmerische Risiko auf und verhilft der Marke zu einer Expansion.

Zudem bleibt Ihnen als Franchisegeber der Aufwand eines Filialsystems erspart, während Ihr Vertriebsnetz erweitert und der Umsatz durch die zur Verfügung gestellten Serviceleistungen (Schulungen, Weiterbildungen etc.) erhöht wird.

Die Voraussetzung einer guten Partnerschaft: Der Franchise-Vertrag

Damit es überhaupt zu einer Kooperation zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber kommt, muss der sogenannte Franchise-Vertrag aufgesetzt werden. Dieser hält die genauen Rechte und Pflichten beider Parteien fest. So regelt der Franchise-Vertrag unter anderem den genauen Prozentsatz vom Umsatz, welcher der Franchisenehmer an das Partnerunternehmen abgibt. Zusätzlich bestimmt das Abkommen, welche Gegenstände und Waren vom Franchisegeber abgekauft werden müssen und welche Produkte auf anderem Weg organisiert werden dürfen.

Neben diesen finanziellen Ausgaben hält der Franchise-Vertrag aber auch die Rechte des selbständigen Unternehmensgründer fest: Ihm kommt das sogenannte Schutzrecht zugute, welches ihm die Nutzung der Marke wie auch etwaiger Patente erlaubt. Zudem verpflichtet sich bei Vertragsunterzeichnung der Franchisegeber, sein gesamtes Geschäftskonzept und Know-How dem Franchisenehmer zur Verfügung zu stellen. Dies kann in Form eines Handbuchs, Beratungen, Schulungen etc. umgesetzt werden.

Franchise-Partner fürs Leben oder Trennung erlaubt?

Wie in jeder Partnerschaft kann es auch zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber zum Trennungswunsch kommen. Doch ist eine Kündigung des Franchise-Vertrages überhaupt möglich? Ob und wie eine Franchise-Partnerschaft beendet werden kann, sollte im Vertrag festgehalten werden. Nur auf diese Weise können Sie als Unternehmer die Dauer der Kooperation selbst definieren. In der Regel handelt es sich beim Franchise-Vertrag allerdings um ein lebenslanges Abkommen, auf dessen Kündigung harte Sanktionen drohen.

Ein möglicher Trennungsweg: Sollte ein Franchisenehmer die Kooperation beenden wollen, muss sein Unternehmen zu einem (im Vertrag) klar bestimmten Preis an den Geber verkauft werden.

Von einem gut gestalteten Franchise-Vertrag profitieren Nehmer wie auch Geber

Wie ich zu zeigen versuchte, können sowohl Nehmer wie auch Geber aus einem Franchise-System ihren Nutzen ziehen. Entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit beider Beteiligten ist jedoch der Franchise-Vertrag. Sie als Nehmer & Geber können dessen Inhalte zu Ihren Gunsten gestalten und die Vorteile zur Entwicklung Ihrer Firma einsetzen.

Detailliertere Informationen, auf was Sie beim Franchise-Vertrag auf der einen Seite als Franchisenehmer und auf der anderen Seite als Franchisegeber achten sollten, erhalten Sie nun nachfolgend.

Für Franchisenehmer: Das sollten Sie über den Franchise-Vertrag wissen

Sie wollen Franchisenehmer werden und sich über Ihre Rechte und Pflichten informieren? Nachfolgend zeige ich Unternehmern, worauf sie vor der Unterzeichnung und während der Laufzeit des Franchise-Vertrags achten müssen.

Im Anschluss erfahren Sie,

  • wie Sie Ihre Chancen und Risiken als Franchisenehmer einschätzen können,
  • welche Punkte Ihr Franchise-Vertrag enthalten muss,
  • was bei einem Vertragsbruch passiert.

Das steht Ihnen als Franchisenehmer vor der Vertragsunterzeichnung zu

Bevor ein Franchise-Vertrag zu Stande kommt, ist der Franchisegeber zu einer sogenannten vorvertraglichen Aufklärung verpflichtet.

Das bedeutet für Sie als Franchisenehmer: Um einen wahrheitsgemäßen Eindruck des Franchiseunternehmens zu erhalten, muss Ihr zukünftiger Partner alle relevanten Informationen noch vor Vertragsunterzeichnung nachweislich offenlegen.

Die Industrie- und Handelskammer rät zukünftigen Franchisenehmern bei dieser Offenlegung des Franchisegebers auf folgende 12 Punkte zu achten:

  1. Wie lange ist der Franchise-Geber schon im Geschäft?
  2. Wie viele Partner haben sich der Kette bereits angeschlossen? Wie viele sind wieder ausgeschieden?
  3. Wie laufen ihre Geschäfte? (Lassen Sie sich eine Liste von Franchisenehmern geben, und rufen Sie diese an.)
  4. Stimmen die Aussagen des Franchisegebers und die seiner Partner überein? Welche Diskrepanzen gibt es?
  5. Ist der Franchisegeber beim Deutschen Franchise-Verband bekannt oder sogar Mitglied? Prüfen Sie dies durch einen Anruf beim Verband nach. Mancher Anbieter schmückt sich mit der Mitgliedschaft, ohne in München eingeschrieben zu sein.
  6. Sind die vom Franchisegeber genannten Investitionssummen, Einkaufspreise, Gewinnmargen etc. marktüblich? Holen Sie Alternativangebote ein.
  7. Stimmen die Angaben über Kosten? Ist zum Beispiel ein kalkulatorischer Unternehmerlohn vorgesehen?
  8. Was müssen Sie an Gebühren zahlen, und was erhalten Sie dafür? Vergleichen Sie sie mit anderen Franchise-Anbietern.
  9. Gehen Sie die Zahlen des Franchisegebers mit einem neutralen Berater genau durch. Bei abweichenden Werten fragen Sie beim Franchisegeber nach.
  10. Lassen Sie sich alle Leistungen des Franchisegebers genau erklären. Schauen Sie sich zum Beispiel den Versand und die Buchhaltung an. Reden Sie mit den später für Sie zuständigen Sachbearbeitern. Über-zeugen Sie sich davon, dass die Zentrale personell den Betreuungsaufgaben gewachsen ist.
  11. Lassen Sie sich das Handbuch zeigen, und verlangen Sie Einblick in den Schulungsplan. Sprechen Sie mit Ihrem Franchise-Betreuer. Mit ihm müssen Sie die nächsten Jahre auskommen.
  12. Gibt es einen detaillierten Fahrplan des Franchisegebers für Ihre Existenzgründung, und zwar von der Kreditbeantragung bis zur Geschäftseröffnung?

Nur anhand dieser Informationen können Sie als Franchisenehmer die Chancen und Risiken Ihrer Unternehmensgründung einschätzen und über eine gemeinsame Zusammenarbeit entscheiden. Sollte der Franchisegeber gegen diese Auflage verstoßen und Sie eine nachteilige Geschäftsbeziehung mit ihm eingehen lassen, droht ihm Schadensersatz leisten zu müssen.

Der Franchise-Vertrag: Die wichtigsten Regelungen für Franchisenehmer

Grundsätzlich gibt es keinen einheitlichen Franchise-Vertrag, da dieser vom Franchisegeber immer auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten wird. Allerdings gibt es bestimmte Regelungen, welche jedes Abkommen enthalten sollte, wie z.B.:

  • Angaben zum Vertragspartner (zur natürlichen Person wie auch zum Unternehmen)
  • Aufzählung der gewerblichen Schutzrechte (Markenname)
  • Hinweis auf das Handbuch zur Unternehmensleitung
  • Pflichten des Franchisegebers und -nehmers
  • Vertragsdauer
  • Vertragsstrafen

Falls Sie einen Leitfaden bei der Überprüfung Ihres Franchise-Vertrages benötigen, finden Sie unter folgendem Link eine hilfreiche Checkliste für Franchisenehmerhttps://www.franchiseverband.com/fileadmin/user_upload/Franchiseratgeber_21_22.pdf (Stand: 21.07.2022)

Wie sieht das Vertragsverhältnis nach Unterzeichnung aus?

Einmal unterschrieben geht es an die (Zusammen-)Arbeit. Doch wie genau sieht diese aus?

Zuallererst: Eine Franchise-Partnerschaft kommt keiner Teamarbeit gleich. Sie als Franchisenehmer sind abhängig von Ihrem Vertragspartner, welcher alles vorgibt. Angefangen bei der Einrichtung bis hin zu den Produkten Ihres Unternehmens, trifft die Auswahl der Franchisenehmer. Sie als Nehmer haben daher keine vollständig unternehmerische Entscheidungsgewalt.

Sollten Sie gegen die Vorschriften des Franchisegebers verstoßen, werden diese Regelwidrigkeiten geahndet und können sogar zu einer Entlassung (inkl. finanzieller Konsequenzen) führen.

Zu zahlende Gebühren

Um von den Vorteilen einer Zusammenarbeit mit einem namhaften Unternehmen zu profitieren, müssen Sie als Franchisenehmer Gebühren zahlen. Dabei handelt es sich um eine laufende Zahlung, welche bis zu 33% Ihres eigenen Unternehmensumsatzes betragen kann.

Für dieses Entgelt können Sie schnell am Markt Fuß fassen, Ihr Unternehmensrisiko reduzieren, den Größenvorteil bei Werbeaktionen oder Einkäufen nutzen, und, und, und.

Diesen Risiken sind Franchisenehmer ausgesetzt

Ganz klar, das Franchise-System gibt Ihnen als Nehmer die Möglichkeit schnell und effizient Ihr Unternehmen zu gründen. Dennoch will ich an dieser Stelle einige Risiken erwähnen, die Sie als selbstständiger Unternehmer berücksichtigen sollten:

Mit der Unterzeichnung des Franchise-Vertrages erhalten Sie das sogenannte Schutzrecht und können einen bekannten Markennamen für sich nutzen. Das bedeutet allerdings auch, dass Ihr Unternehmen mit diesem Label in Verbindung gebracht wird. Durch problematische Aktionen des Franchisegebers könnte daher auch Ihr eigenes Image geschädigt werden.

Zudem gilt für Sie als Franchisenehmer auch die Haftungsübernahme für die Produkte und Dienstleistungen Ihres Franchisepartners. Um mit dem erfolgreichen Label Ihres Franchise-Partners agieren zu dürfen, tragen Sie demnach ein unternehmerisches Risiko.

Was passiert bei Vertragsbruch?

Die genaue Einhaltung der Vertragsregelungen ist für Sie als Franchisenehmer essentiell. Sollten Sie gegen einen der vereinbarten Punkte verstoßen, kann es zur Kündigung des Franchise-Vertrages kommen. Damit verbunden sind weitere finanzielle Konsequenzen wie zum Beispiel die Zahlung einer Entschädigung an den Franchisegeber.

Damit es zu keinen Interessenskonflikten und Vertragsausstiegen kommt, sollten Sie als Franchisenehmer Ihren Partner daher sorgfältig auswählen.

Mein Tipp an Sie: Ein guter Ansprechpartner bei der Suche eines geeigneten Franchisegebers ist der Deutsche Franchise-Verband e.V. (DFV). Dieser überprüft seine Mitglieder vor Aufnahme ganz genau, um eine gute Franchise-Partnerschaft zu ermöglichen.

Des Weiteren können Sie sich nach der Zufriedenheit von Unternehmern erkundigen, die bereits Franchisenehmer geworden sind. Deren Empfinden spiegelt sich meist auch in der Erfolgsquote ihrer Firma wider.

Erfolg haben nur Franchisenehmer mit dem richtigen Vertrag

Als Franchisenehmer müssen Sie besonders bei der Partnerwahl und der Vertragsregelung gründlich vorgehen. Um von den zahlreichen Vorteilen einer Zusammenarbeit zu profitieren, sollten nämlich auch die Konditionen für Sie stimmen. Daher rate ich Ihnen, für die Umsetzung eines Franchise-Systems in Ihrem eigenen Unternehmen professionelle Unterstützung hinzuzuziehen.

Für Franchisegeber: Das sollten Sie bei der Vertragsgestaltung bedenken

Sie haben eine erfolgreiche Geschäftsidee und wollen damit expandieren? Sie überlegen, ein Franchise-System für Ihr Vorhaben zu nutzen?

Mit dem passenden Vertrag ist die schnelle Expansionsmöglichkeit nur einer von vielen Vorteilen des Franchisings. Die richtige Vorgehensweise bei der Zusammenarbeit ermöglicht Ihnen als Unternehmer zudem

  • ein zugeschnittenes Vertriebsnetz (ohne viel Aufwand)
  • mehr Umsatz
  • ein geringeres wirtschaftliches Risiko
  • und, und, und.

Im Anschluss zeige ich zukünftigen Franchisegebern, worauf Sie beim Aufbau einer Franchise-Partnerschaft achten müssen.

Franchising: In 6 Schritten zum erfolgreichen Franchise-Vertrag

Jeder Unternehmer, der bereits ein starkes Label aufgebaut hat, kann Franchisegeber werden. Entscheidend für den Erfolg Ihres Franchise-Systems ist jedoch die Vorgehensweise vor und während der Vertragsaufsetzung.

Die folgenden 6 Schritte sollen Ihnen die besten Voraussetzungen für einen erfolgreichen Franchise-Vertrag gewährleisten:

  1. Strategie entwickeln
    Bevor Sie einen Vertrag aufsetzen können, brauchen Sie eine Franchise-taugliche Geschäftsidee. Um diese besser beurteilen zu können, hilft die Erarbeitung eines Unternehmenskonzepts (inkl. Systemleistungen, Strukturen, Arbeitsabläufen, Philosophie etc.).
  2. Franchise-Paket erstellen
    Das Franchise-Paket sind all jene Leistungen, welche Sie Ihrem zukünftigen Franchise-Nehmer anbieten. Darin enthalten sind das Marketing- und das Organisationskonzept.
  3. Anmeldung der Schutzrechte
    Ihre Schutzrechte (= Marken, Patente, Gebrauchsmuster) müssen beim Patentamt angemeldet und genau festgelegt werden. Wichtig sind dabei Angaben zur Dauer und Reichweite der Rechte.
  4. Gründliche Finanzplanung
    Für ein erfolgreiches Franchise-System sind eine mehrjährige Erfolgs- und Finanzplanung unabdingbar. Nur wenn Sie Ihre Investitionskosten genau berechnen, können Sie Franchisenehmern ein attraktives Angebot unterbreiten.
  5. Anfertigung eines Handbuchs
    Einfach ausgedrückt beschreibt ein Handbuch die Spielregeln für Ihre Franchise-Partnerschaft. Es sollte klar gegliedert und formuliert sein.
  6. Pilotbetrieb starten
    Bevor Sie mit einem Franchisenehmer einen Vertrag eingehen, sollten Sie Ihr Franchise-Konzept unbedingt selbst einmal ausprobiert haben. Fällt diese Probe aufs Exempel erfolgreich aus, steht einem erfolgreichen Franchise-Vertrag nichts mehr im Weg.

Wichtig: Wie zuvor bei den Informationen für Franchisenehmer schon erklärt, haben Sie als Franchisegeber die Verpflichtung einer vorvertraglichen Aufklärung. Das bedeutet: Sie müssen Ihrem zukünftigen Franchisenehmer alle relevanten Informationen nachweislich vor der Vertragsunterzeichnung offenlegen.

Ihr Franchise-Vertrag im Detail

Nach Einhaltung der obigen Schritte, kommt es  “nur mehr” auf den richtigen Vertrags-Inhalt an. Grundsätzlich gibt es dafür keine festen Regeln, da jeder Franchise-Vertrag auf das jeweilige Unternehmen angepasst wird.

Die folgende Liste soll Ihnen als Franchisegeber jedoch helfen, keine wichtigen Vertragspunkte zu vergessen. Ihr Franchise-Vertrag sollte nämlich auf alle Fälle diese Inhalte klären:

  • den Gebietsschutz (= Zuweisung des Vertragsgebietes)
  • die Vertragsdauer
  • die Höhe der Franchisegebühren (vom Nehmer an den Geber)
  • Kündigungsregelungen (z.B. Frist, Kündigungstermin, Kündigungsverzicht) und Kündigungsrechte
    Unser Tipp: Setzen Sie auch die Regelungen (bez. Mietrechte, Kundenstock etc.) nach der Kündigung im Franchise-Vertrag fest.
  • Wettbewerbsverbote (z.B. nach Auflösung des Franchise-Vertrages)
  • Know-how und Handbuch
  • Schutzrechte

Sollten Sie sich unsicher bei der Vertragserstellung fühlen, empfehlen wir Ihnen professionelle Hilfe hinzuzuziehen. Nützliches Know-how: Eine weitere Absicherung für Franchisegeber stellen Bürgschaften dar. Dabei werden Ihre Ansprüche durch die Bürgschaft seitens des Franchisenehmers geschützt.

Diese Verpflichtungen gehen Sie laut Vertrag ein

Mit Unterzeichnung des fertigen Franchise-Vertrages übernehmen Sie gleichzeitig Verantwortung gegenüber Ihrem Franchisenehmer. Zu Ihren Pflichten zählen dadurch unter anderem:

  • Perfektionierung und Standardisierung des betrieblichen Ablaufs
  • Dokumentation des gesamten Know-hows für Betriebsaufbau und Betriebsführung
  • Umsetzung der Marketingkonzeption
  • intensive Werbung, Verkaufsförderungsmaßnahmen
  • imagebewusstes Handeln
  • qualifizierte Beratung des Franchisenehmers vor Ort
  • Weiterbildung und Schulung des Franchisenehmers
  • Qualitätsmanagement des Systems
  • ständige Weiterentwicklung des Systems

Quelle: https://www.franchiseverband.com/wissen/franchisegeber-werden/ (Stand: 21.07.2022)

Diese Risiken können nach Vertragsunterzeichnung auf Sie lauern

Die geschäftliche Franchise-Partnerschaft ähnelt in manchem einer privaten Partnerschaft. So sind in beiden Modellen Ehrlichkeit und Vertrauen von großer Bedeutung. Sollte Ihr Franchisenehmer nämlich ein Fehlverhalten begehen oder gegen Ihre Prinzipien handeln, fällt dies auf Sie zurück. Um Ihr Image nicht aufs Spiel zu setzen, sollten Sie daher Ihren Geschäftspartner weise wählen.

Exkurs: So finden Sie den passenden Franchisenehmer für Ihr Unternehmen

Damit eine Zusammenarbeit erfolgreich verläuft und es zu keiner Vertragskündigung kommt, brauchen Sie den richtigen Partner. Doch wie sieht der ideale Franchisenehmer aus?

Wenn Sie auf eine detaillierte Checkliste an dieser Stelle gehofft haben, muss ich Sie leider enttäuschen: Einen allgemein gültigen “Franchisenehmer-Steckbrief” gibt es nicht.
Allerdings sollten Sie bei der Partnersuche u.a. auf diese vielversprechenden Anzeichen achten:

  • unternehmerisches Denken & verkäuferisches Talent
  • Anpassungsfähigkeit (Bereitschaft, für Sie zu arbeiten)
  • Berufs- und Führungserfahrung
  • im Besitz von Kapital

Viele Franchisegeber finden ihren passenden Partner im Internet. Franchise-Anzeigen auf Jobportalen können beispielsweise leicht von geeigneten Franchisenehmern gefunden werden.

Achtung: Grundsätzlich gibt es kein Limit bei der Akquise von Franchisenehmern. Allerdings wäre bei einer Überzahl an Partnern der Erfolg aufgrund der gegenseitigen Konkurrenz gefährdet.

Mit der richtigen Checkliste als Franchisegeber vorsorgen

Als Franchisegeber haben Sie das Sagen bei der Vertragserstellung. Das gibt Ihnen eine hohe Gestaltungsfreiheit, birgt aber auch Risiken mit sich. Sollten Sie auf einen wichtigen Punkt vor oder im Franchise-Vertrag vergessen, kann dies ernste Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es wichtig, dass Sie als Franchisegeber den Überblick bei der Vertragsregelung behalten. Ich hoffe ich konnte Ihnen hilfreiche Tipps und Checklisten mit auf den Weg geben, um damit ein erfolgreiches Franchise-System in Ihrer Firma aufzubauen.

 

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Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Franchising?

Sollten Sie über eine Franchise-Partnerschaft nachdenken und Beratung zu diesem Thema benötigen, stehe ich Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch in meiner Hamburger Steuerberatungskanzlei zur Verfügung. Sie können mich jederzeit via Telefon (+49 40 44 33 11), E-Mail (anfrage@steuerberatung-breit.de) oder Kontaktformular erreichen.

Herzlichst,
Ihr Thomas Breit

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